Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2002
ARMENIEN
Amtliche Bezeichnung:
Republik Armenien
Staatsoberhaupt:
Robert Kotscharjan
Regierungschef:
Andranik Markarjan
Todesstrafe:
nicht abgeschafft
Internationaler Strafgerichtshof:
Statut unterzeichnet
|  |
Weiterhin trafen Berichte über Folterungen und Misshandlungen durch Beamte mit Polizeibefugnissen sowie Beschwerden über brutale Schikanen gegenüber Wehrpflichtigen ein. Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen wurden nach wie vor in Haft genommen. Das Parlament verabschiedete ein neues Strafgesetzbuch, ohne darin die Todesstrafe vollständig abzuschaffen. Berichten zufolge waren gegen Ende 2002 mindestens 42 Männer vom Vollzug der Todesstrafe bedroht. Ein de facto bestehendes Hinrichtungsmoratorium blieb allerdings in Kraft.
Hintergrundinformationen
Im Oktober fanden landesweit Kommunalwahlen statt, die Beobachter zwar nicht unbedingt als frei und fair beschreiben mochten, denen sie aber doch im Vergleich zu früheren Jahren Fortschritte bescheinigten. Die Partei des Ministerpräsidenten trug einen überwältigenden Wahlsieg davon. Präsident Kotscharjan bezeichnete die Wahlen als einen Schritt hin zu ordnungsgemäßen Präsidentschaftswahlen, die für Februar 2003 angesetzt waren. Das politische Leben war allerdings weiterhin von Gewalt, der Kontrolle der Medien seitens der Regierung und Einschränkungen bei der Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung geprägt.
Folterungen und Misshandlungen
Berichte deuteten auf nach wie vor weit verbreitete Misshandlungen durch Beamte mit Polizeibefugnissen hin. Wehrpflichtige waren nach wie vor brutalen Praktiken unter unmittelbarer Beteiligung ihrer Vorgesetzten oder mit deren Billigung unterworfen. Es wurden Vorwürfe laut, denen zufolge mehrere Ermittlungen zur Aufklärung von Folterungen oder Misshandlungen nicht mit der gebotenen Sorgfalt durchgeführt worden sind.
Im Februar starb der 22-jährige Artjom Sarkisjan, kurz nachdem er seinen Militärdienst angetreten hatte. In einer Erklärung des Militärkrankenhauses wurde als Todesursache eine Lebensmittelvergiftung angegeben. Eine zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführte Autopsie brachte jedoch schwere Hirn- und Bauchverletzungen sowie Blutverlust ans Tageslicht. Im Dezember begann im Zusammenhang mit dem Tod des Wehrpflichtigen ein Prozess gegen 15 Personen. Zu den Angeklagten zählten Soldaten, von denen zweien Körperverletzung zur Last gelegt wurde, und der Kommandeur der Einheit. Fünf Militärärzten, die angegeben hatten, Artjom Sarkisjan sei an einer Lebensmittelvergiftung gestorben, wurde Mittäterschaft vorgeworfen. In Berichten hieß es, Artjom Sarkisjan habe 36 Stunden unter qualvollen Schmerzen gelitten, bevor ein sechster Militärarzt ihn an ein Krankenhaus überwies. Im Jahr 2001 hatte Artjom Sarkisjan vor Beendigung seines Studiums an Studentenprotesten gegen den obligatorischen Militärdienst teilgenommen, die in der Öffentlichkeit großes Aufsehen erregt hatten. Seine Familienangehörigen gaben an, während der Gerichtsverhandlungen Einschüchterungsversuchen ausgesetzt gewesen zu sein. Ende 2002 musste das Verfahren vertagt werden, weil das Gerichtsgebäude nicht beheizbar war.
Berichten zufolge wurde der Parlamentsabgeordnete Geworg Hakobian im Polizeigewahrsam von mehreren Beamten, unter ihnen ein Beamter in leitender Funktion bei der Polizei von Jerewan, tätlich angegriffen. Eine vom Ministerpräsidenten eingeleitete interne Untersuchung entlastete den leitenden Beamten, der einen Monat später zum Abteilungsleiter im Innenministerium befördert wurde.
Agamal Artjunjan, einer der Leibwächter von Präsident Kotscharjan, wurde im Zusammenhang mit dem Tod des politischen Aktivisten Pogos Pogosjan im September 2001 der »fahrlässigen Körperverletzung« schuldig gesprochen und zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Pogos Pogosjan war in der Toilette des Clubs Aragast in Jerewan tot aufgefunden worden, nachdem ihn Agamal Artjunjan verprügelt hatte. Angeblich soll sich Pogos Pogosjan vor diesem Ereignis dem Präsidenten gegenüber abwertend geäußert haben.
