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Jahresbericht 2007

Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2006

ERITREA

Amtliche Bezeichnung: Eritrea

Staats- und Regierungschef: Isayas Afewerki

Todesstrafe: nicht abgeschafft

Statut des Internationalen Strafgerichtshofs: unterzeichnet

Mehrere tausend gewaltlose politische Gefangene befanden sich auf unbestimmte Zeit ohne Kontakt zur Außenwelt sowie ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren in Haft. Ehemalige führende Mitglieder der Regierung wurden an geheimen Orten in Gewahrsam gehalten. Über den Aufenthaltsort zahlreicher Gefangener, die wegen ihrer religiösen Überzeugungen oder aus politischen Gründen festgenommen worden waren – unter ihnen auch Journalisten –, machten die Behörden keinerlei Angaben. Viele dieser Häftlinge mussten faktisch als »verschwunden« angesehen werden. Ein Armeegeneral befand sich bereits seit 14 Jahren, drei wegen ihres Glaubens festgenommene Personen seit zwölf Jahren in Haft. Zahlreiche Gefangene wurden Folterungen unterworfen. Die Haftbedingungen in den Vollzugseinrichtungen des Landes kamen grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung gleich. So waren Gefangene unter anderem in Schiffscontainern oder unterirdischen Zellen eingesperrt und erhielten praktisch keinerlei medizinische Versorgung.

Hintergrundinformationen

Zwei Drittel der Bevölkerung waren dringend auf Lebensmittelhilfe aus dem Ausland angewiesen. Die Regierung wies mehrere internationale Nichtregierungsorganisationen aus, die in Eritrea humanitäre Hilfe leisteten. Geberländer des Landes setzten zwar ihre Katastrophenhilfe fort, die meisten hatten allerdings ihre Entwicklungshilfe bereits vor Jahren eingestellt, weil die Regierung keine Schritte im Hinblick auf die in der Verfassung vorgesehene Demokratisierung und die Umsetzung der von ihr ratifizierten internationalen Menschenrechtsabkommen unternahm.

Wie schon in den Vorjahren war es Menschenrechtsverteidigern untersagt, sich zu betätigen. Unabhängige Organisationen der Zivilgesellschaft und nicht registrierte Religionsgemeinschaften blieben verboten. Die einzige zugelassene Partei war die regierende Volksfront für Demokratie und Gerechtigkeit (People’s Front for Democracy and Justice – PFDJ), die aus der früheren Eritreischen Volksbefreiungsfront (Eritrean People’s Liberation Front – EPLF) hervorgegangen war. Abweichende Meinungen wurden nicht toleriert.

Der UN-Sicherheitsrat verlängerte das Mandat der UN-Mission in Äthiopien und Eritrea (UNMEE) bis Januar 2007, kritisierte aber mangelnde Fortschritte bei den Verhandlungen über den umstrittenen Grenzverlauf zwischen beiden Ländern. Nach wie vor beharrte Eritrea darauf, dass Äthiopien den Schiedsspruch der internationalen Grenzkommission, die nach dem bewaffneten Konflikt von 1998 bis 2000 eingerichtet worden war, umsetzen müsse und weigerte sich, über die Demarkierung der Grenze weiter zu diskutieren. Der UN-Sicherheitsrat protestierte gegen die zunehmende Einschränkung der Bewegungsfreiheit der UNMEE in der entmilitarisierten Zone auf der eritreischen Seite der Grenze sowie gegen die Gefangennahme mehrerer UNMEE-Mitarbeiter. Die Sicherheitsratsmitglieder übten ferner Kritik daran, dass die eritreischen Behörden einen Mitarbeiter des internationalen UNMEE-Stabs unter der falschen Beschuldigung des Schmuggels mehrere Wochen lang ohne Anklage oder Gerichtsverfahren und ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten hatten.

Nach wie vor duldete die Regierung zwei bewaffnete Gruppen aus Äthiopien und dem Sudan auf eritreischem Territorium. Nach Angaben der UN-Sachverständigengruppe, die Verstöße gegen das gegen Somalia verhängte Waffenembargo beobachtete, gewährte die eritreische Regierung dem Verband islamischer Gerichte (Union of Islamic Courts) in Somalia militärische Unterstützung und versorgte ihn mit Waffen. Ihrerseits sah sich die Regierung mit den Aktivitäten der bewaffneten eritreischen Oppositionsgruppe Eritrean Democratic Alliance konfrontiert, die ihre Stützpunkte im Sudan hatte und wiederum von Äthiopien unterstützt wurde.

