Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2004
KAMERUN
Amtliche Bezeichnung: Republik Kamerun
Staatsoberhaupt: Paul Biya
Regierungschef: Ephraim Inoni (löste im Dezember Peter Mafany Musonge im Amt ab)
Todesstrafe: nicht abgeschafft
Statut des Internationalen Strafgerichtshofs: unterzeichnet
UN-Frauenrechtskonvention: ratifiziert
Zusatzprotokoll zur Frauenrechtskonvention: nicht unterzeichnet
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Im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen lösten die Behörden friedliche Veranstaltungen der Opposition gewaltsam auf. Führende Oppositionspolitiker wurden festgenommen, um öffentliche Kundgebungen und Demonstrationen zu verhindern. Ein politischer Gefangener starb in der Haft, offenbar aufgrund medizinischer Vernachlässigung. Die Regierung unterließ es, Berichte über Folterungen, das »Verschwindenlassen« von Menschen und Todesfälle im Gewahrsam der Polizei unabhängig und öffentlich zu untersuchen.
Hintergrundinformationen
Bei den Präsidentschaftswahlen im Oktober wurde Paul Biya erneut in das Amt des Staatschefs gewählt, das er bereits seit 1982 innehat. Sowohl Oppositionsparteien als auch die Katholische Bischofskonferenz von Kamerun erhoben den Vorwurf, es sei im Zusammenhang mit dem Urnengang zu Wahlmanipulationen und Gesetzesverstößen gekommen. Auch eine Beobachtergruppe des Commonwealth sprach den Wahlen in einer Reihe wesentlicher Punkte Glaubwürdigkeit ab und beanstandete unter anderem die mangelhafte Wählerregistrierung, wodurch viele Menschen ihre Stimme nicht hatten abgeben können. Gleichwohl gelangte die Beobachtergruppe zu dem Schluss, dass sich der Wille der Wähler im Wahlergebnis widerspiegele.
Die Streitkräfte Nigerias behielten die Kontrolle über die an Erdölvorkommen reiche Halbinsel Bakassi, obwohl der Internationale Gerichtshof in Den Haag sie 2002 Kamerun zugesprochen hatte. Im Berichtszeitraum ließ Nigeria zwei für Mai und September festgelegte Fristen verstreichen, zu denen die Halbinsel eigentlich hätte geräumt werden müssen.
Schikanierung und Verfolgung von Regierungskritikern
Oppositionsparteien waren weiterhin erheblichen Restriktionen unterworfen. Ihre Anhänger wurden willkürlich festgenommen und öffentliche Veranstaltungen von den Sicherheitskräften verhindert oder unterbunden.
Am 12. Januar nahmen in Douala paramilitärische Einsatzkräfte der Polizei Jean-Jacques Ekindi und weitere Führungsmitglieder des oppositionellen Parteienbündnisses Front des forces alternatives vorübergehend in Gewahrsam, um sie daran zu hindern, eine Petition für freie und faire Präsidentschaftswahlen öffentlich zu lancieren.
Protestkundgebungen der oppositionellen Nationalen Koalition für Versöhnung und Wiederaufbau (Coalition nationale pour la réconciliation et la reconstruction – CNRR), die die Einführung eines computergestützten Wahlregisters forderte, um Wahlfälschungen zugunsten der Regierungspartei Rassemblement démocratique du peuple camerounais zu verhindern, wurden von den Sicherheitskräften gewaltsam unterbunden.
Am 6. Juli versperrten in der Hauptstadt Yaoundé mehrere Hundertschaften der Einsatzpolizei den Teilnehmern eines friedlichen Protestmarsches den Weg und griffen sie tätlich an. Zu den Opfern zählten Berichten zufolge John Fru Ndi, der Vorsitzende der Sozialdemokratischen Front (SDF), sowie Parlamentsabgeordnete der SDF. Am 3. August sollen Angehörige von Polizei und Gendarmerie in der Nähe des zentralen Marktplatzes von Yaoundé rund 50 Demonstranten umzingelt und attackiert haben. Eine Gruppe von CNRR-Anhängern, die am 10. August einen Protestmarsch durchführten, wurden ebenfalls von Polizisten und Gendarmen für mehrere Stunden daran gehindert, ihren Marsch fortzusetzen. Einer der Demonstranten, der die Polizeiabsperrung zu durchbrechen versuchte, soll mit Faustschlägen und Peitschenhieben traktiert worden sein.
Am 17. August vereitelten Angehörige von Polizei und Gendarmerie in Douala einen Protestmarsch der Opposition und nahmen am Sammelpunkt der Demonstranten Jean-Jacques Ekindi und andere führende Oppositionspolitiker in Haft.
John Kohtem, ein hoher SDF-Funktionär, wurde am 20. August in der Nähe von Bamenda, der Hauptstadt der Provinz Nordwest, zu Tode geprügelt, Berichten zufolge von Anhängern eines örtlichen Vertreters der Regierungspartei und Parlamentsabgeordneten. Nach massiven Protesten der SDF nahmen die Behörden im September elf Personen unter dem Verdacht der Beteiligung an dem Verbrechen fest. Bis Ende 2004 war weder gegen sie noch gegen den Abgeordneten offiziell Anklage erhoben worden.
Im Berichtszeitraum wurden mehrere Menschenrechtsverteidiger von staatlichen Funktionsträgern schikaniert.
