Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2004
SIERRA LEONE
Amtliche Bezeichnung: Republik Sierra Leone
Staats- und Regierungschef: Ahmad Tejan Kabbah
Todesstrafe: nicht abgeschafft
Statut des Internationalen Strafgerichtshofs: ratifiziert
UN-Frauenrechtskonvention: ratifiziert
Zusatzprotokoll zur Frauenrechtskonvention: unterzeichnet
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Die erhöhte Sicherheit und Stabilität führte zu einer weiteren Verbesserung der Menschenrechtssituation. Vor dem Sondergerichtshof für Sierra Leone begannen erste Verfahren, allerdings weigerte sich die Regierung von Nigeria nach wie vor, den ehemaligen Staatspräsidenten Liberias, Charles Taylor, an den Sondergerichtshof zu überstellen. Von der Veröffentlichung des Berichts der Wahrheits- und Versöhnungskommission wurde ein Beitrag zur Versöhnung und zur Vorbeugung von Menschenrechtsverletzungen erwartet. Der Prozess gegen etwa 90 ehemalige Kombattanten, die sich seit dem Jahr 2002 wegen Mordes und anderer Straftaten verantworten mussten, machte keine Fortschritte. Weitere 18 Personen, die mit der früheren bewaffneten Opposition in Verbindung gebracht wurden, kamen nach langer Haft ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren frei. Eine effektive Rechtspflege war durch Defizite im Justizwesen ernsthaft infrage gestellt.
Hintergrundinformationen
Die relative Sicherheit begünstigte die Konsolidierung des Friedensprozesses nach dem zehn Jahre währenden Bürgerkrieg. Die Entwaffnung, Demobilisierung und Wiedereingliederung von ungefähr 70000 Kombattanten, darunter fast 7000 Kinder, wurde im Februar für abgeschlossen erklärt. Frauen in den Reihen der ehemaligen bewaffneten Gruppen waren jedoch in diesen Prozess nicht angemessen integriert worden. Die wirtschaftliche Lage blieb angespannt. Die hohe Arbeitslosigkeit behinderte die Wiedereingliederung der ehemaligen Kombattanten und drohte die erzielten Fortschritte bei der Herstellung von Sicherheit zu gefährden.
Die Wiedereinsetzung kommunaler Verwaltungen nach den Wahlen vom Mai stärkte die Autorität des Staates. Außerdem gelang es der Regierung, ihre Kontrolle über den Diamantenabbau auszuweiten und dadurch mehr Staatseinkünfte zu erzielen. Streitkräfte und Polizei waren jedoch nach wie vor nicht in der Lage, die alleinige Verantwortung für die Sicherheit zu übernehmen. Die UN-Mission in Sierra Leone UNAMSIL, das Internationale militärische Beratungs- und Ausbildungsteam (International Military Advisory and Training Team) und das Commonwealth-Team für Polizeientwicklung führten ihre Ausbildungs- und Unterstützungsmaßnahmen fort. Der UN-Sicherheitsrat beschloss, 2005 ein reduziertes UNAMSIL-Kontingent in Sierra Leone zu belassen, das die Sicherheit überwachen sowie Armee und Polizei in den Grenz- und Diamantenschürfgebieten unterstützen soll. Es trafen Berichte über illegale Transporte von Waffen und Munition ins benachbarte Liberia ein. Die UNAMSIL und die Blauhelmkontingente in Liberia und Côte d’Ivoire bemühten sich, ihre Zusammenarbeit in Bezug auf grenzüberschreitende Bewegungen von Kämpfern, Waffen und Munition sowie bei der Entwaffnung und Demobilisierung von Kombattanten zu intensivieren.
Sondergerichtshof für Sierra Leone
Vor dem Sondergerichtshof wurden erste Verfahren gegen Personen eröffnet, denen die Anklage die Hauptverantwortung für nach dem 30. November 1996 begangene Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und andere gravierende Verletzungen des Völkerrechts anlastete. Zu den Anklagepunkten zählten Mord, Verstümmelung, Vergewaltigung und andere Formen sexueller Gewalt, sexuelle Versklavung, Zwangsrekrutierung von Kindern, Entführungen und Zwangsarbeit.
Die Berufungskammer des Gerichtshofs entschied im März, dass die im Friedensabkommen von Lomé 1999 vereinbarte und anschließend in innerstaatliches Recht übernommene Generalamnestie der strafrechtlichen Ahndung von Völkerrechtsverbrechen durch den Sondergerichtshof und andere internationale oder ausländische Gerichte nicht im Wege stehe. Die Generalamnestie verhinderte jedoch weiterhin die strafrechtliche Verfolgung derartiger Verbrechen vor den Gerichten in Sierra Leone.
