Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2003
SUDAN
Amtliche Bezeichnung: Republik Sudan
Staats- und Regierungschef: Omar Hassan Ahmad al-Bashir
Todesstrafe: nicht abgeschafft
UN-Frauenrechtskonvention: nicht unterzeichnet
Zusatzprotokoll zur Frauenrechtskonvention: nicht unterzeichnet
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Während des gesamten Berichtsjahres war ein Waffenstillstand zwischen der Regierung und der Sudanesischen Volksbefreiungsarmee (Sudan People’s Liberation Army – SPLA) in Kraft. Dennoch griffen im Januar und Februar von der Regierung unterstützte Milizen in ölreichen Gebieten Dörfer an, brannten diese nieder und töteten zahlreiche Zivilpersonen. Im westsudanesischen Darfur töteten mit der Regierung verbündete Milizen Hunderte Zivilisten, und aus Flugzeugen der Regierung wurden Dörfer bombardiert. Bis zu 600 000 Bewohner Darfurs suchten in der Umgebung Zuflucht, während Zehntausende andere in den Tschad flüchteten. Hunderttausende Flüchtlinge und intern Vertriebene aus dem Südsudan und anderen von den Kampfhandlungen betroffenen Landesteilen mussten in den im Norden Sudans und an der Landesgrenze errichteten Lagern bleiben. In Darfur nahmen die Sicherheitskräfte mehrere Hundert Personen ohne Anklageerhebung fest und hielten sie ohne Kontakt zur Außenwelt in Gewahrsam. Folterungen waren weit verbreitet, insbesondere in Darfur. Es wurden mehr als 100 Todesurteile verhängt und nach vorliegenden Meldungen mindestens zehn Menschen hingerichtet. Für eine Vielzahl von Delikten, etwa Verstöße gegen die öffentliche Ordnung, verhängten die Gerichte die Prügelstrafe, die gewöhnlich unmittelbar nach Urteilsverkündung vollzogen wurde. Auch Amputationsstrafen, beispielsweise die kreuzweise Amputation eines Fußes und einer Hand, wurden verhängt. Ob diese Urteile auch vollstreckt worden sind, entzog sich der Kenntnis von amnesty international. Strafprozesse verliefen oftmals unfair und im Schnellverfahren. In Nord-, Süd- und West-Darfur sprachen weiterhin Sondergerichte in unfairen und im Schnellverfahren geführten Prozessen Recht. Nach wie vor waren die Rechte auf freie Meinungsäußerung in den von der Regierung und der SPLA kontrollierten Gebieten Einschränkungen unterworfen.
Hintergrundinformationen
Mit der Unterzeichnung eines Sicherheitsabkommens im September machte der Friedensprozess zwischen Regierung und SPLA weitere Fortschritte. Auf der Grundlage dieses Abkommens sollten sich die Truppen der Regierung aus dem Süden sowie die SPLA aus dem Norden des Landes zurückziehen. In Khartum und in den Grenzgebieten der Nuba-Berge und um Abyei sollten gemeinsame Kräfte eingesetzt werden. Das von den USA angeführte Überwachungsteam für den Schutz von Zivilpersonen (Civilian Protection Monitoring Team – CPMT) und das Verifikations- und Beobachterteam halfen bei der Beaufsichtigung der Einhaltung des Waffenstillstandes.
Im Januar und Februar wurden in den ölreichen Provinzen in Western Upper Nile (Unity State) Dörfer angegriffen und Zivilisten getötet. Verantwortlich für diese Übergriffe zeichneten Milizen, die von ethnischen Gruppen aus dem Südsudan gebildet wurden, welche der SPLA ablehnend gegenüberstanden. Im Zuge dieser Angriffe wurden überdies Kinder und andere von Milizen in Khartum und anderen Konfliktgebieten zwangsrekrutiert sowie Frauen entführt. Die Regierung soll die Milizen logistisch unterstützt haben. In Darfur nahm der Konflikt an Schärfe zu.
Im April unterließ es die UN-Menschenrechtskommission, das Mandat des Sonderberichterstatters für den Sudan zu erneuern. Zwischen Juli und Oktober wurden alle politischen Gefangenen, die in einem eigenen Flügel des Kober-Gefängnisses im Norden von Khartum festgehalten worden waren, freigelassen. Auch Hassan al-Turabi, Vorsitzender des Volkskongresses, einer islamistischen Oppositionspartei, kam im Oktober frei. Er hatte sich zwei Jahre lang ohne Gerichtsverfahren in Gewahrsam befunden, davon die meiste Zeit unter Hausarrest.
