suchen / sitemap / kontakt / shop
suchen  

Jahresbericht 2003

Das Jahr 2002 im Fokus

Einleitung

Während des gesamten zurückliegenden Jahres haben der »Krieg gegen den Terrorismus« und der drohende Angriff auf den Irak die weltpolitische Tagesordnung und die Medienschlagzeilen bestimmt. Nach den Anschlägen in den USA vom 11. September 2001 sind die Regierungen unseres Erdballs mit zunehmender Härte gegen ihre politischen Gegner vorgegangen, haben Menschen willkürlich in Haft genommen und weit reichende, oftmals diskriminierende Gesetze erlassen, die an den Grundfesten internationaler Menschenrechtsabkommen und völkerrechtlicher Grundsätze rütteln.

In dem Streben nach Sicherheit, politischer Macht und finanziellem Nutzen wurden überall auf der Welt grundlegende Menschenrechte mit Füßen getreten und über Millionen Menschen Leid gebracht, das die internationale Staatengemeinschaft weitgehend nicht zur Kenntnis zu nehmen bereit war.

Auf dem afrikanischen Kontinent haben im Zuge von Konflikten, die oftmals von ausländischen Mächten geschürt und durch Waffenlieferungen angeheizt worden sind, unzählige Menschen ihr Leben oder ihre Existenzgrundlage verloren. Im Zuge dieser Konflikte begangene Menschenrechtsverstöße blieben ungeahndet. In Reaktion auf die sich dramatisch verschlechternde Menschenrechtslage in Kolumbien sowie in Israel und den besetzten Gebieten hat amnesty international ihre Mitgliedschaft rund um den Erdball mobilisiert und zusätzliche Ressourcen bereitgestellt, um einer weiteren Eskalation von Menschenrechtsverstößen entgegenzuwirken. Im Oktober hat amnesty international eine weltweite Kampagne gegen Menschenrechtsverletzungen in der Russischen Föderation gestartet, in deren Mittelpunkt unter anderem die schweren Übergriffe standen, die in Tschetschenien im Zuge des dortigen langjährigen Konflikts begangen werden.

Für viele der von amnesty international im Jahr 2002 dokumentierten Menschenrechtsverstöße bildeten gewaltsam ausgetragene Konflikte zwischen Staatsführungen und bewaffneten politischen Gruppen den Kontext. Regierungen haben sich in diesem Zusammenhang extralegaler Hinrichtungen, Folterungen, des »Verschwindenlassens« und anderer schwerer Menschenrechtsverletzungen schuldig gemacht. Bewaffnete politische Gruppen sind ihrerseits bei der Verfolgung ihrer politischen Ziele nicht davor zurückgeschreckt, wehrlose Zivilisten zu töten, Menschen zu verschleppen und zu foltern.

Während vor allem die Industriestaaten gegenüber Asylsuchenden Vorurteile schürten und mit immer restriktiveren Gesetzen das Recht auf Asyl auszuhöhlen suchten, sahen sich Millionen Menschen, die dem Terror in ihrer Heimat entkommen konnten, zu einem Leben in Flüchtlingslagern oder Hafteinrichtungen gezwungen. Viele andere wurden an Staatsgrenzen abgewiesen oder fielen rassistischen Anschlägen zum Opfer.

Während sich Regierungen und die Medien auf die Diskussion über die tatsächliche oder vermeintliche Bedrohung durch Massenvernichtungswaffen konzentrierten, waren Millionen Menschen auf der Welt in ihrem Leben und in ihrer körperlichen Unversehrtheit gefährdet. Sie drohten Opfer von Konflikten zu werden, die durch den Verkauf oder Transfer von Waffen an einschlägig bekannte Menschenrechtsverletzer genährt wurden.

Während sich die Aufmerksamkeit der Weltöffentlichkeit von Afghanistan abwandte und der Irak zunehmend ins Blickfeld geriet, sahen Millionen Afghanen – Flüchtlinge ebenso wie die im Land verbliebenen Menschen – einer höchst unsicheren Zukunft entgegen.

Während sich die Regierungen der Welt anschickten, Milliarden von US-Dollar für kriegerische Zwecke bereitzustellen, wurde Millionen Menschen, die den HI-Virus in sich trugen oder an Aids oder anderen Krankheiten litten, medizinische Hilfe verweigert.

amnesty international hat sich während des gesamten Jahres 2002 beharrlich Versuchen entgegengestemmt, im Namen des »Krieges gegen den Terrorismus« international verbriefte Menschenrechte und Normen des humanitären Völkerrechts auszuhöhlen. Unsere Organisation ist nicht müde geworden, die Vielzahl an Menschenrechtsverstößen, die Regierungen und bewaffnete politische Gruppen in allen Teilen der Welt verübt haben, ans Tageslicht zu bringen und dagegen anzukämpfen.

Nach der im Jahr 2001 erfolgten Ausweitung unseres Mandats haben wir im Berichtszeitraum begonnen, die Verteidigung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte verstärkt in unsere Arbeit zu integrieren und unsere Recherchen und Aktivitäten auf diesem Gebiet zu intensivieren. Unser Augenmerk galt im zurückliegenden Jahr natürlich auch ganz wesentlich der weiteren Entwicklung in Afghanistan, wo für die Menschen eine entscheidende Nachkriegsphase begann. amnesty international hat eigens ein Büro in Kabul eröffnet, um gemeinsam mit Nichtregierungsorganisationen eine Reform des Strafjustizsystems voranzubringen, Maßnahmen zur Eindämmung der ethnischen Gewalt zu fördern und die Stellung der Frau in Afghanistan zu stärken. Der Kampf um die weltweite Abschaffung der Todesstrafe, der Einsatz zugunsten der Rechte von Flüchtlingen sowie Initiativen gegen den Transfer von militärischer, polizeilicher und sicherheitstechnischer Ausrüstung bildeten im Jahr 2002 weitere traditionelle Schwerpunkte der Arbeit von amnesty international.

Im Berichtszeitraum stellten sich Erfolge intensiver Lobbytätigkeit der Vorjahre ein. So wurde im Juli der Internationale Strafgerichtshof geschaffen, womit die Staatengemeinschaft im Kampf gegen die Straflosigkeit einen entscheidenden Schritt nach vorn getan hat. Auch wenn die USA die Funktion dieses internationalen Gerichts zu hintertreiben versuchen, knüpft sich an seine Einsetzung die Hoffnung, dass die für schwerste Verbrechen gegen die Menschheit Verantwortlichen ihrer Strafe zugeführt werden.

Die internationale Staatengemeinschaft hat zudem ihr Bekenntnis, die Folter aus der Welt verbannen zu wollen, bekräftigt, indem sie ein Zusatzprotokoll zur UN-Konvention gegen Folter verabschiedete, das es Sachverständigen ermöglicht, weltweit und regelmäßig Einrichtungen zu inspizieren, in denen Menschen ihrer Freiheit beraubt sind. Nicht zuletzt trat im Berichtszeitraum ein Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention in Kraft, das den Einsatz von Kindersoldaten in bewaffneten Konflikten verbietet.

»Terrorismusbekämpfung« und Menschenrechte

Viele Regierungen haben das Klima der Angst, das durch die Anschläge vom 11. September weltweit erzeugt worden ist, für ihre Zwecke instrumentalisiert, indem sie grundlegende Prinzipien des internationalen Menschenrechtsschutzes und des humanitären Völkerrechts ignoriert, untergraben oder sogar offen dagegen verstoßen haben.

Unter dem Verdacht der Zugehörigkeit zum Netzwerk al-Qaida oder als vermeintliche »Terroristen« festgenommene Personen wurden in ihren Menschenrechten grob missachtet. Die US-amerikanischen Behörden hielten auf ihrem Marinestützpunkt Guantánamo Bay in Kuba mehr als 600 während des Afghanistan-Krieges gefangen genommene Personen ohne Anklage und ohne rechtlichen Beistand in Haft, deren Status völlig ungeklärt war. Wären sie als Kriegsgefangene anerkannt worden, so hätten sie mit Beendigung des Afghanistan-Konflikts freigelassen werden müssen. Ohne den Status als Kriegsgefangene hätten sie zumindest einer erkennbar strafbaren Handlung angeklagt oder anderenfalls gleichermaßen freigelassen werden müssen. Die US-Regierung hingegen stellte sich auf den Standpunkt, sie befände sich mit dem Netzwerk al-Qaida »im Kriegszustand«, und erklärte deren Mitglieder und Verbündete zu »feindlichen Kämpfern«. Sie nahm für sich das Recht in Anspruch, vermeintliche Mitglieder von al-Qaida bis zur Beendigung des »Krieges« in Haft zu halten, für Zeiträume mithin, deren zeitliche Begrenzung nicht absehbar ist.

Auch in Afghanistan hielten US-amerikanische Einheiten Hunderte Menschen in Haft. Einige von ihnen sollen in den Gewahrsam der Vereinigten Front überstellt worden sein, die bekannt dafür ist, dass sie sich um die Rechte von Gefangenen wenig schert. Andere wurden in Länder überführt, in denen Folterungen und Misshandlungen zum Alltag zählen. Die pakistanischen Behörden händigten unter Verstoß gegen innerstaatliche Gesetze und unter Missachtung des internationalen Grundsatzes des non-refoulement mehr als 400 Personen an die US-Amerikaner aus, ohne von den dortigen Behörden die Zusicherung einzuholen, dass sie die Menschenrechte der überstellten Gefangenen respektieren werden.

Im Jemen gaben offizielle Stellen den US-Amerikanern freie Hand, sechs Männer mittels ferngezündeter Raketen zu töten, von denen einer im Verdacht stand, dem Netzwerk al-Qaida in führender Funktion anzugehören. Die verfügbaren Informationen deuten darauf hin, dass kein Versuch unternommen wurde, die Verdächtigen festzunehmen, um in einem rechtsstaatlichen Verfahren über ihre Schuld oder Unschuld urteilen zu lassen.

