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Länderbericht

14. Januar 2004

PRINZIP: GRÜNDLICHE RECHERCHE

amnesty international (ai) ist die weltweit größte Menschenrechtsorganisation. Sie untersucht Menschenrechtsverletzungen in allen Kontinenten. Dazu gehören auch Misshandlungen und der Einsatz unverhältnismäßiger Gewalt durch deutsche Polizisten. Frühere Kritik daran hat bis heute leider nicht zu wirksamen Verbesserungen geführt. Jetzt hat ai einen neuen Bericht veröffentlicht.

Ein neuer Bericht und seine Vorgeschichte

Im Januar 2004 hat amnesty international einen ausführlichen Bericht über Menschenrechtsverletzungen veröffentlicht, die Polizisten in Deutschland begangen haben. Er dokumentiert rund 20 Fälle aus den letzten Jahren, in denen Personen von der Polizei misshandelt und in einigen Fällen getötet wurden. Zuletzt legte ai 1995 und 1997 Berichte zu diesem Problem vor. Der Bericht von 1995 dokumentierte 20 von über 70 Missbrauchs-Fällen, die ai seit 1992 recherchiert hatte. Der Folgebericht stellte die weiteren Entwicklungen in diesen Fällen dar und dokumentierte neue Fälle. Beide Berichte kamen u.a. zu dem Schluss, bei der deutschen Polizei werde ein Muster von Misshandlung mit offensichtlich rassistischem Hintergrund erkennbar.

 

Ein Polizist in Köln beobachtet von seiner Dienststelle aus eine Demonstration anlässlich des Todes von Stephan Neisius, der nach einem Polizeieinsatz verstorben ist. © AP 

Ein Polizist in Köln beobachtet von seiner Dienststelle aus eine Demonstration anlässlich des Todes von Stephan Neisius, der nach einem Polizeieinsatz verstorben ist. © AP

Weitere Informationen  

Erneut im Fokus: ai stellt Deutschlandbericht 2004 vor 

Deutsche Polizei weist Kritik zurück (Pressemitteilung 16.01.2004) 

Webaktion 

Bericht "Erneut im Fokus" downloaden 

Videointerviews zum aktuellen Bericht 

zu den ai-Berichten 1997  1995 


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Die Berichte sorgten für eine kontroverse und teilweise erregte Debatte in der deutschen Öffentlichkeit. Die einen befürchteten, die ai-Vorwürfe zeigten nur die „Spitze des Eisbergs“. Die anderen behaupteten, ai stelle deutsche Polizisten generell als „fremdenfeindlich“, als „militante Ausländerfeinde“ oder sogar als „rassistische verseuchte Schlägertruppe“ dar. Es wurde ai auch vorgeworfen, sie habe nicht sauber recherchiert oder „lediglich Zeitungsberichten Glauben geschenkt“, wie die Gewerkschaft der Polizei 1996 – zu Unrecht – argwöhnte. Der damalige Bremer Innensenator Borttscheller wiederum war sich sicher, ai beziehe ihre Informationen von „linksextremen Gruppen“, von denen sie sich instrumentalisieren lasse. Auch hier fehlte dem Vorwurf jede Grundlage, verursachte aber durch seine Veröffentlichung in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung einigen Wirbel.

ai empfahl seinerzeit, die Menschenrechtsbildung bei der Polizei zu verbessern und brauchbare Statistiken über Misshandlungsvorwürfe zu erheben. Leider verhallten diese Empfehlungen ungehört.

Wie ermittelt amnesty international in Deutschland?