Die Krise in Darfur
In Darfur verschärfte sich der Konflikt, nachdem im Februar die Befreiungsarmee des Sudan (Sudan Liberation Army – SLA) und die Bewegung für Gerechtigkeit und Gleichberechtigung (Justice and Equality Movement – JEM) Regierungstruppen und Milizen angriffen. Als Reaktion auf diese Angriffe überfielen die Janjawid – von der Regierung unterstützte und Berichten zufolge auch finanzierte Milizen nomadischer arabischer Gruppen – die ansässige Bevölkerung. Sie töteten Zivilisten, zerstörten Hunderte Dörfer und ließen Hunderttausende Menschen obdachlos zurück.
Der Konflikt dauerte an, obwohl Regierung und SLA im September im tschadischen Abeché einen Waffenstillstand vereinbart hatten, der im Oktober verlängert wurde. Flugzeuge der Regierung bombardierten Wohnhäuser in Darfur und töteten zahlreiche Zivilpersonen, während die Janjawid-Milizen Dörfer überfielen, Zivilisten vorsätzlich töteten, Häuser niederbrannten und Vieh sowie andere Besitztümer plünderten. Hunderttausende Menschen mussten in den umliegenden Städten oder auf der anderen Seite der Grenze im Tschad Zuflucht suchen.
Im Zuge des Konflikts war die Regierung für eine Reihe von Menschenrechtsverletzungen verantwortlich. Angehörige des nationalen Sicherheitsdienstes, des militärischen Sicherheitsdienstes (istikhbarat) und der Polizei nahmen zahlreiche Personen fest und hielten sie über lange Zeiträume hinweg von der Außenwelt abgeschnitten in Gewahrsam. Aus den Haftzentren des militärischen Sicherheitsdienstes in Darfur gingen Berichte über systematische Folterungen wie Schläge und Elektroschocks ein. Häftlinge, die einer Straftat wie Diebstahl, Mord oder Banditentum angeklagt waren, mussten mit unfairen und im Schnellverfahren durchgeführten Gerichtsverfahren rechnen. Nach der Waffenstillstandsvereinbarung vom September ließen Regierung und SLA Hunderte Gefangene frei, doch wurden weiterhin Personen festgenommen und inhaftiert, die im Verdacht standen, Kontakte zu bewaffneten Oppositionsgruppen zu unterhalten. Die Janjawid-Miliz entführte überdies im Zuge von Überfällen mehrere Dorfbewohner, unter ihnen Frauen und Kinder. Einige von ihnen konnten fliehen, oftmals jedoch erst, nachdem sie gefoltert worden waren. Über das Schicksal anderer bestand bei Jahresende Ungewissheit.
Zwischen Juni und September waren die Städte al-Tina, Kornoy und Nord-Darfur sowie die umliegenden Dörfer wiederholt Ziel von Bombenangriffen durch Regierungsflugzeuge. Anfang August wurde nur drei Tage nach dem Rückzug der bewaffneten Opposition die Stadt Kutum bombardiert. Dabei wurden das Krankenhaus und das Gefängnis zerstört und Berichten zufolge 42 Menschen getötet, unter ihnen Patienten, Gefängniswärter und Gefangene. Auch während des Waffenstillstandes soll es vereinzelt zu willkürlichen Bombenangriffen gekommen sein, bei denen zahlreiche Zivilpersonen den Tod fanden und Häuser sowie öffentliche Einrichtungen zerstört wurden. Bei einem der Opfer handelte es sich um Abdallah Issa Barday, der gerade auf dem Heimweg von al-Tina in sein Heimatdorf Basaw war.
SLA und JEM sollen Zivilisten in Gefahr gebracht haben, indem sie ihre Truppen in Wohngebieten stationierten. Angehörige der JEM waren nach vorliegenden Meldungen außerdem für Plünderungen und Folterungen verantwortlich.
Am 16. August überfielen die Janjawid das unweit der Stadt Silaya gelegene Dorf Garaday und töteten Berichten zufolge rund die Hälfte der etwa 400 Einwohner, einige davon in ihren eigenen Häusern. Andere wurden geschlagen oder festgenommen. Die Übrigen konnten fliehen.
