Asien und Pazifik
Die Staaten Asiens und des Pazifiks mit 56 Prozent der Weltbevölkerung, die im Berichtszeitraum von einer Serie von Naturkatastrophen heimgesucht worden sind, in denen bewaffnete Konflikte toben, zwei Länder sich zu wirtschaftlichen Supermächten entwickeln und zivilgesellschaftliche Organisationen ihre Forderungen mit zunehmender Nachdrücklichkeit artikulieren, spielten im Berichtszeitraum eine ganz entscheidende Rolle in der Frage der Durchsetzung der Menschenrechte. Anhaltende Konflikte in der Region gefährdeten die Sicherheit der Bevölkerung in gravierender Weise und bildeten den Kontext für schwere Menschenrechtsverstöße.
Die zunehmende Anerkennung internationaler Menschenrechtsstandards durch die asiatischen Staaten zeigte sich im Berichtszeitraum unter anderem darin, dass Afghanistan die UN-Flüchtlingskonvention und Indien das Zusatzprotokoll zur UN–Kinderrechtskonvention über die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten ratifizierte und das indische Parlament dem Beitritt des Landes zu den Internationalen Pakten über bürgerliche und politische sowie über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zustimmte.
In mehreren Ländern wie etwa in Afghanistan, Indien, Indonesien, Malaysia, der Mongolei, Nepal, Sri Lanka und Thailand existierten staatliche Menschenrechtskommissionen, die sich für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte einsetzten. In Bangladesch, China und Vietnam waren hingegen noch keine solchen Gremien eingerichtet worden. Dem Parlament Pakistans lag ein Gesetzentwurf zur Beratung vor, der die Schaffung einer nationalen Menschenrechtskommission vorsah. Als positiv waren ferner Bemühungen verschiedener auf nationaler Ebene tätiger offizieller Menschenrechtsinstitutionen wie denen in Indonesien, Malaysia, den Philippinen und Thailand zu verzeichnen, zu einer länderübergreifenden Zusammenarbeit zu gelangen.
Im Berichtszeitraum kam es zu einer Annäherung zwischen ehemals zutiefst verfeindeten Staaten. So setzten die Regierungen von Indien und Pakistan ihre Verhandlungen über eine Normalisierung der Beziehungen zwischen beiden Ländern fort und einigten sich auf die Öffnung mehrerer Grenzübergänge. Auch bei den Sechser-Gesprächen über das nordkoreanische Atomprogramm konnte ein Durchbruch erzielt werden. Die Regierung des Landes verpflichtete sich, im Gegenzug für Hilfszusagen und Sicherheitsgarantien ihr Nuklearprogramm einzustellen.
Vor allem im südasiatischen Raum wirkte sich die Politisierung religiöser Bewegungen nachhaltig auf die Menschenrechtssituation aus. Frauen wurden in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt und Bekleidungsvorschriften unterworfen, Angehörige von Minderheiten daran gehindert, ihren Glauben frei auszuüben und ihren Traditionen gemäß zu leben.
Im Berichtszeitraum war China beziehungsweise Hongkong Gastgeber von Treffen der Global-Compact-Initiative und der Welthandelsorganisation, womit Asien in den Fokus des internationalen Handels- und Wirtschaftsgeschehens rückte. Indien und China wiesen enorme Wachstumsraten auf. Dessen ungeachtet lebten auf dem Kontinent Millionen Menschen in Armut. In Indien, Indonesien, Kambodscha, Laos, der Mongolei, Nepal, Pakistan, Papua-Neuguinea und den Philippinen lag ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung bei etwas mehr als einem Viertel, in Bangladesch und Vietnam bei rund der Hälfte.
Die Möglichkeiten des Internets wurden von den Menschen in Asien rege genutzt, in Teilen des Kontinents erwiesen sich die daran geknüpften Hoffnungen auf einen freieren Austausch von Meinungen und Informationen jedoch als trügerisch. Die chinesischen Behörden kontrollierten den Zugang zum Internet in rigider Weise, sperrten eine Vielzahl von Websites und gingen strafrechtlich gegen Internetnutzer vor. In Vietnam wurden Internetsurfer der »Spionage« angeklagt, weil sie sich über das Internet mit Gleichgesinnten ausgetauscht und Informationen weitergeleitet hatten.
