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Jahresbericht 2005

Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2004

IRAN

Amtliche Bezeichnung: Islamische Republik Iran
Religionsführer: Ayatollah Sayed Ali Khamenei
Präsident: Hojjatoleslam val Moslemin Sayed Mohammad Khatami
Todesstrafe: nicht abgeschafft
Statut des Internationalen Strafgerichtshofs: unterzeichnet
UN-Frauenrechtskonvention und Zusatzprotokoll: nicht unterzeichnet

     
Zahlreiche politische Gefangene, unter ihnen gewaltlose politische Gefangene, verbüßten nach unfairen Prozessen in den Vorjahren verhängte Freiheitsstrafen. Viele weitere Menschen wurden im Berichtszeitraum festgenommen, oftmals im Zusammenhang mit Zeitungsartikeln oder sonstigen Veröffentlichungen in Druckerzeugnissen oder im Internet, durch die angeblich die »nationale Sicherheit gefährdet«, staatliche Funktionsträger diffamiert oder religiöse Gebote missachtet worden seien. Zahlreiche Familienangehörige inhaftierter Personen waren ebenfalls Einschüchterungsmaßnahmen ausgesetzt. Unabhängige Menschenrechtsverteidiger wurden schikaniert. Mindestens zwei Personen starben in der Haft. 159 Menschen wurden hingerichtet, darunter ein minderjähriges Mädchen. Berichten zufolge starben mindestens zwei von 36 Menschen nach ihrer Auspeitschung. Es fand keine Untersuchung dieser zwei Todesfälle statt. Die tatsächlichen Zahlen derjenigen, an denen die Todesstrafe oder Prügelstrafen vollstreckt wurden, dürften jedoch weit höher gewesen sein.

Hintergrundinformationen

Im Mai begann eine neue Sitzungsperiode des Parlaments, nachdem im Februar von Mängeln behaftete und umstrittene Parlamentswahlen stattgefunden hatten, von denen zahlreiche amtierende Abgeordnete ausgeschlossen worden waren. Die Wahlen führten zu einem deutlichen Sieg derjenigen Gruppierungen, die soziale und politische Reformen ablehnten. Einige der Aussagen neu gewählter Parlamentsabgeordneter beinhalteten Angriffe gegen Frauen, die ihrer Ansicht nach nicht »angemessen gekleidet« waren. Neu gewählte Parlamentarierinnen rückten von der zuvor verfolgten Politik hin zu mehr Gleichberechtigung der Geschlechter ab.

Der neu zu beobachtende politische Trend im Parlament gab Mitgliedern der halboffiziellen Hisbollah (Partei Gottes) neuen Aufschwung. Sie verurteilte gelegentlich Versammlungen von Personen, von denen sie meinte, diese würden oppositionelle politische Bewegungen unterstützen. Zugleich ermutigte sie die Justiz und deren Sicherheitsdienste, öffentliche Kritik zu unterbinden, was willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen an geheimen Orten zur Folge hatte. Insbesondere in der zweiten Jahreshälfte griff die Justiz zu Praktiken wie etwa willkürlichen Festnahmen, der Verweigerung eines Rechtsbeistands und der Verhängung von Einzelhaft. Damit war sie für eine deutliche Verschlechterung der Menschenrechtslage verantwortlich.

International geriet der Iran vor allem wegen der Nichterfüllung von Auflagen der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) in den Blickpunkt. In mehreren Berichten der IAEA wurde bemängelt, dass iranische Behördenvertreter nicht immer die komplette Bandbreite der Nuklearprogramme des Landes offen gelegt haben. Im November verpflichtete sich der Iran zur Einstellung seiner Urananreicherung, nachdem das Land mit der EU eine entsprechende Vereinbarung getroffen hatte.

