TODESSTRAFE
Wenn Staaten Kinder töten
Der 10. Oktober ist der Internationale Tag gegen die Todesstrafe - eine Initiative der „Weltweiten Koalition gegen die Todesstrafe“ (WCADP), in der auch amnesty international vertreten ist. Der Tag erinnert daran, dass noch immer drei Viertel aller Menschen in Staaten leben, in denen als höchste Strafe das Todesurteil ausgesprochen werden kann. Auch Minderjährige sind davon nicht ausgenommen.
Im Mai 1993 wurde der Christ Salamat Masih und sein Onkel Rehmat Masih in Pakistan festgenommen. Sie waren von ihren moslemi-schen Nachbarn beschuldigt worden, mit „blasphemischen Äußerungen über den Islam“ beschriebene Zettel in einer Moschee ausgelegt zu haben. Anfang Februar 1995 wurden sie wegen Gotteslästerung zum Tode verurteilt. Erst ein Berufungsgericht ordnete einige Wochen später die Freilassung der beiden Christen an. Es begründete seinen Freispruch damit, dass die Vorwürfe nicht durch Zeugenaussagen erhärtet worden seien. Was die Richter jedoch nicht beanstandet hatten ist die Tatsache, dass Salamat Masih zur Zeit seines angeblichen Verbrechens erst zwölf Jahre alt war. Dass jugendliches Alter in Pakistan kein Schutz vor der Todesstrafe bietet, zeigt auch der Fall Sher Ali, der im November 2001 wegen eines Mordes gehängt wurde, den er 1993 mit 13 Jahren begangen hatte.
Seit 1990 hat amnesty international Hinrichtungen von mindestens 33 minderjährigen Straftätern in sieben Ländern registriert: Iran, Jemen, Demokratische Republik Kongo, Nigeria, Pakistan, Sau-di-Arabien und USA. Der Staat, der mehr Jugendliche hingerichtet hat, als alle anderen Länder zusammen, sind die USA.
1988 und 1989 entschied der Oberste Gerichtshof der USA, dass die Hinrichtung von Verurteilten, die zum Zeitpunkt der von ihnen begangenen Straftat unter 16 Jahre alt waren, der Verfassung widerspricht. Im August 2002 saßen in fünfzehn US-Bundestaaten insgesamt 82 Straffällige in den Todestrakten, die zur Tatzeit noch keine 18 Jahre alt waren. Seit 1990 sind in sechs Bundesstaaten 19 minderjährige Straftäter hinge-richtet worden. Einer war zum Tatzeitpunkt 16, alle anderen waren 17 Jah-re alt. Elf Hinrichtungen fanden in Texas statt, dem Bundesstaat, der ohnehin die meisten Exe-kutionen seit 1977 verzeichnete.
Fast alle der seit 1990 hingerichteten minderjährigen Straftäter in den USA kommen aus ärmlichen Verhältnis-sen. Viele wurden Opfer häuslicher Gewalt, hatten Drogen oder Alkohol konsumiert oder waren von unterdurchschnittlicher Intelligenz. Einige litten an organischen Hirnschäden. Andere wurden von einem schlechten oder unerfah-renen Rechtsbeistand vertreten. Ein solcher Fall ist der des schwarzen Texaners Robert Anthony Carter, der 1982 wegen Raubmordes an einer Kassiererin zum Tode verurteilt worden war. Carter wuchs als eines von sechs Kindern in ei-ner der ärmsten Familien Houstons auf. Wäh-rend seiner gesamten Kindheit wurde er missbraucht und von Mutter und Stiefvater schwer misshandelt. Bei seinem Prozess nahm sich die Staatsanwaltschaft nur einen Tag Zeit, um den Geschwore-nen die Anklage zu präsentieren. Die Geschwo-renen wurden nicht aufgefordert, Robert Carters Alter als strafmildernden Umstand zu bewerten. Weder wurde die Jury über die Tatsache unterrichtet, dass Carter hirngeschädigt war, noch dass er als Kind brutale körperliche Misshandlungen erlitten hatte. Auch blieb unerwähnt, dass dies seine erste Straftat war. Die Geschworenen nahmen sich nur zehn Minuten Zeit für ihre Entscheidung. Im Mai 1998 wurde Carter nach siebzehn Jahren in der Todeszelle durch eine Giftinjektion getötet.