Am 20. August führte eine regierungsnahe Miliz in dem nahe al-Geneina gelegenen Dorf Murli eine Razzia durch. Dabei wurden 82 Personen entweder erschossen oder lebendig in ihren Häusern verbrannt. Im September war Murli erneut Ziel eines Angriffs, diesmal der Janjawid-Milizen, die am Markttag in das Dorf einfielen und 72 Menschen töteten.
Im Zuge von Razzien der Janjawid kam es auch zu Gewaltakten gegen Frauen, die mitunter sexueller Natur waren. In Murli sollen Angehörige der Janjawid drei vor den Angriffen flüchtende Mädchen vergewaltigt haben, die erst zehn, 15 und 17 Jahre alt waren. Zwei junge Frauen im Alter von 20 beziehungsweise 25 Jahren, die in der Umgebung des Dorfes Holz sammelten, wurden Berichten zufolge ebenfalls von Janjawid-Angehörigen vergewaltigt.
Im September nahmen JEM-Milizen Bishara Bashir und sechs weitere Personen als Spione fest und prügelten mit Gewehrkolben auf sie ein. Anschließend rieben sie Bishara Bashir und einem seiner Begleiter eine Mischung aus Säure, Chilipulver und Petroleum in Mund, Nase und Ohren. Beide wurden im Dezember freigelassen. Den drei Übrigen, die mit ihnen verhaftet worden waren, war bereits im Oktober die Flucht gelungen.
Flüchtlinge und intern Vertriebene
Zwischen April und Dezember suchten etwa 600 000 Menschen, die vor den Angriffen bewaffneter Gruppen geflohen waren, Zuflucht in Darfur oder überquerten die Grenze zum Tschad. Vertretern humanitärer Organisationen, der Vereinten Nationen oder Diplomaten ausländischer Staaten verweigerte die Regierung oftmals den Zugang nach Darfur.
In Mukjar erhöhte sich die Bevölkerungszahl durch eintreffende Flüchtlinge im Berichtsjahr von 8000 auf 40 000. Mitarbeiter von Hilfsorganisationen erklärten, die Flüchtlinge lebten unter entsetzlichen Bedingungen und würden zunehmend unter Krankheiten leiden. Das Grenzgebiet zum Tschad bot den Flüchtlingen nur wenig Sicherheit.
Trotz positiver Absichtserklärungen, im Kontext des Friedensprozesses zwischen Regierung und SPLA würden intern Vertriebene und Flüchtlinge sich wieder ansiedeln können, mussten Millionen von ihnen unter prekären humanitären Bedingungen in Lagern im Sudan und in den Nachbarländern bleiben.
Exzessiver Einsatz von Gewalt
Bei mindestens drei Vorfällen vom März schien die Polizei gegen Studentendemonstrationen in Bakht Er-Ruda nahe Dueim und in Khartum mit exzessiver Gewalt vorgegangen zu sein. Berichten zufolge setzte die Polizei Tränengas ein und verprügelte Studenten mit Schlagstöcken. Anschließend setzte sie scharfe Munition ein. Drei Studenten kamen ums Leben.
Zur Aufklärung der Umstände ihres Todes fand keine unabhängige Untersuchung statt.
Sharif Hassibullah, ein Student der El-Nilein-Universität in Khartum, erlitt im März eine tödliche Kopfverletzung, als die Polizei mit scharfer Munition auf Steine werfende Studenten schoss.
Folterungen
In Darfur haben Militär und Sicherheitskräfte offenbar systematisch Menschen gefoltert. Auch in anderen Landesteilen soll es vielfach zu Folterhandlungen gekommen sein.
Fünf Angehörige der ethnischen Gruppe der Nuba aus Dongola wurden im Mai vom nationalen Sicherheitsdienst festgenommen, nachdem sie sich getroffen hatten, um über die Repatriierung im Zuge des Friedensprozesses zu sprechen. Mitarbeiter des nationalen Sicherheitsdienstes haben die Männer nach vorliegenden Berichten schwer geschlagen und mit Batteriesäure überschüttet. Einer von ihnen, Awad Ibrahim, starb im Gewahrsam, während man zwei weitere im Juni ins Krankenhaus von Khartum brachte. Im Juli wurden sie ohne Anklageerhebung freigelassen. Weder die Folterungen noch der Tod von Awad Ibrahim waren Gegenstand unabhängiger Ermittlungen.
