Der Einsatz für die Menschenrechte lohnt sich
Von Irene Khan, internationale Generalsekretärin von amnesty international
Krishna Pahadi, ein Menschenrechtsverteidiger aus Nepal, wurde von den Behörden seines Landes mittlerweile 28 Mal in Haft genommen. Im Februar 2005 traf ich ihn in einer Hafteinrichtung der Polizei in Kathmandu, kurz nachdem er zum 27. Mal festgenommen worden war. Mich verblüffte, was er während unseres Gesprächs zu mir sagte. Seine These nämlich lautet, dass je zahlreicher friedliche Protestteilnehmer wie er von der Regierung hinter Gittern weggesperrt werden, umso mehr sei der Sache der Menschenrechte gedient. Dass die Bevölkerung in Nepal zunehmend gegen die Staatsmacht aufbegehrt und die internationale Gemeinschaft das menschenrechtliche Handeln der nepalesischen Regierung mit deutlichen Worten kritisiert, stützt seine These. Da Krishna Pahadi mit Ausnahme religiöser Bücher in der Haft jeglicher Lesestoff verwehrt war, hatte er sich zunächst mit den Lehren der Bhagavad Gita befasst, anschließend wollte er die Bibel und den Koran lesen. Er ist zuversichtlich, dass sein Engagement für die Menschenrechte und das seiner Mitstreiter Früchte tragen wird. Für ihn ist es nur eine Frage der Zeit, bis sich Erfolge einstellen werden.
Auch wenn der Jahresbericht 2006 von amnesty international ein beredtes Zeugnis dafür ablegt, dass Unrecht, Gewalt und Menschenrechtsverletzungen vielerorts das Leben der Bevölkerung überschatten, teile ich die Zuversicht von Krishna Pahadi.
Die Menschenrechtslandschaft ist gepflastert mit gebrochenen Versprechen und groben Versäumnissen der Machthabenden. In ihrer politischen Rhetorik werden Regierungen nicht müde, die Menschenrechte auf ihre Fahnen zu schreiben, sobald jedoch die eigene Politik und das eigene Handeln gefragt sind, legen sie vielfach repressive Reaktionen an den Tag. Die schweren Menschenrechtsverstöße in Afghanistan und Irak, wo Folter und Terror den Kreislauf der Gewalt zu zementieren drohen, geben der Menschenrechtsdebatte eine Reihe von Fragen auf den Weg. Die zunehmende Brutalität und Radikalität, mit der bewaffnete Gruppen in diesen und anderen Ländern Anschläge verübten, forderten unzählige Menschenleben.
Gleichwohl gaben einige Entwicklungen des Jahres 2005 auch zu Hoffnung Anlass. Nachdem die Menschenrechte in den zurückliegenden fünf Jahren im Namen der Terrorismusbekämpfung Anfeindungen und Rückschläge hinnehmen mussten, waren im Berichtszeitraum deutliche Anzeichen für eine Umkehrung dieses Trends zu erkennen. So wurden einigen der mächtigsten Regierungen der Welt Warnzeichen gesetzt, dass sie große Gefahren heraufbeschwören, wenn sie in ihrem innen- und außenpolitischen Handeln die Menschenrechte hintanstellen. Die Doppelzüngigkeit von Regierungen und ihre Unwahrhaftigkeit wurde von den Medien aufgedeckt, von Menschenrechtsverteidigern angeprangert und von Gerichten als nicht hinnehmbar verurteilt.
Auch die weltweit rückläufige Zahl bewaffneter Konflikte bot Anlass zu Optimismus. Internationale Initiativen zur Vorbeugung und Begegnung von Konflikten ebenso wie friedensstiftende und friedenserhaltende Maßnahmen gaben Millionen Menschen in Ländern wie Angola, Liberia und Sierra Leone neue Hoffnung auf ein Leben ohne Gewalt und ständige Bedrohungen.
Auf der Ebene der Vereinten Nationen wurden gegen die Widerstände einer Reihe von Staaten, die in zynischer Weise Fortschritte aufzuhalten versuchten, institutionelle Reformen zur Stärkung des internationalen Menschenrechtsschutzes in Angriff genommen.
