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Kampagnen & Aktionen
FÜR EINE WELT FREI VON FOLTER
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Folter, das sind Elektroschocks, Schläge auf die Fußsohlen, ausgedrückte Zigaretten auf nackter Haut, das Amputieren von Gliedmaßen, Auspeitschen und Eintauchen in eiskaltes Wasser, bis zum Ertrinken. Folter, das sind Schmerzen bis zur Bewusstlosigkeit.
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Folter ist auch im 21. Jahrhundert tagtägliche Realität. In über 130 Ländern wurden in den vergangenen Monaten Menschen gefoltert und misshandelt. Doch noch immer zögern Regierungen weltweit - auch die deutsche - das Zusatzprotokoll der Anti-Folter-Konvention zu ratifizieren.
 | Das Folterverbot gilt absolut
Verbindliche Völkerrechtsabkommen enthalten das absolute, notstandsfeste Verbot von Folterungen und Misshandlungen sowie schon der Androhung solcher Praktiken: Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte beinhaltet beispielsweise in Artikel 5 ein absolutes Verbot von Folterungen und Misshandlungen. Auch die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte, der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte und das UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe untersagen Folterhandlungen bzw. deren Androhung.
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Ratifikation des Zusatzprotokolls zur UN-Anti-Folter-Konvention
Regelmäßige und unangekündigte Besuche in Gefängnissen sind ein sehr wirksames Mittel, um Folter und Misshandlung vorzubeugen. Das Inkrafttreten des Fakultativprotokolls zur UN-Konvention gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe kann daher zu einer deutlichen Reduzierung von Folter und Misshandlung in Haftanstalten weltweit beitragen.
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Das Zusatzprotokoll wurde am im Dezember 2002 von der UN-Generalversammlung verabschiedet. Darin sind vorgesehen:
- die Einrichtung eines UN-Gremiums aus internationalen Experten und Expertinnen, die jederzeit unangekündigt Orte aufsuchen können, in denen Menschen in Gewahrsam gehalten werden.
- die Einrichtung nationaler Gremien von Experten und Expertinnen, die jederzeit unangekündigt Orte aufsuchen kann, in denen Menschen in Gewahrsam gehalten werden.
In beiden Gremien sollen unter anderem Psychologen/-innen, Mediziner/-innen, Menschen- und Völkerrechtsexperten/-innen vertreten sein. Zum Inkrafttreten des Protokolls sind 20 Ratifikationen notwendig.
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Bislang wurde es jedoch nur von Albanien, Malta und Großbritannien ratifiziert und von 22 weiteren Staaten unterzeichnet (Ratifikationsstand: 25.06.2004).
Die Bundesrepublik Deutschland ist seit 1990 Vertragspartei der UN-Anti-Folter-Konvention und war in den Verhandlungen um das Zusatzprotokoll eine der vehementen Befürworterinnen dieses Protokolls. Sie stimmte auf der Sitzung der UN-Vollversammlung am 18.12.2002 zusammen mit 126 weiteren Staaten für dessen Verabschiedung. Bislang aber hat Deutschland das Zusatzprotokoll weder unterzeichnet noch ratifiziert.
Widerstände gegen dessen Umsetzung gibt es vor allem in den Bundesländern – mit der Begründung, die Einrichtung weiterer Kontrollmechanismen sei zu teuer und überflüssig, da bestehende Gremien ausreichten. Diese Widerstände schaden nicht nur der Glaubwürdigkeit Deutschlands, sondern vor allem dem mit dem Zusatzprotokoll angestrebten Ziel der Prävention von Menschenrechtsverletzungen.
Weitere Informationen
Neue EU-Richtlinien zur Behandlung von Folteropfern (ai-JOURNAL 2/2005)
Ein Bericht dokumentiert die Menschenrechtsverletzungen unter der chilenischen Militärdiktatur (ai-JOURNAL 2/2005)
Die US-Regierung reagiert auf die Foltervorwürfe mit dem Bau neuer Gefängnisse (ai-JOURNAL 2/2005)
ai-Bericht Preventing torture at home – A guide to the establishment of national preventive mechanisms (Mai 2004)
ai zur Folter in irakischen Gefängnissen (Mai 2004)
ai-Botschafter Roger Willemsen: „Sich abwenden ist Teil der Folter“
Wir für ai - Prominente unterstützen ai im Kampf gegen die Folter
Deutschland
Der Fall Daschner und die Folgen
Warum muss Folter in Deutschland absolut verboten bleiben?
Der ai-Polizeibericht zu Deutschland fordert präventive Maßnahmen
Einer Übersicht aller Dokumente zum Thema erhalten Sie, wenn Sie über unsere Suchfunktion "Folter" eingeben.
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letzte Aktualisierung: 28. Januar 2005
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