Amerika
Für weite Teile der Bevölkerung des amerikanischen Kontinents gehörte die Missachtung ihrer Menschenrechte zur tagtäglichen Realität. Dies galt insbesondere für Angehörige sozial schwacher gesellschaftlicher Gruppen wie Frauen, Kinder und indigene Gemeinschaften. Zugleich war aber auch ein Erstarken der Zivilgesellschaft und der Menschenrechtsbewegung zu verzeichnen, die sich mit ihren Forderungen nach besseren Lebensbedingungen und einer transparenten und verantwortlichen Regierungsführung sowie der Wahrung der Menschenrechte zunehmend Gehör verschafften.
Das Leben der Mehrheit der Bewohner Amerikas war von Diskriminierung und Armut geprägt, was in einer Reihe der dortigen Länder zu sozialen Unruhen und politischer Instabilität führte. Indigene Gemeinschaften, die zu den ärmsten und am meisten marginalisierten Gruppen des amerikanischen Kontinents zählten, lehnten sich vor allem in der Andenregion mit zunehmender Vehemenz gegen verkrustete politische Strukturen auf.
Polizeiübergriffe wie Folterungen und Misshandlungen waren nach wie vor weit verbreitet. Aus Kolumbien trafen im Kontext des bewaffneten Konflikts zudem erneut Meldungen über das »Verschwindenlassen« von Menschen ein. Gewalt gegen Frauen stellte fast überall in Amerika ein gravierendes und akutes Problem dar. In El Salvador, Guatemala und Mexiko löste die Ermordung Hunderter Frauen und die Gleichgültigkeit der Behörden gegenüber diesen Verbrechen große Empörung aus. Der Konflikt in Kolumbien und die auf dem amerikanischen Kontinent um sich greifende organisierte Kriminalität stellten eine anhaltende Bedrohung der Rechte unzähliger Menschen dar.
Die US-amerikanische Regierung verfolgte im Namen der Sicherheit nach wie vor eine Politik, die die Menschenrechte nicht nur in den USA, sondern auch in einer Vielzahl anderer Staaten aushöhlte.
Die karibischen und mittelamerikanischen Länder ebenso wie der Süden der USA wurden im Berichtszeitraum von Naturkatastrophen unter anderem durch eine Serie verheerender Wirbelstürme heimgesucht, die die ohnehin verbreitete Armut und Marginalisierung der in den betroffenen Regionen lebenden Menschen weiter verschärfte. Ähnlich wie in New Orleans und anderen Gemeinden im US-Bundesstaat Louisiana, wo Hurrikan Katrina erhebliche Verwüstungen anrichtete, reagierten die Behörden in vielen Fällen weder zügig noch in dem erforderlichen Umfang, um den Menschen vor Ort Unterstützung zukommen zu lassen.
Nationale Sicherheit und der »Krieg gegen den Terror«
In ihrem »Krieg gegen den Terror« setzten sich die USA weiterhin unverhohlen über grundlegende Menschenrechtsprinzipien und ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen hinweg.
In Afghanistan, Irak, auf dem US-Marinestützpunkt Guantánamo Bay und in geheimen Haftzentren, die von den USA in Europa, Nordafrika und anderenorts betrieben worden sein sollen, sahen sich Tausende Gefangene ohne Anklageerhebung ihrer Freiheit beraubt. Nach wie vor trafen von dort auch Berichte über Folterungen und Misshandlungen ein. Zudem verdichteten sich Hinweise darauf, dass die US-Behörden bei Folterungen »Outsourcing« betrieben haben, indem sie unter anderem Gefangene ohne rechtliches oder sonstiges ordnungsgemäßes Verfahren in den Gewahrsam von Drittstaaten überstellten. Diese als »renditions« bekannt gewordenen Gefangenentransfers fanden bisweilen unter völliger Geheimhaltung statt.
Auf dem US-Marinestützpunkt Guantánamo Bay saßen nach wie vor rund 500 Gefangene unter Bedingungen ein, die grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung gleichkamen. Ihnen wurde weiterhin das Recht verwehrt, die Gesetzmäßigkeit ihrer Inhaftierung anzufechten.