Rund um den Erdball, von Lateinamerika bis zum Balkan, verschafften sich Stimmen zunehmend Gehör, die die strafrechtliche Ahndung schwerster Verbrechen gegen das Völkerrecht einforderten. Auf einzelstaatlicher Ebene stellten korrupte, ineffiziente und politisch voreingenommene Justizsysteme zwar oftmals noch ein Hindernis auf dem Weg zu Gerechtigkeit dar, in einigen Teilen der Welt begann sich jedoch das Blatt zu wenden und die Bekämpfung der Straflosigkeit feste Konturen anzunehmen. So waren im Jahr 2005 in mehreren Ländern Ermittlungsverfahren oder Prozesse gegen Personen anhängig, die im Verdacht standen, für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantwortlich zu sein. Unbeeindruckt von der nach wie vor ablehnenden Haltung der USA gegenüber dem Internationalen Strafgerichtshof wuchs weltweit die Unterstützung für dieses mit universeller Gerichtsbarkeit ausgestattete Rechtsprechungsorgan. Mexiko trat im Berichtszeitraum als 100. Staat dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs bei. Von der Entscheidung des UN-Sicherheitsrats, die Situation in der sudanesischen Region Darfur dem internationalen Gericht zu unterbreiten, ging zudem das wichtige Signal aus, dass Sicherheit und Gerechtigkeit eng miteinander verknüpft sind.
Auf öffentlichen Kundgebungen und Demonstrationen forderten unzählige Menschen weltweit ihre Grundrechte ein und verlangten politische Reformen. In Bolivien, dem ärmsten Land Lateinamerikas, organisierten indigene Gemeinschaften, Kleinbauern und Minenarbeiter anhaltende Massenproteste, unter denen sich der Staatspräsident zum Rücktritt gezwungen sah. Bei den daraufhin ausgeschriebenen Neuwahlen wurde erstmals in der Geschichte Boliviens ein Vertreter der indigenen Bevölkerung in das höchste Staatsamt gewählt. Wo Menschen in großer Zahl gemeinsam und nachdrücklich ihren Forderungen Ausdruck verliehen, mussten sich selbst repressive Regierungen dem Druck beugen und Zugeständnisse machen.
Mein Optimismus wird sicher nicht von allen geteilt werden. Doch die geschilderten Entwicklungen und vor allem das weltumspannende Engagement und die menschliche Solidarität über alle Landesgrenzen hinweg lässt mich an meiner Zuversicht nicht zweifeln. Die Mitglieder von amnesty international mit ihrem unermüdlichen Einsatz, die vielfältigen Aktionen zur Bekämpfung der Armut unter dem Motto »make poverty history« im Vorfeld des G8-Gipfels und die beispiellose Hilfsbereitschaft der Zivilgesellschaft, das Leid der Opfer des Tsunami in Asien, des Wirbelsturms Katrina in den USA und des Erdbebens in Kaschmir zu lindern, bestärken mich, hoffnungsvoll in die Zukunft zu blicken.
Viele Ereignisse des Jahres 2005 – seien es die von Kleinbauern in China getragenen Proteste gegen den Entzug ihrer Landnutzungsrechte oder die von Frauen anlässlich des 10. Jahrestags der Weltfrauenkonferenz organisierten Veranstaltungen zur Bekräftigung der Rechte von Frauen – haben nachdrücklich unter Beweis gestellt, dass von der Idee der Menschenrechte Überzeugungskraft wie kaum jemals zuvor ausgeht und eine weltweite Bewegung engagierter Bürger und Bürgerinnen fest entschlossen ist, diese Idee Wirklichkeit werden zu lassen.