Neun der elf im Jahr 2003 Angeklagten blieben im Gewahrsam des Sondergerichtshofs. Der Prozess gegen drei Mitglieder der regierungsnahen Miliz Zivile Verteidigungskräfte (Civil Defence Forces – CDF) wurde im Juni, das Verfahren gegen drei Anführer der früheren bewaffneten Oppositionsgruppe Revolutionäre Einheitsfront (Revolutionary United Front – RUF) im Juli eröffnet. Noch nicht begonnen hatte bis Ende des Berichtszeitraums der Prozess gegen drei Mitglieder des Revolutionsrats der Streitkräfte (Armed Forces Revolutionary Council – AFRC), einer Gruppe, die sich 1997 an die Macht geputscht und sich später mit der RUF verbündet hatte. Berichte über den Tod des ehemaligen AFRC-Anführers Johnny Paul Koroma, gegen den 2003 ebenfalls Anklage erhoben worden war, der sich aber weiterhin auf der Flucht befand, wurden nicht bestätigt. Man ging davon aus, dass die Ernennung der Richter für eine zweite Strafkammer die Durchführung von Prozessen beschleunigen wird.
Charles Taylor
Im Mai entschied die Berufungskammer des Sondergerichtshofs, dass Charles Taylor, der der aktiven Unterstützung der RUF und des AFRC angeklagt war, trotz seines Status als Staatsoberhaupt keinen Schutz vor Strafverfolgung wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen genieße. Charles Taylor war im August 2003 kurz vor der Unterzeichnung des liberianischen Friedensabkommens von seinem Präsidentenamt zurückgetreten und nach Nigeria gereist. Der nigerianische Präsident Olusegun Obasanjo lehnte seine Überstellung an den Sondergerichtshof mit der Begründung ab, er handele damit im Interesse des Friedens in Liberia.
Im September akzeptierte der Oberste Gerichtshof Nigerias einen von amnesty international eingereichten Schriftsatz, in dem die Organisation geltend machte, dass Nigeria mit der Gewährung des Flüchtlingsstatus für Charles Taylor gegen internationales Recht, einschließlich der Genfer Flüchtlingskonvention und des Flüchtlingsübereinkommens der Afrikanischen Union, verstoßen habe. Das Verfahren war Ende des Berichtsjahres noch nicht abgeschlossen (siehe Nigeria-Kapitel).
Wahrheits- und Versöhnungskommission
Im Oktober veröffentlichte die Wahrheits- und Versöhnungskommission ihren lang erwarteten Bericht. Die Kommission war im Jahr 2000 eingesetzt worden, um eine unparteiische historische Dokumentation der im Bürgerkrieg begangenen Menschenrechtsverstöße zu erstellen, Opfern und Tätern ein Forum für die Schilderung ihrer Erfahrungen zu geben und den Prozess der Versöhnung voranzubringen. Der Bericht behandelte unter anderem Themen wie die Grausamkeit des Konflikts, die Rolle externer Akteure und die Ausbeutung der Bodenschätze, die den Konflikt angeheizt hatte. Zu den wichtigsten Empfehlungen des Berichts zählten die Verteidigung des Rechts auf Leben, unter anderem durch die Abschaffung der Todesstrafe; der Schutz der Menschenrechte, einschließlich der Rechte von Frauen und Kindern; die Stärkung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und verantwortungsbewusster Regierungsführung; und schließlich die Zahlung von Entschädigungsleistungen unter anderem an Menschen, die sexuelle Gewalt erlitten hatten oder denen die Gliedmaßen abgetrennt worden waren.
Stärkung der Institutionen zum Schutz der Menschenrechte
Trotz einiger Fortschritte wie der Berufung zusätzlicher Richter an das Obere Gericht war eine effektive Rechtspflege infolge der mangelhaften personellen und materiellen Ausstattung der Gerichte sowie des gewaltigen Rückstaus von Verfahren ernsthaft infrage gestellt.
Armut und Analphabetismus erschwerten den ohnehin eingeschränkten Zugang zur Justiz noch zusätzlich.
Um der akuten Knappheit von Justizbeamten zu begegnen, entwickelten das UN-Entwicklungsprogramm und das Büro des Präsidenten des Obersten Gerichtshofs Pläne zur Einarbeitung weiterer Richter. Im Dezember stellte Großbritannien rund 50 Millionen US-Dollar für die Unterstützung von Justiz- und Rechtsreformen bereit.
