Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2001
NEPAL
Amtliche Bezeichnung: Königreich Nepal
Staatsoberhaupt: König Gyanendra Bir Bikram Shah Dev
(wurde im Juni Nachfolger von König Birendra Bir Bikram Shah Dev)
Regierungschef: Sher Bahadur Deuba
(löste im Juli Girija Prasad Koirala im Amt ab)
Hauptstadt: Kathmandu
Einwohner: 23,6 Millionen
Amtssprache: Nepali
Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft
Ratifikation / Unterzeichnung von Menschenrechtsabkommen in 2001: Zusatzprotokoll zum UN-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau
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Auch 2001 trafen Berichte über ungesetzliche Tötungen, »Verschwindenlassen«, Folter und willkürliche Verhaftungen durch Polizei und Armee ein. Zu diesen Menschenrechtsverletzungen kam es im Rahmen des 1996 von der Kommunistischen Partei Nepals – Maoisten (Communist Party of Nepal – CPN [Maoist]) erklärten »Volkskriegs«. Mitglieder der CPN (Maoisten) trugen die Verantwortung für Geiselnahmen, Folterungen und vorsätzliche Tötungen, die oft Hinrichtungen ähnelten. Die Ermordung der königlichen Familie im Juni des Berichtsjahres führte zur vorübergehenden Destabilisierung des Landes, doch ein im Juli vereinbarter Waffenstillstand bewirkte eine spürbare Verbesserung. Als allerdings im November die CPN (Maoisten) den Waffenstillstand brach, die Regierung den Notstand erklärte und die Armee zur Bekämpfung der CPN (Maoisten) einsetzte, verschlechterte sich die Menschenrechtslage dramatisch. Die Straflosigkeit der für Menschenrechtsverletzungen Verantwortlichen gab nach wie vor Anlass zur Sorge.
Hintergrundinformationen
Zu Beginn des Berichtsjahres kam es zu erheblicher politischer Instabilität. In diesem Zeitraum verhärtete sich das Verhältnis zwischen der regierenden Nepalesischen Kongresspartei (Nepali Congress Party – NCP) und der wichtigsten Oppositionspartei im Parlament, der Kommunistischen Partei Nepals (Vereinigte Marxisten-Leninisten) (Communist Party of Nepal [United Marxist Leninist] – CPN-UML). Diese Entwicklung stand im Zusammenhang mit Korruptionsvorwürfen und der Reaktion der Regierung auf den »Volkskrieg« der CPN (Maoisten), die ihre Überfälle auf Polizeistationen verstärkte. Im April organisierte die CPN (Maoisten) in mehreren Bezirken im mittleren Westen des Landes Wahlen. Bis zum Oktober hatte sie auf Bezirksebene parallel zu den Organen der staatlichen Verwaltung 21 »Volksregierungen« gebildet. In vielen anderen Bezirken wurden auf Stadtteil- und Dorfebene ähnliche Gremien eingerichtet.
Die Verfassungskrise und ihre Auswirkungen
Am 1. Juni wurde König Birendra Bir Bikram Shah zusammen mit der Königin und acht weiteren Mitgliedern der königlichen Familie ermordet, Berichten zufolge von Kronprinz Dipendra, der unmittelbar nach dem Massaker zum König ausgerufen wurde. Prinz Gyanendra, der Bruder des ermordeten Königs, fungierte zunächst als vorübergehender Regent. Als dann am 4. Juni auch Dipendra starb, wurde Gyanendra zum König erklärt. Nach einer gewissen Zeit politischer Instabilität direkt nach dem Massaker, dessen offizielle Darstellung viele Menschen bezweifelten, kam es zu einer Neuordnung der politischen Kräfte im Land. Während die CPN (Maoisten) weiter mit großem Nachdruck ihre langjährige Forderung der Errichtung einer Republik erhob, bekräftigten die staatstragenden politischen Parteien ihre Treue zur konstitutionellen Monarchie.
