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Pressemitteilung

AMNESTY INTERNATIONAL ZUR TODESSTRAFE IN SINGAPUR

Bonn, 20. März 2002 - Die Todesstrafe ist in Singapur bei Drogenhandel, Mord, Landesverrat und bestimmten Straftaten mit Schusswaffengebrauch zwingend vorgeschrieben. Bei Personen über 18 Jahren, bei denen man mehr als 15 Gramm Heroin bzw. 30 Gramm Morphium oder Kokain oder 500 Gramm Cannabis gefunden hat, geht man davon aus, dass es sich um Drogenhändler handelt. Können Sie das Gegenteil nicht beweisen, ist die Todesstrafe in ihrem Fall zwingend vorgeschrieben.

Drogenabhängige die mehr als zweimal in eine Entziehungsastalt eingewiesen werden, gelten als Straftäter und müssen mit Prügelstrafe und bis zu 13 Jahren Haft rechnen. Trotzdem ist die Drogensucht weiterhin ein Problem

Singapur, so wird angenommen, ist eines der Länder mit der höchsten Rate an Todesurteilen, gemessen an der Bevölkerungszahl von etwas mehr als vier Millionen Menschen.

Neuesten Zahlen der Regierung zufolge waren im Zeitraum von 1991 bis 2000 247 von 340 hingerichteten Menschen wegen Drogenhandels zum Tode verurteilt worden. Todesurteile werden durch den Strang vollstreckt und finden Freitag morgens gegen Tagesanbruch statt. Die Familienangehörigen der zum Tode Verurteilten werden gewöhnlich erst eine Woche vor der anstehenden Exekution über den Termin unterrichtet. Im Land findet keine öffentliche Debatte über die Anwendung der Todesstrafe statt.

amnesty international wendet sich in allen Fällen gegen die Todesstrafe, weil sie eine Verletzung des Rechts auf Leben und des Rechts, keiner grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafe unterworfen zu werden, darstellt; diese Rechte sind in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert. Die Todesstrafe ist in ihrem Ansatz schon willkürlich und ungerecht, ungeachtet dessen, wie verabscheuungswürdig das Verbrechen war, weswegen sie angewandt wird. Studien belegen, dass sie oftmals jene Menschen trifft, die ärmer und weniger gebildet sind als andere. Ist die Todesstrafe einmal angewandt, kann sie nicht mehr rückgängig gemacht werden, und es besteht die Gefahr, dass fälschlicherweise ein Unschuldiger hingerichtet wird. amnesty international erkennt die Verpflichtung der Regierungen an, Gewalttäter zu bestrafen, jedoch gibt es keinen Beleg dafür, wonach die Todesstrafe wirksamer potentielle Straftäter abschreckt als andere Formen der Strafe.

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