Die Ermittlungen zu Deutschland führt nicht die deutsche ai-Sektion, sondern das Internationale ai-Sekretariat in London durch. Dort arbeiten hauptamtliche Ermittler zu fast allen Ländern. Ein Ermittler ist – unter anderem – für Deutschland zuständig. Anfänglich spielen Informationen aus Zeitungsberichten oder von nichtstaatlichen Organisationen eine wichtige Rolle. Sie sind aber lediglich der Ausgangspunkt für die eigenen Ermittlungen. Vielfach wenden sich Opfer polizeilicher Misshandlungen oder ihre Anwälte auch direkt an ai. Jetzt ist zu prüfen: Sind die Vorwürfe glaubwürdig? Gibt es Zeugen für die behaupteten Übergriffe? Haben die Polizeibehörden zu den Vorwürfen Stellung genommen? In sehr vielen Fällen interviewen die ai-Ermittler persönlich das mutmaßliche Opfer – entweder im Verlauf von Ermittlungsreisen nach Deutschland oder telefonisch von London aus. Die Erkenntnisse werden dann von anderen Mitarbeitern im Internationalen Sekretariat in London überprüft. Darüber hinaus stehen juristische und medizinische Experten zur Verfügung. Hinter den Ergebnissen der Ermittlungen stehen nicht zuletzt die Erfahrungen und Erkenntnisse einer Organisation, die seit 42 Jahren Menschenrechtsverletzungen recherchiert und Opferaussagen auswertet. In keinem der in den Deutschlandberichten von 1995 und 1997 dokumentierten Fälle musste ai die Vorwürfe korrigieren.

Sind die Recherchen an diesem Stand angekommen, wendet sich das Londoner Sekretariat an die zuständigen Behörden. Meistens sind dies die Justiz- und Innenministerien der Länder sowie die zuständige Staatsanwaltschaft. ai erinnert diese Behörden an ihre Pflicht, die Vorwürfe umgehend und unparteiisch zu untersuchen – wie es in internationalen Menschenrechtsschutzdokumenten verankert ist. In ihren Schreiben dringen die Mitarbeiter von ai darauf, dass die Behörden bei ihren disziplinar- oder strafrechtlichen Ermittlungen internationale Richtlinien über die Anwendung von Gewalt beachten müssen. Ebenso müssen diese dafür sorgen, dass die Rechte von Menschen in Polizeigewahrsam respektiert werden; dass Polizeibeamte, die für Misshandlungen verantwortlich sind, vor Gericht gebracht und dass die Opfer entschädigt werden. Briefaktionen von ai-Unterstützern erhöhen nötigenfalls den Druck auf die Behörden.

Keine einseitigen Recherchen

ai spricht vorrangig mit den Opfern von Gewalt und unterstützt sie. Es ist nicht die Aufgabe von ai, die beschuldigten Beamten ausfindig zu machen und zu vernehmen. Das ist Aufgabe der deutschen Behörden, vor allem der Staatsanwaltschaften. ai recherchiert aber sehr wohl die „andere Seite“. Dazu wendet sich die Organisation an die für Polizei oder Justiz zuständigen Ministerien der Länder. Wenn überhaupt, erhält ai erst nach Monaten Antwort auf ihre Schreiben. In aller Regel fällt die Antwort unbefriedigend aus.

 

René Bastubbe starb am 28. Juli 2002 im thüringischen Nordhausen durch den Schuss eines Polizisten. Der 30-jährige hatte sich einer Verhaftung widersetzt. © Privat 

René Bastubbe starb am 28. Juli 2002 im thüringischen Nordhausen durch den Schuss eines Polizisten. Der 30-jährige hatte sich einer Verhaftung widersetzt.
© Privat
 


So antwortete im Jahr 2002 die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main auf wiederholte Bitten von ai um Informationen zum Tod des sudanesischen Asylbewerbers Aamir Ageeb während seiner Abschiebung nach Khartoum im Mai 1999 und zu etwaigen strafrechtlichen Konsequenzen lediglich mit beharrlichem Schweigen. Dass gegen drei Beamte des Bundesgrenzschutzes Anklage erhoben wurde, erfuhr ai aus der Zeitung.

Ähnlich stumm verhielten sich der Innen- und der Justizsenator von Hamburg im selben Jahr. Im Dezember 2001 starb der 19-jährige Asylbewerber Archidi John aus Kamerun in einem Hamburger Krankenhaus, nachdem ihm Polizisten und Ärzte zwangsweise ein Brechmittel verabreicht hatten. ai bat den damaligen Innensenator Ronald Schill und Justizsenator Roger Kusch um Informationen zum Fall, ohne eine Antwort zu erhalten. Mitte November 2002 erneuerte ai ihre Bitte. Die Behörde für Inneres teilte daraufhin mit, dass der Justizsenator für die Anfrage zuständig sei und sie beantworten werde. Das allerdings geschah bisher nicht.