Folter und Terrorismusbekämpfung
Als im Juli 2005 Selbstmordattentäter inmitten der britischen Hauptstadt London Bomben zündeten und Menschen in den Tod rissen, kündigte Premierminister Tony Blair harte Gegenmaßnahmen an, die die Menschenrechte drastisch einzuschränken drohten. Der Welt, so Tony Blair, müsse gezeigt werden, dass »sich die Spielregeln ändern«. Lord Steyn, ein ehemaliger hoher Richter in Großbritannien, kommentierte die Äußerungen des Premiers mit den zutreffenden Worten. »Die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit ist keine Frage des Spiels. Es geht um die Verteidigung von Gerechtigkeit, fundamentalen Menschenrechten und demokratischen Werten.«
Das britische Parlament erteilte 2005 zwei Gesetzesinitiativen der Regierung zur Terrorismusbekämpfung in wichtigen Bereichen eine erfreulich deutliche Abfuhr. Zum ersten Mal in seiner neunjährigen Amtszeit musste damit Premierminister Tony Blair parlamentarische Niederlagen einstecken.
Auch die Justiz des Landes nahm die Regierung in die Pflicht. Die Lordrichter als oberste Rechtshüter Großbritanniens stellten in einem Urteil unmissverständlich klar, dass die Argumentation der Regierung, im Ausland von den dortigen Staatsorganen unter Folterungen erpresste Geständnisse seien vor britischen Gerichten als Beweismittel zulässig, in jeder Hinsicht unhaltbar ist. In einem separaten Verfahren verwarf ferner das Berufungsgericht des Landes das Vorbringen der Regierung Blair, die britischen Truppen im Irak seien weder an innerstaatliche noch internationale Menschenrechtsnormen gebunden, als gleichermaßen unhaltbar. Darüber hinaus kamen die Berufungsrichter zu dem Ergebnis, dass bei der Untersuchung von Todesfällen irakischer Gefangener im Gewahrsam britischer Einheiten schwere strukturelle Defizite bestehen.
Auch die Bush-Administration in den USA stieß mit ihrer Position, sich im »Kampf gegen den Terror« über das Verbot von Folter und Misshandlung hinwegsetzen zu können, zunehmend auf Widerspruch. So unternahm der Gesetzgeber einen Vorstoß, weltweit Folterungen oder grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung von Gefangenen im Gewahrsam US-amerikanischer Stellen zu untersagen. Präsident Bush drohte an, die Gesetzesvorlage an seinem Veto scheitern zu lassen, während sein Stellvertreter nach Schlupflöchern suchte, um den Geheimdienst CIA von den Vorschriften des Gesetzes auszunehmen. Mitarbeiter des Geheimdienstes räumten ein, eine als »Waterboarding« bezeichnete Verhörmethode, mit der beim Opfer das Gefühl des Ertrinkens hervorgerufen wird, praktiziert zu haben. Der Justizminister gar vertrat den Standpunkt, die USA könnten sich das Recht herausnehmen, terrorverdächtige Personen mit Ausnahme US-amerikanischer Staatsbürger hart anzupacken und zu misshandeln.
Letztlich sah sich Präsident Bush gezwungen, klein beizugeben und das Gesetz im Parlament passieren zu lassen. Allerdings wurde es durch einen höchst umstrittenen Zusatz ergänzt, der Guantánamo-Gefangenen weitgehend das Recht entzog, ihre Inhaftierung vor US-Bundesgerichten anzufechten oder eine gerichtliche Überprüfung ihrer Behandlung und ihrer Haftbedingungen zu erwirken. Der öffentliche Rückzieher von Präsident Bush konnte gleichwohl als Gradmesser dafür gewertet werden, dass innerhalb der USA der Druck auf seine Regierung wuchs und sich unter den US-Verbündeten im Ausland zunehmend Widerspruch gegen seine Politik regte.
Europäische Regierungen gerieten in arge Rechtfertigungsnöte, als immer mehr Details über ihre Rolle als Juniorpartner der USA im »Krieg gegen den Terror« zutage traten. Berichte in den Medien, denen zufolge einige Regierungen Europas dem US-Geheimdienst CIA den Betrieb geheimer Haftzentren – als »black sites« bekannt – auf ihrem Hoheitsgebiet erlaubt haben, lösten in der Öffentlichkeit eine Welle der Entrüstung aus. Auch sich verdichtende Hinweise darauf, dass der europäische Luftraum und europäische Flughäfen vom CIA für illegale Gefangenentransfers in Länder genutzt worden sind, in denen den betroffenen Häftlingen Folterungen drohten, riefen weithin Proteste und nachdrückliche Kritik hervor.