Zunehmend traten Hinweise dafür zutage, dass die US-Regierung das »Verschwindenlassen« von Menschen sanktioniert und Verhörmethoden genehmigt hat, die den Tatbestand der Folter oder Misshandlung erfüllen. Amtsträger in höchsten Positionen wurden nicht zur Rechenschaft gezogen, nicht einmal Personen, gegen die der Verdacht bestand, für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantwortlich zu sein.
Der Gesetzgeber in den USA wurde im Berichtszeitraum aktiv, um die Aushöhlung von Menschenrechtsnormen im »Krieg gegen den Terror« zu unterbinden. Gegen Widerstände der Bush-Regierung verabschiedete der Kongress ein Gesetz, das Folterungen und die unmenschliche Behandlung von Gefangenen im Gewahrsam US-amerikanischer Behörden weltweit untersagte. Die Regierung hatte sich der Gesetzesinitiative mit dem Argument verschlossen, dass dadurch ihre Möglichkeiten, von Häftlingen Informationen zu erlangen, eingeschränkt würden. Ein weiteres Gesetz hingegen erschwerte es Guantánamo-Gefangenen erheblich, die Bundesgerichte anzurufen, und stellte den Fortgang von rund 200 bereits anhängigen Verfahren in Frage, in denen Insassen die Rechtmäßigkeit ihrer Inhaftierung angefochten hatten.
Die USA erhöhten im Berichtszeitraum ihre Militärhilfe für Kolumbien, obwohl weiterhin Beweise für schwere Menschenrechtsverletzungen durch Angehörige des Militärs und paramilitärischer Gruppen, die mit Unterstützung oder stillschweigender Duldung der regulären Streitkräfte operierten, zutage traten.
Konflikte und Gewaltkriminalität
Missbräuchliche Regierungspraktiken, Korruption, Diskriminierung und anderweitige Ungleichbehandlung lösten insbesondere in den Andenstaaten verbreitet Proteste marginalisierter Bevölkerungsgruppen aus und drohten die Rechtsstaatlichkeit zu gefährden. Vielfach waren indigene Gemeinschaften, die mit zunehmender Vehemenz die ihnen zustehenden Rechte und ihre Beteiligung am politischen Leben einforderten, die treibende Kraft von Protestbewegungen. Die Regierungen von Ecuador und Bolivien sahen sich unter dem Druck anhaltender Massendemonstrationen zum Rücktritt gezwungen.
Von den von der kolumbianischen Regierung im Kontext des dort seit vielen Jahren währenden Konflikts getroffenen Maßnahmen ging gleichfalls eine Gefährdung der rechtsstaatlichen Ordnung aus. Alle Konfliktparteien machten sich nach wie vor verbreitet des Verstoßes gegen die Menschenrechte vor allem der Zivilbevölkerung schuldig.
In mehreren Ländern des Kontinents griff insbesondere in städtischen Ballungsräumen die Gewalt in einer Weise um sich, dass Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit schweren Schaden zu nehmen drohten. In einigen Metropolen Brasiliens wie auch mittelamerikanischer und karibischer Staaten waren Bewohner ganzer Stadtviertel in einem Teufelskreis von Gewalt seitens meist krimineller Banden und staatlicher Gewalt im Zuge der Bekämpfung der Kriminalität gefangen. Während der Fokus der Öffentlichkeit und der Medien vornehmlich auf Verbrechen an wohlhabenden Bürgern gerichtet war, geriet das Schicksal der unter tagtäglicher Gewalt leidenden Bewohner von Armensiedlungen, für deren Sicherheit der Staat sich aus der Verantwortung stahl, mehr und mehr in Vergessenheit.
Die Militarisierung der staatlichen Sicherheitsorgane setzte sich im Berichtszeitraum fort. So wurden in mehreren mittelamerikanischen Ländern den Streitkräften zunehmend Aufgaben im Bereich der Verbrechensbekämpfung und der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung übertragen.