Sicherheitsprobleme
In weiten Teilen des asiatischen Kontinents verübten bewaffnete Gruppen Anschläge auf Zivilisten, so beispielsweise in Afghanistan, Bangladesch, Indien, Indonesien, Nepal und Sri Lanka. Hunderte Menschen verloren bei Bombenattentaten ihr Leben.
Einige Staaten der Region begegneten derartigen Akten der Gewalt in völlig überzogener Weise und verschärften zum Teil ihre diskriminierenden Praktiken gegenüber gesellschaftlichen Randgruppen und nationalen Minderheiten. In Afghanistan wurden nach vorliegenden Meldungen im Namen der Terrorismusbekämpfung Menschen willkürlich in Haft genommen, unter anderem von US-Truppen und deren Verbündeten. Mit ähnlicher Begründung nahmen auch die pakistanischen Sicherheitskräfte Verhaftungen vor. In China wurden Menschen unter der Anklage des Terrorismus oder wegen Preisgabe von »Staatsgeheimnissen« in Gerichtsverfahren abgeurteilt, von denen die Öffentlichkeit ausgeschlossen war. Der Gesetzgeber in Indien ließ es zu, dass Bestimmungen aus Antiterrorgesetzen, die aufgrund massiver Kritik außer Kraft gesetzt worden waren, in neue Rechtsvorschriften übernommen wurden und damit die staatlichen Organe ihre umfassenden Befugnisse mit nur wenigen Abstrichen behielten. In Australien wurde mit der Verabschiedung von Gesetzen zur Bekämpfung des Terrorismus die Möglichkeit der Inhaftierung von Personen ohne Gerichtsverfahren geschaffen. Die südkoreanischen Behörden griffen auf neu eingeführte Sicherheitsgesetze zurück, um in friedlicher Weise politisch engagierte Bürger in ihren Rechten zu beschneiden. In Malaysia wurden vermeintliche Islamisten auf der Grundlage des Gesetzes über innere Sicherheit erneut mit zweijährigen Haftanordnungen belegt, obwohl die staatliche Menschenrechtskommission nachdrücklich gefordert hatte, alle unter Berufung auf dieses Gesetz in Gewahrsam gehaltenen Personen entweder vor Gericht zu stellen oder aber freizulassen.
Der von den USA angeführte »Krieg gegen den Terror« zog Asien auch im Berichtszeitraum in Mitleidenschaft. So wurden bei Luftangriffen der US-Streitkräfte in Pakistan mindestens 15 Zivilisten und in Afghanistan noch eine weitaus größere Zahl getötet. Anhaltende Berichte über Misshandlungen auf US-amerikanischen Militärstützpunkten in Afghanistan lösten im Land verbreitet Proteste aus, in deren Verlauf Menschen getötet wurden. Aus dem Gefangenenlager Guantánamo Bay auf Kuba entlassene Häftlinge berichteten nach ihrer Rückkehr nach Afghanistan von Folterungen und Misshandlungen. Die Menschen in Afghanistan reagierten empört und brachten ihren Zorn über das Vorgehen der USA deutlich zum Ausdruck.
Instabilität und fehlende Rechtsstaatlichkeit
In einer Reihe von Staaten des asiatisch-pazifischen Raums erwiesen sich gesetzliche und anderweitige Vorkehrungen zum Schutz vor Menschenrechtsverletzungen und zur Wiedergutmachung begangenen Unrechts als weitgehend ineffektiv.
Die afghanische Regierung vermochte es nicht, ihren Bürgern Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit zu gewährleisten. Teile des Landes wurden nach wie vor von Milizenführern kontrolliert, die offenkundig für schwere Menschenrechtsverstöße verantwortlich waren und unter der Bevölkerung ein Klima permanenter Angst erzeugten. Gravierende Defizite im Strafrechtssystem Afghanistans, das Vermächtnis jahrzehntelanger bewaffneter Konflikte und die in der Gesellschaft tief verwurzelte Diskriminierung von Frauen gaben nur wenig Anlass zu Hoffnungen auf eine baldige Durchsetzung der Menschenrechte und auf Gerechtigkeit für die Opfer früherer und gegenwärtiger Menschenrechtsverletzungen, am wenigsten für Frauen und Mädchen.