Der UN-Sicherheitsrat setzte Bestrebungen, die Menschenrechte dem »Kampf gegen den Terrorismus« zu opfern, wenig überzeugendes Handeln entgegen. Mit Verabschiedung der Resolution 1372 im Jahr 2001 nahm er alle Regierungen in die Pflicht, Maßnahmen zur Bekämpfung des »Terrorismus« zu ergreifen. Der von ihm eingesetzte Ausschuss zur Terrorismus-Bekämpfung war nicht bereit, die UN-Menschenrechtsgremien beratend miteinzubinden. Im November verabschiedete die UN-Generalversammlung eine Resolution, in der sie die Hochkommissarin für Menschenrechte bat, Maßnahmen zur Verhütung des »Terrorismus« auf ihre Auswirkungen hin zu analysieren.

Regierungen rund um den Erdball schienen sich bereitwillig die Botschaft zu Eigen zu machen, dass in Zeiten außergewöhnlicher Umstände Menschenrechtsstandards über Bord geworfen werden dürfen. Einige beriefen sich auf den »Krieg gegen den Terrorismus«, um die Unterdrückung abweichender politischer Meinungen und ihr Versagen, innerstaatliche Konflikte und Missstände beizulegen, zu rechtfertigen. Die philippinische Regierung brandmarkte ihre Kritiker, unter ihnen auch Menschenrechtsorganisationen, als verlängerten Arm einer bewaffneten Oppositionsgruppe, womit sie Menschenrechtsverteidiger der Gefahr von Übergriffen aussetzte. In Liberia wurde der Journalist und Menschenrechtler Hassan Bility von den Behörden der Zugehörigkeit zu einer bewaffneten Oppositionsgruppe beschuldigt, in schwerster Weise gefoltert und sechs Monate lang ohne Anklage oder Gerichtsverfahren von der Außenwelt abgeschnitten in Haft gehalten. Sein Schicksal war im Berichtszeitraum bei weitem kein Einzelfall.

Die von zahlreichen Regierungen unmittelbar nach den Anschlägen vom 11. September eingeführten Maßnahmen zur Bekämpfung des »Terrorismus« wurden im Berichtsjahr um viele weitere ergänzt, die allesamt grundlegende Menschenrechte auszuhöhlen drohten. Das Parlament Indiens gab beispielsweise im März einem Gesetz zur Verhütung des Terrorismus seine Zustimmung, das Vorschriften enthielt, die es den Gerichten des Landes erlauben, in der Polizeihaft erlangte Geständnisse »terrorismusverdächtiger« Personen als Beweismittel anzuerkennen. In Indien kommen Geständnisse oftmals unter Folterungen im Gewahrsam der Polizei zustande. Der Gesetzgeber des Landes hat es deshalb mit gutem Grund untersagt, dass solche Geständnisse als Beweismittel in Gerichtsverfahren eingebracht werden dürfen. Mit dem im März verabschiedeten Gesetz wurde eine bedauerliche Ausnahmeregelung geschaffen.

Viele Regierungen rechtfertigen Maßnahmen zur Bekämpfung des »Terrorismus« mit dem Argument, die Zivilbevölkerung vor Anschlägen bewaffneter Gruppen schützen zu wollen. amnesty international hat solche Anschläge im zurückliegenden Jahr wiederholt und entschieden verurteilt, die Geiselnahmen tschetschenischer Rebellen in einem Moskauer Theater ebenso wie Selbstmordattentate von Palästinensern in Israel, Tötungen durch maoistische Gruppen in Nepal gleichermaßen wie Entführungen und Geiselnahmen durch bewaffnete politische Gruppen in Kolumbien. Wir verlangen, dass die Verantwortlichen für solche Verbrechen in fairer Weise vor Gericht gebracht und zur Rechenschaft gezogen werden. In unserer durch die Ereignisse des 11. September veränderten Welt sprechen jedoch viele Regierungen nicht mehr von Rechtsdurchsetzung und Gerechtigkeit, sondern von Selbstverteidigung und Krieg. Und dieser Krieg scheint zunehmend unter Missachtung menschen- und völkerrechtlicher Normen geführt zu werden.

Konflikte und Straflosigkeit in Afrika

Die Fokussierung der Weltöffentlichkeit auf den »Krieg gegen den Terrorismus« hat die Konflikte, die Unsicherheit und alltägliche Gewalt, die das Leben von Millionen Menschen auf dem afrikanischen Kontinent bedroht, weitgehend in den Hintergrund treten lassen. Der Gewalt zugrunde lagen vielfach politische und wirtschaftliche Machtkämpfe um die Kontrolle der natürlichen Ressourcen des Kontinents. Die Hauptleidtragenden waren Zivilisten.

Während sich bei der Beilegung des Konflikts in Madagaskar gewisse Fortschritte abzeichneten, konnten Friedensgespräche zur Beendigung des Bürgerkriegs in Somalia und Sudan den weit verbreiteten Verstößen gegen die Menschenrechte keinen Einhalt gebieten. In Angola führte die Auflösung der größten bewaffneten Oppositionsgruppe zwar zur Einstellung der jahrzehntelangen Kampfhandlungen, schwere Menschenrechtsverstöße blieben gleichwohl an der Tagesordnung. In der Zentralafrikanischen Republik, der Republik Kongo und in Liberia brachen zudem neue Konflikte aus oder nahmen an Intensität zu.

In Côte d’Ivoire trat Mitte September eine bislang unbekannte bewaffnete Oppositionsgruppe in Erscheinung, die bis Ende des Berichtszeitraums mehr als die Hälfte des Landes unter ihre Kontrolle gebracht hatte. Frankreich verstärkte seine militärische Präsenz in Côte d’Ivoire, anfänglich um ausländische Staatsbürger zu schützen, später um die Einhaltung eines Waffenstillstandsabkommens zu überwachen. Doch die französischen Truppen konnten anhaltende Kampfhandlungen zwischen Regierungseinheiten und Oppositionskräften im Norden und Westen des Landes nicht unterbinden, in deren Verlauf die Zivilbevölkerung unter schweren Menschenrechtsverstößen zu leiden hatte. Die dafür Verantwortlichen mussten im Allgemeinen nicht befürchten, für ihre Verbrechen zur Rechenschaft gezogen zu werden. An mehreren Orten fanden sich Hinweise auf extralegale Hinrichtungen und summarische Tötungen, die jedoch keinerlei Untersuchungen nach sich zogen. In Côte d’Ivoire griff eine von Gewalt geprägte Atmosphäre der Fremdenfeindlichkeit um sich, die sich unter anderem darin äußerte, dass die Sicherheitskräfte bei Razzien in Armensiedlungen zahlreiche Ausländer, vornehmlich Staatsangehörige aus Burkina Faso, Liberia und Mali, töteten und ihre Wohnungen zerstörten. Aus dem Norden des Landes gebürtige Personen sahen sich ebenfalls Gewalt und Verfolgung ausgesetzt. In den Konfliktgebieten und im Süden von Côte d’Ivoire ergriffen Hunderttausende Menschen die Flucht in der Hoffnung, im Westen und Norden des Landes Sicherheit zu finden.

Die Menschenrechtssituation in der Demokratischen Republik Kongo (DRK) blieb ungeachtet von Friedensverhandlungen und dem angekündigten Rückzug von ausländischen Truppen extrem angespannt. Vor allem im Osten des Landes kam es nach wie vor zu Kampfhandlungen und Übergriffen gegen die Zivilbevölkerung. Im Zuge des sechs Jahre währenden Konflikts, in den mindestens sechs Regierungen und noch weitaus mehr bewaffnete politische Gruppen verwickelt waren, haben Schätzungen zufolge nicht weniger als drei Millionen Menschen ihr Leben verloren. Die Regierung der DRK verwahrte sich gegen Übergriffe ausländischer Truppen, während sie zugleich ihren eigenen Widersachern, die lediglich auf friedliche Weise Kritik zum Ausdruck gebracht hatten, mit Repression begegnete. Behauptungen der ruandischen Regierung, sie habe mit ihrem Eingreifen in der DRK nicht zuletzt die Tutsi-Bevölkerung schützen wollen, erwiesen sich Anfang 2002 als wenig glaubwürdig, als sich kongolesische Tutsi den ruandischen Streitkräften mit Waffengewalt entgegenstellten. In dem von Uganda kontrollierten Osten der DRK haben sich ugandische Einheiten der Tötung unbewaffneter Zivilisten schuldig gemacht. Die Regierung von Simbabwe, deren Sicherheitskräfte im eigenen Land unnachgiebig gegen missliebige Bürger eingeschritten sind, gab vor, ihre Intervention in der DRK diene dem Zweck, ausländische Aggressoren von dort zurückzudrängen. Ein Sachverständigengremium der Vereinten Nationen gelangte zu der Einschätzung, dass viele der am bewaffneten Konflikt in der DRK beteiligten Parteien gar kein Interesse an einer Beendigung des Krieges hätten, da er ihnen die Möglichkeit verschaffe, ihren persönlichen Wohlstand ohne jedwede Rücksicht auf die fatalen Auswirkungen für die Bevölkerung der DRK zu mehren.

Auch im Gebiet der Großen Seen genossen die für Menschenrechtsverstöße Verantwortlichen Straffreiheit. In Burundi machten sich alle Konfliktparteien schwerer Übergriffe gegen die Zivilbevölkerung schuldig, ohne dass die Täter strafrechtliche Konsequenzen befürchten mussten. So wurden im Berichtsjahr Hunderte unbewaffnete Zivilisten von Regierungskräften als Vergeltung für Anschläge bewaffneter politischer Gruppen getötet. Die burundische Regierung räumte nur in einem einzigen Fall – dem Massaker an 174 bis 267 unbewaffneten Zivilisten im September – ihre eigene Verantwortung für die Vorgänge ein. Die bewaffneten politischen Gruppen in Burundi bestritten durchgängig, dass ihre Mitglieder für Menschenrechtsverstöße verantwortlich seien.

