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Urgent Actions: Neuigkeiten und Erfolge 2007 (3)
amnesty international erhält immer wieder Anfragen, ob Appelle überhaupt etwas bewirken können. Antworten auf diese Frage liefern die folgenden Beispiele, die anschaulich belegen, dass Briefe, Faxe und E-Mails im Rahmen der Urgent Actions tatsächlich erfolgreich sind.
ARGENTINIEN
Der Rechtsanwalt Pablo Salinas dankte allen Mitgliedern des Eilaktionsnetzes für ihre Unterstützung. Für ihn war eine Urgent Action gestartet worden, nachdem er Morddrohungen erhalten hatte. Darin war auch die Adresse seiner Kanzlei als Kopieadresse aufgeführt, sodass er über die Masse der Appellbriefe, die für ihn geschrieben wurden, informiert war. In einem jüngsten Schreiben des Anwalts an ai heißt es: „Dank der Intervention von amnesty international erhalten wir Briefe aus der ganzen Welt. Mir fehlen die Worte, um Ihnen zu danken und mitzuteilen, wie wichtig dies für uns ist. (...) Bitte überbringen Sie allen, die Briefe geschrieben haben, unseren tief empfundenen Dank. Wir werden ihnen in den nächsten Wochen persönlich antworten." (UA 322/05) | |

Pablo Salinas und seine Frau
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USA

USA: Elektrischer Stuhl © Florida Department of Correction
|  | Am 11. Juni hat ein texanisches Berufungsgericht Cathy Henderson einen unbefristeten Hinrichtungsaufschub gewährt. Zudem verwies es den Fall zurück an das ursprüngliche Gericht, um neue Beweise zu prüfen, nach denen sie nicht schuldig sein soll. Sie war im Mai 1995 wegen Mordes an dem dreieinhalb Monate alten Säugling Brandon Baugh zum Tode verurteilt worden. Nach ihrer Festnahme gab Cathy Henderson zu, das Kind sei in ihrer Obhut gestorben, erklärte aber, es sei ein Unfall gewesen, was sie bis heute beteuert. Das neu vorgelegte Rechtsmittel enthielt ein Gutachten, demzufolge: „aufgrund der nun vorliegenden Beweise (...) keine zweifelsfreie medizinische Einschätzung abgegeben werden kann, ob Brandon Baughs Verletzungen ihm vorsätzlich zugefügt wurden oder ob sie die Folge eines Unfalls waren.“.Das Berufungsgericht bezeichnete die Neubewertung des Gutachtens von 1995 als„entscheidenden entlastenden Faktor“. (UA 118/07)
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Am 2. Mai hat der Oberste Gerichtshof von Nebraska die für den 8. Mai angesetzte Hinrichtung von Carey Moore ausgesetzt. Er war 1980 wegen zweier 1979 in Omaha begangener Morde zum Tode verurteilt worden. Zum Tatzeitpunkt war er 21 Jahre alt, heute ist er 49. Im US-Bundesstaat Nebraska ist seit zehn Jahren kein Todesurteil mehr vollstreckt worden. Dort ist die Exekution auf dem elektrischen Stuhl weiterhin die einzig mögliche Hinrichtungsmethode. Der Senator von Nebraska, Ernie Chambers, bat am 30. April den Obersten Gerichtshof des Bundesstaates, alle Hinrichtungen zu suspendieren, bis das neue Hinrichtungsverfahren, bei dem 20 Sekunden lang Strom durch den Körper des Häftlings geleitet werden soll, abschließend überprüft worden ist. Daraufhin entschied das Gericht mit vier zu drei Stimmen, den Hinrichtungsbefehl gegen Carey Moore erneut zu prüfen. Das Gericht kam zu dem Schluss, „voreilig gehandelt“ zu haben, als es den Hinrichtungsbefehl ausstellte, ohne zuvor die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Anwendung des elektrischen Stuhls zu entscheiden. Der einzige Kommentar von Dave Heineman, dem Gouverneur von Nebraska, zu dem Hinrichtungsaufschub bestand aus dem Satz: „Ich bin sprachlos angesichts dieser bislang nicht dagewesenen Handlungsweise der Justiz“. (UA 84/07)
SRI LANKA
 |  | Die Journalistin Munusamy Parameshawary wurde am 22. März aus der Haft entlassen, nachdem der Oberste Gerichtshof Sri Lankas entschieden hatte, dass die vorgelegten Beweise für eine Anklageerhebung nicht ausreichten. Sie war vier Monate lang ohne Anklageerhebung von Angehörigen der Anti-Terroreinheit TID in Gewahrsam gehalten worden. Am 26. Januar legte sie Rechtsmittel gegen ihre Festnahme und Inhaftierung auf Grundlage des Anti-Terrorgesetzes ein. Daraufhin verfügte der Oberste Gerichtshof am 21. März die Freilassung der Journalistin.
