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Kampagnen & Aktionen
HINSEHEN & HANDELN: Gewalt gegen Frauen verhindern
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Mit einer im März 2004 gestarteten globalen Kampagne stellt amnesty international unter dem Motto "HINSEHEN & HANDELN: Gewalt gegen Frauen verhindern" die Abschaffung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen zwei Jahre lang in den Mittelpunkt ihrer Aktionen. ai möchte den Stimmen
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Einen ersten Erfolg konnte die deutsche ai-Sektion bereits erzielen: Im Zuwanderungsgesetz ist endlich geschlechtsspezifische und nichtstaatliche Verfolgung als Fluchtgrund anerkannt - dies war eine zentrale Forderung von amnesty. Somit kann nun beispielsweise eine Frau, die vor Genitalverstümmelung flieht, in Deutschland Schutz finden.
Diese gesetzlichen Verbesserungen werden sich aber nur dann auf die Realität von Frauen auswirken, wenn das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge seine bisherigen Bewertungsmaßstäbe modifiziert. Bisher wurde den betroffenen Frauen häufig die Glaubwürdigkeit abgesprochen, ohne den Fall im Einzelnen zu überprüfen. Auch haben das Bundesamt und die Gerichte argumentiert, dass Genitalverstümmelung keine Form der Verfolgung sei, weil die Frau mit diesem Brauch gesellschaftlich integriert werde. Diese menschenverachtende Sichtweise muss sofort aufgegeben werden.
amnesty international arbeitet im Rahmen der Kampagne außerdem zu folgenden Themen:
1. Gewalt gegen Frauen in bewaffneten Konflikten
Unter der zerstörerischen Gewalt in Kriegen und bewaffneten Konflikten haben Frauen wie Männer zu leiden. Aber Opfer systematischer Vergewaltigungen und erzwungener Prostitution sind fast ausschließlich Frauen und Mädchen. Von bewaffneten Konflikten ist heute zu 80 Prozent die Zivilbevölkerung betroffen, vor allem Frauen und Kinder.
Mädchen werden entführt, als Kindersoldatinnen, Dienerinnen und Prostituierte zwangsrekrutiert. Bei systematischen Vergewaltigungen werden die Überlebenden mit HIV infiziert. Frauen und Kinder werden auf der Flucht und in Flüchtlingslagern angegriffen und vergewaltigt. ai fordert ein Ende dieser grausamen Verbrechen und die angemessene Bestrafung der Täter sowie Aufklärung und Bewusstseinsarbeit mit Soldaten.
["Lives blown apart" - Gewalt gegen Frauen in bewaffneten Konflikten]
[Irak: Kein Ende der Gewalt gegen Frauen]
[Kosovo: Die KFOR fördert die Zwangsprostitution im Kosovo]
[Ruanda: Zehn Jahre nach dem Genozid leiden Frauen immer noch unter den Folgen des Krieges]
[Sudan: Sexuelle Gewalt gegen Frauen als Kriegswaffe]
[Kolumbien: Zwischen allen Fronten - Sexuelle Gewalt gegen Frauen]
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2. Familiäre Gewalt
Familiäre Gewalt ist in allen Teilen der Welt die häufigste Form der Gewalt, die Frauen erleben. Die Familie und das Zuhause, für viele der Inbegriff von Frieden und Sicherheit, sind für Millionen Frauen ein Ort des Leidens, wo ihnen Missbrauch, Folter und sogar Tod drohen. Auch hier appelliert ai an die Verantwortung von Regierungen, Gesetze gegen familiäre Gewalt zu erlassen. Dies bedeutet zum Beispiel, dass Vergewaltigung in der Ehe ein Straftatbestand wird oder dass dauerhafte staatliche Beratungsstellen mit ausreichender Finanzierung für Opfer von Gewalt eingerichtet werden.
[ai in Aktion: Pakistan - Verbrechen im Namen der "Ehre"]
[Gewalt gegen Frauen in der Türkei]
[Profikiller ermorden Frauen in Brasilien]
[amnesty fordert Asyl für misshandelte Frauen]
[Zwangsverheiratung wird auch in Deutschland praktiziert]
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3. Menschenrechtsverteidigerinnen
Frauen sind nicht nur Opfer – Frauen wehren sich, schützen sich und andere, zeigen Mut und Zivilcourage. In vielen Ländern überschreiten diese Frauen allein durch ihr öffentliches Engagement die Grenzen patriarchaler Strukturen. amnesty international legt deshalb einen weiteren Schwerpunkt auf die Unterstützung von Menschenrechtsverteidigerinnen. Frauen, die unter schwierigsten Bedingungen für die Rechte anderer kämpfen und dabei selbst der Gefahr von Gewalt ausgesetzt sind, brauchen die Solidarität einer breiten Öffentlichkeit. [mehr...]
