Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2003
ARMENIEN
Amtliche Bezeichnung: Republik Armenien
Staatsoberhaupt: Robert Kotscharjan
Regierungschef: Andranik Markarjan
Todesstrafe: für gewöhnliche Straftaten abgeschafft
UN-Frauenrechtskonvention: ratifiziert
Zusatzprotokoll zur Frauenrechtskonvention: nicht unterzeichnet
|  |
Im Rahmen seiner gegenüber dem Europarat eingegangenen Verpflichtungen zur Wahrung der Menschenrechte schaffte Armenien zwar die Todesstrafe in Friedenszeiten ab, seine Pflichten gegenüber Kriegsdienstverweigerern aus Gewissensgründen, die weiterhin zu Freiheitsstrafen verurteilt wurden, nahm das Land jedoch nicht wahr. Die Behörden nahmen Hunderte von Demonstranten fest, die an friedlichen Protestkundgebungen der Opposition gegen den Ausgang der Präsidentschaftswahlen teilgenommen hatten.
Hintergrundinformationen
Im März gewann der amtierende Präsident Kotscharjan die Präsidentschaftswahlen, die von weit verbreiteten Unregelmäßigkeiten, darunter auch Manipulationen an den Wahlurnen, sowie von Einschüchterungsversuchen und Gewaltakten gegenüber unabhängigen und oppositionellen Wahlbeobachtern begleitet waren. Auf Massenversammlungen protestierte die Opposition gegen die unrechtmäßigen Wahlpraktiken. In Reaktion auf die von der internationalen Staatengemeinschaft geäußerte Kritik räumte der Präsident ein, dass die Wahlen internationalen Standards nicht entsprochen haben. Er richtete einen Untersuchungsausschuss ein, der Vorwürfe über Unregelmäßigkeiten prüfen sollte. Dessen ungeachtet waren die Parlamentswahlen im Mai erneut von Manipulationen an den Wahlurnen und Einschüchterungsversuchen gegenüber internationalen Beobachtern überschattet. Die Parteien, die den Präsidenten unterstützten, zogen mit großer Mehrheit ins Parlament ein.
Verwaltungshaft
Rund 100 Teilnehmer friedlicher Demonstrationen gegen den Ausgang der Präsidentschaftswahlen wurden Berichten zufolge wegen Störung der öffentlichen Ordnung zu kurzen Freiheitsstrafen verurteilt. Nach vorliegenden Meldungen erhielten sie keinen Zugang zu einem Anwalt und wurden in nichtöffentlichen Gerichtsverhandlungen ohne Rechtsbeistand verurteilt. Im April erklärte das armenische Verfassungsgericht die Festnahmen für gesetzwidrig.
Nach Verbüßen einer zehntägigen Freiheitsstrafe wurde der gewaltlose politische Gefangene Artur Sakunts, Leiter des Büros der Helsinki Citizens Assembly (HCA) in Vanadzor, am 25. März aus der Haft entlassen. Er war festgenommen worden, nachdem er versucht hatte, für den 15. März eine öffentliche Veranstaltung zu organisieren, bei der die Ergebnisse der HCA-Wahlbeobachter bekannt gegeben werden sollten. Noch am Tag seiner Festnahme wurde Artur Sakunts vor Gericht gestellt und auf der Grundlage von Paragraph 182 des armenischen Verwaltungsgesetzbuches des »Ungehorsams gegenüber den Behörden« schuldig gesprochen. Weder vor noch während der Verhandlung hatte er einen Rechtsanwalt hinzuziehen dürfen. Seine Festnahme und ein Bombenanschlag auf das Bürogebäude der HCA in Vanadzor in den frühen Morgenstunden des 14. März legten den Verdacht nahe, dass man die Organisation in ihrem legitimen Einsatz für die Menschenrechte behindern wollte.