In der Republik Kongo wurden die Parlamentswahlen und ein Verfassungsreferendum vom erneuten Ausbruch bewaffneter Auseinandersetzungen überschattet, die Instabilität und Menschenrechtsverstöße zur Folge hatten. Im Zuge des Konflikts wurden zahlreiche Menschen getötet, Hunderte Frauen vergewaltigt und mehrere tausend Personen aus ihren Wohnorten vertrieben. Unter den Tätern befanden sich Staatsbürger aus der Zentralafrikanischen Republik und angrenzenden Ländern, die in dem Bewusstsein, für frühere Menschenrechtsverstöße nicht zur Verantwortung gezogen worden zu sein, weiterhin ohne Furcht vor Strafe agieren konnten. Im Tschad blieb der Frieden trotz scheinbar nicht enden wollender Verhandlungen zwischen der Regierung und ihren bewaffneten Widersachern in weiter Ferne.

In Sierra Leone zeichneten sich im Berichtszeitraum hingegen Fortschritte bei der Aufarbeitung der schweren Menschenrechtsverstöße ab, die im Zuge des dortigen Konflikts verübt worden sind. So wurde ein Sondergericht für Sierra Leone eingesetzt, das der UN-Sicherheitsrat bereits im Jahr 2000 beschlossen hatte, um die für Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und anderweitige schwere Verstöße gegen Normen des humanitären Völkerrechts Verantwortlichen strafrechtlich zu belangen. Auch die im Friedensabkommen von Lomé 1999 vereinbarte Kommission für Wahrheit und Versöhnung wurde ins Leben gerufen.

Mangelnde Bürgerbeteiligung an politischen Entscheidungen und eigenmächtiges Regierungshandeln stellen wesentliche Faktoren dar, die der Beilegung von Konflikten und einer dauerhaften Entwicklung hinderlich sind. Zugleich bildet der Kampf um die Kontrolle wirtschaftlicher Ressourcen den Kontext für die meisten Konflikte auf dem afrikanischen Kontinent. Vor allem aber ist es die Straflosigkeit, die alle diese Konflikte wie ein roter Faden durchzieht. Solange politische und militärische Führer von dem Chaos, das sie anrichten, auch noch profitieren, bleibt der Schutz der Rechte der einfachen Bürger Afrikas auf der Strecke. Ein dauerhafter Frieden kann nicht dadurch erzielt werden, dass man sich auf zweifelhafte Deals einigt, die den für systematische Menschenrechtsverstöße und die Plünderung natürlicher Ressourcen Verantwortlichen Straffreiheit gewähren. Vielmehr ist es notwendig, die Menschen vor Ort sehr viel stärker in den Friedensprozess einzubeziehen und effektive Maßnahmen zur Beendigung der Straflosigkeit zu ergreifen, unter anderem auch durch die Einschaltung regionaler und internationaler justizieller Gremien.

Spirale politischer Gewalt in Kolumbien

Eine weitere Menschenrechtstragödie, die von der Weltöffentlichkeit kaum zur Kenntnis genommen wurde, war der anhaltende Konflikt in Kolumbien, der sich im Februar noch dramatisch verschärfte, als Friedensverhandlungen zwischen der Regierung und der größten Oppositionsgruppe des Landes, den Revolutionären Streitkräften von Kolumbien (Fuerzas Armadas Revolucionarias de ColombiaFARC), ergebnislos abgebrochen wurden.

Seit 1985 sind in Kolumbien mehr als 60 000 Menschen getötet worden, 80 Prozent von ihnen Zivilisten. Die Zahl der seitdem intern vertriebenen, gefolterten, entführten oder »verschwundenen« Menschen geht gar in die Hunderttausende. Alle Konfliktparteien müssen sich die Verantwortung dafür anlasten lassen, dass es nicht gelungen ist, den Kreislauf der Gewalt zu durchbrechen. Aufeinander folgende Regierungen haben es durchgängig versäumt, die institutionellen Verbindungen zwischen den Streitkräften und paramilitärischen Verbänden zu zerschlagen oder die Straflosigkeit für Menschenrechtsverletzungen zu beenden. Paramilitärs können mit Rückendeckung der Armee vermeintliche Oppositionelle foltern, töten oder »verschwinden« lassen, ohne befürchten zu müssen, für ihre Verbrechen zur Verantwortung gezogen zu werden. Bewaffnete politische Gruppen in Kolumbien machen sich weiterhin Geiselnahmen und Entführungen schuldig, nehmen Menschen vorsätzlich und willkürlich das Leben und verüben ebenso wahllose wie unverhältnismäßige Anschläge auf militärische Ziele, die oftmals auch Zivilisten den Tod bringen.

Aus den Präsidentschaftswahlen in Kolumbien vom Mai ging Alvaro Uribe Vélez als Sieger hervor. Im August verhängte seine Regierung den Ausnahmezustand über das Land, eine Maßnahme, zu der in den letzten 50 Jahren auch Vorgängerregierungen wiederholt Rückgriff genommen haben. Die Ausrufung des Notstands hatte in der Regel zur Folge, dass verfassungsrechtliche Garantien außer Kraft gesetzt wurden, die Regierungen auf dem Verordnungswege die Staatsgeschicke lenkten und die Streitkräfte weit reichende Befugnisse zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erhielten. Das zwangsläufige Ergebnis waren weit verbreitete und schwere Menschenrechtsverletzungen. Die von Präsident Uribe unter Berufung auf den Notstand erlassenen Dekrete richteten sich erstmals auch gegen ausländische Staatsbürger und schränkten die Aktivitäten internationaler Menschenrechts- und humanitärer Organisationen in den Konfliktgebieten ein. Im Berichtszeitraum wurden mehrere ausländische Mitarbeiter von Nichtregierungsorganisationen des Landes verwiesen und damit die Geheimhaltung verstärkt, von der die Menschenrechtsverletzungen in den vom Konflikt betroffenen Regionen umgeben sind. Die Regierung von Präsident Uribe zog darüber hinaus die Arbeit vieler Menschenrechtsorganisationen in Zweifel, vor allem die vor Ort tätiger Menschenrechtsverteidiger, die oftmals als »Kollaborateure der Guerilla« diskreditiert wurden.

Eine weitere Maßnahme der Regierung drohte die Zivilbevölkerung noch stärker in den Konflikt hineinzuziehen. So wurde ein »Netz von einer Million ziviler Informanten« ins Leben gerufen, das die Bevölkerung verpflichtet, mit den Sicherheitskräften bei der Bekämpfung der Guerilla zusammenzuarbeiten. Auf diese Weise wurden Zivilisten der erhöhten Gefahr ausgesetzt, Vergeltungsschlägen der bewaffneten Opposition zum Opfer zu fallen. Das Netzwerk, das im Berichtszeitraum in vielen Teilen des Landes bereits installiert wurde, könnte zu einer Stärkung des Paramilitarismus in Kolumbien beitragen und die Unterscheidung zwischen legal tätigen Bürgerwehren und illegalen Gruppierungen verwischen.

Mit drastischen Sicherheitsmaßnahmen, die die Menschenrechte der Bürger Kolumbiens weitgehend außer Acht lassen, wird es der Regierung in Bogotá nicht gelingen, die katastrophale Menschenrechtssituation und die humanitäre Krise im Land in den Griff zu bekommen. Wie schon ihre Vorgängerinnen wäre auch die amtierende Regierung gut beraten, sich auf Alternativen zu besinnen und Empfehlungen zu folgen, die von den Vereinten Nationen und anderen internationalen Organisationen ausgearbeitet worden sind und deren Umsetzung eine Beilegung der Menschenrechtsprobleme verspricht. Solange die Regierung sich nicht dieser Herausforderung in ernsthafter Absicht stellt und solange nicht die bewaffnete Opposition ihrer Verpflichtung zur Wahrung des humanitären Völkerrechts nachkommt, wird sich die Menschenrechtskrise in Kolumbien weiterhin zuspitzen und unter der Zivilbevölkerung immer neue Opfer fordern.

Der internationalen Staatengemeinschaft kommt eine Schlüsselrolle zu, bei der kolumbianischen Regierung die Einhaltung und Umsetzung menschenrechtsrelevanter Empfehlungen der Vereinten Nationen und anderer internationaler Gremien anzumahnen. Einige ausländische Staatsführungen, allen voran die US-Administration in Washington, haben stattdessen ihre Militär- und sonstige Hilfe für die Streitkräfte Kolumbiens erhöht, ohne der Tatsache Rechnung zu tragen, dass deren Angehörige im Zusammenwirken mit paramilitärischen Kräften weiterhin für schwerste Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind.

amnesty international hat nur jede denkbare Möglichkeit ergriffen, den Blick der Weltöffentlichkeit auf die Vorgänge in Kolumbien zu lenken und das Versagen der Regierung unter Präsident Uribe, den Schutz der Menschenrechte zu gewährleisten, bloßgestellt. Um Verbesserungen der Menschenrechtssituation in dem Land herbeizuführen, haben wir Gespräche mit Behördenvertretern geführt, Menschenrechtsverteidigern vor Ort den Rücken gestärkt und auf internationaler Ebene interveniert. Darüber hinaus hat amnesty international im Jahr 2002 sechs Delegationen nach Kolumbien entsandt und mehrere umfangreiche Berichte veröffentlicht. Einer davon befasste sich mit der Menschenrechtssituation in dem umkämpften Gebiet von San Vicente del Caguán, ein anderer mit den Auswirkungen der US-Militärhilfe auf die menschenrechtliche Entwicklung in Kolumbien und ein dritter mit dem Sicherheitspaket der Regierung von Präsident Uribe und den davon ausgehenden Gefahren für den Schutz der Menschenrechte.