Der nach wie vor stattfindende Menschenrechtsdialog zwischen der Europäischen Union (EU) und dem Iran hatte nur wenige nachhaltige positive Effekte. Im März stellte die EU fest, dass nur geringfügige Verbesserungen bei der Wahrung der Menschenrechte zu beobachten und Menschenrechtsverletzungen noch immer weit verbreitet seien. Mehrere iranische Menschenrechtsverteidiger kritisierten den Dialog wegen mangelnder Transparenz und Wirksamkeit. In einer abschließenden Bewertung bekräftigte die EU ihre seit langem bestehende Besorgnis über Menschenrechtsverletzungen im Iran, darunter Folterungen, die rechtliche Diskriminierung von Frauen, die Anwendung der Todesstrafe, religiöse Diskriminierung und das Fehlen einer unabhängigen Justiz. Die iranische Justiz wies diese Kritik zurück. In Zeitungsinterviews gab der Stellvertretende Leiter der Justiz, Mohammad Javad Larijani, seiner Geringschätzung des Dialogs und der Menschenrechte Ausdruck.

Im November verabschiedete die UN-Generalversammlung eine Resolution, in der die Menschenrechtssituation im Iran verurteilt wurde. Sie kritisierte neben systematischer Diskriminierung unter anderem die »Missachtung internationaler Normen in der Rechtspflege, das Fehlen ordnungsgemäßer Verfahren, die Verweigerung fairer und öffentlicher Anhörungen wie auch des Rechts auf Hinzuziehung eines Rechtsbeistands«. In der Resolution wurde die iranische Regierung aufgefordert, einen unabhängigen und unparteiischen Staatsanwalt in Teheran zu ernennen und ihren internationalen Verpflichtungen nachzukommen. Der vorgeschlagene Besuch der UN-Arbeitsgruppe für Fragen des Verschwindenlassens wurde auf Ersuchen der Regierung verschoben.

Diskriminierende Gesetze und Praktiken

Diskriminierende Gesetze und Praktiken führten weiterhin zu sozialen und politischen Unruhen und waren Ursache von Menschenrechtsverletzungen. Personen wurde eine Anstellung beim Staat aufgrund ihrer religiösen und politischen Anschauungen gemäß den als gozinesh (Selektion) bezeichneten Bestimmungen versagt. Ähnliche Gesetze galten auch für Berufsverbände wie beispielsweise die Anwaltskammer oder Gewerkschaften.

Im Januar wandte der Wächterrat die gozinesh-Bestimmungen an, um etwa 3500 Personen von einer möglichen Kandidatur bei den Parlamentswahlen vom Februar auszuschließen. Der Wächterrat hat die Aufgabe, Gesetze und Vorschriften zu prüfen, um sicherzustellen, dass sie mit den Grundsätzen des Islam und der iranischen Verfassung übereinstimmen. Der Ausschluss von etwa 80 amtierenden Parlamentsabgeordneten wurde im In- und Ausland verurteilt.

Die gozinesh-Bestimmungen dienten als Rechtsgrundlage für diskriminierende Gesetze und Praktiken. Gegen religiöse und ethnische Gruppen, die offiziell nicht anerkannt waren – zum Beispiel Bahai, Ahl-e Haq, Mandäer (Sabäer) und evangelische Christen –, wurden automatisch die gozinesh-Bestimmungen angewandt. Diese Gruppen sahen sich Diskriminierung in diversen Bereichen, beispielsweise beim Zugang zu Bildungseinrichtungen, ausgesetzt.

Das Recht auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit

Im gesamten Berichtsjahr gerieten die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit infolge offenkundiger Mängel in der Rechtspflege in Verbindung mit einer stark politisch geprägten Justiz erheblich unter Druck. Journalisten wurden aus politischen Gründen willkürlich festgenommen, für längere Zeit inhaftiert, mussten sich in unfairen Prozessen vor Gericht verantworten und wurden zu Freiheitsstrafen verurteilt. Die Gesetze, aufgrund derer Journalisten festgenommen und inhaftiert wurden, bezogen sich auf Diffamierung, Gefährdung der nationalen Sicherheit und »Störung der öffentlichen Ordnung«. Sie waren vage formuliert und widersprachen internationalen Standards. Im Jahr 2004 wurde ein Anstieg der Schikanen und Einschüchterungen gegen Angehörige von Gefangenen oder Personen beobachtet, gegen die Ermittlungen liefen.

Ein im Januar veröffentlichter Bericht des UN-Sonderberichterstatters zum Schutz und zur Förderung des Rechts auf freie Meinungsäußerung kam zu dem Ergebnis, dass »durch systematische Repressionen gegen Personen, die andere Meinungen als die von den Behörden vorgegebenen und vorherrschenden politischen und religiösen Anschauungen vertreten, ein Klima der Angst erzeugt worden ist«.

