TÜRKEI
BERUFSVERBOT - Interview mit der türkischen Rechtsanwältin Eren Keskin
Die türkische Rechtsanwältin Eren Keskin setzt sich seit Jahren für Frauen ein, die in Polizeihaft Opfer sexueller Misshandlungen wurden. Immer wieder ist sie aus diesem Grund von staatlichen Stellen, den Medien und Berufskollegen diffamiert worden. Seitdem sie den Führer der bewaffneten Oppositionsgruppe „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK), Abdullah Öcalan, 1999 vor Gericht vertreten hat, haben die Drohungen gegen sie noch zugenommen (siehe ai-JOURNAL 7-8/2001). In unzähligen Gerichtsverfahren wurde ihr nicht zuletzt wegen ihres humanitären Engagements der Prozess gemacht. 1995 musste sie eine sechsmonatige Freiheitsstrafe antreten, weil sie in einem Brief an das belgische Parlament das Wort „Kurdistan“ benutzt hatte. Ende vergangenen Jahres hat ihr die nationale Anwaltskammer die Zulassung für ein Jahr entzogen – der erste Fall, in dem in der Türkei gegen eine Rechtsanwältin ein Berufsverbot aus politischen Gründen verhängt wurde.
ai-JOURNAL: Mit welcher Begründung wurde Ihnen die Anwaltszulassung entzogen?
Eren Keskin: Das ist etwas kompliziert zu erklären. Vor meinem Haftantritt im Juni 1995 hatte ich in einem Zeitungsinterview erneut das Wort „Kurdistan“ gebraucht. Deshalb wurde ein neues Verfahren gegen mich eingeleitet. Im Februar 1997 verurteilte mich das Staatssicherheitsgericht in Istanbul zu einer erneuten Haftstrafe von 13 Monaten. Nachdem das Berufungsgericht das Urteil bestätigt hatte, wurde es im März 1999 rechtskräftig. Ungefähr zeitgleich wurde ein Gesetz erlassen, das rückwirkend Strafen für bestimmte politische Äußerungen zur Bewährung aussetzte. Aufgrund dieser Bestimmung wurde auch meine Haftstrafe in eine Bewährungsstrafe umgewandelt.
Kurz darauf forderte jedoch der Staatsanwalt des Staatssicherheitsgerichts die Anwaltskammer in Istanbul auf, ein Disziplinarverfahren gegen mich einzuleiten. Die Kammer verweigerte dies. Der Generalstaatsanwalt legte gegen die Entscheidung Beschwerde bei der nationalen Anwaltskammer ein, die wiederum die Istanbuler Kammer aufforderte, das Disziplinarverfahren gegen mich durchzuführen. Auch diesmal weigerte sich die Istanbuler Kammer, das Verfahren gegen mich auf den Weg zu bringen.
Der Generalstaatsanwalt erhob erneut Einspruch bei der nationalen Kammer in Ankara und diese verhängte schließlich das einjährige Berufsverbot gegen mich. Ich habe gegen die Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht in Ankara Berufung eingelegt. Die Entscheidung steht noch aus.
Aber am 10. Januar 2003 wurde mein Eilantrag abgelehnt, das Berufsverbot bis zur Entscheidung in der Hauptsache auszusetzen.
Welche Rolle spielte die türkische Regierung bei dem Vorgang?
Eren Keskin: Der Justizminister hat die Entscheidung über den Entzug meiner Anwaltszulassung bestätigt. Das ist ein formaler Akt. Er hätte theoretisch aber auch anders entscheiden können. Doch das war nicht zu erwarten. Ich gehe davon aus, dass vom Justizministerium Druck auf die Anwaltskammer ausgeübt wurde, die Disziplinarmaßnahme gegen mich zu verhängen.
