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Jahresbericht 2005

Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2004

VEREINIGTE STAATEN VON AMERIKA

Amtliche Bezeichnung: Vereinigte Staaten von Amerika
Staats- und Regierungschef: George W. Bush
Todesstrafe: nicht abgeschafft
Statut des Internationalen Strafgerichtshofs: unterzeichnet
UN-Frauenrechtskonvention: unterzeichnet
Zusatzprotokoll zur Frauenrechtskonvention: nicht unterzeichnet


     
Auf dem US-Marinestützpunkt Guantánamo Bay auf Kuba befanden sich nach wie vor mehrere hundert Gefangene ohne Anklage oder Gerichtsverfahren in Haft. Tausende weitere Menschen wurden im Zuge militärischer Offensiven oder im Zusammenhang mit Sicherheitsoperationen der USA in Irak und Afghanistan festgenommen und routinemäßig ohne Zugang zu ihren Familien oder Rechtsanwälten in Gewahrsam gehalten. Die US-Streitkräfte nahmen Ermittlungen zur Aufklärung von Vorwürfen über Folterungen und Misshandlungen an Insassen des Abu-Ghraib-Gefängnisses im Irak durch US-amerikanisches Personal auf. Berichte über Todesfälle in Haft sowie über Misshandlungen durch US-Einheiten sowohl im Irak als auch in Afghanistan und Guantánamo Bay waren gleichfalls Gegenstand von Ermittlungen. Es traten Beweise dafür zutage, dass die US-Administration Verhörmethoden gebilligt hat, die einen eindeutigen Verstoß gegen die UN-Konvention gegen Folter darstellten. Auf dem Marinestützpunkt Guantánamo Bay begann eine Militärkommission mit der Anhörung von Gefangenen, musste diese jedoch aufgrund einer Entscheidung eines US-Bundesrichters vorläufig aussetzen. In den USA starben mehr als 40 Menschen, nachdem die Polizei Elektroschockwaffen (Taser) gegen sie eingesetzt hatte. Die hohe Zahl der Todesfälle begründete Zweifel an der Sicherheit der Taser-Technologie. Im Berichtszeitraum wurden erneut Todesurteile verhängt und vollstreckt.

Internationaler Strafgerichtshof

Die US-Regierung verstärkte ihre Bemühungen, den Internationalen Strafgerichtshof in seinen Vollmachten zu beschneiden. Im Dezember segnete der Kongress eine Bestimmung im Haushaltsgesetzentwurf für das Jahr 2005 ab, die es ermöglichte, Wirtschaftshilfe an Staaten einzustellen, deren Regierungen US-Bürgern keinen Schutz vor Strafverfolgung durch den Internationalen Strafgerichtshof gewährten.

Guantánamo Bay

Ende des Berichtszeitraums befanden sich nach wie vor mehr als 500 Gefangene aus rund 35 Staaten wegen möglicher Verbindungen zum Netzwerk al-Qaida oder zu der ehemaligen Taliban-Regierung in Afghanistan auf dem US-Marinestützpunkt Guantánamo Bay ohne Anklage oder Gerichtsverfahren in Gewahrsam. Im Laufe des Jahres wurden mindestens zehn weitere Häftlinge von Afghanistan nach Guantánamo gebracht, während mehr als 100 der dortigen Insassen in ihre Heimatländer zurückgeführt wurden, wo sie in Haft verblieben oder freigelassen wurden. Zu den Freigelassenen zählten mindestens drei Gefangene im Alter von unter 18 Jahren, mindestens zwei weitere zum Zeitpunkt ihrer Festnahme minderjährige Jugendliche schienen dagegen Ende 2004 nach wie vor in Guantánamo inhaftiert gewesen zu sein. Die Tatsache, dass das Verteidigungsministerium weder Angaben zur Identität der Gefangenen machte noch ihre genaue Zahl bekannt gab, nährte Befürchtungen, dass Häftlinge womöglich auf den Stützpunkt verlegt oder von dort an andere Orte gebracht werden könnten, ohne jemals in offiziellen Statistiken aufzutauchen.