Im Oktober und November wurden zahlreiche Journalisten, insbesondere für das Internet schreibende Autoren, im Zusammenhang mit ihrer Arbeit willkürlich festgenommen. Vor allem nach der Veröffentlichung eines Aufrufs, in dem politische Reformen gefordert wurden und den etwa 350 Personen unterschrieben hatten, stieg die Zahl der Festnahmen an. Ihnen zum Opfer fielen unter anderem Javad Gholam Tamayomi, Shahram Rafihzadeh Rouzbeh und Mir Ebrahimi. Im Dezember legten Berichten zufolge zahlreiche Häftlinge Geständnisse ab, gaben jedoch später gegenüber einem Regierungsgremium an, diese seien unter Nötigung zustande gekommen.

Taqi Rahmani, Alireza Alijani und Hoda Saber, Intellektuelle und Schriftsteller, die der national-religiösen Gruppierung Melli Mazhabi nahe standen, blieben willkürlich und ohne Hoffnung auf Freilassung in Gewahrsam. Über ein Jahr lang hatte sich das Gericht, bei dem sie gegen ihre Inhaftierung Klage eingereicht hatten, geweigert, ein Urteil zu fällen. Auf diese Weise wurden ihre Familien faktisch davon abgehalten, Schritte gegen die Fortdauer der Haft ihrer Angehörigen zu ergreifen. Obwohl ihre Freilassung im November angekündigt und eine erhebliche Kaution gezahlt worden war, verweigerten die Gefängnisbehörden die Haftentlassung der beiden Männer, die sich bei Jahresende noch immer in Gewahrsam befanden.

Das im Jahr 2002 gegen Professor Hashem Aghajari wegen vermeintlich blasphemischer Äußerungen verhängte Todesurteil wurde im Juni vom Obersten Gericht aufgehoben. Die Behörden brachten jedoch neue Anklagen gegen ihn vor und legten ihm zur Last, religiöse Gebote verletzt und »Falschinformationen verbreitet« zu haben. Im Juli wurde Professor Hashem Aghajari zu fünf Jahren Haft verurteilt, wovon zwei zur Bewährung ausgesetzt wurden. Außerdem erging gegen ihn ein fünfjähriges Berufsverbot. Er legte bei einem Teheraner Gericht Berufung gegen das Urteil ein, über die bis Jahresende noch nicht entschieden worden war.

Straffreiheit

Die Straffreiheit für Menschenrechtsverletzungen führte zu politischer Instabilität und zu Misstrauen gegen die Justiz. Viele Menschenrechtsverteidiger bezweifelten den Willen der Justiz, Gesetze in unparteiischer Art und Weise anzuwenden.

Im Juli musste sich Mohammad Reza Aqdam Ahmadi, ein Beamter des Geheimdienstministeriums, vor Gericht verantworten, weil er an dem »quasi vorsätzlichen Mord« an Zahra Kazemi, einer Fotografin und Journalistin, beteiligt gewesen sein soll, die 2003 im Gefängnis gestorben war. Er wurde nach einem zweitägigen Prozess freigesprochen. Nach dem Freispruch erklärte ein Sprecher der Justiz, dass der Tod von Zahra Kazemi auf einen Unfall zurückzuführen sei, obwohl rechtsmedizinische Gutachten, die nach ihrem Tod erstellt worden waren, darauf hindeuteten, dass man sie ermordet hatte. Internationale Beobachter, unter ihnen die UN-Sonderberichterstatter über das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung, über die Unabhängigkeit von Anwälten und Richtern sowie über Folter, kritisierten den offenkundig fehlerhaften Prozess. Das Gericht ordnete an, dass der Staat der Familie der Verstorbenen die gesetzlich vorgeschriebene Entschädigungssumme zu zahlen habe, da kein Täter ermittelt worden war. Die Familie legte Berufung ein, über die bis zum Jahresende noch nicht entschieden war.

