Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2001
NIGERIA
Amtliche Bezeichnung: Bundesrepublik Nigeria
Staats- und Regierungschef: Olusegun Obasanjo
Hauptstadt: Abuja
Einwohner: 116,9 Millionen
Amtssprache: Englisch
Todesstrafe: nicht abgeschafft
Ratifikation / Unterzeichnung von Menschenrechtsabkommen in 2001: UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe; Römisches Statut des Internationalen Strafgerichtshofs; Afrikanische Charta über die Rechte und das Wohlergehen des Kindes
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Im Berichtsjahr konnten die Sicherheitskräfte weiterhin straffrei operieren. Bei einem Vergeltungsschlag gegen Zivilisten sollen Angehörige der Sicherheitskräfte über 130 Menschen extralegal hingerichtet haben. Nach vorliegenden Informationen wurde mindestens eine Person von Mitgliedern einer paramilitärischen Polizeieinheit im Niger-Delta rechtswidrig getötet. Im Zusammenhang mit in den Vorjahren von den Sicherheitskräften begangenen Tötungen fanden keine Gerichtsverfahren statt. Obere Gerichte verhängten mindestens vier Todesurteile, weitere 24 Todesurteile wurden in Berufungsverfahren bestätigt. Auf der Grundlage neuer Strafgesetze und Strafverfahrensvorschriften, die Elemente des islamischen Scharia-Rechts enthielten und den Anwendungsbereich grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Strafen erweiterten, ergingen drei Todesurteile, deren Vollzug in zwei Fällen durch Steinigung erfolgen sollte. Im Berichtszeitraum fand allerdings keine dieser drei angeordneten Hinrichtungen statt. Mehrere Personen wurden zur Amputation einer Hand verurteilt, eine Reihe weiterer Menschen ausgepeitscht. Insbesondere im Südosten des Landes waren Bürgerwehren, von denen einige mit der direkten Unterstützung der dortigen Behörden operierten, für rechtswidrige Inhaftierungen, Folterungen und Tötungen verantwortlich. Mitglieder politisch engagierter Gruppierungen wurden wiederholt ohne Gerichtsverfahren inhaftiert.
Hintergrundinformationen
Die Zahl der gewalttätigen Zusammenstöße zwischen verschiedenen Gemeinschaften nahm zu. Sie forderten Hunderte Menschenleben und führten zur Vertreibung Zehntausender Menschen innerhalb des Landes. Einige der Ausschreitungen, vor allem in den Bundesstaaten Kaduna, Kano und Jos, waren auf Spannungen zwischen Christen und Moslems zurückzuführen.
Der Oputa-Ausschuss, eine zur Untersuchung von Menschenrechtsverletzungen eingesetzte Kommission, nahm weiterhin Aussagen von Zeugen über Menschenrechtsverletzungen entgegen, die zwischen 1966 und dem Ende der Militärdiktatur im Mai 1999 begangen worden sind. Die Ermittlungen der Kommission erstreckten sich somit auch auf die Zeit des Bürgerkrieges von 1967 bis 1970. Während Präsident Olusegun Obasanjo mehrmals vor der Kommission erschien, weigerten sich einige frühere Militärmachthaber wiederholt, den Vorladungen des Oputa-Ausschusses nachzukommen. Von ihren Aussagen erhoffte sich die Kommission, Aufschluss über mehrere publizitätsträchtige Fälle zu erhalten, wozu unter anderem der Tod des Journalisten Dele Giwa 1986 sowie das Gerichtsverfahren und die Hinrichtung des Schriftstellers Ken Saro-Wiwa und acht weiterer Angehöriger der ethnischen Gruppe der Ogoni im Jahr 1995 zählten.