Der Oberste Gerichtshof entschied im Juni in einem wegweisenden Urteil, dass die Guantánamo-Häftlinge dem Geltungsbereich der US-amerikanischen Bundesgerichtsbarkeit unterliegen. Dessen ungeachtet unternahm die US-Administration alle nur denkbaren Anstrengungen, um die Fälle der Gefangenen einer gerichtlichen Überprüfung zu entziehen. Sie setzte ein aus drei Militäroffizieren bestehendes Verwaltungsgremium – das Combatant Status Review Tribunal (CSRT) – ein, das über die Rechtmäßigkeit der Einstufung eines

jeden Gefangenen als »feindlicher Kämpfer« befinden sollte. Die Häftlinge durften zu den Beratungen des Tribunals keinen Rechtsanwalt hinzuziehen und mussten es hinnehmen, dass geheimes Beweismaterial gegen sie verwandt wurde. Viele von ihnen boykottierten die Verfahren. Bis Ende des Berichtsjahres hatte das CSRT mehr als 200 Gefangene als »feindliche Kämpfer« eingestuft und in nur zwei Fällen anders entschieden und sich für die Freilassung dieser beiden Personen ausgesprochen. Die Behörden kündigten ferner an, dass die Fälle sämtlicher als »feindliche Kämpfer« klassifizierten Gefangenen einmal im Jahr von einem weiteren Verwaltungsgremium – dem Administrative Review Board (ARB) – daraufhin überprüft würden, inwieweit eine Fortdauer ihrer Haft notwendig sei. Auch vor diesem Gremium waren die Gefangenen weder durch einen Rechtsanwalt vertreten, noch gewährte man ihnen Einblick in geheimes Beweismaterial. Sowohl CSRT als auch ARB durften in ihren Beratungen Beweise heranziehen, die unter Folterungen oder anderweitigen Formen der Nötigung zustande gekommen waren. Im Dezember gab das Verteidigungsministerium bekannt, dass das ARB seine Arbeit aufgenommen und erste Anhörungen durchgeführt habe.

Die Regierung setzte die Guantánamo-Häftlinge offiziell davon in Kenntnis, dass sie einen Anspruch darauf haben, vor Bundesgerichten Anträge auf Haftprüfung zu stellen. Den Gefangenen wurde namentlich die Adresse des Bundesbezirksgerichts in Washington D.C. genannt. Vor Gericht machten Vertreter der Regierung gleichwohl geltend, dass aus ihrer Sicht weder die Verfassung noch das Völkerrecht als Grundlage für eine Anfechtung der Rechtmäßigkeit der fortdauernden Inhaftierung der Gefangenen herhalten könne. Ende 2004, sechs Monate nach Verkündung des höchstrichterlichen Urteils, hatte noch in keinem einzigen Fall eine gerichtliche Überprüfung der Haft von Guantánamo-Gefangenen stattgefunden.

Inhaftierungen in Afghanistan und Irak

Im August berichtete eine von Verteidigungsminister Ronald Rumsfeld nach der Veröffentlichung von Folterfotos aus dem irakischen Abu-Ghraib-Gefängnis (siehe unten) eingesetzte unabhängige Untersuchungskommission, dass seit der Invasion Afghanistans und Iraks rund 50000 Menschen im Zuge militärischer Offensiven oder im Zusammenhang mit Sicherheitsoperationen der USA in Gewahrsam genommen worden seien.

Die US-Truppen unterhielten in Afghanistan rund 25 und im Irak 17 Hafteinrichtungen (siehe unten). Den dort einsitzenden Gefangenen wurde die Kontaktaufnahme zu Rechtsanwälten und Familienangehörigen routinemäßig verweigert. In Afghanistan erhielt das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) lediglich Zugang zu einigen auf den Luftwaffenstützpunkten von Bagram und Kandahar inhaftierten Personen.

Inhaftierungen an geheim gehaltenen Orten

Mehrere Gefangene, von denen die US-Behörden offenbar annahmen, dass sie über geheimdienstlich hoch relevante Informationen verfügen, sollen weiterhin an geheim gehaltenen Orten inhaftiert gewesen sein, einige von ihnen vermutlich schon seit rund drei Jahren. Ihre Situation war zum Teil derjenigen »verschwundener« Personen vergleichbar. Die fehlende Bereitschaft der Behörden, Aufenthaltsort und Status der Gefangenen offen zu legen und sie damit über lange Zeiträume hinweg in einem Zustand der Rechtlosigkeit zu belassen, bedeutete einen eindeutigen Verstoß gegen die UN-Erklärung über den Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen.

