Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2006
KUBA
Amtliche Bezeichnung: Republik Kuba
Staats- und Regierungschef: Raúl Castro Ruz (vertrat ab Juli Fidel Castro Ruz im Amt)
Todesstrafe: nicht abgeschafft
Statut des Internationalen Gerichtshofs: nicht ratifiziert
Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Bewegungsfreiheit wurden weiterhin massiv beschnitten. Im Berichtsjahr verbüßten nach wie vor mindestens 69 gewaltlose politische Gefangene die gegen sie verhängten Freiheitsstrafen. Politisch Andersdenkende, unabhängige Journalisten und Menschenrechtsverteidiger sahen sich anhaltenden Repressalien und Einschüchterungsversuchen ausgesetzt oder wurden inhaftiert, einige ohne Anklageerhebung oder Prozess. Die Bevölkerung bekam weiterhin die negativen Folgen des US-Embargos zu spüren.
Hintergrundinformationen
Im neugeschaffenen Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen sicherte sich Kuba einen Sitz und übernahm im September den Vorsitz der Bewegung blockfreier Staaten auf deren 14. Gipfeltreffen in der kubanischen Hauptstadt Havanna.
Staatschef Fidel Castro musste sich im Juli einer Operation unterziehen und übertrug seine Amtsgeschäfte zum ersten Mal seit 1959 seinem Bruder Raúl Castro Ruz und anderen ranghohen Regierungsvertretern. Politische Oppositionsparteien und deren Aktivitäten blieben verboten.
Die Beziehungen zu den USA waren trotz der Ausfuhr landwirtschaftlicher Produkte nach Kuba im Wert von mehr als 500 Millionen US-Dollar nach wie vor angespannt. Die staatliche US-Kommission zur Unterstützung eines freien Kubas (US Commission for Assistance to a Free Cuba) legte im Juli eine aktualisierte Fassung ihres letzten Berichts vor. Ungeachtet der anhaltenden Kritik an der Menschenrechtslage im Land entschied die Europäische Union, ihre im Jahr 2005 aufgehobenen Kuba-Sanktionen nicht wieder in Kraft zu setzen.
Die US-Regierung gründete eine neue Polizeieinheit mit dem Auftrag, Personen zu ermitteln und strafrechtlich zu belangen, die die bestehenden Restriktionen von Reisen nach Kuba und kommerziellen Kontakten mit dem Inselstaat zu umgehen trachten. Im November forderte die UN-Generalversammlung im 15. Jahr in Folge die USA in einer Resolution auf, ihr gegen Kuba verhängtes Embargo aufzuheben.
Die kubanische Regierung verwehrte dem UN-Sonderberichterstatter über die Menschenrechtssituation in Kuba nach wie vor den Zutritt zum Land. Ebensowenig erhielten amnesty international oder andere unabhängige Menschenrechtsorganisationen eine Einreiseerlaubnis.
Gewaltlose politische Gefangene
Ende des Jahres befanden sich 69 gewaltlose politische Gefangene weiterhin wegen ihrer politischen Ansichten oder friedlichen Aktivitäten in Haft. Zwölf weitere durften wie bisher ihre Freiheitsstrafen aus gesundheitlichen Gründen außerhalb der Gefängnismauern verbüßen. Nach Kenntnis von amnesty international kam im Berichtsjahr kein gewaltloser politischer Gefangener frei.
Orlando Zapata Tamayo war 2003 wegen »mangelnder Achtung vor der Person Fidel Castros«, »Störung der öffentlichen Ordnung« und »Widerstands« zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Im November 2005 verhängte ein Gericht dem Vernehmen nach zusätzlich 15 Jahre Haft wegen »ungebührlichen Verhaltens« und »Widerstands« im Gefängnis gegen ihn. Im Mai des Berichtsjahrs musste sich Orlando Zapata Tamayo wegen derselben Anklagepunkte erneut vor Gericht verantworten und erhielt eine weitere Haftstrafe von sieben Jahren. Insgesamt belief sich seine Strafe somit auf 25 Jahre und sechs Monate Freiheitsentzug.
Haft ohne Anklage oder Gerichtsverfahren
Zahlreiche Personen befanden sich weiterhin wegen des Verdachts »konterrevolutionärer Aktivitäten« oder unter unklaren Anschuldigungen ohne Anklageerhebung in Gewahrsam. Ihr rechtlicher Status war Ende des Jahres immer noch ungeklärt.