Am 13. Juli kam zum ersten Mal die Armee direkt gegen die CPN (Maoisten) zum Einsatz. In die Gemeinden Holeri und Nuwagoan im Bezirk Rolpa wurden Soldaten geschickt, um bei der örtlichen Verwaltung die Freilassung von 69 Polizisten und zwei Zivilisten zu erwirken, die die CPN (Maoisten) am Tag zuvor bei einem Überfall auf die Polizeiwache Holeri entführt hatte. Was genau sich in dem entlegenen Gebiet ereignete, blieb unklar. Zu Kämpfen kam es offensichtlich nicht, und nach einigen Tagen zog die Armee wieder
ab. Kurz darauf trat Ministerpräsident Girija Prasad Koirala von seinem Amt zurück.
Am 23. Juli vereinbarte der neue Ministerpräsident Sher Bahadur Deuba einen Waffenstillstand mit der CPN (Maoisten). Die folgenden drei Gesprächsrunden zwischen Vertretern der Regierung und der CPN (Maoisten) scheiterten allerdings an deren politischen Forderungen, zu denen unter anderem die Abschaffung der Monarchie, die Einberufung einer verfassunggebenden Versammlung und die Ernennung einer Übergangsregierung gehörten.
Ausnahmezustand
Am 23. November brach die CPN (Maoisten) den Waffenstillstand und startete in 42 Bezirken Angriffe auf die Armee, die Polizei und öffentliche Einrichtungen. Drei Tage später wurde der Ausnahmezustand verhängt und eine Verordnung über terroristische und umstürzlerische Umtriebe (Terrorist and Disruptive Activities [Prevention] Ordinance – TADO) erlassen, die CPN (Maoisten) zur »terroristischen Vereinigung« erklärt und der Armee der Auftrag zu ihrer Bekämpfung erteilt.
Mit der Verhängung des Ausnahmezustands wurden mehrere Grundrechte ausgesetzt, darunter die Rechte auf Verfassungsbeschwerde (lediglich Haftprüfungsanträge waren weiterhin zulässig), auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit sowie auf freie Meinungsäußerung. Auch das Verbot der Sicherungsverwahrung ohne ausreichenden Grund wurde außer Kraft gesetzt. Angesichts der breit gefassten »Terrorismus«-Definition in der TADO wurde befürchtet, dass möglicherweise Menschen allein deshalb verhaftet werden, weil sie gewaltfrei ihre politische Meinung zum Ausdruck gebracht haben. Besorgnis rief ferner die Tatsache hervor, dass auf der Grundlage der TADO Menschen bis zu 90 Tage lang in Sicherungsverwahrung gehalten werden konnten, mit
Zustimmung des Innenministeriums sogar bis zu 180 Tage.
Änderungen am rechtlichen und institutionellen Rahmen
Im Januar wurden auf dem Verordnungsweg Änderungen am rechtlichen und institutionellen System des Landes eingeführt, die unter anderem die Einrichtung einer paramilitärischen Polizeitruppe zur Folge hatten und den Verwaltungen der fünf Entwicklungsregionen weit reichende Befugnisse zur »Wahrung von Frieden, Sicherheit und Ordnung in der Region« übertrugen. Außerdem setzte die Regierung einen Sondergerichtshof für Verfahren wegen Verstoßes gegen das Staatsschutzgesetz (Anti-State Crimes and Penalties Act) von 1989 ein. Im August erlangten diese Verordnungen mit der Genehmigung durch das Parlament Gesetzeskraft.
Im Juni änderte die Regierung die auf der Grundlage des Staatsschutzgesetzes erlassenen Bestimmungen und führte weitere Haftgründe ein. Zwar wurden diese Änderungen im November zurückgenommen, aber dennoch kam es weiterhin mehrfach zur Wiederverhaftung von politischen Aktivisten, die auf gerichtliche Anordnung hin freigekommen waren.
Extralegale Hinrichtungen
In den ersten drei Wochen nach Beginn des Einsatzes gegen die CPN (Maoisten) wurde die Armee beschuldigt, bei Razzien und sonstigen Operationen Zivilisten getötet und von Hubschraubern aus angebliche Mitglieder der CPN (Maoisten) angegriffen zu haben. Bei einem solchen Vorfall am 28. November in Bargadi im Bezirk Dang erschoss eine Armeepatrouille elf Bauern. Auch wenn einige davon Sympathisanten der CPN (Maoisten) gewesen sein könnten, war doch Augenzeugen zufolge keiner von ihnen bewaffnet. Die Augenzeugen gaben an, die Soldaten hätten vorsätzlich tödliche Schüsse abgefeuert.