Ausgetretenes Öl und Gas aus leckgeschlagenen Anlagen, welche Ölgesellschaften oftmals auf vorsätzliche Sachbeschädigung an Bohranlagen und Ölleitungen zurückführten, verursachten häufig Explosionen und Brände, bei denen zahlreiche Menschen verletzt oder getötet wurden. In den Bundesstaaten Delta und Rivers haben Banden junger Männer mehrmals Angestellte von Ölgesellschaften als Geiseln genommen. Während einige Konflikte durch Verhandlungen mit der Geschäftsführung und den Sicherheitskräften friedlich beigelegt werden konnten, lösten andere gewalttätige Ausschreitungen unter der Bevölkerung aus. Die Ursachen der fortgesetzten Menschenrechtsverletzungen in der Ölförderregion Nigerias blieben während des Berichtsjahres weitgehend ohne Lösungsansätze.
Der Justizminister und Generalstaatsanwalt des Landes, Chief Bola Ige, wurde im Dezember ermordet, wobei es sich offenbar um eine politisch motivierte Tat gehandelt hat.
Tötungen durch die Sicherheitskräfte
Die nigerianischen Sicherheitskräfte konnten weiterhin straffrei operieren und trugen die Verantwortung für mindestens eine extralegale Hinrichtung im Niger-Delta und für zahlreiche Tötungen im Bundesstaat Benue. Im Zusammenhang mit diesen Tötungen wurden keine unabhängigen Ermittlungen eingeleitet, um Vorwürfe aufzuklären, denen zufolge sich die Sicherheitskräfte exzessiver Gewalt oder extralegaler Hinrichtungen schuldig gemacht haben. Auch andere Tötungen, die den Sicherheitskräften seit der Rückkehr zu einer zivilen Regierung im Mai 1999 zur Last gelegt wurden, zogen keine Ermittlungen nach sich. Dies galt beispielsweise für die 1999 in der Stadt Odi verübten Morde.
Im Juni eröffneten Angehörige der paramilitärischen Polizeieinheit Mobile Police in Baen im Bundesstaat Rivers im Niger-Delta das Feuer auf den 29-jährigen Friday Nwiido. Er starb später während des Transports zu einer medizinischen Einrichtung. Der junge Mann hatte sich mit seinem früheren Arbeitgeber, der Ölgesellschaft Shell Petroleum Development Company, im Lohnstreit befunden. Weil ihm vorgeworfen worden war, ein Fahrzeug von Shell ohne Genehmigung benutzt zu haben, hatte die Polizei nach ihm gefahndet. Nach vorliegenden Informationen war Friday Nwiido, als er sich einer Vorladung folgend bei der Polizei meldete, unbewaffnet gewesen und hatte keine Bedrohung dargestellt, als auf ihn geschossen wurde.
Am 22. Oktober erschienen Armeeangehörige in der Umgebung der Stadt Zaki Biam im Bundesstaat Benue unweit der Grenze zum Bundesstaat Taraba, wo zwei Wochen zuvor 19 Soldaten getötet worden waren, um die Täter ausfindig zu machen und nach gestohlenen Waffen zu suchen. In der Region waren Soldaten stationiert worden, um gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen den ethnischen Gruppen der Tiv und der Jukun zu unterbinden. In den Tagen nach der Ankunft der Armeeangehörigen wurden über 130 Zivilisten – darunter auch Frauen und Kinder – vorsätzlich erschossen oder bei wahllosem Granatenbeschuss getötet. Offenbar handelte es sich dabei um Vergeltungsmaßnahmen für den Tod der Soldaten. In mehreren Dörfern der Umgebung sollen Männer zusammengetrieben und summarisch erschossen worden sein. Im Widerspruch zu ersten Stellungnahmen der Armee, in denen eine Beteiligung von Soldaten an den Tötungen bestritten wurde, verurteilten Behördenvertreter in den Bundesstaaten Benue und Taraba, hochrangige Angehörige der Polizei, Parlamentsmitglieder sowie nigerianische und internationale Menschenrechtsorganisationen die Tötungen als extralegale Hinrichtungen. Das Parlament leitete eine Untersuchung der Vorfälle ein, deren Ergebnisse bis Ende des Berichtsjahres aber noch nicht veröffentlicht worden waren.