Kampagne gegen Menschenrechtsverletzungen in der Russischen Föderation

Am 30. Oktober versammelten sich zahlreiche Menschenrechtsaktivisten vor der Zentrale des Staatssicherheitsdienstes in Moskau, um des Tags des politischen Gefangenen zu gedenken. Auch Irene Khan, die Generalsekretärin von amnesty international, befand sich unter den Anwesenden. Sie zündete dort eine Kerze an und gab damit das Startsignal für unzählige Menschen rund um den Erdball, es ihr gleichzutun und Petitionen an den russischen Präsidenten Wladimir Putin zu unterzeichnen mit der Forderung, er solle stärker für die Wahrung der Menschenrechte Sorge tragen.

Mit dieser und anderen Aktionen begann amnesty international eine einjährige weltweite Kampagne gegen Menschenrechtsverletzungen in der Russischen Föderation. Die Kampagne kam, wie sich herausstellen sollte, zur rechten Zeit. Schon über Jahre hinweg hatte amnesty international im Zusammenhang mit dem Bürgerkrieg in Tschetschenien Vergewaltigungen und anderweitige Folterungen, Misshandlungen, extralegale Hinrichtungen, das »Verschwindenlassen« von Menschen und Plünderungen durch die russische Armee ebenso wie schwere Menschenrechtsverstöße durch tschetschenische Rebellen angeprangert. Doch vor dem Hintergrund der Anschläge vom 11. September in den USA und insbesondere nach der Geiselnahme von Menschen durch tschetschenische Kämpfer in einem Moskauer Theater waren die Regierungen der westlichen Welt nur noch mehr bereit, den Mantel des Schweigens über die entsetzlichen Vorgänge in Tschetschenien zu legen und sich mit Rechtfertigungsversuchen der russischen Regierung zufrieden zu geben, ihr Vorgehen gegen tschetschenische Rebellen sei Teil des »Krieges gegen den Terrorismus«.

Die Behauptung der russischen Regierung, sie führe in Tschetschenien einen »Kampf gegen den Terrorismus«, stieß nach dem 11. September bei der internationalen Staatengemeinschaft verstärkt auf Akzeptanz und ließ Kritik an den dortigen Übergriffen weitgehend verstummen. Auf der Sitzung der UN-Menschenrechtskommission im Jahr 2002 fand eine Tschetschenien-Resolution nicht die erforderliche Mehrheit. Nachdem die russischen Behörden der Verlängerung des Mandats einer in Tschetschenien präsenten Mission der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) über den Dezember hinaus ihre Zustimmung verweigert hatten, wurde die Beobachtung der dortigen Menschenrechtssituation erheblich erschwert. amnesty international setzte sich deshalb bei der internationalen Staatengemeinschaft einschließlich der Europäischen Union dafür ein, den Druck auf die russische Regierung zu erhöhen, damit diese unabhängigen Journalisten und Menschenrechtsbeobachtern, Mitarbeiter internationaler Organisationen eingeschlossen, ungehindert Zugang zu Tschetschenien gewährt.

Die Kampagne von amnesty international galt jedoch nicht nur den Vorgängen in Tschetschenien, sondern auch den weit verbreiteten Menschenrechtsverletzungen in der Russischen Föderation insgesamt. So finden auf den Polizeistationen des Landes Folterungen und Misshandlungen nahezu routinemäßig statt. In den überfüllten Untersuchungshafteinrichtungen, in denen weithin Krankheiten grassieren, herrschen im Allgemeinen derart harte Bedingungen, dass von grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung gesprochen werden muss. Zu den berichteten Foltermethoden zählen vor allem Schläge, die Verabreichung von Elektroschocks, Vergewaltigungen, der Einsatz von Gasmasken bis zum nahen Erstickungstod des Opfers und Fesselungen in schmerzhaften Körperpositionen. Zu den Opfern solcher Verbrechen zählen Menschen aus allen Bevölkerungsgruppen, besonders gefährdet aber sind Angehörige ethnischer Minderheiten und mittellose Menschen. Nicht einmal Kinder bleiben verschont. Im Zuge von Personenkontrollen geht die russische Polizei oftmals gezielt und mit unangemessenen Methoden gegen Angehörige ethnischer oder nationaler Minderheiten vor, in deren Folge es zu Misshandlungen und willkürlichen Festnahmen kommt. Asylsuchenden und Flüchtlingen droht dieses Schicksal in besonderem Maße, da die Polizei ihre Ausweispapiere nicht anerkennt. In einigen Regionen der Russischen Föderation werden ganzen Gemeinschaften grundlegende wirtschaftliche, bürgerliche und politische Rechte zu einem Großteil vorenthalten.

Einer der Gründe für das Fortbestehen von Menschenrechtsverletzungen in Russland ist die Tatsache, dass die für Übergriffe Verantwortlichen in der Regel straffrei davonkommen. Überall im Land verweigern die Behörden den Opfern von Menschenrechtsverletzungen Gerechtigkeit, indem sie Verstöße ignorieren oder stillschweigend dulden. Ihnen ist anzulasten, dass sie Vorwürfe über Menschenrechtsverletzungen nicht mit der gebotenen Sorgfalt untersuchen und die Verantwortlichen nicht vor Gericht zur Rechenschaft ziehen, dass sie rassistisch motivierte Gewaltakte untätig geschehen lassen und diskriminierende Praktiken dulden. Weder haben die Behörden Maßnahmen ergriffen, um Frauen vor Gewalt und sexuellem Missbrauch sowohl in ihrem häuslichen Umfeld als auch im Gewahrsam staatlicher Stellen zu schützen, noch waren sie bislang bereit sicherzustellen, dass Kinder nur als letztes Mittel ihrer Freiheit beraubt werden.

Die genannten Missstände waren Gegenstand mehrerer Berichte, die amnesty international im Jahr 2002 veröffentlicht hat. Ende 2002 eröffnete amnesty international überdies ein Büro in Moskau.

Die Mitglieder von amnesty international rund um den Erdball werden den Druck auf die russische Regierung, ihren Verpflichtungen zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte nachzukommen und für alle Bürger des Landes Gerechtigkeit herzustellen, beharrlich aufrechterhalten. Weder der »Krieg gegen den Terrorismus« noch andere von den Großmächten diktierten politischen Weltthemen werden sie davon abhalten.

Israel und besetzte Gebiete

Die Menschenrechtskrise in Israel und den besetzten Gebieten, die im Jahr 2000 mit dem Palästinenseraufstand gegen die israelische Besatzung – bekannt als al-Aqsa-Intifada – ihren Ausgang genommen hatte, verschärfte sich im Berichtszeitraum dramatisch. Tag für Tag wurden dort Menschen getötet oder verletzt, ihre Häuser zerstört oder ihr Lebensunterhalt zunichte gemacht. Millionen Palästinenser litten zudem unter massiven Einschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit. Sowohl in Israel als auch in den palästinensischen Autonomiegebieten sahen sich Menschenrechtsverteidiger, unter ihnen auch Mitglieder von amnesty international, in ihrer Arbeit schwersten Gefährdungen ausgesetzt. Gräueltaten der israelischen Armee gegenüber Palästinensern und gegen israelische Zivilisten gerichtete Selbstmordattentate palästinensischer Gruppen ließen den Kreislauf der Gewalt unaufhörlich anwachsen. Im Vergleich zum Vorjahr kamen mehr als doppelt so viele Palästinenser und Israelis zu Tode. Zu den Opfern zählten über 100 palästinensische Kinder, die von der israelischen Armee zumeist in ungesetzlicher Weise getötet worden sind, sowie 45 israelische Minderjährige, die bei Anschlägen bewaffneter Palästinenser ihr Leben verloren. Tausende andere Palästinenser und Israelis zogen sich Verletzungen zu, die für viele von ihnen dauerhaft körperliche Behinderungen zur Folge haben.

Mordanschläge der israelischen Armee auf Palästinenser trugen zu einer Eskalation der Gewalt innerhalb der palästinensischen Gesellschaft bei. Denn sie führten dazu, dass zahlreiche Palästinenser, die im Verdacht standen, den israelischen Sicherheitsdiensten bei der Vorbereitung solcher Attentate in die Hände gespielt zu haben, von anderen Palästinensern in ungesetzlicher Weise getötet wurden. Die israelischen Sicherheitskräfte nahmen im Berichtszeitraum Tausende Palästinenser in Haft, darunter auch zahlreiche Kinder. Die meisten kamen nach kurzer Zeit wieder frei, mehrere hundert jedoch verblieben auf der Grundlage von Verwaltungshaftanordnungen ohne Anklage oder Gerichtsverfahren in staatlichem Gewahrsam. Ihre fortgesetzte Inhaftierung wurde mit »geheimen Beweisen« gerechtfertigt, in die weder die Gefangenen selbst noch ihre Anwälte Einblick erhielten und die nicht vor Gericht angefochten werden konnten. Viele der Häftlinge erhoben den Vorwurf, misshandelt worden zu sein.