Der gewaltlose politische Gefangene Oscar Mariano González Pérez, ein regierungsunabhängiger Journalist, war im Juli 2005 in Haft genommen worden, als er sich an einer Demonstration vor der französischen Botschaft in Havanna beteiligen wollte. Er blieb im Berichtsjahr ohne Anklage oder Prozess inhaftiert.
Recht auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit
Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit waren nach wie vor massiv beschnitten. Alle Presse- und Rundfunkmedien unterlagen weiterhin strikter staatlicher Kontrolle. Repressalien und Einschüchterungsversuche gegenüber unabhängigen Journalisten und Betreibern regimekritischer Büchereien nahmen zu. Personen, die im Verdacht standen, Kontakte zu Dissidentengruppen zu unterhalten, oder sich für die Menschenrechte engagierten, wurden festgenommen und inhaftiert. Die Zahl der Festnahmen wegen »zu Straftaten neigender Gefährlichkeit« (peligrosidad predelictiva) stieg an. Der Zugang zum Internet außerhalb staatlicher Behörden und Bildungseinrichtungen blieb extrem eingeschränkt. Der Journalist Guillermo Fariñas trat für sieben Monate in den Hungerstreik, um einen Internetzugang zu erhalten, jedoch blieb sein Protest ohne Erfolg.
Der unabhängige Journalist Armando Betancourt Reina wurde am 23. Mai festgenommen, als er sich schriftliche Notizen und Fotos von der Zwangsräumung eines Hauses in dem Ort Camagüey machte. Anschließend klagten ihn die Behörden der Störung der öffentlichen Ordnung an und hielten ihn Berichten zufolge eine Woche lang ohne Kontakt zur Außenwelt auf einer Polizeiwache in Gewahrsam, bevor er am 6. Juni in das Gefängnis Cerámica Roja in Camagüey verlegt wurde. Ende 2006 befand sich Armando Betancourt Reina immer noch in Untersuchungshaft.
Drangsalierung und Einschüchterung von Dissidenten und politisch engagierten Bürgern
Im Berichtszeitraum war eine wachsende Zahl der Fälle öffentlicher Drangsalierungen und Einschüchterungen von Menschenrechtsverteidigern und Regimekritikern durch regierungsnahe Gruppen mittels sogenannter actos de repudio zu verzeichnen. Dabei rotten sich regimetreue Bürger in großer Zahl vor der Wohnung eines Dissidenten oder Oppositionellen zusammen, um ihn zu beschimpfen, zu bedrohen und zuweilen auch tätlich anzugreifen oder sein Haus mit Steinen oder anderen Gegenständen zu bewerfen.
Juan Carlos González Leiva, der Vorsitzende der Kubanischen Stiftung für Menschenrechte, wurde im Berichtsjahr dem Vernehmen nach in seiner Heimatstadt Ciego de Avila Opfer mehrerer solcher konzertierten Übergriffe, bei denen die Regierungsanhänger offenbar mit Billigung der Behörden vorgingen. So wurden der Menschenrechtsverteidiger und seine Familie wiederholt von einer aufgebrachten Menschenmenge massiv bedroht. Juan Carlos González Leiva, der blind ist, war im März 2002 wegen »Respektlosigkeit«, »Störung der öffentlichen Ordnung«, »Widerstands« und »Ungehorsams« festgenommen worden und hatte anschließend zwei Jahre ohne Gerichtsverfahren in Haft verbracht. Im April 2004 erging schließlich eine vierjährige Freiheitsstrafe gegen ihn, die er zu Hause zu verbüßen hat.
Berichte und Missionen von amnesty international
Berichte
Cuba: Fundamental freedoms still under attack (ai-Index: AMR 25/001/2006)
Cuba: Fear for safety/Fear of torture/intimidation/harassment – Miguel Valdés Tamayo and Juan Carlos González Leiva (ai-Index: AMR 25/002/2006)
Missionen
Der letzte Besuch einer Delegation von amnesty international in Kuba fand 1988 statt. Seitdem erhielten offizielle Vertreter der Menschenrechtsorganisation keine Einreisegenehmigung mehr.