Am 3. und 4. Juni wurden bei spontanen Demonstrationen nach der Ermordung der königlichen Familie drei Personen von der Polizei erschossen und zahlreiche weitere verletzt.
Im April legte die UN-Sonderberichterstatterin über außergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen der UN-Menschenrechtskommission einen Bericht über ihren Besuch in Nepal vom Februar 2000 vor. Sie betonte, das Land benötige dringend »wirksame, unabhängige und glaubwürdige Mechanismen zur Untersuchung mutmaßlicher Menschenrechtsverstöße und zur Strafverfolgung der Täter«.
»Verschwindenlassen« und unbestätigte Inhaftierungen
Im Berichtsjahr wurden mehrere Fälle von »Verschwindenlassen« gemeldet. Außerdem gab es weitere Hinweise darauf, dass Gefangene von der Polizei in geheimer Haft gehalten wurden. Mehr als 5000 Personen, die auf der Grundlage der TADO festgenommen worden waren, blieben zum Teil mehrere Wochen in Einrichtungen der Polizei oder der Armee inhaftiert, ohne dass diese ihre Festnahme bestätigten. 16 im Dezember 2000 in Kathmandu verhaftete Studenten wurden einen Monat lang ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten. Im März des Berichtsjahres veröffentlichte die Regierung eine Liste mit 282 wegen angeblicher Verwicklung in »terroristische Aktivitäten« Inhaftierten sowie mit zwölf weiteren Personen, von denen es hieß, sie würden in Einzelhaft festgehalten. Bei einem von ihnen handelte es sich um Ishwari Dahal, über dessen Verbleib seit seiner Verhaftung im September 2000 nichts bekannt war. Auf der Liste befanden sich allerdings nur drei der 73 Mitglieder der CPN (Maoisten), zu denen die Parteiführung von der Regierung nachdrücklich Informationen über ihren Verbleib gefordert hatte.
Der 31-jährige Shiva Prasad Sharma galt seit dem 24. Februar, als ihn in der Nähe von Paraspur in Nepalgunj im Bezirk Banke drei Männer in Zivil, vermutlich Polizisten, in ein Fahrzeug zerrten und entführten, als »verschwunden«.
Folterungen und Misshandlungen
Es trafen wiederholt Berichte über Vergewaltigungen und andere Folterungen durch die Polizei ein. Auch die Armee trug die Verantwortung für Folterungen, zum Beispiel in Form von Scheinhinrichtungen.
Padam Bahadur Magar, ein 46-jähriger Geschäftsmann und Aktivist der kommunistischen Partei Rastriya Jana Morcha aus dem vierten Stadtbezirk von Kalika im Bezirk Kanchanpur, wurde Berichten zufolge nach seiner Festnahme am 23. März gefoltert. Seine Verhaftung erfolgte aufgrund des Verdachts, er gehöre der CPN (Maoisten) an. Eigenen Angaben zufolge wurde er auf der Bezirkspolizeiwache in Kanchanpur mit Füßen getreten, mit Fäusten und einem Stock am ganzen Körper geschlagen, auch auf die Genitalien, und mit dem Tode bedroht.
Auf die Vergewaltigung eines 14-jährigen Mädchens im Juni in Pattharkot reagierten die Polizeibehörden lediglich mit der Versetzung des mutmaßlichen Täters an einen anderen Ort. Weitere Maßnahmen wurden nicht ergriffen.
Willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen
Die Verhaftung von Yubaraj Ghimirey, des Chefredakteurs der wichtigsten Zeitung Nepals Kantipur, und seiner Kollegen Binod Raj Gyawali und Kailash Sirohiya am 6. Juni wurde als Warnung an die Medien verstanden, nicht weiter kritisch über das Massaker an der königlichen Familie zu berichten. Die Festnahmen erfolgten im Zusammenhang mit der Veröffentlichung eines Meinungsbeitrags eines führenden Mitglieds der CPN (Maoisten) in Kantipur, in dem der Autor Baburam Bhattarai Indien und die USA beschuldigt hatte, hinter dem Massaker zu stecken, und alle Armeeangehörigen aufgefordert hatte, dem neuen König die Unterstützung zu verweigern. Nach verbreiteten Protesten wurden die drei am 15. Juni gegen Kaution auf freien Fuß gesetzt und schließlich das Verfahren gegen sie eingestellt.