Die 2003 wieder eingesetzte Rechtsreformkommission überprüfte bestehende Gesetze, darunter auch jene gegen Gewalt an Frauen, mit dem Ziel, diese verstärkt an internationale Standards wie die UN-Frauenrechtskonvention anzupassen. Es wurden zwar mehr Fälle sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt und damit zusammenhängende Verbrechen gegen Frauen und Kinder strafrechtlich verfolgt und geahndet, häufig unterließen es aber die Opfer, Anzeige bei der Polizei zu erstatten, oder sie zogen ihre Klage noch vor Eröffnung des Strafverfahrens wieder zurück. Die Geschlechtsverstümmelung von Frauen war nach wie vor verbreitet. Initiativen auf Gemeindeebene zur Bekämpfung dieser Praxis wurden durch Mangel an finanziellen Mitteln behindert.
Im Juli verabschiedete das Parlament mit erheblicher Verzögerung ein Gesetz über die Schaffung einer Menschenrechtskommission für Sierra Leone.
Todesurteile wegen Landesverrats
Ende Dezember verhängte das Obere Gericht in Freetown, der Hauptstadt von Sierra Leone, Todesurteile gegen neun ehemalige Mitglieder der RUF und des AFRC sowie gegen eine Zivilperson, nachdem die Richter sie des Verrats für schuldig befunden hatten. Ein weiterer Angeklagter wurde zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt, vier wurden freigesprochen. Die Anklagen standen im Zusammenhang mit einem bewaffneten Überfall auf die Waffenkammer in der Wellington-Kaserne am Stadtrand von Freetown im Januar 2003, bei dem es sich offenkundig um einen versuchten Staatsstreich gehandelt hatte. Johnny Paul Koroma wurde mit der Aktion in Verbindung gebracht, hatte sich jedoch seiner Festnahme entziehen können.
Die Todesurteile ergingen kurz nachdem die Wahrheits- und Versöhnungskommission die unverzügliche Abschaffung der Todesstrafe, die Aussetzung von Hinrichtungen und die Umwandlung von Todesurteilen durch Staatspräsident Ahmad Tejan Kabbah empfohlen hatte. Die Umsetzung dieser Empfehlungen stand Ende 2004 noch aus. Berichten zufolge befanden sich 15 weitere vom Vollzug der Todesstrafe bedrohte Personen in Haft.
Inhaftierungen von ehemaligen Kombattanten und Gerichtsverfahren
Der Prozess vor dem Oberen Gericht gegen ungefähr 90 ehemalige RUF-Milizionäre und gegen abtrünnige Soldaten, die als West Side Boys bekannt waren, wurde wiederholt vertagt. Aus Protest zettelten die Häftlinge im Juli im Hochsicherheitsgefängnis Pademba Road in Freetown einen Aufstand an. Sie waren bereits im Jahr 2000 verhaftet, aber erst 2002 des Mordes und anderer Verbrechen angeklagt worden und verfügten über keinen rechtlichen Beistand.
Von einer Gruppe von 21 Militärangehörigen, die seit 2000 ebenfalls im Pademba-Road-Gefängnis einsaßen, wurden 18 ohne Anklageerhebung freigelassen, und zwar zwei im Mai, die anderen 16 im August. Drei zu der Gruppe gehörende Häftlinge waren 2003 offenbar infolge unzureichender medizinischer Versorgung gestorben – einer im März, zwei im Dezember 2003.
Todesfälle in Haft
Im Jahr 2004 kamen mindestens zwei weitere Insassen im Gefängnis Pademba Road ums Leben. Dies warf ein Schlaglicht auf die lebensgefährlichen Haftbedingungen, die trotz regelmäßiger Kontrollen und einiger Verbesserungen nach wie vor in den Gefängnissen und Polizeiwachen des Landes herrschten.
Der 16 Jahre alte Häftling Ibrahim Bah starb im Februar nach einem Ausbruchsversuch aus der Jugendarrestanstalt Kingtom Remand Home in Freetown nach brutalen Schlägen des Personals. Zwei weitere Jungen mussten im Krankenhaus behandelt werden. Obwohl die Polizei mit Unterstützung der UNAMSIL unverzüglich Ermittlungen aufnahm, blieben die mutmaßlichen Täter auf freiem Fuß.
Es wurden Sofortmaßnahmen zum Schutz der Jugendlichen in der Arrestanstalt ergriffen. Der Vorfall führte außerdem zu einer Überprüfung des Jugendstrafrechts durch die UNAMSIL, das Kinderhilfswerk UNICEF und die Regierung mit dem Ziel, ein Reformpaket auf den Weg zu bringen, das überarbeitete Gesetze sowie Schulungen und Richtlinien für Polizei und Justiz umfasste.
