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Jahresbericht 2006

Naher Osten und Nordafrika

Auf den ersten Blick schien die Menschenrechtssituation in der Region wie schon seit vielen Jahren ohne Aussicht auf Verbesserung festgefahren zu sein. Die im Irak von allen Konfliktparteien verübten massiven Menschenrechtsverstöße, anhaltende Auseinandersetzungen zwischen Israelis und Palästinensern sowie einige der vom neuen iranischen Staatspräsidenten geäußerten Ansichten gaben wenig Anlass zu Optimismus.

Ungeachtet nach wie vor schwerer Menschenrechtsverletzungen zeichnete sich dennoch ein Schimmer von Hoffnung ab, dass das Jahr 2005 eine Wende eingeleitet haben könnte, in der alte Gewissheiten nicht mehr unumstößlich und Veränderungsprozesse nicht mehr aufzuhalten sind. Die Mauer der Straffreiheit, hinter der sich die für Menschenrechtsverstöße wie politische Morde und Folterungen Verantwortlichen so viele Jahre erfolgreich verbarrikadieren konnten, begann zu bröckeln. So wurde im Irak ein Gerichtsverfahren gegen den ehemaligen Staatspräsidenten Saddam Hussein eröffnet, dem die Anklage zur Last legte, im Jahr 1982 für die Hinrichtung von 148 Bewohnern der Ortschaft al-Dujail verantwortlich gewesen zu sein. Der UN-Sicherheitsrat erteilte einer internationalen Untersuchungskommission das Mandat, eine lückenlose Aufklärung von Vorwürfen herbeizuführen, denen zufolge ranghohe syrische und libanesische Funktionsträger in die Ermordung des ehemaligen libanesischen Ministerpräsidenten Rafiq a-Hariri im Februar 2005 verwickelt gewesen waren.

Die Wahrheitskommission in Marokko, die erste ihrer Art im arabischen Raum, förderte wesentliche Erkenntnisse über Menschenrechtsverstöße der zurückliegenden mehr als 40 Jahre zutage. Dank ihrer Arbeit konnten zumindest einige der Opfer auf finanzielle Entschädigung hoffen. Umfassende Gerechtigkeit war damit jedoch nicht wiederhergestellt. Die libyschen Behörden kündigten eine seit langem überfällige Untersuchung von Vorgängen im Abu-Selim-Gefängnis in Tripoli an, wo 1996 möglicherweise Hunderte Insassen Tötungen oder dem »Verschwindenlassen« zum Opfer gefallen waren.

Nach vielen Jahren in Gesetz und Praxis zementierter Diskriminierung erkämpften sich die Frauen in Kuwait das Wahlrecht, in anderen Staaten wie Algerien und Marokko zeichneten sich Fortschritte bei der Anerkennung der Menschenrechte von Frauen ab. Dass in Saudi-Arabien Frauen von den erstmals im Land stattgefundenen Kommunalwahlen ausgeschlossen waren, löste weithin Diskussionen aus und ließ nachdrückliche Forderungen nach Reformen laut werden.

Es bleibt abzuwarten, ob diese Entwicklungen nichts weiter als ein Strohfeuer waren oder nicht vielleicht doch erste Anzeichen für grundlegende Veränderungsprozesse in den arabischen Gesellschaften. Eine zunehmend aktivere Menschenrechtsbewegung im nahöstlichen und nordafrikanischen Raum gab jedenfalls Anlass zu Hoffnung. Menschenrechtsverteidiger in der Region nutzten das Internet und die Möglichkeiten der wachsenden Zahl von Satellitenfernsehsendern, deren Programme steigende Zuschauerzahlen verzeichneten, um innerhalb und über Landesgrenzen hinweg Informationen und Ideen auszutauchen. Durch diese Art der Kommunikation erfuhren sie Bestätigung und Solidarität von Gleichgesinnten in der Region und weltweit.