Erst nachdem die Behörden Zeit und Gelegenheit gehabt haben, auf die Misshandlungsvorwürfe zu reagieren, veröffentlicht ai die Recherche-Ergebnisse in einem Bericht. Das geschieht daher meistens Monate nach dem Vorfall und sogar oft erst Monate, nachdem ai zum ersten Mal an die Behörden geschrieben hat. Alle bekannten Informationen – einschließlich die Erkenntnisse der ermittelnden Behörden, sofern sie sie ai zur Verfügung gestellt haben – fließen in diese Berichte ein. So basieren die Informationen im neuen Deutschland-Bericht von 2004 auch auf schriftlichen Verfügungen der Staatsanwaltschaften sowie auf gerichtlichen Entscheidungen. Neuere Entwicklungen zu früheren Fällen werden zudem in den ai-Jahresberichten dokumentiert.

Die Einstellung eines Verfahrens ist kein Unschuldsbeweis

Kritiker der Berichte sehen es als „Beweis für schlechte Recherchen“ an, dass die Mehrheit der Ermittlungsverfahren von den Staatsanwaltschaften eingestellt werden. Damit sind für die Kritiker die „Unschuld“ der Beamten und die „Haltlosigkeit“ der Vorwürfe erwiesen. Dabei wird übersehen, dass es nicht der Zweck von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ist, Schuld oder Unschuld zu beweisen. Die Staatsanwaltschaft soll untersuchen, ob die Beweislage für eine Anklageerhebung gegen die beschuldigten Beamten ausreicht.

In den meisten Fällen werden Verfahren eingestellt, weil die Angaben der beschuldigten Beamten den Aussagen des mutmaßlichen Opfers widersprechen. amnesty international hat zahlreiche eingestellte Verfahren untersucht und glaubt, dass sie in vielen Fällen die Anti-Folter-Konvention der UNO nicht erfüllt haben. Diese verlangt in Artikel 12, dass bei hinreichendem Folter- oder Misshandlungsverdacht die Vertragsstaaten „umgehend eine unparteiische Untersuchung“ zu veranlassen hätten. amnesty international hat erhebliche Defizite feststellen müssen: Ermittlungen wurden verschleppt, Sondergutachten nicht eingeholt, medizinisches Beweismaterial wurde außer Acht gelassen. Die Aussagen von Zeugen, die die Darstellung des Opfers unterstützten, wurden als „widersprüchlich“ oder „voreingenommen“ zurückgewiesen. In den Aussagen von Polizeibeamten fanden Staatsanwälte hingegen in der Regel nichts Voreingenommenes oder Widersprüchliches. Wenn Aussagen von Opfern offensichtlich wenig Glauben geschenkt wird, überrascht es nicht, dass die Staatsanwaltschaften den Großteil aller Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte wegen Körperverletzung im Amt einstellen.

Brauchbare Statistiken fehlen noch immer

Es ist sehr schwierig, überhaupt festzustellen, wie viele Klagen wegen Misshandlungen durch Polizisten in Deutschland überhaupt die Gerichte erreichen. Noch schwieriger ist es, den wahren Umfang der Misshandlungen zu ermessen. Das liegt daran, dass sich die deutschen Behörden beharrlich weigern, aussagefähige Statistiken über Misshandlungen im Bund und in den Ländern – und über die Vorwürfe darüber – zu erheben. Schon 1995 hat ai die Einrichtung einer zentralen Stelle gefordert, die solche Statistiken aus allen Bundesländern zusammentragen soll. Seitdem hat ai diese Forderung mehrfach – vergeblich – wiederholt. Der neue Bericht hat daher die Forderung nach Datenerhebung und -überprüfung an prominente Stelle gerückt: Einerseits sollen die Behörden kurzfristig dafür sorgen, dass Misshandlungen, Misshandlungsvorwürfe, die nationale Herkunft der Beschwerdeführer, die Ergebnisse der etwaigen Ermittlungen und der Ausgang etwaiger Gerichtsverfahren umfassend dokumentiert werden. Andererseits soll mittelfristig ein unabhängiges Gremium geschaffen werden, das befugt und befähigt ist, Beschwerden über exzessive polizeiliche Gewaltanwendung zu untersuchen.