Recht auf freie Meinungsäußerung
Paul Kamara, der Herausgeber der Zeitung For di People, wurde im Oktober wegen »aufrührerischer Schmähschriften« zu zwei gleichzeitig zu verbüßenden Freiheitsstrafen von zwei Jahren verurteilt. Seine Zeitung hatte im Oktober 2003 behauptet, ein Untersuchungsausschuss sei 1967 zu dem Schluss gelangt, dass sich Staatspräsident Kabbah – damals noch ein Ministerialbeamter – des Betrugs schuldig gemacht habe. Die Proteste von amnesty international gegen die Inhaftierung von Paul Kamara hoben auf die unverhältnismäßige Strafe und die Aushöhlung des Rechts auf freie Meinungsäußerung ab.
Flüchtlinge und intern Vertriebene
Die Rückführung sierra-leonischer Flüchtlinge aus Guinea und Liberia war bis Juli abgeschlossen. Auch innerhalb des Landes vertriebene Menschen waren in ihre Herkunftsregionen zurückgekehrt. Da sich die Sicherheitslage in Liberia verbessert hatte, begann das Amt des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge (UNHCR) im Oktober mit der Umsetzung eines Programms zur freiwilligen Repatriierung von ungefähr 66000 liberianischen Flüchtlingen in Sierra Leone.
Ungefähr 340 ehemalige liberianische Kombattanten waren in Mape im Bezirk Port Loko interniert. Obwohl nationale Hilfsorganisationen und das Internationale Komitee vom Roten Kreuz intervenierten, blieben die Haftbedingungen extrem hart und hatten Berichten zufolge den Tod von mindestens zwei Menschen zur Folge. Es war geplant, die Internierten nach Liberia zurückzuführen und sie dort an Programmen zur Entwaffnung, Demobilisierung und Wiedereingliederung von Kombattanten teilhaben zu lassen.
UN-Mission in Sierra Leone
Die Menschenrechtsabteilung der UNAMSIL beobachtete nach wie vor die Einhaltung der Menschenrechte auf Polizeiwachen, in Gefängnissen, im Justizwesen sowie in staatlichen Einrichtungen und setzte sich durch Schulungen und Sensibilisierungsprogramme weiterhin für die Förderung der Menschenrechte von Frauen ein. Überdies führte sie Schulungsmaßnahmen in Fragen des internationalen Menschenrechtsschutzes und des humanitären Völkerrechts durch, an denen UNAMSIL-Soldaten, Mitarbeiter der Justiz, Beamte mit Polizeibefugnissen sowie Mitglieder von Menschenrechtsorganisationen und anderen zivilgesellschaftlichen Gruppen teilnahmen.
Im September berichtete die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, dass weiterhin Vorwürfe über sexuellen Missbrauch und sexuelle Ausbeutung durch UNAMSIL-Soldaten eingingen. Die Ergebnisse von Ermittlungen der UNAMSIL im Falle einer 19-jährigen Frau, die im April anscheinend von UNAMSIL-Soldaten missbraucht und ermordet worden war, lagen der Öffentlichkeit Ende des Berichtsjahres noch nicht vor.
Berichte und Missionen von amnesty international
Berichte
The Special Court for Sierra Leone: An open letter from Amnesty International to President Olusegun Obasanjo (ai-Index: AFR 44/002/2004)
Sierra Leone: Statement at the official opening of the court-house of the Special Court for Sierra Leone (ai-Index: AFR 51/004/2004)
Special Court for Sierra Leone: A historic decision to reject amnesty for crimes under international law (ai-Index: AFR 51/006/2004)
Nigeria/Sierra Leone: Special Court ruling – no immunity for former Liberian President Charles Taylor (ai-Index: AFR 44/018/2004)
Open letter to Permanent Representatives at the African Union regarding the case of Charles Taylor, former President of Liberia, indicted for crimes against humanity and war crimes (ai-Index: IOR 63/007/2004)
Nigeria: Amicus Curiae brief submitted to the Federal High Court reviewing refugee status granted to Charles Taylor (ai-Index: AFR 44/030/2004)
Sierra Leone: Amnesty International expresses dismay at 10 death sentences for treason (ai-Index: AFR 51/009/2004)
Missionen
Bei Besuchen in Sierra Leone im März und im Juli trafen Delegierte von amnesty international mit Regierungsvertretern, Mitarbeitern des Sondergerichtshofs für Sierra Leone sowie mit Mitarbeitern regierungsunabhängiger Organisationen zusammen. Sie nahmen auch als Beobachter an Prozessen des Sondergerichtshofs teil.