Nach wie vor bestimmten jedoch staatliche Repression und Menschenrechtsverletzungen das Bild in weiten Teilen des nahöstlichen und nordafrikanischen Raums. Menschen wurden wegen ihrer politischen oder religiösen Überzeugung zur Zielscheibe von Verfolgung, andere aufgrund ihrer ethnischen Herkunft oder sexuellen Orientierung. Frauen sahen sich fast überall in der Region in unterschiedlichem Maße geschlechtsspezifischer Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt. Die umfassende Wahrnehmung ihrer wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte blieb ihnen weithin verwehrt.

Konflikte, Gewalt und Völkerrechtsverbrechen

Anhaltende bewaffnete Konflikte und politische Gewalt bildeten den Kontext für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, für die verschiedene Akteure Verantwortung trugen. Im Irak wurden erneut Tausende Kinder und Zivilisten im Erwachsenenalter getötet oder verletzt, viele von ihnen im Zuge von Selbstmordattentaten militanter Gruppen, deren Aktionen sich oftmals gezielt gegen die Zivilbevölkerung richteten. Weitere Zivilisten, irakische wie ausländische Staatsbürger, fielen Entführungen und Geiselnahmen zum Opfer. Während einige später wieder freikamen, wurden andere von ihren Entführern getötet. Soldaten der von den USA angeführten multinationalen Truppen und Angehörige der irakischen Sicherheitskräfte machten sich gleichfalls verbreitet Menschenrechtsverletzungen schuldig, darunter Folterungen und ungesetzliche Tötungen von Zivilpersonen. Darüber hinaus nahmen sie Tausende Menschen willkürlich und ohne rechtsstaatliches Verfahren in Haft. Im November griff der Irak-Konflikt auf Jordanien über, als Selbstmordattentäter mit offenkundigen Verbindungen in den Irak hinein in der Hauptstadt Amman Anschläge auf drei Hotels verübten, bei denen 60 Menschen ums Leben kamen und zahlreiche weitere verletzt wurden. Bombenanschläge im April in Kairo und im Juli in Sharm el-Shaik forderten in Ägypten

90 Tote und mindestens 100 Verletzte.

Im Berichtszeitraum traten neue Hinweise dafür zutage, dass die Regierungen und Sicherheitsdienste der nahöstlichen und nordafrikanischen Staaten sowie jene in den USA und einigen anderen Ländern der westlichen Welt im Zuge ihrer engen Zusammenarbeit im »Krieg gegen den Terror« in eklatanter Weise gegen die Menschenrechte verstoßen haben. Von im Jemen inhaftierten Personen erfuhr amnesty international, dass sie zunächst in Jordanien einige Tage lang in Gewahrsam gehalten und gefoltert worden waren, bevor man sie in geheime Haftzentren unter US-amerikanischer Leitung verlegte. Dort, so gaben die Gefangenen weiter an, seien sie monatelang festgehalten und anschließend in den Jemen ausgeflogen worden. Die jemenitischen Behörden erklärten gegenüber amnesty international, die Männer auf Geheiß der US-amerikanischen Regierung in Haft zu halten.

Zunehmend verdichteten sich auch Hinweise darauf, dass von den US-Behörden des Terrorismus verdächtigte Personen insgeheim und unter Zwang in Länder wie Ägypten, Marokko, Jordanien und Syrien gebracht worden sind, um dort vernommen zu werden. Ungeachtet solcher illegalen Gefangenentransfers – allgemein als »renditions« bezeichnet – in Staaten, deren Sicherheitsdienste seit langem für Folterungen an Häftlingen berüchtigt sind, versicherten ranghohe Vertreter der US-Regierung wiederholt, sie lehne die Folter entschieden ab. Weder die USA noch andere an derartigen Transfers beteiligte Länder machten Angaben über die Zahl oder die Identität der betroffenen Personen noch über ihren Aufenthaltsort.