Darüber hinaus hielten sich beharrlich Vorwürfe, denen zufolge US-amerikanische Stellen an geheimen Gefangenentransfers und der Überführung von Häftlingen in Länder beteiligt waren, in denen ihnen Folterungen oder Misshandlungen drohten.

Militärkommissionen

Bis Ende des Berichtszeitraums war eine 2001 erlassene Militärverordnung über die Inhaftierung, Behandlung und Strafverfolgung von nichtamerikanischen Staatsbürgern im Krieg gegen den Terror gegen 15 Gefangene zur Anwendung gekommen. Auf der Grundlage dieser Verordnung können der Beteiligung an »internationalen terroristischen Aktivitäten« verdächtigte Personen ohne Anklage oder Gerichtsverfahren in Gewahrsam gehalten oder aber vor Militärkommissionen gestellt werden. Die Kommissionen, bei denen es sich nicht etwa um unabhängige und unparteiische Gerichte, sondern um Gremien der Exekutive handelt, sind befugt, die Todesstrafe zu verhängen. Ihre Urteile können vor keiner gerichtlichen Instanz angefochten werden.

Vier der 15 Personen – die beiden jemenitischen Staatsbürger Ali Hamza Ahmed Sulayman al Bahlul und Salim Ahmed Hamdan, der Australier David Hicks und der aus dem Sudan stammende Ibrahim Ahmed Mahmoud al Qosi – wurden in Vorbereitung ihrer Prozesse vor Militärkommissionen der Verschwörung zwecks Begehung von Kriegsverbrechen und anderer Straftaten angeklagt. Im August fanden in ihren Fällen die ersten Anhörungen statt.

Am 8. November entschied Bundesrichter James Robertson im Rahmen eines Haftprüfungsverfahrens, dass der Fall des Gefangenen Salim Hamdan nicht vor einer Militärkommission verhandelt werden dürfe. Der Richter stellte klar, dass solange kein »kompetentes Gericht« im Sinne von Artikel 5 der Dritten Genfer Konvention Salim Hamdan den Kriegsgefangenenstatus abgesprochen habe, nur vor einem regulären Militärgericht auf der Grundlage des Militärstrafgesetzbuchs der Prozess gemacht werden dürfe.

Richter Robertson führte in seinem Urteil weiter aus, dass selbst dann, wenn ein den Anforderungen der Dritten Genfer Konvention genügendes »kompetentes Gericht« – diese Anforderungen erfüllt nach richterlicher Auffassung weder der US-Präsident noch das CSRT – Salim Hamdan nicht als Kriegsgefangenen einstufen sollte, sein Verfahren vor einer Militärkommission als ungesetzlich anzusehen sei. Als Begründung hierfür verwies Richter Robertson auf die Tatsache, dass die Militärkommissionen berechtigt sind, Angeklagte von Teilen der Verhandlungen auszuschließen und ihnen den Einblick in bestimmte als geheim oder »geschützt« klassifizierte Beweise vorzuenthalten. Die Regierung legte gegen das Urteil Rechtsmittel ein. Das Verfahren gegen Salim Hamdan war bei Jahresende weiterhin ausgesetzt.

Folterungen und Misshandlungen außerhalb der USA

Als Ende April in den Medien Fotos veröffentlicht wurden, die Folterungen und Misshandlungen an Insassen des Abu-Ghraib-Gefängnisses durch US-Soldaten dokumentierten, löste dies im In- und Ausland einen Aufschrei der Entrüstung aus. Präsident Bush und andere Vertreter der Regierung beeilten sich zu versichern, dass derartige Vorgänge auf das Abu-Ghraib-Gefängnis beschränkt seien und die Verantwortung dafür einige wenige Soldaten trügen, die eigenmächtig gehandelt hätten.

