IRAK
Besatzung schützt vor Strafe nicht
Die Besatzungsmächte im Irak können die Bevölkerung bisher nicht ausreichend schützen – weder vor Kriminellen noch vor Übergriffen der eigenen Soldaten. Niemand hindert sie aber, Maßnahmen zur Aufklärung und Bestrafung zu ergreifen. Das wachsende Misstrauen der Iraker und die täglichen Anschläge zeigen: Es wird höchste Zeit.
„Niemand ist sicher.“ „Wir brauchen Sicherheit – keine Lebensmittel.“ „Wir haben Angst unser Haus zu verlassen.“ So und ähnlich äußerten sich Iraker immer wieder gegenüber der ai-Delegation im südirakischen Basra im April dieses Jahres. Während es kaum noch zu Plünderungen öffentlicher Gebäude kommt, sind politische oder aus Rache motivierte Morde, Entführungen, Vergewaltigungen und Raubdelikte an der Tagesordnung.
Am 4. Juni entführten acht mit Handgranaten ausgerüstete Männer in Basra den 70jährigen Werkstattbesitzer Fadel Mansour Abd al-Rahman. „Sie brachten mich mit einem kleinen Boot über den Fluss und steckten mich in einem schmalen Raum. Dort mußte ich auf dem Zementboden liegen. Es war furchtbar heiß unter dem Blechdach“, berichtet er. „Sie wollten 100 Millionen irakische Dinar, aber am Ende gaben sie sich mit 10.000 US-Dollar zufrieden. Nach sechs Tagen kam ich wieder frei. Ich weiß, wer sie sind, aber sie drohen, meine Kinder umzubringen, wenn ich es jemandem sage. Deshalb gehe ich nicht zur Polizei“.
Fast jeder Haushalt in Basra und wahrscheinlich auch in den meisten anderen irakischen Städten verfügt über Kleinwaffen. Seit die Ba’ath-Partei vor der Invasion der alliierten Truppen Waffen verteilen ließ, und nach den Plünderungen verlassener Polizeistationen und Kasernen nach dem Krieg, hat das Ausmaß der Bewaffnung zugenommen. Im derzeit herrschenden Klima der Rechtlosigkeit sind die Menschen nicht bereit, ihre Waffen abzugeben. Radikale islamistische Gruppen haben Alkoholverkäufern, Kino- und Nachtclubbesitzern sowie Frauen, die keinen Schleier tragen, wiederholt mit dem Tod gedroht. Gleichzeitig berichten Augenzeugen, dass die für Basra zuständigen britischen Truppen entweder nicht in der Lage oder nicht willens waren, die Plünderungen zu verhindern und für Sicherheit zu sorgen.
Es mag zwar derzeit ein politisches Vakuum im Irak geben, ein rechtliches Vakuum gibt es nicht. Nach Artikel 43 der Haager Konvention sind die USA und Großbritannien als Besatzungsmächte für Recht, öffentliche Ordnung und den Schutz der Zivilbevölkerung zuständig. Dieser Verpflichtung sind sie bislang nicht gerecht geworden. Es fehlt an politischem Willen, an hinreichender Vorbereitung sowie an finanziellen Mitteln. Den Preis dafür bezahlt die irakische Zivilbevölkerung.
ai fordert deshalb die Besatzungsmächte auf, stärkere und adäquat ausgebildete Truppenverbände zu stationieren, bis einheimische Polizeikräfte die Aufgaben übernehmen können. Außerdem sollten erfahrene internationale Polizeikräfte eingesetzt werden, um die irakische Polizei zu unterstützen und fortzubilden. Niemand darf bei den örtlichen Sicherheitskräften eingestellt werden, der für frühere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich ist. Nicht zuletzt deswegen besteht ai auf der Entsendung von internationalen Menschenrechtsbeobachtern.
Seit dem 23. April 2003 haben ai-Mitarbeiter neben Basra auch Bagdad, Ramadi, Faludschah, Amara, Nadschaf und Nassiriya, sowie Ibril, Kirkuk und Mosul im Nordirak besucht. Schwerpunkte ihrer Recherchen waren die Haftsituation sowie der Umgang der Besatzungsmächte mit der Zivilbevölkerung.
In einem Brief an den Chef der zivilen Übergangsverwaltung im Irak, Paul Bremer, kritisierte ai, dass übermäßige Gewaltanwendung der Besatzungskräfte zum Tod von Demonstranten in Mosul und Faludschah geführt hat. Die beteiligten Soldaten und Militärpolizisten schienen keinerlei Erfahrung im Umgang mit Demonstrationen zu haben.