Der König von Nepal verhängte als Staatsoberhaupt des Landes im Februar den Ausnahmezustand, löste die Regierung auf und setzte bürgerliche Freiheitsrechte außer Kraft. Er begründete diese Maßnahmen mit der Notwendigkeit, den von maoistischen Rebellen verübten Gewaltakten Herr zu werden. Die Folge waren Massenverhaftungen und eine weitere Verschlechterung der Sicherheitslage für einen Großteil der nepalesischen Bevölkerung.
In Timor-Leste (Osttimor) herrschte angesichts der noch im Aufbau befindlichen staatlichen Institutionen ein akuter Mangel an Richtern und Staatsanwälten. Auch Rechtsanwälte standen nicht in genügender Zahl zur Verfügung. Diese Situation hatte äußerst nachteilige Auswirkungen auf die Fairness von Gerichtsverfahren und behinderte die Arbeit der Justiz in mehrfacher Hinsicht.
Andere Länder der Region wie etwa Myanmar, Nordkorea und Vietnam zeigten sich von nachdrücklichen Forderungen, die Menschenrechte zu respektieren, weitgehend unbeeindruckt. Die Behörden in Myanmar beispielsweise setzten sich nach wie vor unverhohlen über die Menschenrechte hinweg, indem sie zahlreiche Personen aus politischen Gründen in Haft nahmen und zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilten, an der Praxis der Zwangsarbeit festhielten, Landenteignungen verfügten und Minderheiten aus ihren Siedlungsgebieten vertrieben. Ihr Vorgehen zeugte von einer ausgesprochenen Geringschätzung sowohl gegenüber den Nöten der eigenen Bevölkerung als auch gegenüber der internationalen Staatengemeinschaft.
Bewaffnete Konflikte
In mehreren Staaten des asiatischen Kontinents wie etwa in Afghanistan und in Teilen von Indien, Nepal, den Philippinen, Sri Lanka und Thailand tobten nach wie vor bewaffnete Konflikte.
Zwei der vom Tsunami im Dezember 2004 gleichermaßen heimgesuchten Länder, in denen bewaffnete Oppositionsgruppen aktiv waren, durchliefen im Berichtszeitraum eine völlig gegensätzliche Entwicklung. Während in Indonesien auf dem Verhandlungsweg eine Beilegung des Konflikts in der Provinz Nangroe Aceh Darussalam erzielt werden konnte, war Sri Lanka zunehmend von Gewalt erschüttert. Im August fiel dort der Außenminister einem Attentat zum Opfer. Im Osten Sri Lankas war die Sicherheitslage äußerst fragil, im Norden verschlechterte sie sich im Dezember nach der Wahl eines neuen Staatspräsidenten in bedrohlicher Weise. Ende 2005 sprachen viele Anzeichen dafür, dass die Gewalt in Sri Lanka eskalieren und die Waffenstillstandsvereinbarung zwischen den Konfliktparteien aufgekündigt werden würde.
Auch im Süden Thailands war eine Zuspitzung des Konflikts zu verzeichnen mit der Folge, dass sich unter der Bevölkerung immer mehr ein Klima der Angst und Bedrohung ausbreitete. Beide Konfliktparteien wurden mit Menschenrechtsverstößen und Gewaltakten in Verbindung gebracht. Auf den Philippinen dagegen hatte ein Waffenstillstandsabkommen zwischen der Regierung und bewaffneten Sezessionisten auf der Insel Mindanao Bestand, auch wenn von vereinzelten Zusammenstößen eine Gefährdung der Vereinbarung ausging.
Diskriminierung
Die Staaten des asiatisch-pazifischen Raums kamen ihrer Verpflichtung nicht nach, die Menschenrechte aller Bürger ohne Ansehen der Person zu schützen. Weder sorgten sie für die Abschaffung diskriminierender Gesetze noch dafür, dass die Opfer von Diskriminierung angemessene Wiedergutmachung erhalten.