Nachdem amnesty international mit ihrer Forderung, das Gefangenenlager Guantánamo Bay zu schließen, lange Zeit allein gestanden hatte, zeichnete sich im Jahr 2005 auf der Ebene der Vereinten Nationen und europäischer zwischenstaatlicher Gremien verstärkt Unterstützung für diese Forderung ab, der sich führende Politiker und Personen des öffentlichen Lebens unter anderem aus den USA anschlossen. Guantánamo Bay als krassestes Symbol US-amerikanischen Machtmissbrauchs geriet immer stärker und eindringlicher in die Kritik. Durch diese Entwicklungen ermutigt wird amnesty international in ihrem Engagement nicht nachlassen, die US-Regierung solange unter Druck zu setzen, bis sie das Gefangenenlager schließt, Informationen über geheime Haftzentren des CIA in aller Welt lückenlos offen legt und das Recht inhaftierter Personen anerkennt, in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Völkerrechts vor Gericht gestellt oder aber freigelassen zu werden.
Die Anzeichen für Veränderungsprozesse, die mich optimistisch stimmen, bedeuten gleichwohl noch lange nicht, dass die Befürworter restriktiver Maßnahmen verstummt wären oder die Menschenrechte keine weiteren Angriffe im Namen der Terrorismusbekämpfung befürchten müssten. Aus den USA fehlte nach wie vor ein uneingeschränktes Nein zu bestimmten Folter- und Misshandlungsmethoden. Ebenso standen unabhängige Ermittlungen zur Aufklärung der Rolle ranghoher Vertreter der US-Regierung im Zusammenhang mit den menschenverachtenden Vorgängen im Abu-Ghraib-Gefängnis im Irak und in anderen Haftorten weiterhin aus, obwohl zunehmend Hinweise zutage gefördert wurden, die die US-Administration auf höchster Ebene schwer belasteten.
Nachdem britische Gerichte die Inhaftierung von ausländischen Staatsbürgern ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren für ungesetzlich erklärt hatten, setzte die Regierung umgehend neue Rechtsvorschriften in Kraft, auf deren Grundlage Ausländer faktisch unter Hausarrest gestellt werden konnten. Darüber hinaus ließ sie sich in bilateralen Abkommen von Regierungen »diplomatische Zusicherungen« geben, um Personen in Länder abschieben zu können, in denen die Gefahr der Folter bestand.
Weiterhin wurde zudem der »Krieg gegen den Terror« in Drittstaaten »exportiert«. Länder wie Ägypten, Jemen und Jordanien nahmen mit stillschweigender Duldung oder ausdrücklicher Rückendeckung der USA erneut terrorismusverdächtige Personen in Haft und hielten sie ohne Anklageerhebung oder faires Gerichtsverfahren in Gewahrsam.
Im Vergleich zu den Vorjahren war im Berichtszeitraum aber auch in der Öffentlichkeit eine deutlich kritischere Wahrnehmung staatlicher Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung zu erkennen. Menschenrechtsverteidiger und andere engagierte Bürger trugen mit ihrem Einsatz dazu bei, dass die USA und europäische Regierungen immer mehr in die Defensive gerieten. Die Menschen sind einfach nicht länger bereit, trügerischen Versprechungen zu vertrauen, dass die Einschränkung unserer aller Freiheitsrechte zu mehr Sicherheit führt. Die Regierungen wurden mit zunehmender Nachdrücklichkeit an ihre Verantwortung und ihre Rechenschaftspflicht gemahnt – von Parlamenten, Gerichten und anderen öffentlichen Gremien. Mehr und mehr setzt sich die Erkenntnis durch, dass die Aushöhlung der Menschenrechte und rechtsstaatlicher Grundsätze dem »Krieg gegen den Terror« keine Erfolge beschert, sondern unter den von Repression betroffenen Bevölkerungsgruppen Gefühle der Verbitterung und Ausgrenzung hervorruft, Extremisten in die Hände spielt und unsere gemeinsame Sicherheit gefährdet.