Todesstrafe
Nachdem im Jahr 2000 keine Todesurteile ergangen waren, verhängten Obere Gerichte im Berichtsjahr gegen mindestens vier Angeklagte die Todesstrafe.
24 Todesurteile wurden vom Obersten Gerichtshof in der Berufung bestätigt, von denen die meisten wegen Mordes verhängt worden waren und die zum Teil bereits zehn Jahre zurücklagen.
Gerichte nachgeordneter Instanzen verhängten auf der Grundlage neuer Strafgesetze und Strafverfahrensvorschriften, die kurz zuvor in mehreren Bundesstaaten im Norden Nigerias in Anlehnung an islamisches Scharia-Recht eingeführt worden waren, mindestens drei Todesurteile.
Die neuen Gesetze schrieben für den Tatbestand des Ehebruchs, der zuvor nicht als Kapitalverbrechen definiert war, zwingend die Todesstrafe vor. Bei anderen Sexualdelikten konnten Todesurteile nach Ermessen gefällt werden. In einigen Bundesstaaten war es zunächst nicht gesetzlich vorgeschrieben, dass Angeklagte, denen eine Straftat zur Last gelegt wird, die mit dem Tode bestraft werden kann, einen Rechtsbeistand haben müssen. Auf der Grundlage des für den Norden Nigerias geltenden Bundesstrafrechts, das weiterhin gegen Nicht-Moslems Anwendung fand, waren Geschlechtsverkehr zwischen gleichgeschlechtlichen Personen, Kindesmissbrauch und Ehebruch zwar strafbare Handlungen, konnten aber nicht mit der Todesstrafe geahndet werden.
Die so genannten Scharia-Gerichte, bei denen es sich in der nigerianischen Justizhierarchie um niederinstanzliche Gerichte handelte, erhielten die Befugnis, Todesurteile zu verhängen, was zuvor allein den Oberen Gerichten vorbehalten gewesen war. Gerichte unterer Instanzen hatten bislang islamische Rechtsgrundsätze nur in Verfahren anwenden dürfen, die zivilrechtliche Ansprüche oder Personenstandsfragen zum Gegenstand hatten. Inwieweit die neuen Gesetze das in der Verfassung verbriefte Recht auf Berufung vor einem Bundesgericht höherer Instanz garantieren, blieb unklar. Die Regeln der Beweisführung und die Verfahrensordnung der Scharia-Gerichte unterschieden sich von denen anderer erstinstanzlicher Strafgerichte und stellten eine Diskriminierung von Frauen dar.
Der zwischen 30 und 40 Jahre alte Attahiru Umar wurde im September im Bundesstaat Kebbi zum Tod durch Steinigung verurteilt, nachdem er im Zusammenhang mit dem sexuellen Missbrauch eines Minderjährigen der Homosexualität für schuldig befunden worden war. Nach Kenntnis von amnesty international wurde gegen das Urteil kein Rechtsmittel bei einem Gericht höherer Instanz eingelegt. Bis Ende des Jahres war das Urteil, soweit bekannt, noch nicht vollstreckt worden.
Im Oktober wurde im Bundesstaat Sokoto die 30-jährige Safiya Yakubu Hussaini auf der Grundlage eines Gesetzes, welches gegen internationale Menschenrechtsstandards verstieß, des Ehebruchs für schuldig befunden und ebenfalls zum Tod durch Steinigung verurteilt. Ihr Prozess war von geschlechtsspezifischer Diskriminierung geprägt. So wurde sie auf der Grundlage nicht ausreichender Beweise beschuldigt, wobei ihr unter anderem zur Last gelegt wurde, schwanger zu sein, obwohl sie nicht mehr verheiratet war. Das Gericht sah keine Notwendigkeit, die Vaterschaft zu ermitteln oder dem Vorwurf der Angeklagten nachzugehen, sie sei von einem verheirateten Mann vergewaltigt worden. Im November wurde Safiya Yakubu Hussaini die Möglichkeit eingeräumt, Rechtsmittel einzulegen, woraufhin sie vor dem Scharia-Berufungsgericht des Bundesstaates Sokoto Widerspruch gegen ihre Verurteilung erhob. Im Dezember gab der Bundesjustizminister Nigerias öffentlich bekannt, Safiya Yakubu Hussaini werde nicht hingerichtet. Ende 2001 stand die Entscheidung in ihrem Berufungsverfahren noch aus.