In weiten Teilen der Region wurden Menschen aufgrund ihrer ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihres sozioökonomischen Status oder ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert. In Indien waren es Angehörige niederer Kasten und Stammesvölker, die sich derartigen Praktiken ausgesetzt sahen, in Bangladesch, Indonesien und Pakistan erfuhren Gläubige der Religionsgemeinschaft der Ahmadiyya keinerlei Schutz. Die vietnamesischen Behörden gingen mit drastischen Maßnahmen gegen Buddhisten und Angehörige der in den Bergregionen ansässigen Montagnards vor. Indigene Gemeinschaften in Australien ebenso wie ethnische Minderheiten in Myanmar, darunter die Volksgruppen der Karen, Mon, Rohingya und Shan, litten gleichfalls unter Diskriminierung. Wenig anders erging es den Uiguren in China. Angehörigen sexueller Minderheiten wurde fast überall in Asien und dem Pazifik mit Feindseligkeit und der Missachtung ihrer Rechte begegnet. Zu den Übergriffen, denen sich diskriminierte Bevölkerungsgruppen unterworfen sahen, zählten Zwangsarbeit, Vertreibung und die Einschränkung ihrer Rechte auf freie Meinungsäußerung und Religionsfreiheit.
Als positiv war im Berichtszeitraum ein wegweisendes Urteil in Fidschi zu verzeichnen, wo ein Gericht Bestimmungen des Strafgesetzbuchs, die einvernehmliche gleichgeschlechtliche Beziehungen unter Strafe stellten, als mit verfassungsmäßigen Garantien zum Schutz der Privatsphäre und der Gleichbehandlung vor dem Gesetz unvereinbar bezeichnete.
Gewalt gegen Frauen
Frauen und Mädchen in den Staaten Asiens und des Pazifik sahen sich den unterschiedlichsten Formen der Gewalt ausgesetzt. Sie erlitten Gewalt in der Familie, wurden zu Abtreibung oder Sterilisation gezwungen, gegen ihren Willen verheiratet und fielen Tötungen und »Ehrverbrechen« zum Opfer. Derartige Übergriffe fanden systematisch und weit verbreitet statt.
Gewalt gegen Frauen in der Region spiegelte vielfach kulturelle Einstellungen wider und war das Ergebnis geschlechtsdiskriminierender Praktiken. So herrschte beispielsweise verbreitet der Wunsch nach männlichen Nachkommen vor. Außerdem hielten sich Stereotypen, dass die Rolle von Frauen primär im häuslichen Bereich liege und in der Frage der Eheschließung Frauen kein Mitspracherecht besitzen.
Infolge geschlechtsspezifischer Diskriminierung war es Frauen und Mädchen weithin unmöglich, ihr Leben nach eigenen Vorstellungen zu gestalten und Berufe ihrer Wahl zu ergreifen. Diese verordnete Unmündigkeit hatte zur Folge, dass sie in besonderem Maße durch Menschenhandel gefährdet waren. Schätzungen zufolge stammten rund ein Drittel aller Opfer des weltweiten Menschenhandels aus Asien oder waren nach dort verkauft worden. Die Länder des Kontinents betrachteten gehandelte Frauen vielfach als illegale Einwanderinnen und ließen die Täter straffrei davonkommen.
Frauen, denen Gewalt angetan oder angedroht wurde, konnten meist nicht auf Gerechtigkeit und Schutz hoffen, weil es dafür an innerstaatlichen Mechanismen fehlte, die Strafverfolgungsorgane höchst widersprüchlich agierten und gegen die Täter Strafen ausgesprochen wurden, die angesichts der Schwere des Verbrechens völlig unangemessen waren. Als Folge dieser Missstände genossen die für Gewalt an Frauen Verantwortlichen vielfach Straffreiheit.
Die Notwendigkeit, in der Bevölkerung Verhaltensänderungen gegenüber Gewalt an Frauen herbeizuführen und Gesetzesreformen auf den Weg zu bringen, wurde von den Regierungen der Region nur zögerlich anerkannt. In einigen Ländern gab es allerdings auch ermutigende Entwicklungen. So wurde in Afghanistan auf Regierungsebene ein ressortübergreifender Ausschuss zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen eingerichtet. Die Gesetzgeber in Fidschi, Indien und Kambodscha diskutierten im Berichtszeitraum über Vorlagen zum Schutz von Frauen vor familiärer Gewalt und kamen zum Teil auch schon zu einer Einigung. In China wurden Rechtsvorschriften gegen sexuelle Belästigung erlassen, in Indonesien ein Gesetzentwurf zur Unterbindung des Menschenhandels ins Parlament eingebracht. Auf den Salomonen öffnete im Berichtszeitraum die erste Zufluchtsstätte für Opfer familiärer Gewalt ihre Pforten.
