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Kampagnen & Aktionen
SAUDI-ARABIEN
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Frauen sind von den Kommunalwahlen ausgeschlossen
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In Saudi-Arabien werden die ersten landesweiten Kommunalwahlen derzeit mit Hochdruck vorbereitet, aber die Hälfte der Bevölkerung soll nicht teilnehmen. Dabei ist die Rechtslage hinsichtlich der Beteiligung von Frauen bei Wahlen eindeutig: Im Gesetz steht das arabische Wort “Bürger” sowohl für Männer als auch für Frauen. Dennoch gab Innnenminister Prinz Nayef bin Abdel Aziz im Oktober bekannt, dass Frauen keine Erlaubnis zur Beteiligung an den kommenden Wahlen hätten: "Ich denke nicht, dass die Beteiligung von Frauen möglich sein wird."
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Der Vorsitzende des Wahlausschusses, Prinz Mut’ab bin Abdul Aziz, sagte: "Ich gehe davon aus, dass Frauen in der Zukunft an Wahlen teilnehmen können, nachdem man Untersuchungen angestellt hat, ob es von Nutzen ist oder nicht." Angesichts einiger positiver politischer Entwicklungen in der jüngsten Zeit ist dies eine herbe Enttäuschung. In einem "Nationalen Dialog" werden auch die Rechte von Frauen thematisiert. Auch die Wahlen selbst sind ein politischer Fortschritt. Allerdings wird nur die Hälfte der Mitglieder der Kommunalräte gewählt, während die andere Hälfte von der Regierung ernannt wird.
amnesty international verurteilt die Absicht der saudi-arabischen Regierung, Frauen bei diesen Wahlen weder das aktive noch das passive Wahlrecht zuzugestehen. Das allgemeine Wahlrecht ist ein fundamentales Menschenrecht, das niemandem vorenthalten werden darf. Außerdem hat sich die Regierung an ihre internationalen Verpflichtungen zu halten. Im Oktober 2000 hat Saudi-Arabien das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) ratifiziert, und zwar ohne Vorbehalt zu Artikel 7:
 | Artikel 7: Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau im politischen und öffentlichen Leben ihres Landes und gewährleisten insbesondere allen Frauen in gleicher Weise wie den Männern
a) das Stimmrecht bei allen Wahlen und Volksabstimmungen sowie das passive Wahlrecht für alle öffentlich gewählten Gremien;
b) das Recht auf Mitwirkung an der Ausarbeitung der Regierungspolitik und deren Durchführung sowie auf Bekleidung öffentlicher Ämter und auf Wahrnehmung aller öffentlichen Aufgaben auf allen Ebenen staatlicher Tätigkeit“;
c) das Recht auf Mitarbeit in nichtstaatlichen Organisationen und Vereinigungen, die sich mit dem öffentlichen und politischen Leben ihres Landes befassen. |
In Saudi-Arabien werden Frauen jedoch nicht nur an der Beteiligung am politischen Leben gehindert. Ohne Begleitung eines nahen männlichen Verwandten (Mahram) dürfen sie sich nicht in der Öffentlichkeit bewegen, noch nicht einmal Hilfe in einem medizinischen Notfall suchen. Wenn sie diese Regeln verletzen, werden sie der Prostitution verdächtigt und sind von Verhaftungen, brutaler Behandlung und sogar Folter durch die Polizei bedroht. Die Religionspolizei (Mutawa'een) patroulliert in den Straßen des Landes, um unter anderem das Verhalten und die vorschriftsmäßige Kleidung von Frauen zu überwachen.
Außerdem dürfen Frauen kein Auto steuern. Im Jahr 1991 beteiligten sich 47 Frauen gegen das Fahrverbot. Sie fuhren in einem Autokonvoi durch Riad, wurden daraufhin sofort verhaftet und etliche Stunden festgehalten. Erst nachdem männliche Angehörige schriftlich zugesichert hatten, dass die Frauen dieses Verbot nicht mehr übertreten würden, wurden sie freigelassen. Den Frauen, die im öffentlichen Sektor beschäftigt waren, wurde durch ein Dekret des Königs gekündigt. Außerdem untersagte eine Fatwa, d.h. ein religiöses Gesetz, den Frauen das Autofahren. In einer Erklärung unterstützte die Regierung diese Fatwa und drohte allen Frauen, die sich nicht daran halten würden, Strafen an.
amnesty international fordert die saudiarabische Regierung auf, den Frauen das aktive und passive Wahlrecht zuzugestehen und gemäß der CEDAW auf die Gleichberechtigung aller Frauen hinzuarbeiten. Dies gilt auch für die vielen ausländischen Frauen, die meist als Hausangestellte in dem Land leben und arbeiten.
ai-Jahresbericht 2004/Saudi-Arabien
Weitere Informationen auf Englisch und Arabisch
ai-Kampagne Hinsehen&Handeln - Gewalt gegen Frauen verhindern
Unterstützen Sie unsere Arbeit mit Ihrer Spende!
Werden Sie aktiv! Protestieren Sie gegen den Ausschluss von Frauen bei den anstehenden kommunalwahlen!
Schreiben Sie an den Vorsitzenden des Wahlausschusses und an den Innenminister und fordern Sie, dass den Frauen in Saudi-Arabien ihr fundamentales Recht zu wählen gewährt wird.
- Fordern Sie die Behörden auf, die volle, gleiche und ungehinderte Teilnahme von Frauen bei den anstehenden Wahlen sicherzustellen, sowohl als Wählerinnen als auch als Kandidatinnen.
- Fordern Sie die Behörden auf, sicher zu stellen, dass Männer und Frauen gleichberechtigt als Kandidaten und Kandidatinnen bei den landesweiten Kommunalwahlen und in den kommunalen Parlamenten vertreten sind.
- Erinnern Sie die Behörden an ihre internationalen Verpflichtungen gemäß der UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW) und beziehen Sie sich dabei insbesondere auf Artikel 7.
Bitte schicken Sie Ihre Briefe, Faxe oder Emails an die folgenden Adressen:
Seine Königliche Hoheit Prinz Mut’ab bin Abdul Aziz Al-Saud
Vorsitzender der Wahlkommission und Minister für ländliche und kommunale Angelegenheiten
Ministry of Rural and Municipal Affairs
P.O. Box 955
Riad 11136
Königreich Saudi Arabien
Fax + 966 1 4563196
Email: info@momra.gov.sa
Korrekte Anrede: Königliche Hoheit
Seine Königliche Hoheit Prinz Naif bin Abdul Aziz Al-Saud
Innenminister
Ministry of Interior
P.O. Box 2933
Airport Road
Riad 11134
Königreich Saudi Arabien
Fax: + 966 1 403 1185
Korrekte Anrede: Königliche Hoheit
letzte Aktualisierung: 30. November 2004
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