Die enge Zusammenarbeit der Länder der Welt im »Krieg gegen den Terror« fand unter anderem auch darin ihren Ausdruck, dass der Libanon, Libyen und Jordanien mit der britischen Regierung bilaterale Abkommen schlossen, in denen sie sich zur Aufnahme von Personen bereit erklärten, die die britischen Behörden des Terrorismus verdächtigten und auszuweisen beabsichtigten. Die Regierung in London ließ sich von den drei Staaten »diplomatische Zusicherungen« geben, dass dorthin abgeschobene Personen vor Folter und unmenschlicher Behandlung geschützt seien. Implizit bescheinigte die britische Regierung diesen Ländern somit, ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen zur Verhütung von Folterungen in der Vergangenheit nicht nachgekommen zu sein.

Mehrere Länder wie beispielsweise Ägypten beriefen sich auf den »Krieg gegen den Terror«, um die Beibehaltung bereits seit vielen Jahren geltender Notstandsbestimmungen zu rechtfertigen. Andere Staaten wie etwa Bahrain führten vorgeblich im Namen der nationalen Sicherheit Gesetze ein, die eine Bedrohung für die Menschenrechte darstellten. In Ägypten, Algerien, Jordanien, Marokko, Tunesien und anderenorts fanden gegen unzählige Personen Strafverfahren statt, denen terroristische Handlungen zur Last gelegt wurden. Vielfach mussten sich die Angeklagten vor Sondergerichten oder normalen Strafgerichten verantworten, deren Verfahren weit hinter internationalen Standards für einen fairen Prozess zurückblieben. Einige der Beschuldigten gaben an, in der Untersuchungshaft gefoltert oder misshandelt worden zu sein, um von ihnen »Geständnisse« zu erpressen. Die Gerichte wiesen derartige Vorwürfe jedoch meist als unglaubwürdig zurück und veranlassten nur äußerst selten Ermittlungen zu ihrer Aufklärung.

Straflosigkeit und Gerechtigkeit

Von wenigen Ausnahmen abgesehen genos-

sen die für Menschenrechtsverstöße Verantwortlichen weiterhin Straffreiheit, weil die Regierungen es unterließen, von ihnen vor Gericht Rechenschaft einzufordern und den Opfern zu Wiedergutmachung und Gerechtigkeit zu verhelfen. In vielen Ländern der Region hatten die Sicherheits- und Nachrichtendienste freie Hand, verdächtige Personen über lange Zeiträume hinweg ohne Anklageerhebung und oftmals auch ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft zu halten. In dem Vertrauen darauf, mit offiziellem Einverständnis zu handeln und ein Einschreiten der Gerichte nicht befürchten zu müssen, setzten die Dienste verbreitet Folterungen und Misshandlungen ein. In Syrien waren Folterungen an Untersuchungshäftlingen nahezu an der Tagesordnung. Auch in Ägypten, Iran und Tunesien erhoben zahlreiche Angeklagte, deren Prozesse oftmals erst mit erheblicher Verzögerung begannen, den Vorwurf, in der Haft gefoltert worden zu sein. Entsprechende Anschuldigungen wurden von den Gerichten in der Regel ohne weitere Prüfung abgewiesen.

Das Problem der Straflosigkeit wurde durch die Tatsache verschärft, dass in einer Reihe von Staaten Sondergerichte Recht sprachen, darunter Militärgerichte, deren Zuständigkeit auch Zivilisten unterlagen. In Ägypten und Syrien waren auf der Grundlage der dort seit vielen Jahren geltenden Notstandsbestimmungen Sondergerichte mit Rechtsprechungsbefugnissen ausgestattet. Im Libanon und in Oman fiel die Verhandlung politischer Delikte in die Zuständigkeit eigens hierfür geschaffener Gerichte. Der Allgemeine Volkskongress in Libyen setzte hingegen der Tätigkeit des Volksgerichtshofs ein Ende, vor dem in der Vergangenheit zahlreiche Kritiker und Widersacher der Regierung in grob unfairen Verfahren zu Freiheitsstrafen oder zum Tode verurteilt worden waren. Von einer unabhängigen Justiz konnte dennoch weder in Libyen noch in den meisten anderen Staaten im nahöstlichen und nordafrikanischen Raum gesprochen werden. Dies zeigte sich vor allem in Prozessen mit politischem oder sicherheitsrelevantem Hintergrund.