Krishna Sen wurde kurz nach seiner am 10. März auf Anordnung des Obersten Gerichtshofs erfolgten Haftentlassung erneut festgenommen und »verschwand« anschließend für fünf Tage. Als sich breiter Protest erhob, wurde er wieder freigelassen.
Zu den mehr als 5000 von Polizei und Armee nach den Bestimmungen der TADO Verhafteten gehörten auch mehrere Menschenrechtsaktivisten und über 30 Journalisten.
Übergriffe der CPN (Maoisten)
Die CPN (Maoisten) war für die Tötung mehrerer Mitglieder staatstragender politischer Parteien, vor allem der NCP und der CPN (UML), verantwortlich. Zudem kam es im Rahmen des »Volkskrieges« immer häufiger zu Entführungen von Zivilisten wie Polizeibeamten, für deren Freilassung die Erfüllung bestimmter Forderungen verlangt wurde.
Auch für die hinrichtungsähnliche Tötung von acht der 28 Polizisten, die sich am 7. April in Toli im Bezirk Dailekh der CPN (Maoisten) ergeben hatten, waren Mitglieder dieser Partei verantwortlich.
Am 22. Mai wurde der Vorsitzende des Bezirkskomitees der NCP für den Bezirk Pyuthan, Mukti Prasad Sharma, aus seiner Wohnung in Tikuri, Gemeinde Bijuwar, Bezirk Pyuthan, entführt. Am Tag darauf berichtete das mit der CPN (Maoisten) sympathisierende Wochenmagazin Jana Ahwan, deren Führung verlange als Gegenleistung für die Freilassung von Mukti Prasad Sharma die Freigabe von fünf ihrer Mitglieder, die im Gefängnis saßen oder als »verschwunden« galten. Am 12. Juli durfte Mukti Prasad Sharma nach Hause zurückkehren, und einen Tag später wurde Lokendra Bista, eine von fünf seit 1996 inhaftierten Mitgliedern der CPN (Maoisten), aus dem Gefängnis entlassen.
Bei einer Pressekonferenz am
18. Oktober räumte ein führendes Mitglied der CPN (Maoisten) ein, man habe elf Gefangene »zum Tode verurteilt« und »hingerichtet«. Unter den Opfern befand sich auch Bhadra Sanjyal, eine Frau aus der Gemeinde Siuna im Bezirk Kalikot. Sie war Mitte Juli hingerichtet worden, nachdem ein »Volksgericht« sie für schuldig befunden hatte, der Polizei Informationen geliefert zu haben.
Straflosigkeit
Die Bereitschaft, bei Menschenrechtsverletzungen durch Angehörige staatlicher Organe die Täter zur Verantwortung zu ziehen und den Opfern eine Entschädigung zuzusprechen, beschränkte sich auf wenige Einzelfälle. Im Februar wurde ein Hilfsinspektor der Bezirkspolizeiwache im Bezirk Sindhuli wegen der Anfang 2000 begangenen Vergewaltigung der 18-jährigen Himali Gole zu vier Jahren Haft verurteilt. Darüber hinaus ordnete das Gericht die Übereignung der Hälfte seines Besitzes an das Opfer an.
Im November sprach das Bezirksgericht von Nawalparasi acht des Mordes an dem 1999 in Haft verstorbenen Suk Bahadur Lama angeklagte Polizisten frei. Die Familie bekam jedoch von der Regierung 50 000 Nepalesische Rupien (657 US-Dollar) Unterstützung – der erste Fall staatlicher Unterstützung für die Angehörigen eines im Gewahrsam der Polizei Verstorbenen.
Nationale Menschenrechtskommission
Die Arbeit der Nationalen Menschenrechtskommission wurde durch ihre mangelhafte finanzielle und personelle Ausstattung behindert. Die Regierung bewilligte der Kommission nur fünf Millionen der für das Jahr 2001 beantragten 25 Millionen Nepalesischen Rupien. Vonseiten der staatlichen Organe, vor allem des Innenministeriums und der Polizei, gab es nur wenig Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit der Menschenrechtskommission.
Berichte von amnesty international
Nepal: Make torture a crime (ai-Index: ASA 31/002/2001)
Nepal: State of emergency may go too far (ai-Index: ASA 31/014/2001)