Im November wurde im Bundesstaat Katsina der Angeklagte Sani Yakubu Rodi wegen Mordes zum Tod durch Erhängen verurteilt. Während seiner ersten Anhörung im Juli hatte er seine Unschuld beteuert, im September aber ein Schuldeingeständnis abgelegt. Der Gefangene verzichtete darauf, Rechtsmittel gegen seine Verurteilung einzulegen.
Grausame, unmenschliche und erniedrigende Strafen
Die im Norden Nigerias gegen Moslems angewandten neuen Gesetze sahen für Delikte wie Alkoholkonsum grausame, unmenschliche oder erniedrigende Strafen vor, darunter Amputationen der Gliedmaßen und Auspeitschungen.
Viele der auf der Grundlage der neuen Gesetze für schuldig befundenen und verurteilten Personen entstammten wirtschaftlich benachteiligten Gruppen, hatten fast keine Schulbildung und kannten ihre Rechte auf Rechtsbeistand und Berufung nicht. Bestimmungen für den Schutz von Minderjährigen, die im Strafgesetzbuch für den Norden Nigerias festgehalten sind, fanden in die neuen Gesetze keinen Eingang.
Mindestens ein Kind wurde wegen Diebstahls zur Amputation einer Hand verurteilt, die Strafe jedoch nicht vollstreckt. Gegen eine Reihe weiterer Personen ergingen wegen Diebstahls oder bewaffneten Raubüberfalls ebenfalls Amputationsstrafen, die in mindestens drei Fällen auch vollstreckt wurden. Gerichte verurteilten mehrere Männer und Frauen zu Prügelstrafen. Die meisten dieser Urteile erfolgten aufgrund von Schuldsprüchen wegen sexueller Vergehen oder wegen Konsums beziehungsweise Verkaufs von Alkohol. Prügelstrafen wurden – manchmal innerhalb von Stunden nach der Urteilsverkündung – regelmäßig vollstreckt.
Im Januar wurde Bariya Ibrahima Magazu, eine unter 17 Jahre alte Mutter, im Bundesstaat Zamfara mit 100 Stockschlägen bestraft, nachdem man sie im September 2000 des vorehelichen Geschlechtsverkehrs für schuldig befunden hatte. Während des Gerichtsverfahrens verfügte sie über keinen rechtlichen Beistand. Als sie Anwälte beauftragte, Berufung gegen das Urteil einzulegen, wurde diesen von Gerichtsmitarbeitern versichert, dass die Strafe nicht vollstreckt werde, solange noch Rechtsmittel bei einem höherinstanzlichen Gericht anhängig seien. Dessen ungeachtet wurde das Urteil noch vor dem ihren Anwälten genannten Termin und vor der Ausschöpfung aller Rechtsmittel vollstreckt. Gegenüber Bariya Ibrahima Magazu und den drei Männern, denen sie vorwarf, sie zum Geschlechtsverkehr mit ihnen gezwungen zu haben, wurden unterschiedliche Standards für die Beweisführung angelegt. Die Männer, die alle verheiratet waren, wurden weder angeklagt noch stellte man sie vor Gericht oder bestrafte sie.
Im Juli befand ein Gericht im Bundesstaat Kebbi den 15-jährigen Ali Abubakar des Diebstahls für schuldig und verurteilte ihn, obwohl er noch minderjährig war, zur Amputation einer Hand. Ob er während seines Prozesses einen rechtlichen Beistand hatte, blieb unklar. Im August sicherten Behördenvertreter des Bundesstaates Kebbi der von der staatlichen nigerianischen Menschenrechtskommission eingesetzten Sonderberichterstatterin über Frauen zu, die Strafe werde nicht vollstreckt.