Besonders kritisch ist die Lage von Gefangenen. Obwohl Folter offiziell verboten ist, gibt es immer wieder Augenzeugenberichte. Der 39jährige Khreisan Khalis Abdally wurde am 30. April zusammen mit seinem Vater festgenommen. Die Soldaten waren auf der Suche nach Izzat al-Duri, einem leitenden Mitglied der Ba´ath-Partei. Adally versicherte, dass er nicht wisse, wo dieser sich aufhalte. Dennoch wurde er tagelang verhört. Dabei musste er ständig mit dem Gesicht zur Wand stehen oder knien. Seine Hände waren mit Handschellen gefesselt, und über den Kopf hatte man ihm eine Kapuze gezogen. Die ganze Zeit lief laute Musik. Abgesehen von wenigen Momenten der Bewusstlosigkeit ließ man ihn nicht schlafen. Ein US-Soldat trat ihm derart auf den Fuß, dass er einen Zehnagel verlor. Als man ihm nach sieben Tagen schließlich sagte, er dürfe sich setzen, war sein Knie auf die Größe eines Fußballs angeschwollen. Sein Vater musste die ganze Zeit über aus der Nachbarzelle die Schmerzensschreie seines Sohnes mit anhören. Am 9. Mai wurden schließlich beide freigelassen.
Auch Kinder werden immer wieder Opfer von Militäraktionen der Besatzungsmächte, so auch der 12-jährige Mohammed al-Kubaisi in Hay al-Jihad aus Bagdad. Am Abend des 26. Juni hatten die US-Truppen mit Hausdurchsuchungen in der Gegend begonnen. Mohammed hielt sich auf der Treppe seines Hauses auf und beobachtete die Soldaten in einem Haus auf der anderen Straßenseite. Augenzeugen zufolge richtete einer der Soldaten seine Waffen auf den Jungen. Einer von drei Irakern, die daneben standen, sagte: „Das ist doch nur ein Kind.“ Doch der Soldat erwiderte nur: „Kein Kind“, und schoss. Mohammeds Mutter Wafa lief herbei. Sie sah, dass ihr Sohn noch lebte. Mittlerweile hatten ungefähr 20 Soldaten das Haus betreten und durchsuchten es. Die Mutter berichtet, dass die Soldaten sie mit dem heftig blutenden Kind zur Seite gestoßen hätten, ohne medizinische Hilfe anzubieten. Zwei Nachbarn besorgten ein Auto, um das Kind in das nahegelegene Krankenhaus zu bringen. Unterwegs jedoch wurden sie von einem Panzer angehalten. Sie versuchten, einem Übersetzer der Soldaten zu erklären, dass sie ein blutendes Kind auf dem Rücksitz hätten, doch die Soldaten fesselten ihnen die Hände und warfen sie zu Boden. Als einer der beiden versuchte aufzustehen, richteten die Soldaten ihre Gewehre auf seinen Kopf. 15 Minuten später ließ man sie aufstehen und teilte ihnen mit, sie sollten nach Hause zurückkehren, weil jetzt Ausgangssperre herrsche. Mohammed war inzwischen gestorben.
Am 9. Juli untersuchten US-Soldaten den Ort, an dem Mohammed angeschossen wurde. Sie berichteten der Familie, dass ein Soldat festgenommen worden sei. Eine solche Information reicht aber bei weitem nicht aus. Die Opfer von Menschenrechtsverstößen durch die Besatzungstruppen haben ein Recht auf umfassende Aufklärung. Bereits jetzt ist das Misstrauen der irakischen Bevölkerung gegenüber den Besatzungstruppen groß. Solange die Iraker nicht sicher sein können, dass alliierte Soldaten bei Übergriffen zur Verantwortung gezogen werden, wird es wohl so bleiben. Die Besatzungsbehörden sind daher gut beraten, alle von ihren Soldaten begangenen Verstöße gegen die Menschenrechte oder gegen humanitäres Völkerrecht unabhängig und öffentlich zu untersuchen. Ferner sollte es Stellen geben, bei denen die Iraker Übergriffe der Besatzungskräfte anzeigen können.
Sieglinde Weinbrenner
Die Autorin ist Mitglied der Irak-Kogruppe der deutschen ai-Sektion.