Nachdem den Medien offizielle Unterlagen über den »Krieg gegen den Terror« zugespielt worden waren, die darauf hindeuteten, dass Folterungen und Misshandlungen ins Kalkül gezogen worden waren, fasste die Regierung am 22. Juni den Entschluss, ausgewählte interne Dokumente zur Veröffentlichung freizugeben, »um Missverständnisse aus dem Weg zu räumen«. Aus diesen Dokumenten ging hervor, dass die Administration mit der UN-Konvention gegen Folter nicht zu vereinbarende Verhörmethoden gebilligt hatte und in einem von Präsident Bush unterzeichneten Memorandum vom 7. Februar 2002 betont worden war, dass amerikanische Werte »von uns verlangen, Häftlinge menschlich zu behandeln«, einige jedoch »keinen gesetzlichen Anspruch auf eine solche Behandlung besitzen«. In den freigegebenen Papieren wurden unter anderem Überlegungen angestellt, wie US-Vertreter das international geltende Verbot der Folter und anderweitiger Formen grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung umgehen können. Eines der vorgebrachten Argumente lautete, Präsident Bush sei nicht an das im Völkerrecht und in innerstaatlichen Gesetzen verankerte Folterverbot gebunden. Die fraglichen Dokumente lieferten zudem Hinweise darauf, dass der Präsident mit seiner Entscheidung, die Genfer Konventionen auf die in Afghanistan gefangen genommenen Personen nicht anzuwenden, einer Empfehlung seines Rechtsberaters Alberto Gonzalez gefolgt war. Dies geschah, um US-amerikanischen Vernehmungsbeamten im »Krieg gegen den Terror« einen größeren Handlungsspielraum zu verschaffen und die Gefahr strafrechtlicher Schritte gegen US-Agenten wegen Kriegsverbrechen zu minimieren. Nach den Präsidentschaftswahlen vom November nominierte George W. Bush seinen Rechtsberater für den Posten des Justizministers.

Am 30. Dezember, kurz bevor der Kongress mit Anhörungen zur Bestätigung des designierten Justizministers Alberto Gonzalez begann, zog das Justizministerium ein höchst umstrittenes Foltermemorandum vom August 2002 zurück und ersetzte es durch neue, schärfer gefasste Richtlinien. Die in dem Memorandum vertretene Rechtsauffassung fand gleichwohl weitgehend unverändert Eingang in einen Bericht einer Arbeitsgruppe des Pentagon vom 4. April 2004 über die Vernehmung von Gefangenen im Krieg gegen den Terrorismus.

Die Medien veröffentlichten einen vertraulichen Bericht des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz vom Februar über Übergriffe der Koalitionsstreitkräfte im Irak, in dem einige der beschriebenen Vorkommnisse als »gleichbedeutend mit Folter« bewertet wurden. Ein weiterer der Presse zugespielter Untersuchungsbericht, verfasst von Antonio Taguba, einem Generalmajor der US-Armee, gelangte zu dem Schluss, dass es zwischen Oktober und Dezember 2003 im Abu-Ghraib-Gefängnis »zahlreiche Fälle sadistischer, eklatanter und brutal krimineller Misshandlungen« gegeben habe. Der Taguba-Bericht enthüllte darüber hinaus, dass US-Agenten mehrere Insassen der Haftanstalt vor Mitarbeitern des IKRK versteckt gehalten hatten. Später wurde bekannt, dass einer dieser so genannten »Geistergefangenen« in der Haft verstorben war. Sein Tod und der einer Reihe weiterer Personen, deren Fälle im Berichtszeitraum ans Tageslicht gelangten, schien durch Folterungen oder Misshandlungen mitverursacht worden zu sein.

Im Laufe des Jahres leiteten die US-Behörden diverse strafrechtliche Ermittlungen und Verfahren gegen einzelne Soldaten ein und veranlassten eine Untersuchung und Überprüfung der Inhaftierungs- und Verhörrichtlinien und -praktiken. Die Ermittlungen förderten zutage, dass »in Afghanistan, Guantánamo und Irak rund 300 Beschwerden über Misshandlungen registriert worden sind«. Am 9. September sagte General Paul Kern, der Leiter einer der vom Militär durchgeführten Ermittlungen, vor dem Streitkräfteausschuss des Senats aus, dass womöglich bis zu 100 im Irak in US-Gewahrsam genommene Personen als »Geistergefangene« in geheimer Haft gehalten worden seien. Verteidigungsminister Rumsfeld räumte ein, den US-amerikanischen Geheimdienst CIA höchstpersönlich ermächtigt zu haben, von der offiziellen Registrierung mindestens eines dieser Gefangenen abzusehen.