Nachdem die israelische Armee den größten Teil der palästinensischen Autonomiegebiete wieder unter ihre Kontrolle gebracht hatte, verhängte sie in den gesamten besetzten Gebieten ausgedehnte und anhaltende Ausgangssperren und nahm verbreitet Abriegelungen vor. Die meisten palästinensischen Städte und Dörfer waren fast während des gesamten Berichtsjahres untereinander und von den umliegenden Landesteilen abgeschnitten. Unter solchen kollektiven Strafsanktionen hatten Millionen Palästinenser zu leiden, die weitgehend oder gänzlich daran gehindert wurden, zu ihren Arbeitsplätzen zu gelangen, am Schulunterricht teilzunehmen oder ärztliche Hilfe zu finden. Delegierte von amnesty international, die Städte in der Westbank und im Gazastreifen besuchen wollten, wurden an Kontrollposten der israelischen Armee wiederholt zurückgewiesen. Die gleiche Erfahrung machten Mitarbeiter internationaler Hilfsorganisationen, Angehörige medizinischer Berufe und Journalisten. Zwei Delegationen der Vereinten Nationen, die in Israel und den besetzten Gebieten Ermittlungen vor Ort hatten durchführen wollen, mussten ihr Vorhaben aufgeben, weil die israelischen Behörden ihnen die Einreise verweigerten.

Abriegelungen, Ausgangssperren und die Zerstörung palästinensischen Eigentums führten unter den Palästinensern zu massiven Arbeitsplatzverlusten und dem Zusammenbruch der Wirtschaft in den palästinensischen Autonomiegebieten. Die Arbeitslosenrate stieg auf über 50 Prozent an. Rund die Hälfte der palästinensischen Bevölkerung lebte unterhalb der Armutsgrenze und war fast vollständig auf ausländische Hilfe angewiesen.

amnesty international hat im Berichtszeitraum eine Delegation um die andere nach Israel und in die besetzten Gebiete entsandt, die vielfach unter erheblicher Gefährdung ihrer eigenen Sicherheit Recherchen angestellt haben, um der Weltöffentlichkeit fundierte Fakten über die wahren Vorgänge präsentieren zu können. amnesty international hat wiederholt ungesetzliche Tötungen, die vorsätzliche Zerstörung zivilen Eigentums, die planvolle Behinderung humanitärer Hilfe, die Tötung medizinischen Personals und gegen Zivilisten gerichtete Selbstmordattentate verurteilt. Unsere unmissverständliche Botschaft an beide Konfliktparteien lautet, dass Mordanschläge auf Zivilisten und die Zerstörung ihres Hab und Guts durch nichts zu rechtfertigen sind.

Die Menschenrechtskrise in Israel und den besetzten Gebieten steht auf der Tagesordnung der internationalen Saatengemeinschaft an vorderer Stelle. Ob Vereinte Nationen, Europäische Union, Arabische Liga oder andere Beobachter, sie alle haben wiederholt ihre Besorgnis über die sich verschlechternde Situation zum Ausdruck gebracht. Die meisten der politischen Initiativen zur Beilegung des Konflikts standen unter dem Motto »Frieden und Sicherheit«, während die Menschenrechte – wenn überhaupt – nur am Rande Erwähnung fanden. Bis heute sind auf internationaler Ebene keine konkreten Maßnahmen ergriffen worden um sicherzustellen, dass die Konfliktparteien ihren menschenrechtlichen Verpflichtungen und ihrem erklärten Bekenntnis zur Wahrung der Menschenrechte nachkommen.

Die internationale Staatengemeinschaft hat gegenüber palästinensischen wie israelischen Opfern gleichermaßen versagt, indem sie deren Menschenrechte Bemühungen um »Frieden und Sicherheit« hintangestellt hat. Doch »Frieden und Sicherheit«, wenn sie denn überhaupt erzielt werden sollten, werden nur dann dauerhaft Bestand haben, wenn sowohl Israelis als auch Palästinenser in ihren grundlegenden Menschenrechten respektiert werden.

Ebenso wie palästinensische, israelische und internationale Menschenrechtsorganisationen hat amnesty international wiederholt dazu aufgerufen, internationale Menschenrechtsbeobachter nach Israel und in die besetzten Gebiete zu entsenden. Die Forderungen stießen zwar weithin auf Unterstützung, bei den Vereinten Nationen ebenso wie bei der Europäischen Union, doch nahm es die Staatengemeinschaft ohne großen Widerspruch hin, dass sich die israelische Regierung solchen Plänen widersetzte. amnesty international hegt an Menschenrechtsbeobachter nicht die Erwartung, dass sie sämtliche Probleme des komplexen Konflikts zu lösen vermögen. Wären jedoch von Beginn der krisenhaften Entwicklung an ausländische Beobachter nach Israel und in die besetzten Gebiete entsandt worden, hätte ihre Präsenz vor Ort, davon ist amnesty international überzeugt, das Leben von Palästinensern und Israelis retten können.

Zunehmender Druck auf den Irak

Die Gefahr einer von den USA angeführten militärischen Intervention im Irak nahm im Laufe des Berichtsjahres immer konkretere Gestalt an. US-Präsident George W. Bush brandmarkte den irakischen Präsidenten Saddam Hussein im Januar als Teil einer »Achse des Bösen« und rief später zu einem »Regimewechsel« in Bagdad auf. Die Regierung in Washington beschuldigte den Irak, Massenvernichtungswaffen zu besitzen, von denen eine »Bedrohung der Sicherheit der USA« ausgehe. Der UN-Sicherheitsrat verabschiedete im November die Resolution 1441, in der vom Irak verlangte wurde, seine Massenvernichtungswaffen zu zerstören. Die Resolution stattete die UN-Waffeninspekteure mit weit reichenden Vollmachten aus, die unter anderem den »sofortigen und ungehinderten Zugang« zu sämtlichen Stätten im Irak beinhalteten. Dem Irak wurden »ernste Konsequenzen« angedroht, sollte er diese »letzte Chance« zur Kooperation und Abrüstung nicht wahrnehmen.

Auffallend an den unzähligen Debatten über das Für und Wider eines Krieges war, dass sich in ihnen kaum einmal Sorgen um das Leben, die körperliche Unversehrtheit und die Sicherheit der irakischen Zivilbevölkerung widerspiegelten. Auch die Frage nach der Zukunft der Menschen im Irak im Anschluss an einen Krieg oder nach den Auswirkungen eines Waffengangs auf die Menschenrechtssituation in den Nachbarstaaten tauchte in den Diskussionen nur am Rande auf.

amnesty international hat seit Jahrzehnten schwere und weit verbreitete Menschenrechtsverletzungen im Irak dokumentiert und ist entschieden gegen sie eingetreten. Im Berichtszeitraum haben wir uns dafür stark gemacht, dass der UN-Sicherheitsrat bei seinen Entscheidungen nicht nur Sicherheitsbelange und politische Konsequenzen bedenkt, sondern auch die unausweichlichen humanitären und menschenrechtlichen Folgen.

Die Mitglieder von amnesty international rund um den Erdball haben sich bei ihren Regierungen und den Mitgliedstaaten des UN-Sicherheitsrats dafür verwandt, den Schutz der Rechte der irakischen Zivilbevölkerung zu gewährleisten. Sie haben immer wieder den zu erwartenden hohen Preis eines Irak-Krieges für die Menschenrechte und die humanitäre Situation im Land in die Diskussionen eingebracht. Denn die Gefahr ist sehr real, dass Zivilisten bei Bombenangriffen oder anderweitigen Kampfhandlungen ums Leben kommen werden, dass ein ungeahnter Flüchtlingsstrom einsetzen wird und dass Kinder, alte Menschen und andere Bevölkerungsgruppen, die in besonderer Weise von den seit mehr als zehn Jahren andauernden Wirtschaftssanktionen der Vereinten Nationen betroffen sind, an Hunger und Krankheiten sterben werden.

Delegationen von amnesty international haben im Berichtszeitraum mehrere Staaten der Region, darunter Jordanien, Libanon und die Türkei, besucht, um sich von den möglichen Auswirkungen eines Massenexodus irakischer Flüchtlinge auf diese Länder ein Bild zu machen. amnesty international hat zudem Regierungen vor dem Einsatz bestimmter Waffen und der Verfolgung bestimmter militärischer Strategien gewarnt, die wahllos das Leben von Menschen gefährden.

Afghanistan – ein Jahr des Übergangs

Während sich der Blick der Weltöffentlichkeit zunehmend auf den Irak richtete, geriet die Situation in Afghanistan – dem Schauplatz der ersten von den USA angeführten militärischen Intervention im Rahmen des »Krieges gegen den Terrorismus« – immer mehr in den Hintergrund.

Nachdem im Dezember 2001 auf einer Konferenz nahe Bonn ein Abkommen erzielt wurde, das Afghanistan nach dem Sturz der Taliban-Regierung Frieden bringen sollte, wurde eine Übergangsverwaltung für das Land eingesetzt, die bis zur Einberufung der Loya Jirga, der traditionellen gesetzgebenden Versammlung Afghanistans, bis Juni die Amtsgeschäfte führte.

Die Menschenrechtssituation hat sich zwar seitdem in vielerlei Hinsicht verbessert, nach wie vor waren jedoch schwere Menschenrechtsverletzungen zu verzeichnen, die sich vor allem gegen Frauen richteten. Die Schwäche staatlicher Institutionen und eine prekäre Sicherheitslage leisteten derartigen Übergriffen Vorschub. Vor allem in den Wochen vor dem Zusammentreten der Loya Jirga häuften sich Menschenrechtsverstöße. Beispielsweise sahen sich Frauen, die sich als Delegierte für ihre Teilnahme an der Loya Jirga hatten aufstellen lassen, Einschüchterungsversuchen ausgesetzt.