Der Staat hat ein großes Interesse daran, meine Aktivitäten für die Menschenrechte zu unterbinden und versucht jetzt, mir meine Existenzgrundlage zu nehmen. Zu meinem Eilantrag gegen das Berufsverbot hat der Justizminister - diesmal der neuen Regierung - eine Stellungnahme in dem Sinne abgegeben, dass die Maßnahme gegen mich gerechtfertigt sei. Die große Zahl von Verfahren, die gegen mich wegen ähnlicher „Vergehen“ eingeleitet wurden, wurde als Beleg dafür herangezogen, dass ich mit meinem Verhalten das öffentliche Vertrauen in meinen Berufsstand gefährde.
Was bedeutet diese Entscheidung für Sie? Womit werden Sie sich in diesem Jahr beschäftigen?
Eren Keskin: Ich liebe meinen Beruf, und schon allein deswegen war es ein harter Schlag für mich, nicht mehr als Anwältin arbeiten zu dürfen. Auch ökonomisch bringt mich das Berufsverbot in Schwierigkeiten. Ich habe nicht nur kein Einkommen mehr, ich musste auch Mandanten bereits bezahlte Honorare zurückzahlen. Unter Mangel an Beschäftigung werde ich allerdings nicht leiden. Ich bin seit dem vergangenen Jahr Vizepräsidentin des türkischen Menschenrechtsvereins (IHD) und muss meine damit verbundenen Aufgaben wahrnehmen. Außerdem werde ich natürlich weiter in unserem Projekt zur Rechtshilfe für sexuell gefolterte Frauen arbeiten. Dort kann ich zurzeit jedoch keine anwaltlichen Tätigkeiten übernehmen.
Wie sichern Sie Ihre Existenzgrundlage?
Eren Keskin: Das Diakonische Werk und die deutsche Sektion von amnesty international unterstützen mich mit einem monatlichen Betrag. Hierfür möchte ich mich noch einmal herzlich bedanken.
Ich fürchte allerdings, dass auch wenn ich wieder arbeiten darf, meine Einnahmen als Anwältin erheblich zurückgehen werden. In der türkischen Presse wurde eine große Kampagne gegen mich geführt. Dies wird potenzielle Mandanten davon abhalten, mich zu beauftragen. Sicher werden wieder Klienten mit politischen Fällen zu mir kommen. Diese haben aber oft sehr wenig Geld, so dass ich davon allein nicht leben kann.
Wie sieht Ihre Arbeit für Frauen aus? Können Berichte von amnesty international zur Menschenrechtslage in der Türkei etwas beitragen?
Eren Keskin: Derzeit betreuen wir in unserem Projekt 166 Frauen, das heißt, wir vermitteln psychotherapeutische Hilfe und erheben im Namen der Opfer Anklage. Wenn nötig, gehen wir bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Unsere Arbeit ist äußerst schwierig, weil sexuelle Belästigung in der Türkei nicht strafbar ist. Das Problem reicht in viele Bereiche des sozialen Lebens hinein. Sexualität ist ein Tabuthema und Folter ist weit verbreitet. Die türkische Verfassung von 1982 wurde vom Militär durchgesetzt. Wir brauchen eine zivile Verfassung. Nach wie vor sind abweichende politische Meinungen unzulässig. Für Veränderungen brauchen wir ein freies Diskussionsklima. Berichte von ai ändern vielleicht kurzfristig nicht viel, aber langfristig kann die Regierung sie nicht ignorieren. Die Dokumentation von Einzelfällen und die Bewertung der Lage durch ai ist deshalb eine wichtige Unterstützung für uns.
Ihr Einsatz für die Menschenrechte ist gefährlich, einige Ihrer Mitstreiter und Mitstreiterinnen bezahlten ihr Engagement mit dem Leben. Woher nehmen Sie den Mut und die Motivation, trotz allem weiter zu machen?
Eren Keskin: Ich habe mich schon als Schülerin politisch engagiert. Seit meinem Jurastudium habe ich mich dann ganz auf die Menschenrechte konzentriert. Meine Arbeit ist meine Lebenseinstellung, eine Lebensweise, meine Aufgabe. Dies ist mein Weg - für mich der einzig mögliche. Daher lasse ich mich trotz aller Bedrohungen und Widrigkeiten auch nicht von diesem Weg abbringen.
Interview: Nina Tesenfitz