Die Brüder Manuchehr und Akbar Mohammadi sowie Ahmadi Batebi, die nach Studentendemonstrationen 1999 festgenommen, gefoltert und nach unfairen Gerichtsverfahren zu Freiheitsstrafen verurteilt worden waren, sahen sich im Gefängnis weiterer Gewalt ausgesetzt. Die Brüder mussten im Laufe des Berichtsjahres wegen ihrer Verletzungen medizinisch versorgt werden. Eine Untersuchung ihrer Misshandlungsvorwürfe hat nicht stattgefunden.

Sechs Jahre nach den Morden an zwei politischen Aktivisten und drei Schriftstellern – ein Fall, der im Iran als die »Serienmorde« bekannt wurde – waren noch immer keine Maßnahmen ergriffen worden, um die Auftraggeber dieser Verbrechen vor Gericht zu stellen. Im Jahr 1999 war die Verwicklung staatlicher Funktionsträger in die Morde bestätigt worden. Berichten zufolge wurde der ehemalige Geheimdienstminister Qorbanali Dorri Nafafabadi, dem »erlaubt« worden war, den früheren Anhörungen zu diesem Fall fernzubleiben, 2004 zum Staatsanwalt ernannt. Nasser Zarafshan, Menschenrechtsverteidiger und Anwalt der Familien der zwei politischen Aktivisten, blieb nach einem unfairen Gerichtsverfahren 2002 inhaftiert.

Menschenrechtsverteidiger

Die Verleihung des Friedensnobelpreises an die Menschenrechtlerin Shirin Ebadi im Jahr 2003 stärkte das Selbstvertrauen in der iranischen Zivilgesellschaft. Unabhängige nichtstaatliche Organisationen wurden jedoch durch ein missbrauchsanfälliges Registrierungsverfahren in ihrer Arbeit behindert. Menschenrechtsverteidiger sahen sich in ihrer Bewegungsfreiheit weiterhin Einschränkungen unterworfen.

Frauenrechtlerinnen protestierten gegen die Diskriminierung von Frauen im Rechtssystem. In einigen Strafverfahren konnten sie bewirken, dass in letzter Minute Hinrichtungen ausgesetzt wurden oder Gnadengesuchen stattgegeben wurde.

Im Juli wurde der Vereinigung zur Verteidigung der Rechte von Gefangenen die offizielle Zulassung gewährt. Die Vereinigung hat zum Ziel, Gefangene und deren Familien über ihre Rechte aufzuklären und ihnen Hilfestellung zu geben. Gegen Vorstandsmitglieder der Vereinigung wurden jedoch politisch motivierte Anklagen erhoben. Emaddedin Baqi wurde beispielsweise im Oktober von einem Berufungsgericht zu einer einjährigen Freiheitsstrafe wegen Verbreitung staatsfeindlicher Propaganda verurteilt. Anfang des Monats hatte man ihm seinen Reisepass abgenommen, kurz bevor er eine Auslandsreise antreten wollte, um an Menschenrechtskonferenzen in Nordamerika teilzunehmen.

Die Journalistin und Menschenrechtlerin Mahboubeh Abbasgholizadeh und ihr Kollege Omid Me’mariyan wurden am 28. beziehungsweise am 10. Oktober jeweils für mehrere Wochen inhaftiert, vermutlich in Zusammenhang mit Artikeln im Internet und ihrer Unterstützung von unabhängigen Nichtregierungsorganisationen. Zahlreiche andere zivilgesellschaftlich engagierte Personen waren Schikanen in Form von Vorladungen und Verhören ausgesetzt.

Gesetzesreformen

Im März zog Staatspräsident Khatami nach mehrmaliger Ablehnung im Parlament Gesetzesvorlagen zurück, die vorgesehen hatten, die Befugnisse des Präsidenten zu stärken und dem Wächterrat zu untersagen, Parlamentskandidaten von Wahlen auszuschließen. Im Mai stimmte das Parlament erneut für die Ratifizierung des UN-Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe. Der vorherige Versuch des Parlaments, dieses Übereinkommen zu ratifizieren, war im August 2003 am Votum des Wächterrats gescheitert.

Im April erließ der Leiter der Justiz Berichten zufolge eine Anordnung, die die Anwendung der Folter untersagte. Im Mai trat ein wenig bekanntes Gesetz über die »Wahrung legitimer Freiheiten und bürgerlicher Rechte« in Kraft. Es enthielt ferner Bestimmungen zur Unterbindung von Folterhandlungen.