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Am 15. Mai kam Dushyantha Basnayake auf Anordnung des Obersten Gerichtshofes ebenfalls ohne Anklage frei. Der Publizist war am 26. Februar in Colombo von Angehörigen der TID in Gewahrsam genommen worden. Dushyantha Basnayake ist der Direktor der singhalesischsprachigen Zeitung „Mawbima“. Es wird angenommen, dass seine Festnahme mit der regierungskritischen Berichterstattung seiner Zeitung in Zusammenhang stand. In „Mawbima“-Artikeln war unter anderem kritisiert worden, dass Staatspräsident Mahinda Rajapakse eine militärische Lösung des fortdauernden Konflikts zwischen Regierungstruppen und der bewaffneten Oppositionsgruppe „Liberation Tigers of Tamil Eelam“ favorisiere. (UA 47/07)
IRAN
Mindestens 16 der 17 Männer, die am 10. Mai auf einer privaten Feier in der Provinz Esfahan festgenommen worden waren, sind nach Kenntnis von amnesty international wieder auf freiem Fuß. Sie gehörten zu einer Gruppe von 87 Personen, die dem Vernehmen nach auf der Feier festgenommen wurden. Von ihnen kamen 60 ohne Auflagen frei, während 26 weitere gegen Kaution aus der Haft entlassen wurden. Die 17 Männer sollen zum Zeitpunkt ihrer Festnahme Kleidung getragen haben, die für gewöhnlich von Frauen getragen wird. Ein Richter hat Angaben zufolge erklärt, dass sie wegen Alkoholkonsums und „homosexuellen Verhaltens“ (hamjensgarai) angeklagt werden sollen. Die Festnahmen erfolgten im Rahmen einer landesweiten Aktion der iranischen Behörden, die für die Einhaltung der Kleidervorschriften im Iran sorgen soll. Laut Augenzeugenberichten wurden die Gäste der Feier von Polizisten und Angehörigen der Basij-Miliz, einer zu den Revolutionsgarden gehörenden paramilitärischen Einheit, auf die Straße gezerrt und brutal verprügelt, was zu Verletzungen bis hin zu Knochenbrüchen führte. (UA 120/07)
MOLDAU (DNJESTR-REPUBLIK)
Valentin Besleag kam am 17. Juni aus dem Polizeigewahrsam frei. Wie es heißt, wurde er in der Haft nicht geschlagen, war aber in einer überfüllten Zelle mit schlechter Belüftung untergebracht, in der seine Mitinsassen rauchten. Gegenwärtig wird er wegen einer Lungenentzündung und Atembeschwerden medizinisch behandelt. Während seines 15-tägigen Gewahrsams musste sich Valentin Besleag ständig hämische Bemerkungen anhören, weil er während des bewaffneten Konflikts zwischen Moldau und separatistischen Kräften der selbsternannten Dnjestr-Republik von 1990 bis 1992 für die moldauische Seite Partei ergriffen hatte. Seine Familienangehörigen durften ihn in der Haft nicht besuchen. Valentin Besleag wurde mitgeteilt, dass wegen des Verstoßes gegen Verwaltungsvorschriften, die eine Verteilung von Agitationsmaterial verbieten, Anklage gegen ihn erhoben worden sei. Er nimmt an, dass sich dies auf den Transport von Wahlkampfmaterialien aus Moldau in seinem Wagen bezieht. Eine schrifliche Stellungnahme hinsichtlich der Gründe für die Anklageerhebung liegt ihm aber bislang nicht vor. (UA 145/07)
BRASILIEN

Das Gebäude "Prestes Maia"