Weithin auf Skepsis stieß die Tatsache, dass die meisten Ermittlungen vom Militär selbst gegen Angehörige aus den eigenen Reihen geführt wurden und nicht die Befugnis umfassten, Nachforschungen bis in höchste Regierungskreise hinein anzustellen. Die Aktivitäten des CIA im Irak und andernorts blieben beispielsweise größtenteils hinter einem Schleier der Geheimhaltung verborgen. Auch Vorwürfe über die Beteiligung US-amerikanischer Stellen an geheimen Gefangenentransfers zwischen einzelnen Staaten sowie über anschließende Folterungen und Misshandlungen an den betreffenden Personen waren nicht Gegenstand von Ermittlungen. Zudem blieben viele unter Umständen relevante Dokumente unter Verschluss. amnesty international rief deshalb dazu auf, eine Untersuchungskommission mit dem umfassenden Mandat einzusetzen, das Vorgehen der USA im »Krieg gegen den Terror« in allen Details zu durchleuchten und die Verhör- und Inhaftierungsvorschriften sowie ihre praktische Anwendung minuziös zu überprüfen.

Im Berichtszeitraum erhoben freigelassene Gefangene den Vorwurf, im Gewahrsam der US-Behörden in Afghanistan und Guantánamo gefoltert oder misshandelt worden zu sein. Auch aus anderen Quellen wie etwa dem IKRK und der Bundeskriminalpolizei FBI verlautete, dass Erkenntnisse über derartige Menschenrechtsverletzungen an Häftlingen vorlägen.

Inhaftierungen von »feindlichen Kämpfern« in den USA

Im Juni urteilte der Oberste Gerichtshof der USA, dass Yaser Hamdi, ein seit mehr als zwei Jahren als »feindlicher Kämpfer« ohne Anklage oder Gerichtsverfahren in Militärhaft befindlicher US-Bürger, einen Rechtsanspruch auf ein ordentliches Verfahren und auf Überprüfung seiner Inhaftierung durch US-amerikanische Gerichte besitzt. Der Fall wurde zur weiteren Verhandlung an die Vorinstanzen verwiesen. Doch noch bevor es dort zu einer Entscheidung in der Sache kam, wurde Yaser Hamdi im Oktober freigelassen und nach Saudi-Arabien abgeschoben. Dies geschah auf der Grundlage einer zwischen seinen Rechtsanwälten und der US-Regierung getroffenen Vereinbarung, die unter anderem vorsah, dass er seine US-Staatsbürgerschaft aufgibt und sich verpflichtet, fünf Jahre lang Saudi-Arabien nicht zu verlassen und niemals mehr Reisen nach Afghanistan, Irak, Israel, Pakistan und Syrien zu unternehmen.

José Padilla, ebenfalls ein Staatsbürger der USA, und der aus Qatar stammende Ali-Saleh Kahlah Al-Marri blieben hingegen als »feindliche Kämpfer« ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren inhaftiert. José Padilla hatte sich mit ähnlicher Begründung wie Yaser Hamdin an den Obersten Gerichtshof gewandt, seine Klage war jedoch wegen fehlender Zuständigkeit des ursprünglich angerufenen Gerichts aus formalen Gründen abgewiesen worden. Ende 2004 befand sich José Padilla nach wie vor in einem Militärgefängnis in South Carolina in Haft und wartete auf eine Neuverhandlung seines Falles vor einem dortigen Gericht.

Gewaltlose politische Gefangene

Im Berichtszeitraum wurden zwei Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen – Feldwebel Camilo Mejía Castillo und Sergeant Abdullah William Webster – zu Freiheitsstrafen verurteilt. Die beiden gewaltlosen politischen Gefangenen befanden sich Ende 2004 weiterhin in Haft.

Camilo Mejía Castillo wurde im Mai wegen Desertion zu einem Jahr Gefängnis verurteilt, weil er sich geweigert hatte, zu seiner Einheit im Irak zurückzukehren. Als Begründung für seine Entscheidung hatte er moralische Bedenken, Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Krieges und das Verhalten der US-Truppen gegenüber irakischen Zivilisten und Gefangenen genannt. Sein Prozess fand ungeachtet der Tatsache statt, dass er einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer gestellt hatte, über den zum Zeitpunkt des Gerichtsverfahrens noch nicht entschieden worden war.