Gewalttaten und Tötungen durch Bürgerwehren
Während des gesamten Berichtsjahres waren Bürgerwehren für rechtswidrige Inhaftierungen, Gewalttaten, Folterungen und Tötungen verantwortlich. In einigen nördlichen Bundesstaaten Nigerias meldeten lokale Komitees zur Umsetzung des Scharia-Rechts – auch unter dem Namen Hizba-Ausschüsse bekannt – Personen, die gegen die neuen Gesetze verstoßen haben sollen, bei der Polizei oder direkt bei den Scharia-Gerichten. Sowohl der rechtliche Status dieser Komitees als auch die Art ihrer Zusammenarbeit mit den Gerichten blieb unklar. Im Südwesten Nigerias wurde im April der Oodua People’s Congress verboten, eine Organisation, die sich für die ethnischen Interessen der Volksgruppe der Yoruba einsetzt. Mitgliedern der Organisation wurde zur Last gelegt, Gewalt geschürt zu haben, in deren Folge zahlreiche Menschen ums Leben gekommen waren, vor allem Bürger aus den nördlichen Bundesstaaten sowie einige Polizisten. Im Südosten Nigerias billigten einige Regierungen der dortigen Bundesstaaten Berichten zufolge die Aktivitäten von Bürgerwehren im Kampf gegen die Kriminalität.
Mitglieder der so genannten »Bakassi Boys«, einer offiziell zugelassenen und von der Regierung des Bundesstaates Anambra unterstützten Bürgerwehr, töteten im Januar öffentlich vier Menschen, im Mai eine weitere Person und Ende Juli in Onitsha, der Hauptstadt des Bundesstaates, 36 Menschen. Die Behörden des Bundesstaates leiteten weder eine Untersuchung der Tötungen ein noch klärten sie die Beziehung zwischen den Bürgerwehren, den Sicherheitskräften und Behördenstellen. Mehrere Angehörige der Bundespolizei sollen bei Operationen gegen die »Bakassi Boys« ums Leben gekommen sein.
Politisch motivierte Inhaftierungen
Führende Mitglieder und Anhänger der Organisationen Oodua People’s Congress und Movement for the Actualisation of the Sovereign State of Biafra (MASSOB), zwei politisch engagierte Gruppierungen, die sich für größere Autonomie ihrer ethnischen Gruppen und ihrer Territorien einsetzen, wurden immer wieder festgenommen und oftmals ohne Einleitung eines Gerichtsverfahrens wieder freigelassen. Bislang hat keine der beiden Organisationen ihre Position bezüglich der Anwendung und Befürwortung von Gewalt zur Durchsetzung ihrer politischen Ziele deutlich gemacht.
Der MASSOB-Vorsitzende Ralph Uwazuruike wurde während des Berichtsjahres mehrmals festgenommen, zuletzt im August, nachdem er an einer Veranstaltung in Lagos teilgenommen hatte. Drei weitere Mitglieder der Organisation nahmen die Behörden ebenfalls fest. Sie blieben zwei Wochen lang inhaftiert, bevor man sie ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren wieder freiließ.
Frederick Fasehun und Ganiyu Adams, die Sprecher zweier Flügel innerhalb des Oodua People’s Congress, wurden gleichfalls wiederholt in Haft genommen. Nach ihrer Festnahme im September beziehungsweise Oktober stellte man sie wegen unerlaubten Waffenbesitzes und Aufhetzung zur Gewalt unter Anklage, ließ sie aber gegen Kaution aus der Haft frei. Im November wurden die Anklagen gegen sie fallen gelassen.
Berichte und Missionen
von amnesty international
Bericht
Nigeria: Reported reprisal killings by government soldiers must be investigated (ai-Index: AFR 44/006/2001)
Mission
Im August reisten Vertreter von amnesty international nach Nigeria, um mit Regierungsvertretern zu sprechen und in Lagos, Abuja und im Norden Nigerias Ermittlungen durchzuführen.