Die Loya Jirga einigte sich auf die Zusammensetzung einer Übergangsregierung, die die Amtsgeschäfte für 18 Monate führen soll. In einigen Gegenden Afghanistans fanden jedoch weiterhin Kampfhandlungen zwischen rivalisierenden Befehlshabern statt. Bombenangriffe der USA und ihrer Verbündeten gegen vermeintliche Kämpfer der Taliban oder des Netzwerks al-Qaida forderten zudem eine zunehmende Zahl von Todesopfern unter der Zivilbevölkerung. Im Berichtszeitraum kehrten bis zu zwei Millionen Flüchtlinge nach Afghanistan zurück, wo sie eine Zukunft ohne jede Sicherheit erwartete. Ein vordringliches Problem blieb auch die Straflosigkeit. Nur in einem einzigen Fall wurden strafrechtliche Schritte gegen einen für Menschenrechtsverstöße der Vorjahre mutmaßlich Verantwortlichen eingeleitet. Das dabei praktizierte Verfahren machte die Unfähigkeit der bestehenden Institutionen, Recht zu sprechen, überdeutlich.

amnesty international hat in dieser für Afghanistan so entscheidenden Nachkriegsphase immer wieder die Notwendigkeit betont, dass im Zentrum aller Bemühungen um die Integration der Bevölkerung und den Wiederaufbau des Landes der Schutz der Menschenrechte stehen muss. Um darauf positiv Einfluss nehmen zu können, hat amnesty international zunächst für ein Jahr ein Büro in Kabul eröffnet. Die dortigen Mitarbeiter suchen den Dialog mit der Regierung ebenso wie mit örtlichen und in Afghanistan tätigen internationalen Nichtregierungsorganisationen. Sie haben grundlegende Reformen des Strafrechtssystems angestoßen und der Übergangsverwaltung, Geberländern und den Vereinten Nationen diesbezügliche Vorschläge unterbreitet.

Die Präsenz von amnesty international vor Ort mit einem eigenen Büro wurde positiv aufgenommen, zumal viele Afghanen besorgt registrierten, dass sich die Aufmerksamkeit der internationalen Staatengemeinschaft zunehmend anderen Krisenherden der Welt zuwandte. amnesty international erhielt Zugang zu einer Vielzahl afghanischer Hafteinrichtungen, bot Menschenrechtsaktivisten vor Ort Rückhalt und Unterstützung und nahm sich vor allem der Probleme an, mit denen Frauen in Afghanistan konfrontiert waren.

Ende 2002 befand sich Afghanistan nach Jahrzehnten des Krieges und entsetzlicher Menschenrechtsverletzungen nach wie vor in einem schwierigen Übergangsprozess mit noch großen Herausforderungen insbesondere bei der Schaffung von Sicherheit, der Beendigung der Straflosigkeit, dem Aufbau rechtsstaatlicher Institutionen und dem Schutz von Minderheiten.

Flüchtlinge

In vielen Ländern haben Regierungspolitiker und die Boulevardmedien Flüchtlinge und Asylbewerber als Unruhestifter und sogar als »potenzielle Terroristen« diffamiert, anstatt anzuerkennen, dass diese Menschen vor dem Terror in ihrer Heimat geflüchtet sind. In den meisten Teilen der Welt ist es für Asylsuchende immer schwieriger geworden, Schutz zu finden. Politische Entscheidungen und behördliche Praxis gingen zunehmend in die Richtung, Flüchtlingen den Zugang zum Land und zu einem Asylverfahren zu verweigern, die Qualität des Flüchtlingsschutzes zu verringern und grundlegende Rechte von Flüchtlingen auszuhöhlen. Dabei hat ein jeder Flüchtling den verbrieften Anspruch, Asyl zu beantragen und zu finden, nicht willkürlich in Haft genommen und vor Abschiebung an den Verfolgerstaat geschützt zu sein. Diese Rechte sind nicht verhandelbar, sondern bilden als minimaler gemeinsamer Nenner den Grundpfeiler zum Schutz der Sicherheit, der Würde und der körperlichen Unversehrtheit von Flüchtlingen.

Im Berichtszeitraum wurde weithin die Position vertreten, die UN-Flüchtlingskonvention von 1951 sei angesichts der Flüchtlingsbewegungen der heutigen Zeit kein angemessenes Instrument mehr. Dabei hatten die Vertragsstaaten der Konvention und ihres Protokolls von 1967 erst im Dezember 2001 in einer gemeinsamen Erklärung die »anhaltende Bedeutung« der Konvention bekräftigt. Dass einige Staaten es als belastend oder politisch nicht opportun empfinden, ihren Verpflichtungen aus der Flüchtlingskonvention nachzukommen, schmälert nicht die Bedeutung dieses Vertragswerks als wesentliches Instrument zum Schutz der Menschenrechte.

Die Regierungen der Industriestaaten haben weithin mittels bilateraler Abkommen oder internationaler Initiativen ihre Einwanderungskontrollen verschärft, um Asylbewerber fern zu halten. Mit ihren Maßnahmen ignorieren sie nicht nur die Schutzbedürfnisse von Flüchtlingen als unmittelbar Betroffenen, sondern bürden auch Entwicklungsländern, die einen Großteil der Flüchtlinge beherbergen, immer weitere Verantwortung auf. Dieses Ungleichgewicht macht die dringende Notwendigkeit deutlich, dass ein auf internationaler Solidarität und gemeinsamem Verantwortungsgefühl beruhender Flüchtlingsschutz geschaffen werden muss. Alle Staaten der Welt sind gefordert, in ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich und auf dem Wege internationaler Kooperation und Unterstützung dafür Sorge zu tragen, dass die Rechte von Flüchtlingen gewahrt und geschützt und dass dauerhafte Lösungen gefunden werden.

Im Berichtszeitraum haben Regierungen zunehmend Druck auf Flüchtlinge ausgeübt, »freiwillig« in ihr Herkunftsland zurückzukehren, ohne ihnen die Gewähr zu bieten, dass sie in Sicherheit und unter Achtung ihrer Würde zurückkehren können. Im Gegenteil sind Flüchtlinge bisweilen in Länder zurückgereist, in denen ausgesprochen prekäre Sicherheitsbedingungen herrschten. In mehreren Industriestaaten wurde politische Stimmungsmache betrieben, um Pläne zur Rückführung afghanischer Flüchtlinge zu rechtfertigen. Und dies zu einer Zeit, in der Afghanistan verzweifelt auf ausländische Hilfe angewiesen war, um den Wiederaufbau des Landes in Angriff zu nehmen und damit erst die Voraussetzung für eine dauerhafte Rückkehr von Flüchtlingen zu schaffen. Dessen ungeachtet haben Australien und mehrere europäische Staaten, allen voran Dänemark, Frankreich und Großbritannien, nachdrücklich auf die Rückführung einiger afghanischer Flüchtlinge hingewirkt. Halbherzige Stellungnahmen des UN-Hochkommissariats für Flüchtlinge (UNHCR) haben wenig dazu beigetragen, der Welt die Schutzbedürfnisse afghanischer Flüchtlinge im Land selbst und in angrenzenden Staaten wie Iran und Pakistan zu vermitteln.

Nur Repatriierungen, die auf absolut freiwilliger Basis erfolgen, können die Situation in Ländern, in denen Konflikte erst jüngst beigelegt worden sind, dauerhaft festigen. Vorschnell ausgeübter Druck zur »freiwilligen« Rückkehr unterläuft den Schutz, den die UN-Flüchtlingskonvention bereithält. Einige Regierungen verfolgen die Strategie, »freiwillige« Repatriierungen dadurch zu erreichen, dass sie Flüchtlingen grundlegende Rechte verwehren, sie beispielsweise in ihrer Bewegungsfreiheit einschränken und ihre Integration in die Gesellschaft verhindern, indem sie ihnen wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vorenthalten. Ein solches Vorgehen zeugt von Kurzsichtigkeit und verkennt, dass Flüchtlinge in vielerlei Hinsicht auch von außerhalb ihres Herkunftslandes einen wichtigen Beitrag zum Wiederaufbau ihrer Heimat nach bewaffneten Konflikten leisten.

Im Berichtszeitraum häuften sich in beunruhigendem Maße Vorwürfe, denen zufolge Flüchtlingsfrauen und Mädchen sexuellem Missbrauch durch Mitarbeiter humanitärer Hilfsorganisationen und andere Personen ausgesetzt waren. Ermittlungen von UN-Sachverständigen in Westafrika und Nepal förderten zutage, dass mit dem Wohlergehen von Flüchtlingen betraute Personen deren verzweifelte Situation missbraucht haben, um sie sexuell oder anderweitig auszubeuten. In ihren Berichten betonten die Sachverständigen, neben vordringlichen Bemühungen um eine Lösung des Flüchtlingsproblems müssten vor allem Maßnahmen in Angriff genommen werden, um an allen Orten, an denen Flüchtlinge untergebracht sind – ob in Lagern oder in städtischen Unterkünften – einen unabhängigen Überwachungs- und Beschwerdemechanismus zu schaffen.

Internationaler Strafgerichtshof

Das Inkrafttreten des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs am 1. Juli 2002 markierte einen Meilenstein im Kampf um die Beendigung der Straffreiheit für die schwersten Verbrechen, die die Welt kennt – Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Dass dieser Schritt sehr viel früher als erwartet vollzogen wurde, unterstreicht den Willen der überwiegenden Mehrheit der internationalen Staatengemeinschaft, die Straflosigkeit für solche Verbrechen nicht länger hinnehmen zu wollen. Straffreiheit ist ein ausschlaggebender Faktor dafür, dass in weiten Teilen der Welt der Kreislauf von Gewalt und bewaffneten Konflikten nicht durchbrochen werden kann.

Damit der Internationale Strafgerichtshof seinen Aufgaben von Beginn an effektiv nachkommen kann, sind noch eine Reihe von Fragen zu klären. So müssen alle Länder, die das Römische Statut ratifiziert haben, gesetzgeberisch initiativ werden, um ihre innerstaatlichen Gerichte in die Lage zu versetzen, gegen schwerster Verbrechen gegen die Menschheit beschuldigte Personen ermitteln, strafrechtlich vorgehen und umfassend mit dem Internationalen Strafgerichtshof kooperieren zu können. Bis Ende des Berichtszeitraums hatten nur eine Hand voll von Staaten die dafür erforderlichen Gesetze erlassen. Gleichermaßen sind die Regierungen aufgerufen, den Vertrag über Vorrechte und Immunitäten des Strafgerichtshofs zu unterzeichnen, zu ratifizieren und umzusetzen, um auf diese Weise sicherzustellen, dass das Gericht auf ihrem Hoheitsgebiet seiner Arbeit ungehindert nachgehen kann. Dieses Abkommen hatten bis Ende des Jahres zwar 24 Staaten unterzeichnet, ratifiziert hatte es jedoch nur ein Staat.