Im Juni verurteilte ein Militärgericht Abdullah William Webster zu 14 Monaten Haft, weil er sich aus religiösen Gründen geweigert hatte, am Krieg im Irak teilzunehmen. Außerdem verlor der bereits seit 1985 im Dienst der US-Armee stehende Mann seinen Anspruch auf Sold und auf Sozialleistungen. Obwohl Abdullah William Webster beantragt hatte, vom Dienst an der Waffe befreit und in eine nicht kämpfende Einheit versetzt zu werden, war ihm ein Einsatzbefehl für den Irak zugestellt worden. Mit einem Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer war er gleichfalls gescheitert, weil er sich darin nicht generell gegen einen Krieg, sondern ausdrücklich gegen den Krieg im Irak ausgesprochen hatte.

Flüchtlinge, Migranten und Asylbewerber

Im November machte der Rundfunksender National Public Radio (NPR) Vorwürfe über Misshandlungen an Einwanderern in drei Hafteinrichtungen im Bundesstaat New Jersey publik, darunter das Gefängnis von Passaic und die Bezirkshaftanstalt von Hudson. In dem Bericht des Senders hieß es unter anderem, dass zwei an den Händen gefesselte Gefangene mit Schlägen traktiert worden seien und sich andere Insassen Bisswunden zugezogen hätten, nachdem Wachhunde auf sie angesetzt worden waren. amnesty international hatte bereits 2003 ähnliche Übergriffe dokumentiert. Die meisten der in der NPR-Reportage genannten mutmaßlichen Opfer wurden aus den USA abgeschoben, noch bevor eine Untersuchung der Vorgänge zum Abschluss gebracht werden konnte. Aus dem Ministerium für Heimatschutz verlautete, dass eine Reihe von Haftanstalten, deren Betrieb privaten Trägern überantwortet worden war, überprüft würden. Um welche Einrichtungen es sich im Einzelnen handelte, blieb aber unklar.

Misshandlungen und übermäßige Gewaltanwendung durch Beamte mit Polizeibefugnissen

Berichte sprachen von Misshandlungen und von Todesfällen in Haft, die auf den Einsatz von Taser-Waffen der »neuen Generation« zurückgeführt wurden. Diese Elektroschockwaffen, mit denen Stromstöße von hoher Voltzahl abgegeben werden können, befanden sich in mehr als 5000 Polizeidienststellen und Strafvollzugseinrichtungen in der praktischen Anwendung oder noch in der Erprobungsphase. Im Berichtszeitraum kamen mindestens 40 Menschen ums Leben, gegen die mit Taser-Waffen vorgegangen worden war. Damit stieg die Zahl der seit 2001 gemeldeten Todesfälle auf über 70 an. Die amtlichen Leichenbeschauer führten derartige Todesfälle gewöhnlich auf Faktoren wie Drogenvergiftung zurück, in mindestens fünf Fällen gelangten sie jedoch zu dem Schluss, dass der Gebrauch der Taser-Waffen eine Rolle gespielt hatte.

Bei der Mehrzahl der Verstorbenen handelte es sich um unbewaffnete Männer, von denen keine unmittelbare Gefahr ausging, als Elektroschockwaffen gegen sie eingesetzt wurden. Viele von ihnen wurden wiederholten Stromstößen unterworfen, gegen einige wurde darüber hinaus zusätzliche Gewalt etwa in Form von Pfefferspray oder gefährlichen Festhaltetechniken angewandt. Dazu zählte beispielsweise eine als hogtying bekannte Methode, bei der dem bäuchlings auf dem Boden liegenden Opfer Hand- und Fußgelenke hinter dem Rücken zusammengebunden werden.

In Berichten hieß es, Taser-Waffen würden routinemäßig gegen geistig behinderte Menschen und gegen Personen eingesetzt, die Befehlen nicht Folge leisten. Selbst Kinder und alte Menschen blieben nicht verschont. Die verantwortlichen Beamten wurden zumeist von jedem Vorwurf, missbräuchlich gehandelt zu haben, reingewaschen. In einigen Dienststellen zählten Taser-Pistolen zu den am häufigsten gebrauchten Einsatzwaffen. amnesty international bekräftigte ihren Appell an die US-Behörden, den Handel und Einsatz von Tasern und anderen Betäubungswaffen so lange zu stoppen, bis eine umfassende und unabhängige Untersuchung über deren Auswirkungen vorliegt.