Verfolgung aus religiösen Gründen

Minderheitskirchen wie die Zeugen Jehovas und mehr als 35 Pfingstkirchen blieben verboten. Ihre Gotteshäuser waren geschlossen, religiöse Versammlungen untersagt. Lediglich die vier Hauptkonfessionen durften sich in Eritrea betätigen: die eritreisch-orthodoxe, die katholische Kirche, die evangelisch-lutherische Mekane-Yesus-Kirche sowie der Islam. Abweichende Gruppierungen innerhalb dieser Konfessionen wurden ebenso unterdrückt wie jene, die sich gegen die Herrschaftsansprüche der Regierung über die Kirchen wehrten. Das Oberhaupt der eritreisch-orthodoxen Kirche, Patriarch Antonios, der Kritik an der 2004 erfolgten Festnahme von drei orthodoxen Priestern und der gegen sie verhängten geheimen Haft geübt hatte, war Mitte 2005 von der Regierung seines Amtes enthoben worden und befand sich seitdem unter Hausarrest.

Zahlreiche Mitglieder verbotener Religionsgemeinschaften wurden im Berichtsjahr bei in Wohnungen stattfindenden Gottesdiensten, bei Hochzeitsfeiern oder wenn sie sich gegenüber anderen zu ihrem Glauben bekannten festgenommen. Sie wurden auf Polizeiwachen, in Sicherheitsgefängnisse oder in Lager der Armee gebracht, wo sie sich häufig Folterungen und Drohungen ausgesetzt sahen, um von ihnen die Unterzeichnung einer Erklärung zu erzwingen, dass sie nicht mehr an religiösen Veranstaltungen teilnehmen würden. Die Gefangenen wurden ohne Kontakt zur Außenwelt und ohne rechtliche Grundlage in Gewahrsam gehalten und weder formell angeklagt noch einem Richter vorgeführt. Auch Wehrdienstleistende, die ihren Glauben praktizierten, wurden bestraft.

Ungefähr 2000 Angehörige kleinerer Pfingstkirchen, unter ihnen etwa 20 Pastoren sowie Frauen und Kinder, blieben im Berichtszeitraum unter harten Bedingungen inhaftiert. Im Laufe des Jahres wurden erneut mindestens 237 Menschen festgenommen. Damit lag die Zahl der Verhaftungen unter der des Vorjahres, was möglicherweise auf die massive internationale Kritik an der religiösen Verfolgung in Eritrea zurückzuführen war. Die meisten Gefangenen waren in abgelegenen Militärlagern, in Schiffscontainern oder unterirdischen Zellen eingesperrt und durften keinerlei Kontakt zu ihren Familien aufnehmen. Die Pastoren saßen mehrheitlich im Sicherheitsgefängnis Karchele in Asmara ein.

Die bekannte Gospelsängerin Helen Berhane, ein Mitglied der evangelikalen Rema-Kirche, kam im November frei. Sie war seit Mai 2004 im Militärlager Mai Serwa inhaftiert gewesen. Da sich ihr gesundheitlicher Zustand nach erneuten Folterungen extrem verschlechtert hatte, war sie im Oktober in ein Krankenhaus der Hauptstadt Asmara gebracht worden.

Nach wie vor wurden drei Zeugen Jehovas in dem Ausbildungszentrum der Armee in Sawa an der Grenze zum Sudan ohne Kontakt zur Außenwelt in Gewahrsam gehalten. Sie befanden sich dort bereits seit 1994 in Haft, als die Regierung den Zeugen Jehovas grundlegende Bürgerrechte aberkannt hatte, weil sie es ablehnen, Waffen zu tragen und Militärdienst zu leisten. Im Berichtsjahr wurden weitere Angehörige der Glaubensgemeinschaft festgenommen, womit sich die Zahl inhaftierter Zeugen Jehovas, die ohne Anklage oder Gerichtsverfahren festgehalten wurden, auf 27 erhöhte.