Wenn auch noch auf leicht brüchigem Fundament werden derzeit die Weichen für die Zukunft neu gestellt. Dies und die lauter werdenden Stimmen, die eine Abkehr von den Konzepten zur Terrorismusbekämpfung der vergangenen Jahre fordern, lassen darauf hoffen, dass sich ein Ansatz herauskristallisieren wird, der Menschenrechte und Sicherheit unter einem gemeinsamen Dach zusammenführt.
Premierminister Tony Blair irrt, wenn er glaubt, die Spielregeln hätten sich geändert. Regierungen, die mit den fundamentalen Menschenrechten ihr Spiel treiben, seien gewarnt, dass sie damit nicht nur den Menschenrechten, sondern auch der Sicherheit großen Schaden zufügen.
Die von bewaffneten Gruppen auf Zivilisten verübten Anschläge mit all ihrer Brutalität und Rücksichtslosigkeit werden von amnesty international aufs Schärfste verurteilt. Mit der gleichen Vehemenz stellen wir uns aber auch törichten, kurzsichtigen und gefährlichen Strategien von Regierungen in den Weg, Terror mit Folter bekämpfen zu wollen.
Reforminitiativen
Als Teil der Bemühungen der Vereinten Nationen, sich in ihrer Rolle als Weltorganisation neu zu positionieren, brachten die Mitgliedstaaten einige wichtige Vorhaben auf den Weg, um die in den zurückliegenden Jahren massiv in die Kritik geratenen UN-Menschenrechtsmechanismen zu reformieren.
Sie einigten sich beispielsweise darauf, die Finanzausstattung des Amts der UN-Hochkommissarin für Menschenrechte zu verdoppeln und diese Institution durch eine stärkere Präsenz vor Ort in Form von Außenstellen in die Lage zu versetzen, den Schutz der Menschenrechte effektiver voranzubringen.
Die UN-Mitgliedstaaten beschlossen ferner, die diskreditierte Menschenrechtskommission aufzulösen. Ihr Vorschlag lautete, das Gremium durch einen Menschenrechtsrat zu ersetzen, dessen Vertreter direkt von der Generalversammlung wählen zu lassen, eine unmittelbare Rechenschaftspflicht des Menschenrechtsrats gegenüber der Generalversammlung festzuschreiben und ihm das Mandat zur Überprüfung der Menschenrechtssituation weltweit, vor allem aber in den Staaten mit Sitz im Menschenrechtsrat zu erteilen. Von dem Vorschlag könnten, auch wenn er das Ergebnis eines Kompromisses darstellt und Schwächen aufweist, wichtige Impulse für eine Verbesserung des Menschenrechtsschutzsystems der Vereinten Nationen ausgehen. Ende 2005 konnte die Einrichtung des Menschenrechtsrats allerdings noch nicht als gesichert gelten, da die USA einen entsprechenden Resolutionsentwurf mit dem vorgeschobenen Argument, es bestünden noch viel zu viele »Defizite« bei der Zusammensetzung des Menschenrechtsrats und seinem Arbeitsauftrag, die Zustimmung verweigerten. Dass eine einzige Regierung, so machtvoll sie sein mag, sich einem breiten internationalen Konsens in den Weg stellt, darf nicht hingenommen werden. Ich hoffe sehr, dass die übrigen UN-Mitgliedstaaten dem Druck der USA standhalten, dem Resolutionsentwurf ihre Unterstützung geben und den Menschenrechtsrat ins Leben rufen werden.
Die Bereitschaft der UN-Mitglieder, den Umbau des Menschenrechtsschutzsystems mitzutragen, war ermutigend. Dies umso mehr, als viele andere von Kofi Annan angestoßene tief greifende und zukunftsweisende Reformvorhaben verworfen oder in ihrer Substanz weitgehend verwässert wurden. Dazu gehörten Vorschläge, die Zahl der ständigen Mitglieder im UN-Sicherheitsrat zu erhöhen, die Verbreitung von Waffen einzudämmen und die Vereinten Nationen mit effizienteren Mitteln zur Bekämpfung von Völkermord auszustatten.