Zweifel an der Fairness eines Gerichtsverfahrens
Im Dezember verurteilte ein Gericht in Jerewan Nairi Unanjan und fünf weitere Mitangeklagte wegen Beteiligung an dem Anschlag auf das armenische Parlament vom Oktober 1999 zu lebenslangen Haftstrafen. Bei dem Anschlag waren acht Abgeordnete und Regierungsvertreter, unter ihnen Minsterpräsident Vasgen Sarkissian und der Parlamentssprecher Karen Demirchian, getötet worden. Es bestanden Zweifel an der Fairness des Gerichtsverfahrens. Ebenso wurde kritisiert, dass die Verhängung der Todesstrafe im vorliegenden Fall allgemein befürwortet wurde.
Seit den Festnahmen im Jahr 1999 waren Zweifel an der ordnungsgemäßen Durchführung des Prozesses geäußert und die Bedingungen beanstandet worden, unter denen die in Zusammenhang mit dem Anschlag verhafteten Personen einsaßen. Zu den Kritikpunkten zählten Folter- und Misshandlungsvorwürfe, Schwierigkeiten bei der Kontaktaufnahme zu einem Verteidiger sowie fehlender Zugang zu Familienangehörigen und zu unabhängigen Ärzten. Die Öffentlichkeit und Politiker befürworteten weithin die Verhängung der Todesstrafe in diesem Fall, was den Europarat zu der Warnung an Armenien veranlasste, die Mitgliedschaft des Landes auszusetzen, falls tatsächlich Todesurteile verhängt werden sollten.
Todesstrafe
Im Mai verabschiedete das Parlament ein neues Strafgesetzbuch, mit dem die Todesstrafe in Friedenszeiten abgeschafft wurde. Darin war allerdings auch eine Bestimmung enthalten, nach der es dennoch zulässig gewesen wäre, im Prozess um den Anschlag auf das Parlament die Todesstrafe zu verhängen. Im Juli wandelte Präsident Kotscharjan alle anhängigen Todesurteile in lebenslange Gefängnisstrafen um.
Im September stimmte das neu gewählte Parlament für die vollständige Abschaffung der Todesstrafe in Friedenszeiten sowie für die Ratifizierung des Protokolls Nr. 6 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, eine Verpflichtung, die Armenien bei seinem Beitritt zum Europarat im Jahr 2001 eingegangen war. Im November votierten die Abgeordneten jedoch einstimmig für eine Änderung des neuen Strafgesetzbuches, mit der ausgeschlossen wurde, dass Gefangene, die wegen eines schweren Verbrechens wie etwa Mord oder Begehung eines Attentats auf einen Vertreter des Staates oder eine Person des öffentlichen Lebens eine lebenslange Freiheitsstrafe erhalten haben, unter Auflagen vorzeitig aus der Haft entlassen werden können. Allgemein wurde angenommen, dass die Gesetzesänderung den Zweck verfolgte sicherzustellen, dass die im Zusammenhang mit dem Anschlag auf das Parlament verurteilten Gefangenen nie mehr aus der Haft entlassen werden.
Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen
Im Dezember verabschiedete das Parlament ein Gesetz, das einen unbewaffneten Militärdienst von drei Jahren und einen alternativen Ersatzdienst von dreieinhalb Jahren Dauer vorsah. Der Ersatzdienst war damit fast doppelt so lang wie der gewöhnliche Militärdienst.
Ungeachtet der Forderung des Europarats, alle inhaftierten Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen freizulassen, wurden gegen Kriegsdienstverweigerer weiterhin Haftstrafen verhängt. Bis Dezember waren mindestens 27 Männer, bei denen es sich ausnahmslos um Zeugen Jehovas handelte, zu Freiheitsstrafen zwischen einem und zwei Jahren verurteilt worden. Fünf weitere Männer warteten in der Haft noch auf ihr Gerichtsverfahren, während zwei andere unter Auflagen vorzeitig aus dem Gefängnis freikamen.