Weitgehenden Schutz vor Strafverfolgung genossen auch die Polizei- und Sicherheitskräfte, wenn sie in unverhältnismäßiger Weise Gewalt anwandten und dadurch Menschen zu Tode kamen oder verletzt wurden. Im Iran und im Jemen waren oftmals Angehörige religiöser oder ethnischer Minderheiten Zielscheibe solcher exzessiven Gewalteinsätze, in Ägypten und Marokko richteten sie sich unter anderem gegen Flüchtlinge und Migranten. Das Vorgehen der israelischen Sicherheitskräfte im Westjordanland und im Gazastreifen forderte gleichfalls zahlreiche Menschenleben, auch das einer Reihe von Kindern. Im Irak machten sich Angehörige sowohl der von den USA angeführten ausländischen Truppen als auch irakische Einheiten der Anwendung unverhältnismäßiger Gewalt schuldig, ohne dafür strafrechtlich belangt zu werden.

In Israel und in dem von Israel besetzten Westjordanland und im Gazastreifen fielen erneut Zivilisten Anschlägen sowohl der israelischen Sicherheitskräfte als auch bewaffneter palästinensischer Gruppen zum Opfer. Die Zahl solcher Übergriffe war im Vergleich zu den Vorjahren allerdings rückläufig. Die israelischen Behörden nutzten nicht nur rechtlich zulässige Mittel, sondern griffen auch zu ungesetzlichen Praktiken, um die Tötung von Israelis durch Palästinenser zu ahnden. Dabei gingen sie nicht nur gezielt gegen die mutmaßlichen Täter vor, sondern verhängten Kollektivstrafen gegen die palästinensische Bevölkerung. Den palästinensischen Opfern von Übergriffen durch Israelis blieben Gerechtigkeit und Wiedergutmachung durchgängig verwehrt. Israelische Soldaten, die für ungesetzliche Tötungen und Misshandlungen an Palästinensern verantwortlich waren, kamen in der Regel weiterhin straffrei davon. Im Juli wurde in Israel ein Gesetz verabschiedet, das Palästinensern jedwedes Recht absprach, gegen Angehörige der israelischen Sicherheitskräfte auf Entschädigung wegen Tötungen, Misshandlungen oder Sachbeschädigungen zu klagen. Vor dem Hintergrund zunehmender Rechtlosigkeit ließ die palästinensische Autonomiebehörde ihrerseits Maßnahmen vermissen, um ungesetzlichen Tötungen und Entführungen durch bewaffnete Gruppen der Palästinenser zu unterbinden und zu ahnden.

Die Frage der Straflosigkeit für Menschenrechtsverbrechen der Vergangenheit war in einigen Ländern der Region im Berichtszeitraum ein zentrales Thema. Die Regierung in Algerien sicherte sich mittels eines Referendums Zustimmung für ihre Pläne, einen Schlussstrich unter den innerstaatlichen Konflikt der 1990er Jahre zu ziehen. Durch die Volksabstimmung erhielt sie das Mandat, die Verantwortlichen für die im Zuge des Konflikts verübten massiven Menschenrechtsverstöße von Strafverfolgung auszunehmen. Somit könnten Tausende Fälle von »Verschwindenlassen«, politischen Morden und Folterungen ungesühnt bleiben.