Vielversprechend sind auch einige andere Entwicklungen des Jahres 2005, die nicht so sehr im Mittelpunkt des Medieninteresses standen. So schlossen die Vereinten Nationen ihre Arbeiten an einem Entwurfstext für ein Internationales Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor zwangsweise verursachtem Verschwinden ab. Mit dieser Vereinbarung soll der verbrecherischen Praxis von Staaten entgegengewirkt werden, Menschen in unbestätigter Haft zu halten, Folterungen zu unterwerfen oder sie gar zu töten. amnesty international bekämpft das »Verschwindenlassen« von Personen seit nunmehr rund 35 Jahren mit allen ihren Möglichkeiten und erhofft sich von dem Übereinkommen einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der Menschenrechte.
Im Juli ernannte UN-Generalsekretär Kofi Annan einen Sonderbeauftragten für die Frage der Menschenrechte und transnationaler und anderer Wirtschaftsunternehmen. Privatfirmen verfügen über ein beträchtliches Potenzial, soziale und wirtschaftliche Fortschritte zu fördern, von ihrem unternehmerischen Handeln gehen jedoch bisweilen auch schwere Gefahren für die Menschenrechte aus. Beispiele hierfür finden sich in Ländern wie Nigeria, der Demokratischen Republik Kongo und Sudan, wo die Ausbeutung von Ölvorkommen und anderer natürlicher Ressourcen einen Kreislauf der Gewalt in Gang gesetzt hat. Die Informations- und Technologieindustrie muss sich vorwerfen lassen, sich nur allzu bereitwillig der Politik der chinesischen Regierung zur Unterdrückung des Rechts auf freie Meinungsäußerung gebeugt zu haben. Internationalen Bemühungen, die Verantwortung von Privatfirmen für die Menschenrechte verbindlich zu kodifizieren, steht eine machtvolle Allianz politischer und wirtschaftlicher Interessen gegenüber. Dennoch bleibt die Frage der Unternehmensverantwortung fester Bestandteil der Tagesordnung der Vereinten Nationen, auch wenn die UN-Normen zur menschenrechtlichen Verantwortung transnationaler Konzerne und anderer Wirtschaftsunternehmen weiterhin Gegenstand heftiger Kontroversen sind. Aufbauend auf den Erfahrungen, die mit den UN-Normen gesammelt werden konnten, muss die Aufgabe nun darin bestehen, ein klares Regelwerk mit internationalen Menschenrechtsstandards und -prinzipien als Messlatte für privatwirtschaftliche Akteure zu entwerfen.
Rhetorik und Wirklichkeit
Zwischenstaatliche Institutionen sind, um effektiv agieren zu können, auf den dafür notwendigen politischen Willen ihrer Mitglieder angewiesen. Nicht nur die Vereinten Nationen, auch regionale Staatenbündnisse machen immer wieder die Erfahrung, dass sie von machtvollen Regierungen für deren engstirnige nationale Interessen instrumentalisiert werden. Die USA setzen hierfür ein unrühmliches Beispiel und finden leider Nachahmer wie etwa Russland mit seiner Politik im Kaukasus und Zentralasien oder China, dessen Regierung mit einigen der repressivsten Staatsführungen in Afrika die wirtschaftliche Zusammenarbeit intensiviert hat.
Die Mitglieder des UN-Sicherheitsrats, von denen die Welt zu Recht erwarten darf, dass sie sich globaler Sicherheitsfragen in voller Verantwortung annehmen, legten im Jahr 2005 zum Teil ein Abstimmungsverhalten an den Tag, das die Arbeit des Rats paralysierte und effektive Maßnahmen zum Schutz der Menschenrechte verhinderte. In Bezug auf den Irak waren es die USA und Großbritannien, die eine Blockadehaltung einnahmen, während sich Russland und China gegenüber einer Lösung der Situation im Sudan versperrten. Keiner dieser Staaten scheint auf die Lehren der Geschichte hören zu wollen, dass ein Mehr an globaler Sicherheit nur auf dem Weg der Wahrung der Menschenrechte erreicht werden kann.