In Aduma in Süd-Darfur wurden im Juli 44 Personen, zumeist Angehörige der ethnischen Gruppe der Ma’aliya, von Polizei und Armee festgenommen und offenbar mit dem Ziel gefoltert, ihnen entweder Informationen oder das Geständnis abzupressen, an der Ermordung eines Angehörigen der ethnischen Gruppe der Rizayqat beteiligt gewesen zu sein. Berichten zufolge wurden sie mit Stöcken, Plastikschläuchen und Gewehrkolben schwer geschlagen. Einige sollen überdies mit Elektroschocks gefoltert worden sein, und zweien der Männer stieß man Metallschlagstöcke in den Anus. Ein Arzt bestätigte, dass ihre Verletzungen mit den von ihnen erhobenen Vorwürfen übereinstimmten. Nachdem die Folterung der 44 Personen weithin Aufmerksamkeit erregt hatte, wies ein Sonderstrafgericht in Nyala im November die »Geständnisse« ab und sprach die Angeklagten frei. Nur einer aus der Gruppe, der Dinka Abdallah Agai Akot, der ebenfalls Folterungen ausgesetzt gewesen war, wurde wegen Mordes zum Tode verurteilt.
Südsudan
Im Südsudan soll es in den unter Kontrolle der SPLA stehenden Gefängnissen zu Folterungen wie Vergewaltigungen und anderen Misshandlungen gekommen sein.
Inhaftierungen ohne Gerichts-
verfahren und ohne Kontakt zur Außenwelt
Auch 2003 hielten die nationalen und militärischen Sicherheitskräfte Häftlinge über lange Zeiträume hinweg von der Außenwelt abgeschnitten in Gewahrsam. Die Gefangenen hatten weder Kontakt zu einem Rechtsanwalt noch die Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung ihrer Inhaftierung. Die Sicherheitskräfte beriefen sich bei ihrem Vorgehen auf Paragraph 31 des Gesetzes über die Nationalen Sicherheitskräfte von 1999, das Inhaftierungen ohne Kontakt zur Außenwelt und ohne Anklage oder Gerichtsverfahren für maximal neun Monate erlaubt.
Ahmad Mukwei, ein 16-jähriger Dinka, war im August 2002 in Babanusa festgenommen und offensichtlich als Geisel in der politischen Abteilung des Kober-Gefängnisses festgehalten worden. Berichten zufolge kam er im Juli frei, nachdem er elf Monate ohne Anklage oder Gerichtsverfahren inhaftiert gewesen war.
Sondergerichte
Sondergerichte in Nord- und West-Darfur sowie Sonderstrafgerichte in Süd-Darfur verhängten weiterhin nach unfairen Prozessen hohe Strafen. Anwälte erhielten oft keine Genehmigung, vor Gericht zu sprechen, es sei denn als »Freunde« der Angeklagten, und wiederholt wurden unter Zwang erpresste »Geständnisse« als Beweismittel zugelassen.
Im Berichtsjahr mussten sich 38 Personen vor dem Sonderstrafgericht von Nyala verantworten. 26 von ihnen, darunter ein Kind, wurden im April zum Tode verurteilt, nachdem man sie für schuldig befunden hatte, im Zuge eines Überfalls auf das in Darfur gelegene Dorf Singita 35 Menschen getötet und weitere 28 verletzt zu haben. Sämtliche Angeklagten wurden von nur drei Rechtsanwälten vertreten, die erst fünf Tage vor Prozesseröffnung Zugang zu ihren Mandanten sowie Akteneinsicht erhalten hatten. Die drei Richter, von denen nur der Vorsitzende ein Zivilist war und die beiden übrigen der Polizei beziehungsweise der Armee angehörten, erlaubten den Verteidigern lediglich je vier Fragen an jeden der Angeklagten und der Zeugen, während die Staatsanwaltschaft Angeklagte und Zeugen uneingeschränkt befragen durfte. Im Mai wurde das gegen das Kind verhängte Todesurteil in der Berufung in 25 Peitschenhiebe umgewandelt. Das Urteil wurde unverzüglich vollstreckt.
