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HINSEHEN UND HANDELN

Frauen im Irak - Ungeschützt, rechtlos


Den 21. Mai 2003 wird die 19-jährige Fatima, die bereits mit 12 Jahren verheiratet wurde, nie vergessen: Sie war an diesem Tag vor ihrem gewalttätigen Ehemann zu ihrer Familie geflohen. Als ihr Mann sie zurückholen wollte und Fatima sich weigerte, mit ihm zu kommen, schlug er mit einem Stück Holz auf sie ein.




Dann griff er zum Gewehr: "Mein Mann wurde sehr wütend. Sogar die Nachbarn mischten sich ein und forderten ihn auf, mich in Ruhe zu lassen. Aber er ließ sich durch nichts aufhalten. Er schoss mir in die Beine. Ich konnte sie nicht mehr fühlen, sie waren taub."

Obwohl es mehrere Zeugen gab, verständigten weder Familienangehörige noch MitarbeiterInnen des Krankenhauses, in das man Fatima brachte, die Polizei. Ihre Familie ist davon überzeugt, dass eine derartige Angelegenheit innerhalb der Großfamilie geregelt werden muss. Heute lebt Fatima im Haus ihrer Eltern. Die Angst bleibt.






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Auch nach dem Sturz von Saddam Hussein im April 2003 werden Frauen weiterhin Opfer von familiärer Gewalt. Außerdem kommt es fast täglich zu Erschießungen, Entführungen, Vergewaltigungen und Ermordungen von Mädchen und Frauen durch bewaffnete Gruppen. Insbesondere irakische Politiker- innen und Frauenrechtlerinnen werden immer wieder Opfer von gezielten Anschlägen.

Frauen, denen Gewalt angetan wurde, gelten vielerorts noch immer als »entehrt«. Weibliche Entführungsopfer müssen darum bangen, ob ihre Familien überhaupt bereit sind, für eine »Entehrte« Lösegeld zu zahlen oder sich auf andere Weise für ihre Freilassung einzusetzen.
Die allgegenwärtige Gewalt führt dazu, dass Frauen immer weiter aus dem öffentlichen Leben gedrängt werden: Aus Angst gehen manche Mädchen nicht mehr zur Schule und Frauen nicht mehr an ihre Arbeitsplätze. Unter Saddam Hussein waren Frauen im Irak zunächst im Vergleich zu anderen Ländern der Region relativ sichtbar in der Öffentlichkeit. Denn im Zuge des schnellen Wirtschaftswachstums wurden Bildung und Erwerbstätigkeit von Frauen gefördert. Seit den 1980er Jahren wurden sie jedoch verstärkt in ihre traditionelle Rolle zurückgedrängt. Bis heute erlauben Gesetze und Bräuche Vätern, Brüdern, Onkeln und Söhnen, Frauen mit Gewalt zu »disziplinieren«.

Gesetzliche Nachsicht für Gewalt gegen Frauen

Der Vorwurf, einen Ehrenkodex verletzt zu haben, ist ein beliebter Vorwand, um Frauen an einem selbstbestimmten Leben zu hindern. Das noch immer angewendete irakische Strafrecht von 1969 sieht vor, dass die »Disziplinierung einer Frau durch ihren Ehemann [....] innerhalb bestimmter Grenzen, die das islamische Recht (Sharia), das Gesetz oder die Sitte vorschreibt«, nicht strafbar ist. Für Verbrechen, die aufgrund »ehrbarer Motive« begangen wurden, billigt das irakische Strafgesetzbuch den Tätern mildernde Umstände zu. Entsprechend gering fallen bis heute die Strafen bei so genannten »Ehrenmorden« aus. Artikel 398 befreit einen Vergewaltiger von einer Bestrafung, wenn er das Opfer heiratet.

Kurdische Frauenorganisationen konnten in dem seit 1992 autonomen Nordirak trotz der schwierigen Umstände bereits Erfolge erzielen. Sie erreichten in den vergangenen Jahren Gesetzesänderungen, nach denen die »Wiederherstellung der Ehre« als Motiv für die Tötung oder Misshandlung von Frauen nicht mehr strafreduzierend wirken darf.

Jedes Jahr erleiden weltweit Millionen von Frauen und Mädchen Gewalt. Die Täter, ob aus dem staatlichen, gesellschaftlichen oder familiären Umfeld, gehen allzu oft straffrei aus. Beteiligen Sie sich an der Kampagne von amnesty international »HINSEHEN & HANDELN: Gewalt gegen Frauen verhindern«.

Wenden Sie sich an die irakische Regierung und fordern Sie sie auf, sich für einen besseren Schutz von Frauen im Irak einzusetzen.




Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

Frauen erleiden Gewalt nicht nur im bewaffneten Konflikt, sondern sind auch Opfer familiärer Gewalt. Einige Bestimmungen in der irakischen Gesetzgebung benachteiligen Frauen ausdrücklich. Ich möchte Sie deshalb dringend auffordern, die Chance des politischen Neuanfangs in Ihrem Land zu nutzen und sich trotz der schwierigen Verhältnisse mit allen Mitteln öffentlich für folgende Verbesserungen einzusetzen:
  • Rechtliche Diskriminierungen von Frauen müssen abgeschafft werden, insbesondere im Strafgesetzbuch, im Personenstandsrecht und im Staatsbürgerschaftsrecht.
  • »Ehrverbrechen« und familiäre Gewalt gegen Frauen müssen als schwere Straftaten geahndet, die Verantwortlichen für diese Verbrechen vor Gericht gestellt werden.
  • Ihre Regierung muss sich öffentlich für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen einsetzen und alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um bedrohte Frauen zu schützen.
Hochachtungsvoll

AbsenderIn/Name:
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APPELLE AN:

Da amnesty international keine Faxnummer oder E-Mail-Adressen vorliegen, bitten wir Sie, Ihre Fax- oder E-Mail-Appelle über die irakische Botschaft zu versenden. Bitten Sie in einem kurzen Anschreiben um die Weiterleitung Ihrer Appelle an:

Mr. Jalal Talabani, President of the Republic of Iraq, Convention Centre (Qasr al-Ma’aridh), Bagdad, IRAK (Staatspräsident – korrekte Anrede: Your Excellency)

Dr. Ibrahim al-Ja’afari, Prime Minister of the Republic of Iraq, Convention Centre (Qasr al-Ma’aridh), Bagdad, IRAK (Ministerpräsident – korrekte Anrede: Your Excellency)

KOPIEN AN:

Bitten Sie in Ihrem Anschreiben die diplomatische Vertretung des Irak, eine Kopie Ihres Appells an den für Menschenrechte zuständigen Minister weiterzuleiten.

Kanzlei der Botschaft der Republik Irak
S. E. Herrn Alaa A. Hussain Al-Hashimy
Riemeisterstraße 20, 14169 Berlin

Telefax:
030-8148 8222
E-Mail
: info@iraqiembassy-berlin.de


letzte Aktualisierung: 2. November 2005
amnesty international

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