|  | Ein Richter des Bundesstaates São Paulo hat die Frist bis zur endgültigen Zwangsräumung des halbverfallenen Gebäudes „Prestes Maia“ um weitere 60 Tage bis zum 10. Mai verlängert und sich verpflichtet, danach eine dauerhafte Lösung für die betroffenen Familien zu finden. Diese Entscheidung folgte auf mehrere Eingaben an den Richter, darunter auch eine Petition des Polizeibeamten, der die Zwangsräumung vornehmen sollte und der erklärt hatte, dass eine solche Maßnahme Frauen und Kinder gefährden und Familien obdachlos machen würde. Nach dem Urteil des Richters und angesichts des Drucks von Demonstranten im Stadtzentrum seit dem 1. Februar sowie von internationaler Seite geäußerter Kritik haben sich die städtischen Behörden im Februar dieses Jahres mit den Bewohnern des Hauses auf eine Regelung nach der Räumung des Gebäudes geeinigt. |
Die Stadtverwaltung hat sich im Rahmen einer Übereinkunft verpflichtet, alle Familien in Nothilfeprogramme aufzunehmen, so dass sie sechs Monate lange in Mietwohnungen untergebracht werden und Mietzuschüsse erhalten. Während dieser Frist werden die städtischen Behörden in Abstimmung mit den 468 Familien, die derzeit noch in dem „Prestes Maia“-Gebäude wohnen, Dauerunterkünfte für alle suchen. (UA 35/07)
SUDAN

|  | Sechs Männer, die dem „Manasir Association Executive Committee“ (MAEC) angehören, wurden am 26. Mai ohne Anklageerhebung aus der Haft entlassen. Sie waren über zwei Monate lang auf der Grundlage von Paragraph 31 des „Gesetzes über die Nationalen Sicherheitskräfte“ in Gewahrsam gehalten worden, der es den Sicherheitskräften ermöglicht, Personen bis zu neun Monate ohne Überprüfung durch die Justizbehörden in Haft zu halten. Während der Haft wurde den Gefangenen wiederholt der Zugang zu ihren Familienangehörigen und Rechtsanwälten verwehrt. Die Freilassung erfolgte im Anschluss an die Unterzeichung eines Abkommens zwischen dem sudanesischen Nilfluss-Bundesstaat und dem MAEC. Das Abkommen sieht vor, dass Gemeinden, die wegen des Baus des Merowe-Staudamms im Norden des Landes umgesiedelt werden müssen, in der Umgebung des Stausees neue Siedlungsgebiete erhalten sollen. Das Verfassungsgericht des Landes, entschied zudem am 12. Mai, sich mit einer Klage zu befassen, in welcher die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes angefochten wird. Dies ist das erste Mal, dass die Rechtmäßigkeit dieses Gesetzes vor dem Verfassungsgericht geprüft wird. (UA 91/07) |
| SOMALILAND
Am 29. März erließ der Präsident von Somaliland ein Dekret, mit dem er die drei Journalisten des Mediennetzwerks „Haatuf“, Yusuf Abdi Gabobe, Ali Abdi Dini und Mohamed Omar Sheikh Ibrahim, begnadigte. Die drei Männer kamen daraufhin aus dem Mandera-Gefängnis frei, in dem sie ursprünglich Freiheitsstrafen von 24 bis 29 Monaten verbüßen sollten, nachdem man sie am 4. März für schuldig befunden hatte, „Falschinformationen über die Regierung verbreitet, den Staatspräsidenten und seine Familie in Misskredit gebracht und Spannungen zwischen den Bevölkerungsgruppen erzeugt“ zu haben. Der Gnadenerlass erfolgte nach dem Eintreffen einer EU-Delegation in Somaliland. (UA 26/07) | |

Yusuf Abdi Gabobe
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SERBIEN (KOSOVO)