In Haiti machten sich nach vorliegenden Meldungen illegale bewaffnete Gruppen ebenso wie Polizeibeamte der Entführung und Tötung von Zivilisten schuldig.
Die Verbreitung von Kleinwaffen auf dem amerikanischen Kontinent stellte nach wie vor ein ernsthaftes Problem dar, auch wenn einige Regierungen Bemühungen erkennen ließen, diesen Trend umzukehren. In einer Volksabstimmung in Brasilien sprachen sich allerdings 64 Prozent der Wahlberechtigten gegen einen Vorschlag aus, den Verkauf von Schusswaffen zu verbieten.
Gerechtigkeit und Straflosigkeit
In einem Großteil der Staaten Amerikas zeichneten Angehörige der Sicherheitskräfte verbreitet für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich, ohne Strafverfolgung befürchten zu müssen. Aus Ländern überall in der Region trafen Meldungen über Folterungen und Misshandlungen mit zum Teil tödlichem Ausgang ein. Die für solche Verbrechen Verantwortlichen kamen meist straffrei davon. Opfer von Menschenrechtsverletzungen, deren Familien oder in ihrem Auftrag handelnde Rechtsanwälte, die solche Straftaten zur Anzeige brachten, sahen sich ebenso wie Zeugen und Justizbeamte vielfach Schikanen, Einschüchterungsversuchen und Morddrohungen ausgesetzt. Einige verloren bei offenkundig gezielten Anschlägen ihr Leben.
Die Bedingungen in den Hafteinrichtungen vieler amerikanischer Staaten waren von Überbelegung und mangelnder Grundversorgung der Insassen gekennzeichnet. Die dort herrschenden Zustände kamen oftmals grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung gleich und waren Auslöser für eine Reihe von Gefangenenrevolten, in deren Verlauf zahlreiche Häftlinge zu Tode kamen. Bei den Opfern handelte es sich überwiegend um junge Männer aus mittellosen Bevölkerungsschichten. Ineffizienz, Korruption und diskriminierende Praktiken in den Reihen der Justizorgane hatten zur Folge, dass straftatverdächtige Personen aus verarmten und marginalisierten Gruppen der Gesellschaft monate- oder sogar jahrelang ohne Gerichtsverfahren in den Gefängnissen einsaßen und oftmals keinen Zugang zu anwaltlichem Beistand hatten.
Aus Brasilien, Ecuador, Jamaika, Kolumbien, Paraguay und anderen Ländern wurden Vorfälle bekannt, bei denen die Sicherheitskräfte in unverhältnismäßiger Weise Gewalt sowohl gegen straftatverdächtige Personen als auch gegen Demonstranten angewandt haben. Bei mehreren dieser Polizeieinsätze kamen Menschen zu Tode.
Die mangelnde Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justizorgane, die sich vielfach politisch oder finanziell korrumpieren ließen und den Korpsgeist von Polizei und Militär tolerierten, stellte nach wie vor ein schwerwiegendes Problem dar und leistete der Straflosigkeit für Menschenrechtsverletzungen Vorschub.
In einigen lateinamerikanischen Ländern waren hingegen ermutigende Fortschritte bei der Aufarbeitung von Menschenrechtsverletzungen der Vergangenheit zu verzeichnen. So wurde der ehemalige chilenische Staatschef Augusto Pinochet wegen Menschenrechtsverletzungen unter Anklage gestellt und Hausarrest gegen ihn verhängt. Da seine strafrechtliche Immunität per Gerichtsbeschluss aufgehoben worden war und Gutachten ihm Prozessfähigkeit attestierten, konnten die Opfer von Menschenrechtsverletzungen und ihre Familien wieder Hoffnung schöpfen, dass ihre nun schon seit mehr als 30 Jahre währenden Bemühungen um Gerechtigkeit nicht vergeblich gewesen waren.