Das Schicksal asiatischer »Trostfrauen«, die vor und während des Zweiten Weltkriegs vom japanischen Militär in die sexuelle Versklavung gezwungen worden waren, machte einmal mehr deutlich, dass die Frage der Wiedergutmachung der von Frauen erlittenen Gewalt als absolut nachrangig angesehen wurde. Vor japanischen ebenso wie vor Gerichten anderer Staaten kämpften die »Trostfrauen« noch immer vergeblich um Entschädigung und Rehabilitierung.
Migranten und Flüchtlinge
Die Zahl der Migranten, die sich innerhalb Asiens und über den Kontinent hinaus auf der Suche nach einem menschenwürdigen Leben befanden, war unverändert hoch. In vielen Staaten wie etwa Japan, Malaysia, Südkorea und Taiwan blickten Wanderarbeiter und ihre Familien einer ungewissen Zukunft entgegen und waren Übergriffen und Schikanen weitgehend schutzlos ausgeliefert. Nur wenige Staaten in der Region und fast keines der Gastländer von Migranten hatten bis Ende 2005 das Internationale Übereinkommen zum Schutz von Wanderarbeitern und ihren Familienangehörigen ratifiziert.
Flüchtlinge und Asylbewerber in Asien sahen sich gleichfalls Schikanen sowie willkürlichen Inhaftierungen ausgesetzt und wurden weiter an den Rand der Gesellschaft gedrängt. In mehreren Staaten waren Gesetze in Kraft, die Misshandlungen an Flüchtlingen sanktionierten, so beispielsweise in Malaysia, wo Migranten und Asylbewerber der Prügelstrafe unterzogen werden konnten. In Australien existierten Rechtsvorschriften, die die willkürliche Inhaftierung von Asylsuchenden und Flüchtlingen zur Folge hatten.
Die bewaffneten Konflikte in Sri Lanka und Nepal führten zu einem erheblichen Anstieg der Zahl intern vertriebener Menschen. In Nepal fristeten Schätzungen zufolge 200000 Binnenflüchtlinge ein Leben, das von Obdachlosigkeit, fehlender Gesundheitsfürsorge und mangelndem Zugang zu Bildungseinrichtungen geprägt war. In Sri Lanka litten Hunderttausende Menschen, die infolge des bewaffneten Konflikts oder durch den Tsunami ihre Heimatorte hatten verlassen müssen, unter der mit dem Konflikt einhergehenden Gewalt.
Naturkatastrophen
Nach dem Tsunami vom Dezember 2004, dessen Zerstörungskraft erst im Berichtszeitraum in vollem Umfang sichtbar wurde, blieb der asiatische und pazifische Raum auch 2005 nicht von verheerenden Naturkatastrophen verschont. Die Zahl der Menschen, die in Indonesien durch den Tsunami getötet worden waren, seitdem als vermisst galten oder in anderen Landesteilen Zuflucht gesucht hatten, belief sich auf mehr als 700000. In Thailand waren mindestens 100000 Menschen vom Tsunami betroffen. In Sri Lanka forderte er 35322 Tote und ließ mehr als eine halbe Million Menschen obdachlos zurück. Indien verzeichnete rund 15000 Todesopfer und mehr als 112000 Vertriebene.
Im Oktober 2005 kam es im Grenzgebiet zwischen Pakistan und Indien zu einem starken Erdbeben, das auf pakistanischer Seite schätzungsweise 73000 Menschenleben und im indischen Bundesstaat Jammu und Kaschmir mindestens 1200 Todesopfer forderte. Weitere zwei bis drei Millionen Menschen wurden dadurch obdachlos. Der einbrechende Winter im Himalaja-Gebirge mit seinen eisigen Temperaturen hatte zusätzliche Todesfälle zur Folge und führte unter den Bewohnern zu einer humanitären Notlage. Die Hilfsmaßnahmen sowohl nach dem Tsunami als auch nach dem Erdbeben wurden durch anhaltende Konflikte in den betroffenen Regionen und durch die teilweise Unzugänglichkeit der Katastrophengebiete erschwert. Darüber hinaus standen Vorwürfe im Raum, dass die Verteilung von Hilfsgütern in diskriminierender Weise erfolgt sei.
Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
Indien und China standen wegen ihres enormen wirtschaftlichen Wachstums als aufstrebende Mächte im globalen Wirtschaftsgeschehen im Mittelpunkt der internationalen Finanzmärkte und erfuhren durch das Ausland beträchtliche Unterstützung. Dass in den beiden Ländern der Anteil der in »absoluter Armut« lebenden Bevölkerung rückläufig sei, wie aus einigen Quellen verlautete, wurde von anderer Seite bestritten. Eine Verbesserung der Menschenrechtslage war in keinem der zwei Staaten zu erkennen. Ebenso wenig schlugen sich die positiven ökonomischen Rahmenbedingungen in einer Stärkung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte der Bevölkerung nieder. Aus den ländlichen Regionen Chinas stammende Wanderarbeiter fristeten nach wie vor ein Leben voller Entbehrungen. Auch Hunderttausende chinesische Kleinbauern sahen sich zunehmend an den Rand der Gesellschaft gedrängt, weil man ihnen Landnutzungsrechte entzog. Der Staat ließ Maßnahmen für ihre Gesundheitsversorgung vermissen und unternahm auch keine ersichtlichen Anstrengungen, dem Bildungsnotstand von Millionen Kindern im ländlichen Raum entgegenzuwirken. Die unterschiedlichen Lebensbedingungen der städtischen und ländlichen Bevölkerung und die zunehmende Kluft zwischen Arm und Reich sorgten für erheblichen Zündstoff in der chinesischen Gesellschaft, vor allem auf dem Land. In Indien trat im Berichtszeitraum ein Gesetz in Kraft, das zugunsten der Bewohner bestimmter Regionen die Einführung eines jährlichen Mindestlohns vorsah.
Viele Gesellschaften in Asien und dem Pazifik litten nicht nur unter anhaltenden Konflikten, sondern waren auch verbreitet von der Schädigung ihrer Umwelt betroffen. In Afghanistan hatte bis zu einem Drittel der Bevölkerung keinen verlässlichen Zugang zu Nahrung, Trinkwasser oder Unterkunft. In Indien warteten Tausende Opfer des Chemieunfalls in einer Pestizidfabrik in Bhopal seit mehr als 20 Jahren auf Entschädigung und Wiedergutmachung.
Todesstrafe
Die Frage der Todesstrafe war in den Ländern Asiens und des Pazifik ein eher vernachlässigtes Thema, auch wenn die Staaten ohne Todesstrafengesetze längst nicht mehr so deutlich in der Minderheit waren wie noch vor Jahren. Zu den 26 Ländern, in denen nach wie vor Todesurteile verhängt und vollstreckt werden konnten, zählten Afghanistan, China, Indien, Japan, Pakistan, Singapur, Thailand und Vietnam. Als Kapitalverbrechen galten so unterschiedliche Tatbestände wie Steuerhinterziehung, Mord, Drogenschmuggel, Raubüberfall und Geiselnahme.
In Südkorea hatte ein inoffizielles Hinrichtungsmoratorium weiterhin Bestand. Dort nahm im Februar ein Gesetzentwurf zur Abschaffung der Todesstrafe die erste parlamentarische Hürde. Der Entwurf war 2004 von einem Abgeordneten eingebracht worden, der einst selbst im Todestrakt eingesessen hatte.
China und die Mongolei weigerten sich weiterhin, Todesstrafenstatistiken zu veröffentlichen. Die von einigen anderen Staaten vorgelegten amtlichen Daten konnten nur bedingt als verlässlich angesehen werden. Gleichwohl stand außer Frage, dass die Todesstrafe in der Region nach wie vor verbreitet Anwendung fand. So registrierte amnesty international in China mindestens 1770 Hinrichtungen und 3900 verhängte Todesurteile. In Pakistan wurden mindestens 31 Menschen exekutiert und 241 Angeklagte zum Tode verurteilt. Die Zahl verhängter oder vollstreckter Todesurteile in Vietnam lag bei mindestens 65 beziehungsweise 21. In Afghanistan ergingen mindestens 24 Todesurteile.