Gewaltlose politische Gefangene
Im Berichtsjahr ließ die armenische Regierung nach wie vor keine Bereitschaft erkennen, ihre Verpflichtungen gegenüber Kriegsdienstverweigerern aus Gewissensgründen einzulösen, die sie mit dem Beitritt zum Europarat (siehe unten) eingegangen war. Bis Mitte Dezember wurden mindestens 16 Männer – ausnahmslos Zeugen Jehovas – zu Freiheitsstrafen zwischen einem und drei Jahren verurteilt, weil sie sich aus Gewissensgründen geweigert hatten, den obligatorischen Militärdienst anzutreten. Fünf weitere Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen wurden festgenommen und warteten Ende 2002 noch auf ihren Prozess. Zehn Kriegsdienstverweigerer kamen vor Ablauf ihrer Strafen aus der Haft frei, von denen zwei bereits zum zweiten Mal aus demselben Grund zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden waren. Die zehn wurden unter der Auflage entlassen, sich regelmäßig bei der Polizei zu melden.
Europarat
Mit seinem Beitritt zum Europarat im Januar 2001 ist Armenien eine Reihe von Verpflichtungen zur Wahrung der Menschenrechte eingegangen.
Im Laufe des Jahres 2002 ratifizierte Armenien die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, allerdings wurde das Zusatzprotokoll Nr. 6 über die Abschaffung der Todesstrafe außer in Kriegszeiten dem Parlament nicht zur Zustimmung vorgelegt. Des Weiteren ratifizierte Armenien das Europäische Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe, wodurch das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter ermächtigt wurde, alle Haftanstalten in Armenien zu besuchen. Im Oktober stattete das Komitee dem Land seinen ersten Besuch ab.
Das Parlament beriet das neue Strafgesetzbuch im Juni in erster und im Dezember in zweiter Lesung. Das neue Gesetzbuch entkriminalisiert einvernehmliche homosexuelle Beziehungen zwischen Erwachsenen. Obwohl sich Armenien gegenüber dem Europarat verpflichtet hatte, die Todesstrafe bis zum 25. Januar 2002 abzuschaffen, sahen die neuen Rechtsvorschriften die Möglichkeit der Verhängung von Todesurteilen für Mord in besonders schweren Fällen, Vergewaltigung von minderjährigen Mädchen sowie terroristische Handlungen weiterhin vor, sofern diese vor Inkrafttreten des Gesetzbuches begangen worden sind. Vermutlich stand die Entscheidung zur Beibehaltung der Todesstrafe mit einem Gerichtsverfahren in Zusammenhang, das gegen fünf Personen eröffnet worden war, die wegen des bewaffneten Anschlags auf das armenische Parlamentsgebäude im Jahr 1999 unter Anklage standen. Bei dem Anschlag waren acht Menschen, unter ihnen der Ministerpräsident des Landes und der Sprecher des Parlaments, getötet worden.
Im August stattete der Ausschuss des Europarates, der überprüft, inwieweit Armenien seinen Pflichten als Mitglied dieses Gremiums nachkommt, dem Land einen Besuch ab. Ausgehend vom Bericht des Ausschusses forderte die Parlamentarische Versammlung des Europarats die armenische Regierung im September auf, die Todesstrafe ohne Ausnahmen oder Einschränkungen vollständig abzuschaffen. Die Parlamentarische Versammlung betonte, dass es die Beglaubigungsschreiben der parlamentarischen Delegation Armeniens widerrufen könnte, sollte Armenien die Todesstrafe nicht bis Juni 2003 abgeschafft haben. Der Überwachungsausschuss hatte darauf hingewiesen, dass es mit Unterstützung der Experten des Europarats machbar sei, die Abschaffung der Todesstrafe in zweiter Lesung im Parlament in das neue Strafgesetzbuch aufzunehmen. Am 25. Dezember wurde über das Strafgesetzbuch in zweiter Lesung beraten, dabei blieb dieser Punkt allerdings unverändert.
Ungeachtet eines de facto bestehenden Hinrichtungsmoratoriums stieg die Zahl der zum Tode verurteilten Gefangenen bis Anfang Oktober auf 42 an.
Zu den Verpflichtungen, die Armenien mit seinem Beitritt zum Europarat eingegangen war, gehörte die Verabschiedung eines Zivildienstgesetzes bis Januar 2004 und die zwischenzeitliche Begnadigung aller inhaftierten Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen. Im Berichtsjahr wurde über ein Gesetz beraten, das einen unbewaffneten Militärdienst, jedoch keinen vom Europarat geforderten alternativen Zivildienst vorsah.