Bedauerlich und unverständlich waren Bestrebungen der USA, die Funktion des Strafgerichtshofs auszuhöhlen. Die Regierung in Washington machte im Mai ihre Unterschrift unter das Statut mit der Begründung rückgängig, der Strafgerichtshof könne benutzt werden, um aus politischen Gründen Ermittlungen und Strafverfahren gegen US-amerikanische Staatsbürger zu erwirken.

Befürchtungen dieser Art entbehren jeder Grundlage, da das Römische Statut in umfassender Weise Schutzmechanismen und grundlegende Garantien für einen fairen Prozess enthält, die verhindern, dass eine solche Situation eintreten kann. Dessen ungeachtet verlangten die USA vom UN-Sicherheitsrat, er solle in seinen Beschluss zur Verlängerung des Mandats der Friedensmission in Bosnien und Herzegowina eine Klausel aufnehmen, die Einsatzkräfte aus Staaten, die sich nicht an das Römische Statut gebunden haben, der Gerichtsbarkeit des Internationalen Strafgerichtshofs entzieht. Als sich die übrigen 14 Mitglieder des UN-Sicherheitsrats diesem Ansinnen anfänglich widersetzten, legten die USA ihr Veto gegen eine Verlängerung der Friedensmission ein. Am 12. Juli schließlich verabschiedete der Sicherheitsrat ungeachtet der Forderungen von mehr als 100 Ländern der Welt, sich nicht dem Druck der USA zu beugen, die Resolution 1422. Diese sieht mit Stichtag vom 1. Juli 2002 für zwölf Monate die automatische Aussetzung jedweder Ermittlungen und Strafverfahren des Internationalen Strafgerichtshofs in Fällen vor, in denen amtierenden oder ehemaligen Funktionsträgern und anderen Bürgern von Staaten, die das Römische Statut nicht ratifiziert haben, im Zusammenhang mit UN-Missionen oder von dem Weltgremium autorisierten Einsätzen Handlungen oder Unterlassungen vorgeworfen werden. Nur der UN-Sicherheitsrat kann im Einzelfall entscheiden, ob von dieser generellen Regelung abgewichen werden darf.

Im August unterzeichnete Präsident Bush ein Gesetz zum Schutz der Angehörigen der US-Streitkräfte. Darin ist festgeschrieben, dass die USA mit dem Internationalen Strafgerichtshof bei Ermittlungen und Strafverfahren gegen US-amerikanische Staatsbürger nicht kooperieren werden, dass von einigen Ausnahmen abgesehen Vertragsstaaten des Römischen Statuts keine Militärhilfe aus den USA erhalten und dass »alle notwendigen Maßnahmen« zulässig sind, um im Gewahrsam des Strafgerichtshofs befindliche Personen in die USA zurückzuholen.

Die Administration in Washington hat zudem bei Regierungen rund um die Welt lobbyiert, um sie zu bilateralen Abkommen zu bewegen, in denen sie sich verpflichten, keine US-amerikanischen Staatsbürger an den Internationalen Strafgerichtshof auszuliefern oder zu überstellen. Dabei wurde vonseiten der USA erheblicher Druck auf Regierungen ausgeübt – vielfach durch die Androhung, Militärhilfe einzustellen –, damit sie dem Ansinnen entsprechen. Bis Ende des Berichtszeitraums hatten zwar 17 Staaten solche bilaterale Abkommen unterzeichnet, aber noch keiner von ihnen die für die Rechtskräftigkeit erforderliche Ratifizierung vorgenommen.

amnesty international hat die US-Regierung im Berichtsjahr wiederholt aufgerufen, ihre Angriffe gegen den Internationalen Strafgerichtshof einzustellen und sich den Bemühungen der Staatengemeinschaft um eine Beendigung der Straffreiheit anzuschließen.

Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

Die globalisierte Welt des Jahres 2002 hat für einige Menschen Reichtum gebracht, für viele andere jedoch nur weitere Verelendung und Verzweiflung bereitgehalten. Die Diskussionen des zurückliegenden Jahres waren vom Krieg gegen Staaten, nicht von dem gegen die Armut bestimmt. Vor diesem Hintergrund hat amnesty international neben ihrem traditionellen Einsatz für Gerechtigkeit vor dem Gesetz die Forderung nach Einhaltung sozialer Gerechtigkeit verstärkt in ihre Arbeit integriert. Mit unserem Engagement für die Verwirklichung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte möchten wir die gegenseitige Abhängigkeit aller Menschenrechte deutlich machen. Jedem Menschenrecht kommt eine ureigene wesentliche Bedeutung zu, doch die Wahrung und Durchsetzung des einen Rechts fördert zugleich den Respekt vor anderen Rechten. Im Zentrum der bürgerlichen Freiheitsrechte beispielsweise steht das der »Sicherheit der Person«, solange aber Menschen verhungern, bleibt dieses Recht weitgehend Makulatur.

Die Arbeit von amnesty international auf dem Gebiet der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte gilt vor allem gesellschaftlichen Randgruppen, beispielsweise unter extremer Armut leidenden Menschen, denen eine Vielzahl von Grundrechten systematisch und in schwerwiegender Weise verweigert werden. Sie haben oftmals weder Zugang zu medizinischer Versorgung, sauberem Wasser oder angemessener Ernährung, noch erhalten sie eine Schulausbildung oder die Chance, einen Beruf auszuüben. Viele werden gewaltsam von ihrem Land vertrieben. Auf die Hilfe der Polizei können sie nicht zählen, denn die weigert sich vielfach einzuschreiten, um Frauen vor Gewalt zu schützen, rassistische Anschläge zu verhindern oder mittellose Menschen vor Übergriffen zu bewahren. Bemühungen um Gerechtigkeit – ob über die Gerichte, polizeiliche Beschwerdestellen, Regierungsinstitutionen oder übergeordnete Aufsichtsgremien – stehen Analphabetentum, Diskriminierung und die Armut der Beschwerdeführer ebenso im Wege wie die willkürliche Amtsführung der Behörden. Randgruppen der Gesellschaft bleibt Wiedergutmachung für erlittenes Unrecht häufig wegen ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Religionszugehörigkeit oder ihrer Sprache verwehrt – vielfach einfach auch nur deshalb, weil sie wegen ihrer Armut gegenüber den Behörden in schwacher Position sind. Für Frauen und junge Mädchen gilt diese Benachteiligung in ganz besonderem Maße.

Die Situation von Gemeinschaften, die systematisch oder in schwerwiegender Weise in ihren wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten verletzt werden, unterstreicht nur noch mehr die gegenseitige Abhängigkeit aller Menschenrechte.

amnesty international sucht in ihrem relativ neuen Einsatz zur Verwirklichung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte die Zusammenarbeit mit Organisationen, die auf diesem Gebiet bereits tätig sind. Im Berichtszeitraum konnten eine Reihe von Pilotprojekten auf den Weg gebracht werden, die unter anderem die Diskriminierung von psychisch kranken Menschen in Bulgarien, das Recht auf Arbeit der Palästinenser in den besetzten Gebieten, die wirtschaftliche und soziale Diskriminierung bosnischer Flüchtlinge und intern Vertriebener sowie das Recht auf medizinische Versorgung der im südlichen und westlichen Teil des afrikanischen Kontinents an HIV/Aids erkrankten Menschen zum Gegenstand hatten.

Mit ihrem Engagement auf dem Gebiet der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte möchte amnesty international die Akteure weltweit dazu anhalten, dass sie diese Rechte respektieren, schützen und uneingeschränkt umsetzen. Die Hauptverantwortung für die Durchsetzung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte liegt – ebenso wie es für die bürgerlichen und politischen zutrifft – bei den nationalen Regierungen der Welt. Vielfach sind jedoch ausländische Regierungen, internationale Organisationen und Privatunternehmen die eigentlichen Ansprechpartner für Forderungen nach Durchsetzung dieser Rechte. Sie alle stehen in der Pflicht, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zu achten. Aus ethischer Sicht tragen sie unter anderem Verantwortung dafür, dass die Menschen rund um den Erdball eine Schulausbildung erhalten, dass sie nicht an verhütbaren Krankheiten und auch nicht an Hunger sterben müssen.

Transfer von Polizei-, Militär- und Sicherheitsausrüstung

Im Berichtszeitraum hat amnesty international die Regierungen der Welt beständig aufgerufen, Waffenausfuhren und Verhandlungen über Waffenverkäufe strikt an Kriterien zu binden, denen Menschenrechtsabkommen und Normen des humanitären Völkerrechts zugrunde liegen. amnesty international hat sich gegen den Transfer von Sicherheitsausrüstung an Staaten gestemmt, in denen solche Ausrüstung für Folterungen missbraucht werden könnte. Und sie hat auf Regierungen einzuwirken versucht, dass sie bei der Ausbildung ihrer Militär- und Polizeikräfte der Aufklärung über internationale Menschenrechtsstandards und Normen des humanitären Völkerrechts Priorität beimessen.