Die G8-Staaten büßten im Jahr 2005 viel an Glaubwürdigkeit ein. Während sie einerseits die Bekämpfung der Armut in Afrika zur Priorität erhoben, zählten sie andererseits nach wie vor zu den größten Waffenlieferanten in den afrikanischen Kontinent. Auf der Liste der zehn weltweit führenden waffenexportierenden Länder finden sich nicht weniger als sechs G8-Staaten, aus denen allen zudem große Mengen an konventionellen und Kleinwaffen in Entwicklungsländer transferiert werden. Vor diesem Hintergrund stünde es der G8-Gemeinschaft in jeder Hinsicht gut an, sich ihrer Verantwortung zu besinnen und aktiv an der Schaffung eines effektiven weltweiten Waffenkontrollsystems mitzuwirken. Auf ihrem Gipfel im Juli im schottischen Gleneagles fand jedoch ein Vorstoß der britischen Regierung, die Erarbeitung eines Waffenhandelsabkommens auf den Weg zu bringen, keine Mehrheit.
Eine gemeinsam von amnesty international, Oxfam und dem Internationalen Bündnis gegen Kleinwaffen unter dem Motto »Waffen unter Kontrolle« geführte Kampagne fand hingegen weltweit zunehmend Gehör. So bekundeten mehr als 50 Staaten rund um den Erdball ihre Absicht, Forderungen der Kampagne nach einem internationalen Vertrag zur Kontrolle des Handels mit Kleinwaffen zu unterstützen.
Für mich enttäuschend war im Jahr 2005 die Zurückhaltung der Europäischen Union, in Menschenrechtsfragen Flagge zu zeigen. Sollte sie sich weiterhin gegenüber Menschenrechtsverletzungen in Staaten, zu denen sie intensive politische oder wirtschaftliche Beziehungen unterhält, in kollektives Schweigen hüllen oder die Augen vor gravierenden Menschenrechtsdefiziten ihrer eigenen Mitglieder in der Flüchtlings- und Asylpolitik und der Terrorismusbekämpfung die Augen verschließen, wird sie an Glaubwürdigkeit verlieren und in ihrem moralischen Anspruch als Hüterin der Menschenrechte nicht mehr ernst genommen werden können. Die Europäische Union muss deutlich mehr Bereitschaft zeigen, sich dem menschenrechtsverachtenden Vorgehen der russischen Sicherheitskräfte in Tschetschenien entgegenzustellen. Sie darf sich dem Druck der Wirtschaft nicht beugen, das Waffenembargo gegen China aufzuheben. Nach der blutigen Niederschlagung der Demokratiebewegung auf dem Platz des Himmlischen Friedens 1989 in Peking hatte die Europäische Union mit ihrem Beschluss, Waffenlieferungen an China einzustellen, ein für die Menschenrechte wichtiges Signal gesetzt. Solange die chinesische Regierung keinen ernsthaften Willen erkennen lässt, in ihrer Menschenrechtspolitik Zugeständnisse zu machen, muss die Europäische Union ihr Waffenembargo aufrechterhalten.