Todesstrafe

Im Berichtszeitraum wurden 59 Personen hingerichtet. Damit erhöhte sich die Zahl der seit 1976 vollstreckten Todesurteile auf 944. Im Jahr 1976 hatte der Oberste Gerichtshof ein bis dahin bestehendes Hinrichtungsmoratorium aufgehoben. Mehr als ein Drittel aller seither vollzogenen Hinrichtungen haben in Texas stattgefunden, allein im Jahr 2004 lag ihre Zahl dort bei 23. Fünf Gefangene kamen im Berichtsjahr aus dem Todestrakt frei, nachdem sich ihre Unschuld erwiesen hatte. Insgesamt wurden seit 1973117 zum Tode verurteilte Menschen aus der Haft entlassen, in deren Fällen sich herausgestellt hatte, dass sie einem Justizirrtum zum Opfer gefallen waren.

Acht der 23 im Berichtsjahr in Texas hingerichteten Personen waren im Gerichtsbezirk von Harris County abgeurteilt worden. An ihnen wurde die Todesstrafe vollstreckt, obwohl bereits 2003 schwer wiegende Unregelmäßigkeiten im kriminaltechnischen Labor der Polizei von Houston ans Tageslicht gekommen waren, die ernsthafte Zweifel an der Zuverlässigkeit der dort aufbereiteten Beweise begründeten. Im Oktober sprach sich ein Richter des texanischen Berufungsgerichts dafür aus, »Hinrichtungen in denjenigen Fällen, in denen Schuldsprüche auf der Grundlage von Beweisen aus dem Labor in Houston gefällt worden sind, so lange auszusetzen, bis eine Überprüfung der Verlässlichkeit dieser Beweise stattgefunden hat«. Doch der Richter stand mit seinem Votum allein und konnte die übrigen Mitglieder des Gerichts nicht dazu bewegen, einem Antrag des Todestraktinsassen Dominique Green auf Hinrichtungsaufschub stattzugeben. Der Gefangene hatte seinen Antrag damit begründet, dass von den im kriminaltechnischen Labor von Houston bekannt gewordenen Unregelmäßigkeiten auch die ihn belastenden ballistischen Beweise betroffen sein könnten. In dem Labor waren 280 Kisten mit falsch etikettiertem Beweismaterial entdeckt worden, was möglicherweise Auswirkungen auf Tausende von Strafverfahren haben könnte. Dominique Green wurde am 26. Oktober hingerichtet.

Die USA verstießen weiterhin gegen völkerrechtliche Grundsätze, indem sie die Todesstrafe gegen Personen anwandten, die zum Zeitpunkt des von ihnen verübten Verbrechens noch nicht das Alter von 18 Jahren erreicht hatten. Im Berichtszeitraum saßen rund 70 minderjährige Straftäter in den Todeszellen des Landes ein, mehr als ein Drittel davon in Texas.

Im Januar ließ der Oberste Gerichtshof der USA einen Berufungsantrag des Bundesstaates Missouri im Fall des zur Tatzeit 17-jährigen Todestraktinsassen Christopher Simmons zur Verhandlung zu. Die Obersten Richter von Missouri hatten das Todesurteil gegen den Gefangenen im Jahr 2003 mit der Begründung aufgehoben, dass sich ein nationaler Konsens gegen die Hinrichtung von jugendlichen Straftätern herausgebildet habe. Bis zu einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, die für Anfang 2005 erwartet wurde, gewährten die Behörden mehreren als Jugendliche straffällig gewordenen Gefangenen einen vorläufigen Hinrichtungsaufschub.