Anlässlich des G-8-Gipfels der Industriestaaten im kanadischen Calgary hat amnesty international strikte Kontrollen von Waffengeschäften gefordert. Die Teilnehmer des Treffens einigten sich letztlich darauf, »Bemühungen afrikanischer Länder wie auch der Vereinten Nationen zu unterstützen, um die Aktivitäten von Waffenhändlern und -schiebern in verstärktem Maße zu kontrollieren und illegale Waffentransfers an Afrika oder innerhalb des Kontinents zu unterbinden«. Zugleich wurde den Ländern der Region »Unterstützung bei der Reform ihrer Sicherheitssysteme durch die Entwicklung demokratisch kontrollierter polizeilicher Strukturen« zugesichert.

Im Juni übernahm amnesty international die Gastgeberrolle für ein internationales Treffen von mehreren Nichtregierungsorganisationen und Rechtsanwälten, um – aufbauend auf einer Inititiave einer Gruppe von Nobelpreisträgern – einen Entwurfstext für einen Vertrag über Waffenhandel zu erarbeiten. Der vorgeschlagene Entwurf nimmt Staaten auf der Grundlage internationaler Rechtsgrundsätze in die Pflicht, sämtliche Waffentransfers zu unterbinden, die zu Menschenrechtsverletzungen oder Verstößen gegen humanitäres Völkerrecht beitragen.

Während weltweit das Thema der Massenvernichtungswaffen im Mittelpunkt der Diskussionen stand, richtete amnesty international den eindringlichen Appell an Regierungen, keine unterschiedslos wirkenden Waffen einzusetzen. Darüber hinaus suchte amnesty international das Bewusstsein für die von dem Transfer von leichten Waffen und Kleinwaffen ausgehenden Gefahren für die Menschenrechte zu schärfen. Nachdem sich die UN-Unterkommission zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte mit einer detaillierten Studie über die mit Kleinwaffen verübten Menschenrechtsverstöße befasst hatte, rief sie im August dazu auf, einen UN-Sonderberichterstatter über Kleinwaffen zu ernennen. Eine solche Forderung hatte auch amnesty international bereits im November 2001 anlässlich einer Konferenz humanitärer Organisationen in der kenianischen Hauptstadt Nairobi erhoben.

Im Vorfeld einer öffentlichen Debatte des UN-Sicherheitsrats über Kleinwaffen und leichte Waffen richtete amnesty international im Oktober einen Offenen Brief an die Mitglieder des Sicherheitsrats, in dem strikte Kontrollen von Waffenexporten. Waffenhändlern und -transporteuren angemahnt wurden. Im November befasste sich der UN-Sicherheitsrat mit dem jüngsten Bericht eines Sachverständigengremiums, das den Auftrag hat, Verstöße gegen ein Waffenembargo und andere Sanktionen zu untersuchen, die gegen Liberia verhängt worden sind. amnesty international hat die Empfehlung der Sachverständigen begrüßt, das Embargo beizubehalten und keiner der beiden Konfliktparteien Waffen, Munition oder anderweitige militärische Unterstützung zukommen zu lassen.

Des Weiteren setzte sich amnesty international dafür ein, in die Ausbildung und Schulung von Polizeibeamten und Militärangehörigen das Thema der Menschenrechte zu integrieren. Eine von der Organisation veröffentlichte Übersicht polizeilicher Praktiken in den Ländern der Südafrikanischen Entwicklungsgemeinschaft fand in der Region weite Verbreitung. Vor allem Gruppen von amnesty international im südlichen Afrika nahmen die Veröffentlichung des Berichts zum Anlass, bei ihren Regierungen vorstellig zu werden und Schulungsangebote für Polizei und Militär zu unterbreiten. In mindestens drei Staaten konnten sie die zuständigen Behörden dazu bewegen, Gesetzesänderungen in Angriff zu nehmen.

Ein anderer von amnesty international 2002 veröffentlichter Bericht analysierte das Versäumnis US-amerikanischer Regierungsinstitutionen, im Rahmen ihrer an mehr als 150 Staaten der Welt geleisteten Ausbildungshilfe für die dortigen Polizei- und Militärbehörden der Förderung und dem Schutz der Menschenrechte einen gebührenden Stellenwert einzuräumen. Die US-Sektion von amnesty international erwirkte im September die gesetzlichen Voraussetzungen dafür, dass das Außenministerium alljährlich gegenüber dem Kongress über »jedwede Beteiligung eines ausländischen Militärangehörigen oder zivilen Mitarbeiters in den Verteidigungsministerien«, die von den USA geschult worden sind, »an einer Verletzung international anerkannter Menschenrechte« Bericht zu erstatten. Sowohl das Verteidigungs- als auch das Außenministerium begannen daraufhin, Menschenrechtsverletzungen durch Personen, die eine Ausbildung seitens der USA erhalten haben, zu ermitteln und zu dokumentieren.

Todesstrafe

Das Ziel der weltweiten Abschaffung der Todesstrafe rückte im Berichtszeitraum erneut ein Stück näher, auch wenn in einer Reihe von Staaten nach wie vor Todesurteile verhängt und vollstreckt wurden. Zypern reihte sich im April in die Reihe der Länder ohne Todesstrafe ein, als mit einer Ergänzung zum Militärgesetzbuch die Todesstrafe für Hochverrat und Piraterie abgeschafft wurde. In der Bundesrepublik Jugoslawien beschloss im Juni der Gesetzgeber der Teilrepublik Montenegro, die als einzige der beiden Teilstaaten die Verhängung von Todesurteilen noch zugelassen hatte, die Abschaffung der Todesstrafe. Auch das Parlament in der Türkei verbannte im August diese äußerste Strafe aus den Gesetzbüchern des Landes. Ausgenommen waren lediglich in Kriegszeiten verübte Verbrechen.

Ende des Berichtszeitraums hatten 76 Staaten der Welt die Todesstrafe vollständig abgeschafft, weitere 15 sahen sie nur noch für außergewöhnliche Tatbestände wie etwa in Kriegszeiten begangene Verbrechen vor. In mindestens 20 Ländern, in denen seit zehn und mehr Jahren keine Hinrichtungen mehr stattgefunden haben und in denen keine Umkehr dieser geübten Praxis zu erkennen war, konnte von einer in der Praxis vollzogenen Abschaffung der Todesstrafe ausgegangen werden. 84 Staaten und Territorien behielten hingegen Todesstrafengesetze bei, auch wenn nicht alle von ihnen im Berichtszeitraum Todesurteile verhängt oder vollstreckt haben.

Die UN-Menschenrechtskommission verabschiedete am 25. April zum elften Mal in Folge eine Resolution, in der sie zu einem Hinrichtungsmoratorium aufrief und an alle Staaten mit Todesstrafengesetzgebung appellierte, diese äußerste Strafe auf keinen Fall für »nicht mit Gewalt einhergehende Delikte wie beispielsweise … einvernehmliche sexuelle Beziehungen zwischen Erwachsenen« zu verhängen.

Am 12. Februar gab das Ministerkomitee des Europarates dem Protokoll Nr. 13 zur Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten seine Zustimmung. Es handelt sich dabei um den ersten internationalen Vertrag, der die vollständige und vorbehaltlose Abschaffung der Todesstrafe vorsieht. Als das Protokoll am 3. Mai in der litauischen Hauptstadt Vilnius zur Zeichnung aufgelegt wurde, gaben gleich 36 der 44 Mitgliedsländer des Europarats ihre Unterschrift, womit sie ihre Absicht bekundeten, zu einem späteren Zeitpunkt Vertragsstaat des Protokolls werden zu wollen. Das Protokoll wird drei Monate, nachdem es von zehn Staaten ratifiziert worden ist, in Kraft treten. Bis Ende des Berichtszeitraums hatten fünf Länder Ratifikationsurkunden hinterlegt.

Im Mai wurde in Rom die Weltkoalition gegen die Todesstrafe ins Leben gerufen. Die Initiative hierfür ging vom ersten Weltkongress gegen die Todesstrafe aus, der im Juni 2001 im französischen Straßburg stattgefunden hatte. Der Koalition gehören nationale und internationale Menschenrechtsorganisationen an, unter ihnen amnesty international, Rechtsanwaltsvereinigungen, Gewerkschaften sowie kommunale und regionale staatliche Institutionen. Mary Robinson, die damalige UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, bezeichnete die Gründung der Organisation in einer Presseverlautbarung vom 13. Mai als »einen wichtigen Meilenstein in den anhaltenden internationalen Bemühungen um die Eindämmung und letztliche Abschaffung der Todesstrafe überall auf der Welt«.

Dessen ungeachtet fanden im Berichtszeitraum erneut Hinrichtungen statt. So wurden in 31 Ländern mindestens 1526 Gefangene exekutiert und in 67 Staaten mindestens 3248 Menschen zum Tode verurteilt. Diese Zahlen beinhalten allerdings nur die amnesty international zur Kenntnis gelangten Fälle. Tatsächlich dürften weltweit deutlich mehr Todesurteile verhängt und vollstreckt worden sein.

Wie schon in den Vorjahren gilt auch für das Jahr 2002, dass die weitaus meisten der weltweit registrierten Hinrichtungen in nur einigen wenigen Staaten vollzogen worden sind. 81 Prozent fanden allein in China, Iran und den USA statt.

Vorläufige Zahlen aus China deuten an, dass dort mindestens 1060 Todesurteile vollstreckt worden sind, von denen viele nach unfairen Prozessen verhängt worden waren. Die tatsächlichen Zahlen dürften weit höher gewesen sein. Aus dem Iran wurden mindestens 113 Hinrichtungen gemeldet. In den USA wurden 71 Gefangene exekutiert, unter ihnen drei Personen, die zum Zeitpunkt des Verbrechens, für das sie verurteilt worden sind, noch nicht das Alter von 18 Jahren erreicht hatten.

amnesty international

Zurück Druckversion

amnesty international, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V., 53108 Bonn
Telefon: 0228/983 73-0 - Telefax: 0228/63 00 36
Spendenkonto: 80 90 100 - Bank für Sozialwirtschaft - BLZ 370 205 00

E-mail:info@amnesty.de