In Marokko hingegen schloss die von König Mohammed VI. eingesetzte Kommission für Gerechtigkeit und Versöhnung ihre Arbeit ab und legte gegen Ende des Jahres ihre Erkenntnisse vor. Die Aufgabe der Kommission hatte darin bestanden, zwischen 1956 und 1999 bekannt gewordenen Fällen von »Verschwindenlassen« und anderen in dieser Zeit verübten Menschenrechtsverletzungen nachzugehen. Obwohl sie ausdrücklich nicht befugt war, individuelle Verantwortlichkeiten für Menschenrechtsverletzungen zu ermitteln, stellte die Einsetzung der Kommission eine im nahöstlichen und nordafrikanischen Raum bislang einmalige Initiative zur Aufarbeitung von Menschenrechtsverbrechen dar. An die Ergebnisse der Arbeit der Kommission knüpften sich berechtigte Hoffnungen, dass eine große Zahl früherer eklatanter Menschenrechtsverstöße aufgeklärt wird, die Regierung sich ihrer Verantwortung für begangenes Unrecht stellt und die Opfer und ihre Familien Wiedergutmachung erhalten. Die unabhängige Marokkanische Menschenrechtsvereinigung führte im Berichtszeitraum eigene öffentliche Anhörungen durch, bei denen mehrere Opfer Personen namentlich benannten, denen sie an ihnen verübte Menschenrechtsverletzungen zur Last legten.

Im Irak wurde hingegen unzähligen Opfern von Menschenrechtsverletzungen Gerechtigkeit weiterhin verwehrt. Dass der ehemalige Staatschef Saddam Hussein für einige der während seiner Amtszeit verübten Verbrechen, deren entsetzliches Ausmaß durch die Entdeckung von Massengräbern im Jahr 2003 unterstrichen wurde, vor Gericht Rede und Antwort stehen musste, bedeutet noch lange kein Ende der Straffreiheit im Irak. In dem Prozess ging es zudem um nur einen Vorfall ungesetzlicher Tötungen, viele andere harrten noch der juristischen Aufarbeitung. Ob Saddam Hussein in einem fairen Gerichtsverfahren einer gerechten Strafe zugeführt werden wird, bliebt abzuwarten. Der Prozessauftakt und die ersten Verhandlungstage gaben eher Anlass zu Skepsis. Gleichwohl bedeutete die Eröffnung eines Strafverfahrens gegen einen einst machtvollen Staatspräsidenten für eine Region, in der Straflosigkeit für immer zementiert schien, einen großen Durchbruch.

In Syrien gerieten ranghohe Regierungsmitglieder unter enormen internationalen Druck, nachdem eine von den Vereinten Nationen beauftragte Untersuchungskommission zu dem Ergebnis gelangt war, dass die Ermordung des ehemaligen libanesischen Präsidenten Rafiq al-Hariri im Februar in Beirut und der Tod weiterer 22 Anschlagsopfer wahrscheinlich von syrischen und libanesischen Sicherheitsdiensten und Politikern des Libanon zu verantworten ist. Tausende Fälle von »Verschwindenlassen« und Tötungen von syrischen und libanesischen Staatsbürgern blieben dagegen weiterhin ungeklärt.

Flüchtlinge und Migranten

In den meisten Ländern der Region existierte nach wie vor kein rechtlicher Rahmen zum Schutz von Flüchtlingen und Asylbewerbern. Zu den Vertragsstaaten der Genfer Flüchtlingskonvention und ihrem Zusatzprotokoll von 1967 zählten lediglich Algerien, Ägypten, Iran, Israel, Jemen, Marokko und Tunesien. In einer Reihe von Ländern sahen sich Flüchtlinge Diskriminierung und Einschränkungen in der Wahrnehmung ihrer Menschenrechte ausgesetzt. Im Libanon lebende palästinensische Flüchtlinge beispielsweise waren trotz gewisser im Berichtszeitraum aufgehobener Restriktionen von akademischen Berufen weiterhin ausgeschlossen und unterlagen in ihren Rechten auf Bildung und angemessenen Wohnraum erheblichen Benachteiligungen. Der Rückzug der Israelis aus dem Gazastreifen führte zu keiner Verbesserung der Lebenssituation der palästinensischen Bevölkerung. Im Gegenteil sorgten dort wie auch im nach wie vor von Israel besetzten Westjordanland Landenteignungen, Hauszerstörungen, Ausgangssperren und anderweitige Einschränkungen der Bewegungsfreiheit der Palästinenser durch die israelischen Behörden für eine Zuspitzung der Situation. Die zunehmende Rechtlosigkeit in den palästinensischen Autonomiegebieten, verursacht durch erbitterte Rivalitäten zwischen bewaffneten palästinensischen Gruppen, tat ihr Übriges, um das Leben der Menschen nachhaltig zu beeinträchtigen.