Der Vorsitzende (sein Name wird zu seiner Sicherheit nicht genannt) einer Organisation im Kosovo, die sich für die Rechte sexueller Minderheiten einsetzt, hat das Kosovo inzwischen aus Furcht um sein Leben verlassen und im Ausland einen Asylantrag gestellt. Er hatte im Zusammenhang mit seinem Menschenrechtsengagement und seiner sexuellen Orientierung eine Morddrohung erhalten. Obwohl er dies der Polizei gemeldet hatte, wurden keine Maßnahmen zu seinem Schutz ergriffen, sodass sein Leben im Kosovo in Gefahr war und er sich entschloss, im Ausland Schutz zu suchen. (UA 127/07)
DEMOKRATISCHE REPUBLIK KONGO
Eine rechtswidrige Haftanordnung gegen den Anwalt Joseph Dunia Ruyenzi wurde am 23. Februar in einer mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht in der im Osten des Landes gelegenen Stadt Goma aufgehoben. Der Generalstaatsanwalt von Goma, der das Rechtsmittel für Joseph Dunia Ruyenzi eingelegt hatte, wies das Gericht auf die Eilaktion hin, als ein Beispiel für die internationale Empörung über die Haftanordnung. Der Anwalt und Menschenrechtler dankte den Mitgliedern und Unterstützern von amnesty international, die sich für ihn eingesetzt haben. Joseph Dunia Ruyenzi hatte am 8. Februar beantragt, den Vorsitzenden Richter in einem Betrugsprozess wegen Befangenheit abzulehnen, da ihm zufolge ein potentieller Interessenskonflikt vorlag. Der Befangenheitsantrag entsprach in allen Punkten den gesetzlichen Bestimmungen des Landes, dennoch verfügte der betreffende Richter willkürlich eine sechsmonatige Freiheitsstrafe gegen Joseph Dunia Ruyenzi wegen Missachtung des Gerichts. Am 20. Februar suchte ein Mann Joseph Dunia Ruyenzi in dessen Kanzlei in Goma auf, als er gerade ein Rechtsmittel gegen die richterliche Verfügung vorbereitete. Der Mann gab an, ein Angehöriger der Sicherheitskräfte zu sein, und forderte den Anwalt auf, „zu seinem eigenen Schutz“ das Land zu verlassen und „Richtern keinen Ärger mehr zu bereiten“. (UA 43/07)
PALÄSTINENSISCHE AUTONOMIEGEBIETE

Alan Johnston
|  | Am 4. Juli wurde Alan Johnston auf Druck der Palästinenserorganisation Hamas von seinen Entführern freigelassen. Der BBC-Journalist war 114 Tage im Gaza-Streifen von einer Gruppierung namens „Armee des Islam“ als Geisel gehalten worden. Geiselnahme stellt einen eklatanten Verstoß gegen internationale Rechtsnormen dar und ist durch nichts zu rechtfertigen. amnesty international, der britische Rundfunksender BBC und viele andere Organisationen, Institutionen und Einzelpersonen auf der ganzen Welt hatten beharrlich auf das Schicksal von Alan Johnston hingewiesen und seine Freilassung gefordert. (UA 81/07) |
NEPAL
Wie amnesty international erfahren hat, wird Bablu Rai nun regelmäßig ausreichend medizinisch versorgt, wie es seine infolge von Folter erlittenen Verletzungen erfordern. Er wurde dem Vernehmen nach am 3. Juni von der Polizeistation des Bezirks Banke in das dortige Bezirksgefängnis gebracht, wo ihm offenbar keine weiteren Folterungen mehr drohen. amnesty international wird seine Lage weiter aufmerksam verfolgen. Bablu Rai war am 6. Mai in Nepalgunj im Bezirk Banke nahe der indischen Grenze festgenommen und Angaben zufolge später in Polizeigewahrsam gefoltert worden. Anschließend hatte man ihm trotz eindringlicher Forderungen einer örtlichen Menschenrechtsorganisation die benötigte medizinische Versorgung verweigert. (UA 138/07)
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letzte Aktualisierung: 17. Juli 2007
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