Dabei ist die Rechtslage eindeutig: Die Verhängung der Todesstrafe für Verbrechen, die von Personen begangen werden, die zum Zeitpunkt der Tat das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist verboten. Dies legt auch das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (Kinderrechtskonvention) fest. 192 Staaten – also alle Mitgliedsländer der Vereinten Nationen au-ßer Somalia und den USA – sind Vertragsparteien dieser Konvention. Ein Beitritt Somalias scheiterte bislang daran, dass das Land keine handlungsfähige Regierung hat. Die ehemalige Hohe Kommissarin für Menschenrechte der Vereinten Nationen, Mary Robinson, erklärte im August 2002: „Der überwältigende Konsens, dass die Todesstrafe nicht gegen minderjährige Straf-täter verhängt werden darf, entspringt der Erkenntnis, dass junge Menschen wegen ihrer Un-reife möglicherweise die Folgen ihres Handelns nicht im vollen Umfang verstehen und daher weniger harten Sanktionen als Erwachsene unterworfen werden sollten. Noch wichtiger ist, dass diese Überzeugung den festen Glauben widerspiegelt, dass junge Menschen sich noch eher ändern können und daher ein größeres Potenzial zur Rehabilitierung als Erwachsene haben.“
Von den 119 Staaten und Territorien, deren Gesetze immer noch die Todesstrafe für einige Strafta-ten vorsehen, haben 116 entweder Vorschriften in ihren nationalen Strafgesetzbüchern, die die Verhängung der To-desstrafe gegen minderjährige Straftäter ausdrücklich ausschließen, oder die Todesstrafe für Kinder und Jugendliche darf als abgeschafft betrachtet werden, weil sie einem oder mehreren internationalen Menschenrechtsabkommen ohne einen Vorbehalt beigetreten sind. Seit Anfang 1994 haben mindestens fünf Länder ihre Gesetze geändert, um die Todesstrafe für straffällige Jugendliche abzuschaffen: Barbados, Jemen, Simbabwe, China und - wenn auch nicht völlig - Pakistan. In Taiwan und Thailand liegen entsprechende Gesetzentwürfe vor. amnesty international teilt die Auffassung, dass das Verbot der Todesstrafe für unter 18jährige Straftäter auf so breite Akzeptanz in Gesetz und Praxis stößt, dass es als ein Grundsatz des Völ-kergewohnheitsrechts angesehen werden muss. Dieses Verbot gilt somit für alle Staaten, gleichgültig ob sie Vertragspartei eines internationalen Abkom-mens sind, das diese Regel enthält, oder nicht. Daran ändert auch der Vorbehalt nichts, den die USA als einziger Staat gegen eine einschlägige Vorschrift des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte hinterlegt haben, um weiterhin Jugendliche unter 18 Jahren entsprechend ihrer nationalen Gesetze mit dem Tod bestrafen zu können. Deutschland und etliche andere westeuropäische Staaten haben diesen Vorbehalt als unzulässig zurückgewiesen.
Gemessen an der Gesamtzahl der auf der Welt stattfindenden Hinrichtungen werden Todesurteile an Jugendlichen selten vollstreckt. Ihre Bedeutung liegt somit auch nicht in ihrer Anzahl sondern vielmehr in der Bereitschaft weniger Staaten, sich über internationales Recht hinwegzusetzen. amnesty international fordert die Regierungen der betreffenden Staaten daher auf, bis zur Abschaffung der Todesstrafe wenigstens Kinder und Jugendliche bis zur Volljährigkeit von der Verhängung der Todesstrafe auszuschließen. Ob dieser längst überfällige Schritt bald auch in den USA vollzogen wird, ist indes fraglich. Immerhin lässt ein Urteil aufhorchen: Vor wenigen Tagen hat der Oberste Gerichtshof von Missouri das Todesurteil gegen einen 17jährigen Mörder verworfen. In einer 4:3-Entscheidung befanden die Richter, es habe sich „ein nationaler Konsens gegen die Hinrichtung jugendlicher Täter herausgebildet“.
Thomas Hensgen ist Sprecher der Koordinationsgruppe „Kampagne gegen die Todesstrafe“ der deutschen ai-Sektion.