In Ägypten nahm eine dreimonatige Protestaktion sudanesischer Flüchtlinge und Migranten, die eine Verbesserung ihrer Lebensbedingungen, Schutz vor Rückführung in ihre Heimat und die Ansiedlung in Drittstaaten forderten, im Dezember ein blutiges Ende, als die Polizei des Landes die Demonstranten mit Waffengewalt auseinanderzutreiben versuchte. Dabei kamen mindestens 27 Menschen ums Leben, zahlreiche weitere wurden verletzt.

Die restriktive Einwanderungspolitik der europäischen Staaten stellte viele nordafrikanische Länder, von denen aus Flüchtlinge und Migranten aus südlicheren Teilen Afrikas nach Europa einzureisen versuchten, vor gewaltige Probleme. Die Vorgänge an der Grenze zu den spanischen Enklaven Ceuta und Melilla in Marokko machte das Ausmaß des Problems überdeutlich. Dort schritten zwischen August und Oktober spanische wie marokkanische Sicherheitskräfte unter Anwendung exzessiver Gewalt ein, um Menschen vornehmlich westafrikanischer Herkunft daran zu hindern, die Grenzzäune zu den Enklaven zu überwinden. Dabei starben 13 Menschen eines gewaltsamen Todes. Zahlreiche weitere Personen wurden von den marokkanischen Sicherheitskräften festgenommen und in entlegene Wüstengebiete nahe der algerischen Grenze gebracht, wo man sie ohne Nahrung, Wasser und Obdach ihrem Schicksal überließ. Nachdem das Vorgehen der spanischen und marokkanischen Behörden Schlagzeilen in den Medien ausgelöst und in der Welt verbreitet Empörung hervorgerufen hatte, sicherten die Regierungen beider Staaten Untersuchungen zur Aufklärung der Todesfälle zu. Soweit bekannt, waren jedoch bis Ende des Berichtszeitraums noch keine Ermittlungen eingeleitet worden.

Frauenrechte

In weiten Teilen der Region sahen sich Frauen per Gesetz und in der Praxis nach wie vor Diskriminierung unterworfen. Es setzten aber auch unübersehbar Veränderungsprozesse ein, die zu Hoffnung Anlass gaben. So erkämpften sich in Kuwait Frauen erstmals das aktive und passive Wahlrecht. Marokkos König Mohammed VI. kündigte an, durch die Abschaffung einer diskriminierenden Rechtsvorschrift werde es zukünftig Kindern marokkanischer Mütter und ausländischer Väter ermöglicht, die marokkanische Staatsbürgerschaft zu erwerben. Auch in Algerien traten Neuerungen im Familienrecht in Kraft, durch die einige frauendiskriminierende Bestimmungen aufgehoben wurden, doch bedeutete dies noch keine wirkliche Gleichstellung von Frauen und Männern.

Dass die genannten Entwicklungen zumindest im Ansatz als Durchbruch gewertet werden können, verdeutlicht, welche tiefgreifenden Veränderungen auf dem Weg hin zu einer völligen Gleichstellung von Frauen in Gesetz und Praxis noch notwendig sind. Gewalt gegen Frauen unter anderem im familiären Umfeld blieb ein verbreitetes Problem, das von den Regierungen und staatlichen Institutionen weithin vernachlässigt wurde. Der politische Zerfallsprozess im Irak förderte religiöses Sektierertum, wodurch Frauen verstärkt in Gefahr gerieten, wegen ihrer Kleidung oder ihres Verhaltens Gewalt zu erleiden.