Politische und gewaltlose politische Gefangene

Elf ehemalige Minister und einstmals führende EPLF-Mitglieder blieben im Berichtsjahr an einem unbekannten Ort auf unabsehbare Zeit inhaftiert. Es handelte sich bei ihnen um gewaltlose politische Gefangene, die im Zuge einer Welle der Repression vom September 2001 gegen Andersdenkende festgenommen worden waren und sich seitdem ohne Anklage oder Gerichtsverfahren in Haft befanden. Nachdem es im Berichtsjahr erneut hieß, General Ogba Abraha und vermutlich noch weitere Gefangene, die zusammen mit ihm in geheimer Haft gehalten wurden, seien zwischenzeitlich an Krankheiten und weil ihnen eine angemessene ärztliche Behandlung verweigert wurde, gestorben, musste um die Sicherheit dieser Menschen gefürchtet werden. Appelle an die Regierung, ihr Schicksal aufzuklären, Auskunft über ihren Aufenthaltsort zu geben und unabhängigen Organisationen Zugang zu den Gefangenen zu gewähren, verhallten ungehört. Faktisch handelte es sich bei ihnen um Opfer des »Verschwindenlassens«. Zu der Gruppe zählten unter anderem der einstige Vize-Präsident Mahmoud Ahmed Sheriffo und seine Ex-Frau Aster Fissehatsion sowie die beiden ehemaligen Außenminister Haile Woldetensae und Petros Solomon.

Hunderte weitere gewaltlose politische Gefangene, die im Jahr 2001 oder später wegen angeblicher Opposition zur Regierung festgenommen worden waren, blieben ohne Kontakt zur Außenwelt und ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren in Haft. Über ihren Aufenthaltsort herrschte weitgehend Ungewissheit. Mehrere Asylbewerber, die 2002 aus Malta beziehungsweise 2003 aus Libyen abgeschoben worden waren, befanden sich ebenfalls noch immer in behördlichem Gewahrsam.

Aster Yohannes, die Ehefrau von Petros Solomon, die früher ebenfalls dem Zentralkomitee der PFDJ angehört hatte, wurde seit 2003 ohne Kontakt zur Außenwelt gefangen gehalten. Sie war damals wegen ihrer Kinder aus den USA nach Eritrea zurückgekehrt, hat diese aber seit ihrer Verhaftung nicht mehr sehen dürfen.

Journalisten

Neun für die staatlichen Medien tätige Journalisten wurden im November festgenommen. Einer kam später wieder auf freien Fuß, doch seine acht Kollegen befanden sich Ende des Berichtsjahrs noch immer in der Hauptstadt Asmara ohne Anklage oder Gerichtsverfahren in Gewahrsam.

Zehn Journalisten, die für private Medien gearbeitet hatten und die 2001 im Zuge der Repressionswelle gegen Andersdenkende festgenommen worden waren, befanden sich Ende des Berichtszeitraums gleichfalls noch ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren und ohne Kontakt zur Außenwelt an geheim gehaltenen Orten in Haft. Gleiches galt für einen seit 2002 inhaftierten Journalisten der staatlichen Medien. Einige saßen im Sicherheitsgefängnis Karchele in Asmara ein, über den Aufenthaltsort der übrigen lagen keine Informationen vor.

Militärdienst

Die Ableistung des nationalen Dienstes, einer Kombination aus Wehrdienst und Aufbaudienst etwa beim Straßen- und Gebäudebau, war für alle Männer im Alter von 18 bis 40 Jahren obligatorisch und auf unbestimmte Zeit verlängerbar. Die Altersgrenze, bis zu der Frauen einberufen werden konnten, lag dem Vernehmen nach bei 27 Jahren. Für Reservisten galt eine Altersgrenze von 50 Jahren, und auch frühere EPLF-Veteranen konnten wieder einberufen werden. Einige Wehrpflichtige durften ihren Dienst als Zivilangestellte in Regierungseinrichtungen ableisten, doch unterlagen auch sie der Aufsicht des Militärs.