Am 31. März gab der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag sein Urteil in einem Rechtsstreit bekannt, den die mexikanische Regierung zugunsten mehrerer ihrer Staatsbürger angestrengt hatte, die in den USA unter Missachtung ihres Rechts auf konsularischen Beistand inhaftiert und zum Tode verurteilt worden waren. Der Gerichtshof sprach die USA schuldig, gegen ihre Verpflichtungen aus der Wiener Konvention über konsularische Beziehungen verstoßen zu haben, und verlangte von den dortigen Behörden eine gerichtliche Überprüfung der Fälle sämtlicher in ihren konsularischen Rechten missachteten Ausländer. Mit »großer Sorge« äußerten sich die Richter zu der Tatsache, dass gegen Osvaldo Torres Aguilera, einen der in der Klageschrift namentlich genannten Mexikaner, ein Hinrichtungsbefehl ergangen war. Das Todesurteil gegen den Mann wurde später vom Gouverneur des Bundesstaates Oklahoma umgewandelt, der damit einem entsprechenden Appell des mexikanischen Präsidenten und der ähnlich lautenden Empfehlung des Begnadigungsausschusses von Oklahoma folgte. Am 10. Dezember erklärte sich der Oberste Gerichtshof der USA bereit, über eine Eingabe des in Texas im Todestrakt einsitzenden Mexikaners José Medellin zu verhandeln und die Frage zu prüfen, in welcher Weise US-Gerichte das Urteil des Internationalen Gerichtshofs umzusetzen haben. Das Verfahren wurde für 2005 anberaumt.

Nach wie vor fand die Todesstrafe gegen Menschen Anwendung, die schwere geistige Behinderungen aufwiesen.

Am 6. Januar wurde in Arkansas Charles Singelton hingerichtet. Im Todestrakt hatte der Gefangene derart akute Krankheitssymptome entwickelt, dass ihm zwangsweise Medikamente verabreicht worden waren.

Der an paranoider Schizophrenie leidende Kelsey Patterson wurde am 18. Mai in Texas mit der Giftspritze hingerichtet, nachdem der Gouverneur des Bundesstaates eine Empfehlung des dortigen Begnadigungsausschusses, das Todesurteil gegen den Mann umzuwandeln, verworfen hatte.

Am 5. August starb in Alabama James Hubbard ebenfalls durch die Giftspritze. Der mit 74 Jahren älteste seit 1977 hingerichtete Gefangene hatte mehr als ein Vierteljahrhundert im Todestrakt eingesessen. Er soll an Demenz mit zeitweiligem Persönlichkeits- und Gedächtnisverlust gelitten haben.

Berichte und Missionen von amnesty international

Berichte

USA: Dead wrong – The case of Nanon Williams, child offender facing execution on flawed evidence (ai-Index: AMR 51/002/2004)

USA: »Where is the compassion?« – The imminent execution of Scott Panetti, mentally ill offender (ai-Index: AMR 51/011/2004)

USA: Another Texas injustice – The case of Kelsey Patterson, mentally ill man facing execution (ai-Index: AMR 51/047/2004)

USA: Osvaldo Torres, Mexican national denied consular rights, scheduled to die (ai-Index: AMR 51/057/2004)

USA: Undermining security – violations of human dignity, the rule of law and the National Security Strategy in ›war on terror‹ detentions (ai-Index: AMR 51/061/2004)

USA: An open letter to President George W. Bush on the question of torture and cruel, inhuman or degrading treatment (ai-Index: AMR 51/078/ 2004)

USA: Appealing for justice – Supreme Court hears arguments against the detention of Yaser Esam Hamdi and José Padilla (ai-Index: AMR 51/065/2004)

USA: Restoring the rule of law – The right of Guantánamo detainees to judicial review of the lawfulness of their detention (ai-Index: AMR 51/093/2004)

USA: A deepening stain on US justice (ai-Index: AMR 51/130/2004)

USA: Human dignity denied – Torture and accountability in the ›war on terror‹ (ai-Index: AMR 51/145/2004)

USA: Guantánamo: Military commissions – Amnesty International observer’s notes, No. 3 – Proceedings suspended following order by US federal judge (ai-Index: AMR 51/157/2004)

USA: Excessive and lethal force? Amnesty International’s concerns about deaths and ill-treatment involving police use of tasers (ai-Index: AMR 51/139/2004)

USA: Proclamations are not enough, double standards must end – More than words needed this Human Rights Day (ai-Index: AMR 51/171/2004)

Missionen

Delegierte von amnesty international reisten im April in den Jemen und führten dort Gespräche mit Familienangehörigen von aus der Golfregion stammenden Guantanámo-Häftlingen. Im August und November nahm ein Beobachter der Organisation an den ersten Verhandlungen der Militärkommission auf dem Stützpunkt Guantánamo Bay teil.

amnesty international

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