Wirtschaftliche, soziale und

kulturelle Rechte

Vielen Gemeinschaften in der Region wurde der Zugang zu grundlegenden wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten verweigert oder zumindest erheblich erschwert. Dies galt insbesondere für die Beduinen in Israel, palästinensische Flüchtlinge im Libanon, ethnische und religiöse Minderheiten im Iran sowie für Arbeitsmigranten – speziell für Frauen – in den Golfstaaten und im Libanon. Die von Israel im besetzten Westjordanland und im Gazastreifen verfolgte Politik und die dortigen allgegenwärtigen Sicherheitskontrollen zwangen die palästinensische Bevölkerung zu einem Leben voller Entbehrungen. Palästinenser wurden durch Hauszerstörungen obdachlos gemacht und durch Landenteignungen oder die Abriegelung ihrer Dörfer ihrer Existenzgrundlage beraubt. Infolge der unzähligen Straßensperren und Kontrollstellen der israelischen Armee waren sie darüber hinaus in ihrem Zugang zu Gesundheitsfürsorge eingeschränkt. Zudem zeichnete sich ab, dass die knapper werdenden Wasserressourcen in Zukunft ein hohes Konfliktpotential darstellen könnten.

Todesstrafe

Im Berichtszeitraum fanden im Iran mindestens 94 und in Saudi-Arabien mindestens

88 Hinrichtungen statt, wobei die tatsächlichen Zahlen höher gewesen sein dürften. Unter den Hinrichtungsopfern im Iran befanden sich jugendliche Straftäter, während in Saudi-Arabien die Todesstrafe vielfach an ausländischen Staatsbürgern vollstreckt wurde. Einige von ihnen waren in Gerichtsverfahren zum Tode verurteilt worden, die sie wegen fehlender Arabischkenntnisse nicht hatten verfolgen können.

Im Irak fanden im September erstmals seit Wiedereinführung der Todesstrafe im August 2004 wieder Hinrichtungen statt. In den palästinensischen Autonomiegebieten lief mit der Exekution von fünf Gefangenen ein seit 2002 de facto bestehendes Hinrichtungsmoratorium aus. In Algerien, Israel, Marokko und Tunesien blieb die Todesstrafe hingegen in der Praxis abgeschafft.

Menschenrechtsverteidiger

Menschenrechtsverteidiger in der Region nahmen sich entschlossen der Aufgabe an, das Bewusstsein für die Menschenrechte zu schärfen und für einen größtmöglichen Schutz der Rechte aller Menschen ungeachtet ihres Alters, ihres Geschlechts, ihrer Staatszugehörigkeit, ihrer sexuellen Orientierung oder anderweitiger Persönlichkeitsmerkmale Sorge zu tragen. In ihrer Arbeit sahen sie sich mit vielfältigen Behinderungen konfrontiert. Einige Menschenrechtler setzten ihr Leben aufs Spiel, um ihre eigenen und die Grundrechte ihrer Mitmenschen zu verteidigen.

Ungeachtet repressiver Gesetze zur Kontrolle der Tätigkeit von Nichtregierungsorganisationen waren in der Mehrzahl der nahöstlichen und nordafrikanischen Staaten unabhängige Menschenrechtsvereinigungen aktiv. Vor allem im Iran und in Syrien mussten Menschenrechtsverteidiger jedoch verstärkt mit Übergriffen rechnen. Im Vorfeld und während eines im November unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen in Tunesien abgehaltenen Weltgipfels war eine Zunahme staatlicher Repressionsmaßnahmen gegenüber führenden Menschenrechtlern des Landes zu verzeichnen. Das Treffen diente ironischerweise dem Ziel, den globalen Informationsaustausch mittels neuer Technologien zu fördern. Saharauische Menschenrechtsverteidiger, die Übergriffe der marokkanischen Sicherheitskräfte bei der Niederschlagung von Protesten zu Beginn des Jahres dokumentiert hatten, wurden in der Westsahara zu Freiheitsstrafen verurteilt.

amnesty international

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