Das international anerkannte Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen galt in Eritrea nicht. Davon waren besonders die Zeugen Jehovas betroffen, die den Wehrdienst, nicht aber den Aufbaudienst, aus Gewissensgründen verweigern.

Die Behörden versuchten mit drastischen Maßnahmen, der verbreiteten Flucht vor dem Wehrdienst und der Desertion Tausender Eingezogener zu begegnen. Die Polizei führte Suchaktionen und Razzien durch, auch wurden Hunderte Eltern unter dem Vorwurf festgenommen, ihren Kindern bei der Flucht oder Desertion geholfen zu haben, einige offenbar auf nicht absehbare Zeit. Sie konnten nur gegen die Zahlung einer hohen Geldsumme freikommen, eine Maßnahme, die darauf abzielte, flüchtige Einberufene zum Aufgeben zu bewegen.

Rechtsstaatlichkeit

Die wenigen arbeitsfähigen Gerichte waren nicht in der Lage, in der Verfassung garantierte Rechte wie den Schutz vor Folterungen und willkürlichen Festnahmen durchzusetzen. Sondergerichte verhängten Gefängnisstrafen nach geheimen summarischen Verfahren, in denen Korruptionsfälle und politische Vergehen verhandelt wurden. Vor diesen Gerichten Angeklagte hatten keinerlei Anspruch auf Vertretung durch einen Anwalt oder Rechtsmittel. Nach Kenntnis von amnesty international verhängten außerdem geheime Sicherheitsausschüsse der Verwaltung Freiheitsstrafen nach Verfahren, die nicht einmal den Anschein eines Prozesses hatten.

Die Arbeit der Militärgerichte ruhte, was zur Folge hatte, dass Wehrpflichtige, denen militärische strafbare Handlungen wie Fahnenflucht, versuchte Fahnenflucht oder unerlaubtes Entfernen von der Truppe zur Last gelegt wurden, willkürlich inhaftiert oder mit Folter bestraft wurden. Schlimmstenfalls drohte ihnen sogar auf Befehl ihres vorgesetzten Offiziers die Hinrichtung.

Folterungen und Misshandlungen

Gefangene, die als Gegner der Regierung galten oder im Verdacht standen, Oppositionsgruppen im Exil zu unterstützen, wurden im Gewahrsam der Sicherheitsdienste oder des Militärs gefoltert. Aus religiösen Gründen inhaftierte Personen sahen sich Folterungen unterworfen, um sie dazu zu bringen, ihrem Glauben abzuschwören. Außerdem war es gängige Praxis, im Gewahrsam der Streitkräfte oder der Sicherheitsdienste befindliche Zivilisten sowie Wehrpflichtige, die militärischer Vergehen beschuldigt wurden, durch die Anwendung der Folter zu bestrafen. Beispielsweise mussten Gefangene stunden- oder tagelang gefesselt in schmerzhaften Stellungen ausharren – besonders bei der als »Hubschrauber« bekannten Foltermethode – und wurden mit Schlägen traktiert.

Gefangene, die wegen ihrer religiösen Überzeugungen oder aus politischen Gründen festgenommen worden waren, litten unter Haftbedingungen, die grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung gleichkamen. Viele waren in überfüllten Schiffscontainern ohne Sanitäranlagen zusammengepfercht, in denen extreme Temperaturen herrschten. Es gab so gut wie keine medizinische Versorgung, und Häftlinge wurden erst dann in ein Krankenhaus gebracht, wenn ihr Zustand lebensbedrohlich war. Der bereits seit 1992 fast ununterbrochen im Sicherheitsgefängnis Karchele einsitzende General Bitwoded Abraha war infolge der harten Haftbedingungen psychisch erkrankt, blieb aber dennoch ohne ärztliche oder psychiatrische Betreuung. Die gesundheitliche Verfassung der in derselben Haftanstalt untergebrachten Aster Yohannes war ebenfalls sehr angegriffen. Auch sie erhielt keine angemessene medizinische Versorgung.

Berichte von amnesty international

Eritrea: Independence Day call for a year of urgent human rights improvements (ai-Index AFR 64/004/2006)

Eritrea: Five years on, members of parliament and journalists remain in secret detention without trial (ai-Index: AFR 64/009/2006)


amnesty international

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