Die Verantwortung des Staates und anderer Akteure
Behördenvertreter und andere staatliche Funktionsträger – wie Polizisten, Strafvollzugsbedienstete oder Mitarbeiter in Erziehungseinrichtungen – verüben Gewalt an Frauen ebenso wie vom Staat unabhängige Akteure aus ihrem gesellschaftlichen Umfeld: Arbeitskollegen, Ärzte, religiöse Führer und Mitglieder der eigenen Familie. Auch sie müssen die grundlegenden Menschenrechte achten. Jede und jeder hat in Bezug auf die Wahrung der Menschenrechte elementare Pflichten.
 | Menschenrecht - Frauenrecht
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, das Fundament der Menschenrechtsbewegung, sichert allen Menschen die gleichberechtigte Ausübung ihrer bürgerlichen, politischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Rechte zu. Das heißt: Alle Menschen, ob männlich oder weiblich, haben Anspruch auf alle Menschenrechte. Weder Kultur noch Tradition können die Verletzung grundlegender Menschenrechte der Frau entschuldigen.
Universalität bedeutet dabei nicht Uniformität oder eine Absage an die Pluralität von Frauenleben. Erst die Vielfalt der Kulturen und geschichtlichen Erfahrungen gibt den Menschenrechten universellen Charakter. Das Recht der Frauen auf Freiheit von Gewalt ist ein integraler Bestandteil der Menschenrechtserklärung und bindender völkerrechtlicher Konventionen.
Gewalt gegen Frauen ist daher nicht allein die Angelegenheit von Frauen; sie betrifft Männer ebenso. Sie müssen sich ihrer Verantwortung stellen und aktiv gegen Gewalt an Frauen eintreten.
Solange Gewalt gegen Frauen grausamer Alltag ist, bleiben die Versprechen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte unerfüllt.
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Unsere Forderungen
amnesty international fordert Regierungen weltweit dazu auf,
- Gesetze, die Frauen diskriminieren, abzuschaffen und Frauen den gleichberechtigten Zugang zu politischer Macht und wirtschaftlichen Ressourcen zu ermöglichen;
- wirksame Maßnahmen zur Prävention und zum Schutz vor Gewalt sowie zur angemessenen Bestrafung der Täter zu ergreifen;
- das UN-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau (CEDAW) ebenso wie das dazugehörige Zusatzprotokoll ohne jeden Vorbehalt zu ratifizieren;
- sich auf ein Abkommen zur Regulierung des Waffenhandels zu einigen, um die Weiterverbreitung insbesondere von Kleinwaffen zu stoppen, mit denen Gewalt gegen Frauen ausgeübt wird;
- das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs zu ratifizieren, um der Straflosigkeit von Gewalt gegen Frauen in bewaffneten Konflikten ein Ende zu setzen;
- die Resolution 1325 des UN-Sicherheitsrats, die eine gleichberechtigte Beteiligung von Frauen in Friedensprozessen und beim gesellschaftlichen Wiederaufbau nach bewaffneten Konflikten fordert, umzusetzen.
amnesty international fordert die Bundesregierung auf,
- die Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes durch geeignete Maßnahmen wie Aufklärung über das Gesetz, Beratung der betroffenen Frauen und akute Hilfe für sie zu fördern. Maßnahmen, die die Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes erschweren, wie z.B. die Reduzierung oder Streichung der finanziellen Unterstützung von Frauenhäusern, sind zurückzunehmen. Diese Forderung richtet sich auch an die Landesregierungen;
- Menschenrechtsverteidigerinnen in ihrem Einsatz für die Menschenrechte vor Ort zu unterstützen. Sollte eine Ausreise wegen Gefahren für Leib und Leben notwendig sein, muss die Bundesregierung Menschenrechtsverteidigerinnen die Einreise nach Deutschland schnell und unbürokratisch ermöglichen und ihnen in Deutschland vorübergehend Schutz gewähren.
 | Gewalt gegen Frauen muss ein Ende gesetzt werden. Auf Kriegsschauplätzen ebenso wie im Schlafzimmer. Unterstützen Sie uns dabei!
Helfen Sie uns mit Ihrer Spende.
Beteiligen Sie sich an unseren Appellaktionen zu Mexiko, Sudan und Irak!
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letzte Aktualisierung: 15. Februar 2006
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