Das Leiden zum Tode verurteilter Gefangener wurde durch Praktiken wie jene in Japan unnötig verschlimmert. Dort erfuhren Gefangene erst in letzter Minute von ihrer bevorstehenden Hinrichtung, was sie der Möglichkeit beraubte, von ihren Familien und anderen ihnen nahe stehenden Menschen Abschied zu nehmen. In Pakistan war das System der Geburtenregistrierung derart fehleranfällig, dass nicht ausgeschlossen werden konnte, dass sich unter den dortigen Todestraktinsassen auch jugendliche Straftäter befanden.
In mehreren Staaten der Region sprachen sich prominente Persönlichkeiten ausdrücklich gegen die Todesstrafe aus, so etwa der Außenminister Sri Lankas, der japanische Innenminister und der Staatspräsident Indiens wie auch der Vorsitzende des Obersten Gerichtshofs des Landes. Dessen ungeachtet reihte sich im Berichtszeitraum keiner der asiatischen und pazifischen Staaten in die weltweit wachsende Zahl der Länder ohne Todesstrafengesetze ein.
Menschenrechtsverteidiger
Menschenrechtler, insbesondere Verfechter der Rechte von Frauen, sahen sich zunehmend Übergriffen sowohl durch Privatpersonen als auch durch staatliche Funktionsträger ausgesetzt. In weiten Teilen der Region wurden sie bedroht, schikaniert, in Haft genommen oder Opfer von Tätlichkeiten. Die chinesischen Behörden nahmen eine Reihe von Menschenrechtsverteidigern, unter ihnen Journalisten und Anwälte, in Gewahrsam, von denen einige anschließend zu Freiheitsstrafen verurteilt wurden. Auch in Kambodscha und Nepal ging eine Welle der Repression gegen politische Widersacher der Staatsmacht mit der Verhaftung von Menschenrechtsverteidigern einher. In Afghanistan und Bangladesch wurden Verfechter der Menschenrechte mit Morddrohungen terrorisiert.
Die für Verbrechen an Menschenrechtsverteidigern Verantwortlichen kamen vielfach straffrei davon, selbst in Fällen, die im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses standen. Der Ministerpräsident von Thailand setzte sich beispielsweise nachdrücklich für die Aufklärung des Verbleibs des Menschenrechtsanwalts Samchai Neelapaijit ein, der im März dem »Verschwindenlassen« zum Opfer gefallen war. Die für seine Entführung mutmaßlich Verantwortlichen hatten sich gleichwohl bis Ende des Berichtszeitraums noch nicht vor Gericht verantworten müssen.
Ungeachtet des enormen Drucks, der auf sie ausgeübt wurde, ließen sich Menschenrechtsverteidiger in ihrem Engagement nicht beirren. Sie kämpften nach wie vor an vorderster Front für die Durchsetzung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte. Vor allem in China, Indien und auf den Philippinen waren sie auf diesem Gebiet unermüdlich aktiv. Frauenrechtlerinnen verstärkten ihre Bemühungen um eine länderübergreifende Zusammenarbeit. So fand im Dezember in Sri Lanka der erste Weltkongress von Menschenrechtsverteidigerinnen statt, an dem rund 200 Frauen aus allen Teilen des Erdballs teilnahmen. Auf dem Kongress wurden Strategien zur Bekämpfung von Gewalt, Diskriminierung und anderweitigen Übergriffen erarbeitet, die Frauen aufgrund ihres Geschlechts oder ihres menschenrechtlichen Engagements erleiden mussten.
Mehrere Frauen, die Gewalt am eigenen Leib erfahren haben, schlossen sich der Bewegung der Menschenrechtsverteidigerinnen an. Eine dieser Frauen ist Mukhtaran Mai aus Pakistan, die seit ihrer Vergewaltigung mit ungebrochenem Mut für das Recht aller Frauen auf ein Leben in Sicherheit und Würde kämpft.