Keine Pauschalkritik

amnesty international verkennt keineswegs, dass Polizisten in der Ausübung ihres Berufes in Situationen geraten, in denen sie Gewalt anwenden müssen. Die Polizei darf ihrerseits nicht verkennen, dass zahlreiche internationale und innerstaatliche Rechtsvorschriften Misshandlungen und Folter ausdrücklich und absolut verbieten. Zudem haben die UNO-Dokumente ebenso wie das deutsche Straf- und Zivilrecht klar geregelt, wann und wie Polizeibeamte Gewalt anwenden dürfen. Diese Regelungen besagen, dass Gewalt nur angewendet werden darf, wenn es unbedingt notwendig ist, und dass Gewalt zur Situation verhältnismäßig sein muss. Die Polizei als „Arm des Gesetzes“, als ausführendes Organ des Staates, der das öffentliche Gewaltmonopol innehat, trägt eine besondere Verantwortung und wird auch für den Umgang mit Gewaltsituationen besonders geschult.

amnesty international kritisiert nicht pauschal „die deutsche Polizei“. Die Organisation erkennt auch an, dass die Zahl der bekannten Fälle bzw. Vorwürfe von Misshandlungen gegenüber den 1990er Jahren gesunken ist. Klar ist zudem, dass die Mehrheit derjenigen, die in Deutschland verhaftet werden, keine Misshandlungen erleiden.

Andererseits steht außer Frage, dass die tatsächliche Zahl von Übergriffen weit höher ist als bekannt und von ai dokumentiert. Und schon das bekannte Ausmaß rechtfertigt die Beurteilung, dass es sich um mehr als nur eine kleine Summe bedauerlicher Einzelfälle handelt.

 

Polizeistation 'Eigelsteinwache' in Köln © arbeiterfotografie.com 

Polizeistation "Eigelsteinwache" in Köln
© arbeiterfotografie.com
 


Folgende Grundprobleme werden bei Misshandlungen und übermäßiger Gewalt gegen Menschen in Polizeigewahrsam erkennbar:

  • Fast immer reagieren die beschuldigten Polizisten auf Beschwerden Misshandelter mit Gegenanzei-gen wegen „Widerstand gegen die Staatsgewalt“, die das mutmaßliche Opfer unversehens zum Beschuldigten machen – mit der entsprechenden abschreckenden Wirkung.
  • In der großen Mehrheit der Fälle kommt es nicht zu einer Verurteilung der beschuldigten Polizisten und wenn doch, so fallen die Strafen häufig gering aus.
  • Noch immer ist der Anteil der mutmaßlich Misshandelten ausländischer Herkunft bzw. „ausländischen“ Aussehens überproportional hoch – wenngleich auch deutsche Staatsangehörige deutscher Herkunft in beträchtlicher Zahl Opfer von Polizeiübergriffen geworden sind.

Die Forderungen von amnesty international

  • Bund und Länder müssen endlich eine Stelle einrichten, die einheitliche Statistiken über Misshandlungen durch deutsche Polizisten sowie über die sich darauf beziehenden Vorwürfe erhebt.
  • Zusätzlich fordert ai, eine unabhängige Stelle in der Art einer Ombudsperson für Menschenrechte einzurichten, die die genannten Statistiken prüft, Beschwerden selbst entgegennimmt und ihnen nachgeht.
  • Deutschland muss das Zusatzprotokoll zur Anti-Folter-Konvention der UNO unterzeichnen und ratifizieren. Es ermöglicht, unangemeldete Inspektionen an möglichen Orten von Misshandlung, also vor allem in Polizeiwachen und Gefängnissen, durchzuführen.
  • Die zuständigen Strafverfolgungsbehörden, die Staatsanwaltschaften, sollen die Ermittlungen selbst umfassend und unparteiisch durchführen und bei ausreichendem Verdacht die Fälle zügig den Gerichten zuleiten.
  • Die Menschenrechtsbildung bei der Polizei muss verstärkt werden. Sie muss in jeglicher Aus- und Fortbildung fester integrativer Bestandteil sein.

Jedes Opfer ist ein Opfer zuviel

Viele Opfer polizeilicher Misshandlungen berichten, dass – von den oft bleibenden körperlichen Schäden einmal abgesehen – sich ihr Leben einschneidend verändert hat. Die seelischen und oft auch juristischen Konsequenzen machen vielfach eine Rückkehr zur früheren Normalität, in den früheren Beruf, in die frühere Unbeschwertheit und Lebensfreude unmöglich. Jedes Opfer von Menschenrechtsverletzungen ist ein Opfer zuviel.

Auch in Deutschland.

amnesty international

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