Die Afrikanische Union hat sich auf ambitionierte Instrumente zum Schutz der Menschenrechte geeinigt. Bei der Beilegung der Krise in Togo war ihre Rolle unverzichtbar. Noch fehlt es der Afrikanischen Union aber an den Kapazitäten und dem politischen Willen, diese Instrumente auch konsequent und einheitlich einzusetzen. Von der Union nach Darfur in den Sudan entsandte Menschenrechtsbeobachter konnten letztlich wenig ausrichten, weil es ihnen an logistischem Rüstzeug mangelte und die Regierung des Landes ebenso wie dort operierende bewaffnete Milizen gegenüber den Grundsätzen des Völkerrechts jeden Respekt vermissen ließen. Auch der katastrophalen Menschenrechtssituation in Simbabwe wurde von der Afrikanischen Union nicht mit der erforderlichen Entschlossenheit begegnet. Sie wirkte ferner nicht oder zumindest nicht mit Erfolg auf die Regierungen Nigerias und des Senegal ein, dafür zu sorgen, dass die dort lebenden ehemaligen Staatspräsidenten von Liberia und Tschad, Charles Taylor beziehungsweise Hissène Habré, auf der Grundlage der universellen Gerichtsbarkeit für die von ihnen verübten Menschenrechtsverbrechen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können. Die Regierungen des Kontinents erweisen sich selbst und den Völkern Afrikas einen Bärendienst, wenn sie die afrikanische Solidarität bemühen, um Gerechtigkeit und Rechenschaftspflicht den Weg versperren.
Die Lethargie, in die zwischenstaatliche Organisationen verfallen sind, und die ofenkundigen Defizite auf nationaler Ebene haben in Afrika, Europa und anderenorts eine Gegenbewegung hervorgerufen, die von ihren Regierungen in ihrem innen- und außenpolitischen Handeln originäre Verantwortung für die Menschenrechte einfordert. Die internationale Gemeinschaft darf sich dem Druck der Öffentlichkeit nicht länger entziehen, sondern muss die Menschenrechte als maßgeblichen Rahmen anerkennen, in dem allein Sicherheit und Entwicklung gestaltet und verwirklicht werden können. Ohne die Wahrung der Menschenrechte stehen Sicherheit und Entwicklung auf keinem festen Fundament.
Auf internationaler wie regionaler Ebene setzt sich zunehmend die Einsicht durch, dass die Glaubwürdigkeit und Legitimität zwischenstaatlichen und einzelstaatlichen Handelns mit dem Respekt vor den Menschenrechten untrennbar verknüpft ist. Diese Erkenntnis war einer Gründe dafür, dass die Wirtschaftsgemeinschaft der südostasiatischen Staaten ASEAN der Regierung von Myanmar den Vorsitz in der Gemeinschaft nicht überantworten mochte, die Europäische Union ihr Waffenembargo gegen China aufrechterhielt und Indien seine Beziehungen zu Nepal unter Menschenrechtsvorbehalte stellte.
Aus grundsätzlichen wie pragmatischen Gründen dürfen die Menschenrechte nicht als Luxusgut, das man sich in besseren Zeiten leistet und in schlechteren in die zweite Reihe verweist, gehandelt werden. Globale und regionale Sicherheitsstrategien, die nicht die Menschenrechte in den Mittelpunkt stellen, sind auf Dauer zum Scheitern verurteilt. Die Entwicklungen des Jahres 2005 bestärken mich in der festen Überzeugung, dass die politische und moralische Integrität von Regierungen mehr und mehr daran gemessen werden wird, inwieweit sie ihren menschenrechtlichen Verpflichtungen nachkommen. Die internationale Menschenrechtsbewegung hat zu dieser Entwicklung maßgeblich beigetragen und wird sich in ihrem weiteren Engagement nicht beirren lassen.
Denn die Herausforderungen der Zukunft sind gewaltig. Anschläge bewaffneter Gruppen, die Instabilität im Nahen Osten, die Ausgrenzung muslimischer Gemeinschaften in weiten Teilen der Welt, vergessene Konflikte in Afrika und anderenorts, wachsende Armut und soziale Ungerechtigkeit bilden ein Pulverfass, das leicht explodieren könnte. Dennoch bin ich zuversichtlich, dass all diese Herausforderungen den Anstoß für ein noch stärkeres menschenrechtliches Engagement bilden. Aufbauend auf den bisherigen Erfolgen der Menschenrechtsbewegung und gestützt auf die Macht der Menschenrechte werden wir denjenigen das Handwerk legen, die mit Angst und Hass ihre Geschäfte treiben. Wir werden der verkürzten Weltsicht mächtiger Staatsführungen die Stirn bieten und Regierungen nicht aus ihrer menschenrechtlichen Verantwortung entlassen.