So beschlagnahmten Justizbeamte in Maroua, der Hauptstadt der Provinz Extreme North, Eigentum der Bewegung zur Verteidigung der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Erst nachdem die Organisation Geld an die Beamten gezahlt hatte, erhielt sie ihr Eigentum wieder zurück.
Anhaltende Einschränkungen der Pressefreiheit zeugten von der Angst der Regierung vor einer unabhängigen Berichterstattung der Medien. Mehrere Rundfunk- und Fernsehstationen, die im Jahr 2003 unter der Anschuldigung geschlossen worden waren, ohne amtliche Lizenz gesendet zu haben, durften ihren Betrieb nach wie vor nicht wieder aufnehmen. Die Regierung weigerte sich, ihnen die hierfür notwendige Bewilligung zu erteilen.
Am 11. Juli nahmen Soldaten auf der Halbinsel Bakassi zwei einheimische Journalisten des britischen Senders BBC in Gewahrsam. Obwohl sich die beiden mit Genehmigung der Regierung in dem Gebiet aufhielten, beschuldigte man sie der Spionage, beschlagnahmte vorübergehend ihre Ausrüstung sowie Unterlagen und hielt sie bis zum 16. Juli in der Stadt Limbe unter Hausarrest.
Inhaftierungen aus politischen Gründen
Es befanden sich nach wie vor politische Gefangene in Haft. Mehrere von ihnen waren gesundheitlich sehr angegriffen, erhielten aber dennoch keine angemessene medizinische Versorgung.
Im Juli verstarb Martin Cheonumu in staatlichem Gewahrsam, nachdem er seit Tagen über Schmerzen im Unterleib geklagt hatte. Er war bereits der zweite aus einer Gruppe von 18 Gefangenen, der in der Haft zu Tode kam. Bei den 18 Personen handelte es sich um Mitglieder des Nationalrats von Südkamerun, einer Organisation, die für die Unabhängigkeit der englischsprachigen Provinzen des Landes eintritt. Die Gruppe war 1999 von einem Gericht, das der Kontrolle des Verteidigungsministeriums unterstand, nach einem unfairen Prozess unter anderem des Mordes, des Raubüberfalls und des illegalen Besitzes von Schusswaffen schuldig gesprochen worden. Die Anklagen standen mit bewaffneten Anschlägen in Zusammenhang, welche sich 1997 in der Provinz Nordwest ereignet hatten.
Folterungen in Haft
In Polizeihaft befindliche Personen liefen weiterhin Gefahr, Folterungen zu erleiden. Es existierten keinerlei Verfahren, um sicherzustellen, dass ungeklärte Todesfälle in Haft oder Berichte über Folterungen und das »Verschwindenlassen« von Menschen unabhängig und umfassend untersucht werden.
Am Körper von Laurent Kougang, der am 23. April im Gewahrsam der Polizei ums Leben kam, wurden Prellungen und anderweitige Verletzungen festgestellt, die von schweren Schlägen herzurühren schienen. Der Mann war am 15. April angeblich unter dem Verdacht des Waffenhandels festgenommen und zunächst auf zwei verschiedenen Polizeiwachen in Haft gehalten worden, bevor man ihn in das im Stadtteil Brazzaville gelegene Polizeipräsidium von Douala überstellte. Dort verstarb Laurent Kougang. Eine Untersuchung der Umstände seines Todes hat nach Kenntnis von amnesty international nicht stattgefunden.
Am 12. Mai sollen Polizeibeamte in Ikiliwindi den 27 Jahre alten Afuh Benard Weriwo in Handschellen gelegt, tätlich angegriffen und in Brand gesetzt haben, während Angehörige der Gendarmerie tatenlos zusahen. Der unter dem Verdacht des Fahrraddiebstahls festgenommene Mann erlag am 10. Juli seinen schweren Verletzungen. Und obwohl Zeugen des Vorfalls wie auch örtliche Bürgerrechtler eine Untersuchung seines Todes und die Bestrafung der Täter forderten, wurden von offizieller Seite keinerlei Maßnahmen ergriffen.
Auch das Schicksal von neun Jugendlichen, die im Februar 2001 nach ihrer Verhaftung im Stadtteil Bépanda Omnisports in Douala dem »Verschwindenlassen« zum Opfer gefallen waren, blieb ungeklärt. Die jungen Leute waren unter dem Verdacht, eine Gasflasche und einen Gaskocher gestohlen zu haben, festgenommen worden und sollen in der als »Kosovo« bekannten operationellen Kommandozentrale der Gendarmerie gefoltert worden sein. Danach verlor sich ihre Spur.
Todesstrafe
Im Juli erklärte ein Vertreter des Justizministeriums, dass in Kamerun keine Todesurteile mehr vollstreckt würden, sondern der Staatspräsident üblicherweise von seinem Begnadigungsrecht Gebrauch mache und Todesurteile in lebenslange Freiheitsstrafen umwandle. Er nannte eine Zahl von 27 anhängigen Anträgen auf Begnadigung, machte jedoch keine Angaben zu den nach wie vor vom Vollzug der Todesstrafe bedrohten Personen. Hinrichtungen haben in Kamerun zuletzt 1997 stattgefunden.
Missionen von amnesty international
Vertreter von amnesty international beantragten erneut eine Einreisegenehmigung für Kamerun, um vor Ort Berichten über Menschenrechtsverletzungen im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen nachgehen zu können. Doch wie schon in den Vorjahren gab die Regierung dem Antrag nicht statt.