Mit der Festnahme des ehemaligen peruanischen Präsidenten Alberto Fujimori in Chile wurden auch die Opfer von Menschenrechtsverletzungen jüngeren Datums und deren Familien in der Hoffnung bestärkt, dass ihnen letztlich doch noch Gerechtigkeit zuteil wird. Alberto Fujimori befand sich Ende 2005 bis zur Entscheidung über ein Auslieferungsersuchen der peruanischen Behörden in Chile in Haft. In Peru waren gegen den einstigen Staatschef Anklagen wegen Mordes, Folter und dem »Verschwindenlassen« von Menschen anhängig.
In einem Urteil vom Juni bestätigte der Oberste Gerichtshof Argentiniens die Verfassungswidrigkeit zweier als Punto Final (Schlusspunkt) und Obendencia Debida (Befehlsnotstand) bekannter Gesetze. Der Richterspruch machte den Weg frei für die juristische Aufarbeitung Tausender Fälle von Menschenrechtsverletzungen, die zwischen 1976 und 1983 in Argentinien verübt worden waren.
Ein Gericht in Spanien sprach im April den ehemaligen argentinischen Marineoffizier Adolfo Scilingo der Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig. Nach eigenem Eingeständnis hatte sich Adolfo Scilingo an Bord von Flugzeugen befunden, in denen Gefangene zunächst betäubt, nackt ausgezogen und anschließend über dem Meer abgeworfen worden waren. Der Verfassungsgerichtshof Spaniens gab ferner grünes Licht für die Eröffnung eines Strafverfahrens gegen den ehemaligen guatemaltekischen Staatspräsidenten Rios Montt und andere einstige Militärs des mittelamerikanischen Landes, denen Menschenrechtsverletzungen zur Last gelegt wurden.
In einigen Ländern des amerikanischen Kontinents waren allerdings im Kampf gegen die Straflosigkeit auch schwere Rückschläge zu verzeichnen. So trat in Kolumbien ein Gesetz über Gerechtigkeit und Frieden in Kraft, auf dessen Grundlage Mitglieder bewaffneter Gruppen, die mit Menschenrechtsverstößen einschließlich Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Verbindung gebracht wurden, von Strafverfolgung ausgenommen werden können, wenn sie sich demobilisieren lassen. In Haiti gelang zahlreichen ehemaligen Militärs und Paramilitärs, die wegen ihrer Beteiligung an Massakern Haftstrafen verbüßten, die Flucht aus dem Gefängnis. Einige andere wurden freigelassen, ohne dass die Behörden für diese Maßnahme eine rechtlich plausible Begründung lieferten. In Mexiko konnte der Sonderstaatsanwalt für Menschenrechte, der den Auftrag hatte, die für weit verbreitete Menschenrechtsverletzungen in den 1960er bis in die 1980er Jahre hinein Verantwortlichen vor Gericht zu bringen, kaum Fortschritte vermelden.
Geschlechtsspezifische Gewalt
Eines der akutesten Menschenrechtsprobleme auf dem amerikanischen Kontinent bestand in der anhaltenden Gewalt gegen Frauen und Mädchen, die deren Lebensalltag prägte. Von ihren Regierungen erfuhren sie meist nicht einmal minimalsten Schutz, obwohl sie darauf einen verbrieften Anspruch hatten.
Internationale und regionale Abkommen zum Schutz der Rechte von Frauen wurden weitgehend ignoriert. Auch erwiesen sich in den meisten Ländern der Region existierende innerstaatliche Gesetze zur Verhütung und Bestrafung von Gewalt gegen Frauen im familiären und gesellschaftlichen Umfeld in der Praxis vielfach als wirkungslos, weil die Polizeibehörden Vorwürfen über Gewalt an Frauen nicht mit der gebotenen Sorgfalt nachgingen und die Justizorgane diese Form der Menschenrechtsverletzung nicht ernsthaft verfolgten und die Täter meist straffrei davonkommen ließen.
