Neuer ai-Bericht zu Deutschland
GEWALTMISSBRAUCH BEI DER POLIZEI IST WEITERHIN ERNSTES PROBLEM
Bundesweite Erhebung einheitlicher Statistiken und unabhängiges Kontrollgremium gefordert / Ermittlungen der Staatsanwaltschaften oft zu langsam, wenig objektiv und vorschnell eingestellt / Bundesregierung soll Zusatzprotokoll zur UN-Anti-Folter-Konvention unterzeichnen
Berlin, 14. Januar 2004 - Polizisten in Deutschland haben auch in den letzten Jahren zahlreiche Menschen misshandelt. Vielfach erleiden die Opfer schwere körperliche und seelische Schäden. In Einzelfällen hat die Anwendung unverhältnismäßiger Gewalt tödliche Folgen. Die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft bei Misshandlungsvorwürfen sind oft schleppend und wenig objektiv. Die Beschuldigten reagieren stereotyp mit Gegenanzeigen. Auch wenn die Vorwürfe glaubwürdig sind, stellen die Staatsanwaltschaften die Ermittlungen vielfach ein, statt sie Gerichten zur unabhängigen Prüfung zuzuleiten. Den Aussagen der Polizisten wird dabei in der Regel eine höhere Glaubwürdigkeit zuerkannt als denen der mutmaßlichen Opfer.
Zu diesem Ergebnis kommt ein neuer Bericht, den amnesty international (ai) heute veröffentlicht. Der Bericht enthält 20 von ai recherchierte exemplarische Fälle. „Das wahre Ausmaß der Misshandlungen kennen wir nicht, da in Deutschland dazu skandalöserweise noch immer keine einheitlichen und umfassenden Statistiken erhoben werden“, sagte die Generalsekretärin der deutschen ai-Sektion, Barbara Lochbihler. ai fordert einheitliche Statistiken bereits seit 1995. „Nur so werden Trends erkennbar, denen die Politik dann rechtzeitig begegnen kann“, sagte Lochbihler.
Weiterhin fordert ai ein unabhängiges Kontrollgremium zur unparteiischen Aufklärung von Misshandlungsvorwürfen. „Dieses Gremium benötigt die Kompetenz, eigene Untersuchungen durchführen zu können“, sagte Lochbihler. Angesichts der mangelhaften Ermittlungen vieler Staatsanwaltschaften sollten dort Sonderabteilungen eingerichtet werden, die ausschließlich für Ermittlungen gegen Polizeibeamte zuständig sind.
Ein Instrument, um Misshandlungen vorzubeugen, ist das Zusatzprotokoll zur UN-Anti-Folter-Konvention. Es ermöglicht unangemeldete Inspektionen in Gefängnissen, Polizeistationen oder psychiatrischen Anstalten. Die Bundesregierung hatte sich in der UNO vorbildhaft für das Zustandekommen des Protokolls eingesetzt, unterzeichnet es jetzt aber nicht. „Der Schritt ist überfällig, wenn die deutsche Menschenrechtspolitik glaubwürdig sein will“, sagte Lochbihler.
Für Nachfragen und Interviewwünsche wenden Sie sich bitte an die ai-Pressestelle, Meike Zoega und Dr. Dawid D. Bartelt, Tel. 030 – 420248-306/-333, E-mail: presse@amnesty.de.
Den 93-seitigen Bericht „Erneut im Fokus: Vorwürfe über polizeiliche Misshandlungen und den Einsatz unverhältnismäßiger Gewalt in Deutschland“ finden ihn im Internet unter:
http://www2.amnesty.de/internet/deall.nsf/windexde/LB2004001