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Kampagnen & Aktionen
GEWALT GEGEN FRAUEN - WELWEIT
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Von der Geburt bis zum Tod, in Friedens- wie in Kriegszeiten erleiden Frauen Gewalt und Diskriminierung sowohl durch den Staat als auch durch ihr gesellschaftliches oder familiäres Umfeld.
Gewalt gegen Frauen ist nicht nur in bestimmten politischen oder wirtschaftlichen Systemen
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Im südlichen Afrika werden Frauen mit HIV infiziert und erkranken an AIDS, weil sie von Männern vergewaltigt werden, die glauben, der Geschlechtsverkehr mit einer Jungfrau heile sie von ihrer eigenen Krankheit.
Aber auch hohes Alter schützt Frauen nicht vor Gewalt. In Simbabwe beispielsweise werden Witwen zunehmend als „Hexen“ verfolgt, weil man sie dafür verantwortlich macht, dass die Zahl der HIV-Infektionen und der AIDS-Erkrankungen im Land steigt.
Gewalt gegen Frauen, die sagen, was sie denken
Frauen, die gegen gesellschaftliche oder religiöse Konventionen aufbegehren, werden in der Öffentlichkeit oftmals angegriffen. Sie werden als „Männerhasserin“ oder „Prostituierte“ beschimpft und als Verräterinnen an ihrem Glauben, ihrer Kultur oder dem Staat bezichtigt. Solche Diskriminierungen ebnen den Weg für weitere Gewalt gegen Frauen.
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Gewalt durch Kleinwaffen
Ein großer Teil der bewaffneten Gewalt, die sich gegen Frauen richtet, wird mit Kleinwaffen verübt. Kleinwaffen sind problemlos erhältlich und einfach zu bedienen. Sie zählen daher zu den bevorzugten Instrumenten der Gewalt. In jüngsten Konflikten haben diese Waffen viele Menschenleben gefordert.
"Jede Minute ein Mensch" - Vor allem Frauen leiden unter dem unkontrollierten Waffenhandel (ai-JOURNAL 3/2005)
ai-Kampagne “Waffen unter Kontrolle!“
Frauen am Rand der Gesellschaft
Armut und Marginalisierung begünstigen Gewalt gegen Frauen und sind zugleich ihre Folge. Die negativen Auswirkungen der Globalisierung führen dazu, dass mehr und mehr Frauen an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden. Für arme Frauen ist es ganz besonders schwierig, Missbrauchssituationen zu entkommen, Schutz zu finden und auf juristischem Wege Wiedergutmachung einzuklagen. Analphabetismus, Armut und Ausgrenzung vom öffentlichen Leben schränken die Möglichkeiten von Frauen, sich zu organisieren und gemeinsam für Veränderungen zu kämpfen, erheblich ein.
Grenzenlose Gewalt
Wenn Gewalt gegen Frauen grenzüberschreitend stattfindet, kann es besonders schwierig sein, Verantwortlichkeiten auszumachen. Der Handel mit Frauen und Mädchen, der Missbrauch von Arbeitsmigrantinnen und Flüchtlingsfrauen und die Situation von Einwanderinnen ohne Papiere stellen eine enorme Herausforderung dar, für die betroffenen Frauen Schutz und Gerechtigkeit herbeizuführen, da sich kein Land für sie verantwortlich fühlt.
Parallelwelten
In einer Reihe von Ländern existieren parallele gesellschaftliche Verwaltungsstrukturen, denen Clanälteste, Stammes- oder Religionsführer vorstehen. Sie üben offiziell oder inoffiziell Kontrolle über das Leben von Frauen aus und sind auch für Menschenrechtsverletzungen an Frauen verantwortlich. Einige machen sich unmittelbar der Gewalt gegen Frauen schuldig, andere dulden solche Taten oder ermutigen dazu. Auch die Medien propagieren vielerorts ein Rollenverständnis, das Frauen grundlegende Rechte verweigert.
Häufig sind es nicht die nationalen Regierungen, die für die Gewährung von Grundrechten für Frauen wie etwa Bildung, Gesundheit oder soziale Fürsorge zuständig sind, sondern regionale oder kommunale Behörden. In der Verantwortung dieser Behörden liegt es, mit Hilfe der Polizei und der Gerichte sowie durch Schutzmaßnahmen Frauen vor Gewalt zu bewahren.
 | Gewalt gegen Frauen – eine Definition
amnesty international gründet ihre Arbeit auf Artikel 1 der UN-Erklärung über die Beseitigung der Gewalt gegen Frauen. Er definiert Gewalt als „jede gegen Frauen aufgrund ihrer Geschlechtszugehörigkeit gerichtete Gewalthandlung, durch die Frauen körperlicher, sexueller oder psychologischer Schaden oder Leid zugefügt wird oder werden kann, einschließlich der Androhung derartiger Handlungen, der Nötigung oder der willkürlichen Freiheitsberaubung, gleichviel ob im öffentlichen oder privaten Bereich“. Der Begriff Gewalt gegen Frauen bezeichnet unter anderem:
Familiäre Gewalt. Dazu zählen Misshandlungen, sexueller Missbrauch, Gewaltakte im Zusammenhang mit der Mitgift, Vergewaltigung in der Ehe, Verstümmelung der weiblichen Geschlechtsorgane und andere traditionelle Praktiken. Auch der Missbrauch weiblicher Hausangestellter – beispielsweise in Form eines permanenten Ausgangsverbots, körperlicher Brutalität, sklavereiähnlicher Praktiken und sexueller Übergriffe – kann unter die Kategorie familiäre Gewalt gefasst werden.
Gewalt im gesellschaftlichen Umfeld. Hierzu gehören Vergewaltigung, sexueller Missbrauch, sexuelle Belästigung und Einschüchterung am Arbeitsplatz, in Bildungseinrichtungen und anderenorts. Frauenhandel, Zwangsprostitution und Zwangsarbeit fallen gleichfalls unter diese Kategorie, ebenso Vergewaltigungen und anderweitige Übergriffe durch bewaffnete Gruppen.
Vom Staat oder staatlichen Funktionsträgern wie etwa Polizeibeamten, Strafvollzugsbediensteten, Soldaten, Grenzbeamten oder Mitarbeitern der Einwanderungsbehörden ausgeübte oder geduldete Gewalt. Hierzu zählen beispielsweise Vergewaltigungen durch Regierungstruppen im Zuge bewaffneter Konflikte, Zwangssterilisationen, Folterungen in Haft und Gewalt gegen Flüchtlingsfrauen durch Amtsträger. |  |
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letzte Aktualisierung: 2. November 2005
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