In Ciudad Juárez in Mexiko stieg die Zahl ermordeter Frauen und Mädchen erneut an. Entführungen und Morde aus den vergangenen Jahren sowohl in Ciudad Juárez als auch in Chihuahua blieben nach wie vor weitestgehend ungeahndet. In Guatemala wurden annähernd 665 Frauen getötet, 138 mehr als im Vorjahr. Auch in El Salvador war ein Anstieg sexueller Gewalt und der Zahl von Morden an Frauen zu verzeichnen, ohne dass die dortigen Behörden ersichtlich ernsthafte Anstrengungen unternahmen, derartige Vorfälle aufzuklären und weitere Tötungen zu verhindern.
Diskriminierung aufgrund des Geschlechts war in den staatlichen Institutionen des amerikanischen Kontinents nach wie vor weit verbreitet. Da es meist auch an Rechtsvorschriften fehlte, die Gewalt an Frauen ausdrücklich unter Strafe stellen, blieb den Opfern vielfach Gerechtigkeit verwehrt. Gleichwohl waren aber auch einige positive Entwicklungen zu verzeichnen. So erklärte beispielsweise der Oberste Gerichtshof Mexikos Vergewaltigung in der Ehe zur Straftat und beendete damit einen 15-jährigen Rechtsstreit, in dessen Verlauf Vertreter der Justiz den Standpunkt vertreten hatten, es sei schließlich Zweck der Ehe, Nachkommen zu zeugen, weshalb erzwungener Geschlechtsverkehr nicht als Vergewaltigung, sondern höchstens als »unangemessene Wahrnehmung ehelicher Rechte« anzusehen sei. Der Verfassungsgerichtshof in Guatemala setzte im Berichtszeitraum ein Gesetz außer Kraft, auf dessen Grundlage Vergewaltiger, die ihr Opfer heiraten, unter bestimmten Voraussetzungen von Strafverfolgung hatten ausgenommen werden können.
Angehörige sexueller Minderheiten sahen sich im amerikanischen Raum weiterhin Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt. Eine von amnesty international in den USA durchgeführte Studie lieferte Hinweise auf systematische Übergriffe und Schikanen der dortigen Polizei vor allem gegen bisexuelle Menschen und Angehörige sexueller Minderheiten, die nichtweißer Hautfarbe oder noch jugendlichen Alters waren, als Arbeitsmigranten in den USA lebten, obdachlos waren oder im Sexgewerbe ihren Lebensunterhalt verdienten. In Nicaragua waren gleichgeschlechtliche Beziehungen nach wie vor strafbar, während in karibischen Staaten Gesetze gegen »Unzucht« weiterhin Rechtskraft hatten.
Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
Studien der Vereinten Nationen deuteten auf einen leichten Rückgang der Armut in einigen Staaten des amerikanischen Kontinents hin. Anderenorts wie beispielsweise in Haiti und mehreren ländlichen Gebieten in Guatemala und Peru griff die Armut hingegen weiter um sich. Im weltweiten Vergleich waren die Einkommensunterschiede und die sozialen Gegensätze im amerikanischen Raum extrem hoch. In vielen Ländern der Region litt die städtische wie ländliche Bevölkerung unter bitterer Armut. Ihre Rechte auf Gesundheitsfürsorge, sauberes Wasser, Existenzsicherung, Bildung und Wohnraum wurden in eklatanter Weise verletzt.
Die Beteiligung indigener Gemeinschaften an politischen Entscheidungsprozessen hatte nicht die erhoffte Wirkung, dass sie in ihren wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten gestärkt würden. Wiederholte Forderungen internationaler Finanzinstitutionen und anderer Gremien, indigene Gruppen und afroamerikanische Gemeinschaften aktiv zu unterstützen und in ländliche Entwicklungsprojekte zu investieren, stießen auf wenig Resonanz. Die Weltbank veröffentlichte im Berichtszeitraum eine Studie, aus der hervorging, dass in Bolivien, Ecuador, Guatemala, Mexiko und Peru die Wahrscheinlichkeit für Angehörige indigener Gemeinschaften, ein Leben in Armut fristen zu müssen, bis zu 30 Prozent über dem der übrigen Bevölkerung lag.