Im Jahr 2004 wurden Gesetze erlassen, die anerkannten religiösen Minderheiten und Frauen mehr Rechte einräumten, doch wies im Juni das neue Parlament einen von seinem Vorgänger verabschiedeten Gesetzentwurf zurück, mit dem Frauen die gleichen Erbrechte wie Männern zugestanden werden sollten. Im August lehnte der Wächterrat den Vorschlag nach Beitritt des Iran zur UN-Frauenrechtskonvention ab.

Todesstrafe, Folter und andere grausame, unmenschliche und erniedrigende Strafen

Mindestens 159 Personen wurden 2004 hingerichtet, unter ihnen mindestens ein minderjähriges Mädchen. Zahlreiche weitere Menschen wurden zum Tode verurteilt, unter ihnen mindestens zehn Angeklagte, die zum Zeitpunkt der Tat noch keine 18 Jahre alt gewesen waren. Wie viele der Urteile vom Obersten Gericht bestätigt worden sind, entzog sich der Kenntnis von amnesty international. Die tatsächlichen Hinrichtungszahlen dürften erheblich höher gewesen sein. Die Todesstrafe wurde wegen »feindseliger Gesinnung gegen Gott« oder »unmoralischen Verhaltens« verhängt, die nach internationalen Standards nicht als Straftatbestände gelten.

Am 15. August wurde die Berichten zufolge erst 16-jährige Atefeh Rajabi durch den Strang hingerichtet. Sie war nach einem ausgesprochen unfairen Gerichtsverfahren verurteilt worden, in dem man sie öffentlich beleidigt hatte. Die an ihrer geistigen Gesundheit bestehenden Zweifel waren offensichtlich außer Acht gelassen worden.

Mindestens 36 Personen wurden zur Prügelstrafe verurteilt, die tatsächlichen Zahlen dürften jedoch deutlich höher gewesen sein.

Mohsen Mofidi starb im Februar in Teheran, nachdem er ausgepeitscht worden war. Die Behörden haben keinerlei Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob er infolge der Peitschenhiebe gestorben ist.

Im November und Dezember wurden Leyla Mafi, eine Berichten zufolge geisteskranke jugendliche Täterin, und Hajieh Esmailvand zum Tode verurteilt, Letztere durch Steinigung. Die beiden waren der Prostitution und anderer unmoralischer Handlungen (a’mal khalaf-e ’ofat) angeklagt worden. Nach Protesten im In- und Ausland wurde ihre Hinrichtung ausgesetzt. Der Fall von Afsaneh Norouzi, die 2003 zum Tode verurteilt worden war, wurde an einen Schlichtungsrat verwiesen.

Folterungen waren weiterhin in vielen iranischen Gefängnissen an der Tagesordnung.

Im Juli wurde der Leiter eines Gefängnisses in Dezful im Süden des Landes in Zusammenhang mit einem Vorfall entlassen, bei dem seine Mitarbeiter einen Häftling an einen an der Decke befestigten Ventilator gebunden hatten, wodurch die Blutzufuhr zu seinen Händen abgeschnitten worden war. Dem Gefangenen mussten daraufhin beide Hände amputiert werden.

Berichte und Missionen von amnesty international

Berichte

International Labour Organization: AI’s concerns relevant to the 92nd International Labour Conference 1 to 17 June 2004: Discrimination in Iran (ai-Index: IOR 42/008/2004)

Iran: Prisoner of conscience appeal case – Siamak Pourzand: a case study of flagrant human rights violations (ai-Index: MDE 13/025/2004)

Iran: Sentenced to death for killing abusive husband (ai-Index: MDE 13/ 041/2004)

Iran: Emaddedin Baqi: human rights defender at risk (ai-Index: MDE 13/ 044/2004)

Iran: Five years of injustice and ill treatment – Akbar Mohammadi – case sheet (ai-Index: MDE 13/027/2004)

Missionen

amnesty international erhielt keine Antwort auf ihr Ersuchen, einen Prozessbeobachter in den Iran entsenden zu können. Im Juni nahm ein Delegierter von amnesty international in Teheran an einer Sitzung im Rahmen des Menschenrechtsdialogs zwischen der EU und dem Iran trotz anfänglichen Widerstands der iranischen Behörden teil.

amnesty international

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