Todesstrafe
Im Berichtsjahr wurden mindestens zehn Menschen hingerichtet. Strafverfahren verliefen häufig unfair, und die Angeklagten hatten oftmals bis zu ihrer Berufungsverhandlung keinen Rechtsanwalt zu ihrer Verteidigung.
Im September wurden im Kober-Gefängnis Adam Musa Beraima und Adam Al-Zain Ismail hingerichtet. Beide waren im März 2002 wegen bewaffneten Raubüberfalls (haraba) zum Tode verurteilt worden. Bei ihrem Gerichtsverfahren vor einem Sondergericht in Nyala waren sie nicht durch einen Rechtsanwalt vertreten gewesen.
Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung
Trotz Versprechungen der Regierung vom August, die Zensur werde aufgehoben, war das Recht auf freie Meinungsäußerung weiterhin Einschränkungen unterworfen.
Die englischsprachige Tageszeitung Khartoum Monitor wurde etliche Male mit Strafen belegt. Die Zeitung musste vorübergehend ihr Erscheinen einstellen, Ausgaben wurden komplett beschlagnahmt, und mehrmals wurden Geldstrafen gegen sie verhängt. Ein für die Zeitung tätiger Journalist war im März 18 Tage lang inhaftiert, während der geschäftsführende Herausgeber im Mai eine Nacht im Gewahrsam zubringen musste, wo er harter Behandlung ausgesetzt war.
Menschenrechtsverteidiger
Menschenrechtsverteidiger wurden weiterhin schikaniert und in einigen Fällen auch festgenommen. Ghazi Suleiman, Vorsitzender der Sudanesischen Menschenrechtsgruppe (Sudanese Human Rights Group – SHRG), wurde im Juli verhaftet und zwei Wochen lang ohne Kontakt zur Außenwelt im Kober-Gefängnis festgehalten. Grund für die Festnahme war das Vorhaben der SHRG, feierlich die Erklärung von Khartum zu veröffentlichen, in der gefordert wurde, die Ein-Parteien-Herrschaft und die Anwendung islamischen Rechts im Sudan zu beenden.
Gewalt gegen Frauen
Frauen sahen sich nach wie vor Entführungen und Vergewaltigungen durch Angehörige der von der Regierung unterstützten Milizen ausgesetzt. Des Weiteren waren sie Opfer von Vertreibungen im Zuge des Konflikts in den Ölgebieten und in Darfur. Gegen Frauen wurden ferner wegen außerehelichen Geschlechtsverkehrs Prügelstrafen verhängt, während die beteiligten Männer in der Regel ohne Strafe davonkamen. Eine Gesetzesänderung sah zwar vor, dass Frauen das Land nun auch ohne die Erlaubnis ihres Mannes verlassen dürfen, doch waren sie weiterhin Schikanen und manchmal auch Strafsanktionen auf der Grundlage des Gesetzes für öffentliche Ordnung ausgesetzt, welches den Frauen Einschränkungen bei der Wahrnehmung ihres Rechts auf Bewegungsfreiheit auferlegt.
Im Mai verurteilte das Strafgericht in Nyala ein 14-jähriges unverheiratetes Mädchen, das im neunten Monat schwanger war, zu 100 Peitschenhieben. Sie legte gegen das Urteil Widerspruch ein und begründete diesen mit ihrer Schwangerschaft, ihrem Alter und der Tatsache, dass sie bei ihrem Verfahren nicht von einem Rechtsanwalt vertreten worden war. Das Berufungsgericht von Darfur wie auch der Oberste Gerichtshof in El Obeid hielten das Urteil aufrecht, das allerdings bis Ende des Berichtsjahres noch nicht vollstreckt worden war.
Berichte und Missionen von amnesty international
Berichte
Sudan: Empty promises? – Human rights violations in government-controlled areas (ai-Index: AFR 54/036/2003
Sudan: Humanitarian crisis in Darfur caused by Sudan Government’s failures (ai-Index: AFR 54/101/2003)
Missionen
Im Januar reisten Delegierte von amnesty international zu Ermittlungszwecken nach Khartum und Darfur und trafen mit Vertretern der Regierung zusammen. Im November recherchierten Vertreter der Organisation die Bedingungen für sudanesische Flüchtlinge im Tschad.