In den karibischen Staaten forderten HIV-Infektionen und AIDS-Erkrankungen im Berichtszeitraum schätzungsweise 24000 Menschenleben und stellten damit die Haupttodesursache in der Altersgruppe der 15- bis 44-jährigen dar. Vermutlich trugen in der Region 300000 Menschen das HI-Virus in sich, von denen sich allein 30000 im Jahr 2005 infiziert haben. Auch in anderen Teilen des amerikanischen Kontinents wiesen die Infektionsraten insbesondere unter Männern und unter weiblichen Sexarbeiterinnen steigende Tendenz auf.
Landkonflikte und widerstreitende Ansprüche auf Wasser und sonstige Ressourcen ebenso wie Privatisierungspläne bargen erheblichen Zündstoff im amerikanischen Raum. Menschenrechtsverteidiger, die sich für die Belange der Bevölkerung vor Ort engagierten, sahen sich vielfach Schikanen und tätlichen Übergriffen ausgesetzt.
Ein Gipfeltreffen der amerikanischen Staats- und Regierungschefs im November in Argentinien führte in der Frage der Schaffung einer amerikanischen Freihandelszone zu keiner Einigung. Mehrere Staaten, allen voran Argentinien, Brasilien und Venezuela, lehnten eine solche Initiative vehement ab.
Im Zuge bilateraler und subregionaler Abkommen wurden gleichwohl Handelsliberalisierungen und Investitionen vereinbart, gegen die sich Proteste regten. Kritiker dieser Abkommen wiesen auf die davon ausgehende Gefahr der zunehmenden Verarmung weiter Teile der Bevölkerung hin und warfen den Regierungen vor, keine Menschenrechtsklauseln in die Vereinbarungen aufgenommen zu haben. Wirtschaftlichen Interessen wurde weiterhin Vorrang vor dem Schutz der Menschenrechte eingeräumt und damit in Kauf genommen, dass unverantwortliche Handelspraktiken oder Investitionsentscheidungen den Menschenrechten schweren Schaden zufügen könnten. Nachteilige Auswirkungen wurden vor allem auf dem Gebiet der Arbeitnehmerrechte, des Zugangs zu bezahlbaren Medikamenten und des Schutzes geistigen Eigentums befürchtet.
Todesstrafe
In mehreren Staaten des amerikanischen Kontinents, darunter Belize sowie Trinidad und Tobago, ergingen im Berichtszeitraum Todesurteile. Die USA waren jedoch das einzige Land in der Region, in dem Menschen hingerichtet wurden. Der Gesetzgeber in Mexiko schaffte die Todesstrafe für alle Tatbestände ab.
Im Dezember stieg in den USA die Zahl der seit dem Auslaufen eines Hinrichtungsmoratoriums im Jahr 1977 vollstreckten Todesurteile auf über 1000 an. Zugleich setzte sich in dem Land aber auch der Trend vergangener Jahre fort, die Anwendung der Todesstrafe einzuschränken. So sprach der Oberste Gerichtshof im März ein Verbot der Hinrichtung von Personen aus, die wegen eines im Alter von unter 18 Jahren begangenen Verbrechens zum Tode verurteilt worden waren. Mit dieser Entscheidung sorgte das Gericht für eine Angleichung innerstaatlichen Rechts an internationale Standards, die die Hinrichtung jugendlicher Straftäter ausdrücklich untersagen. Zwei Gefangene kamen im Berichtszeitraum aus dem Todestrakt frei, nachdem sich nachträglich ihre Unschuld erwiesen hatte. Im Jahr 2005 fanden in den USA 60 Exekutionen statt, unter anderem von Menschen, die geistig behindert waren oder sich ohne kompetente anwaltliche Vertretung vor Gericht hatten verantworten müssen. Zu den Hinrichtungsopfern zählten ferner ausländische Staatsbürger, deren Rechte auf konsularischen Beistand missachtet worden waren.
Menschenrechtsverteidiger
Im gesamten amerikanischen Raum setzten sich Menschenrechtsverteidiger nachdrücklich dafür ein, dass Regierungen und bewaffnete Gruppen ihren Verpflichtungen zur Wahrung internationaler und innerstaatlicher Menschenrechtsstandards nachkommen.
Frauenrechtlerinnen, die sich für die Abschaffung antiquierter Gesetze über Vergewaltigungen und familiäre Gewalt engagierten, sahen sich vielfach Drohungen und Einschüchterungsversuchen ausgesetzt, weil sie den Opfern von Gewalt und sexuellem Missbrauch Unterstützung zuteil werden ließen. In den mittelamerikanischen Staaten kämpften indigene Gemeinschaften mit zunehmender Vehemenz um ihre Lebensgrundlagen und um das Recht, konsultiert zu werden, bevor durch die Ausbeutung natürlicher Ressourcen oder den Bau von Staudämmen ihre traditionellen Siedlungsgebiete in Mitleidenschaft gezogen werden. In Jamaika und einigen anderen karibischen Ländern war eine wachsende Feindseligkeit gegenüber Angehörigen sexueller Minderheiten zu verzeichnen, die einige von ihnen offenbar veranlasste, ihr gewohntes Leben aufzugeben und Schutz in der Anonymität zu suchen.
Menschenrechtsverteidiger in Amerika sahen sich in ihrer Arbeit auf unterschiedlichste Weise behindert, angefangen von Einschüchterungsversuchen und Einschränkungen ihrer Reisefreiheit bis hin zu willkürlichen Festnahmen und strafrechtlicher Verfolgung aufgrund konstruierter Anklagen wegen angeblicher terroristischer oder anderweitiger gewalttätiger Handlungen. Die Behörden wiesen Berichte über Gewaltakte gegen Menschenrechtler oftmals als überzogen oder frei erfunden zurück. In Brasilien, Guatemala, Kolumbien und Mexiko fielen Personen, die sich auf örtlicher Ebene in zumeist extrem abgelegenen Landesteilen gegen Armut und für Entwicklungsprojekte engagierten, Tötungen zum Opfer. Gleiches galt für Journalisten, die Korruption und andere Missstände anprangerten. Mitglieder einer Nichtregierungsorganisation in Ecuador, deren Ziel es war, indigene Gemeinschaften in ihren Rechten zu schützen und Umweltschäden abzuwenden, die von Bohrungen nach Erdöl oder von ausgebrachten Chemikalien zur Vernichtung von Koka-Pflanzungen ausgingen, sahen sich Morddrohungen ausgesetzt. Auch die kubanischen Behörden gingen gegen Menschenrechtsverteidiger, politische Dissidenten und Gewerkschafter mit Schikanen und Einschüchterungsversuchen vor und verstießen häufig in eklatanter Weise gegen die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit.
In Guatemala, Haiti, Honduras, Kolumbien und Mexiko wurde auf juristischem Wege versucht, Menschenrechtler mundtot zu machen, indem man ihnen Strafverfahren und Inhaftierung androhte, die auf Anklagen basierten, welche jeder Grundlage entbehrten. Auch aus den USA wurden derartige Vorfälle gemeldet.
Empfehlungen der Inter-Amerikanischen Menschenrechtskommission, für konkret gefährdete Menschenrechtsverteidiger Schutzvorkehrungen zu treffen, kam man nur unzureichend oder erst mit erheblicher Verzögerung nach. Einige Regierungen beließen es dabei, bedrohten Menschenrechtlern schusssichere Westen zur Verfügung zu stellen, und legten nicht den politischen Willen an den Tag, der in den staatlichen Institutionen weithin anzutreffenden feindseligen Haltung gegenüber der Arbeit von Menschenrechtsverteidigern entgegenzuwirken. Ebenso wenig waren Bemühungen erkennbar, Gesetzesvorschriften abzuschaffen, die das Recht auf Verteidigung der Menschenrechte einschränkten.