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Jahresbericht 2005

Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2004

ARMENIEN

Amtliche Bezeichnung: Republik Armenien
Staatsoberhaupt: Robert Kotscharjan
Regierungschef: Andranik Markarjan
Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft
Statut des Internationalen Strafgerichtshofs: unterzeichnet
UN-Frauenrechtskonvention: ratifiziert
Zusatzprotokoll zur Frauenrechtskonvention: nicht unterzeichnet


     
Berichten zufolge setzte die Polizei bei der Verhaftung zahlreicher Demonstranten, die den Rücktritt von Präsident Kotscharjan forderten, in unverhältnismäßiger Weise Gewalt ein. Eine Vielzahl von aktiven Mitgliedern und Anhängern der Opposition, unter ihnen Frauen, sollen von den Ordnungskräften geschlagen und anderweitig misshandelt worden sein. Journalisten, Aktivisten der Opposition und ein Menschenrechtsverteidiger wurden von Unbekannten tätlich angegriffen. Entgegen den Verpflichtungen, die Armenien gegenüber dem Europarat eingegangen ist, wurden Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen auch weiterhin zu Freiheitsstrafen verurteilt.

Hintergrundinformationen

Aus Protest gegen die Weigerung des Parlaments, die Abhaltung eines Referendums über den Verbleib von Präsident Kotscharjan im Amt zu ermöglichen, boykottierten die Abgeordneten der Opposition von Februar an die Parlamentsarbeit. Oppositionsparteien starteten eine zweimonatige Kampagne öffentlicher Massenproteste und Demonstrationen, um den Rücktritt des Präsidenten zu erzwingen. Die Behörden werteten die Kampagne als Putschversuch und leiteten gegen das Oppositionsbündnis Artarutyn (Gerechtigkeit) ein Strafverfahren ein, das jedoch Berichten zufolge im September eingestellt wurde. Die Opposition wies Vorwürfe, zu einem gewaltsamen Sturz der verfassungsmäßigen Ordnung aufgerufen zu haben, entschieden zurück. Im Zuge der Kampagne wurden Hunderte Anhänger der Opposition festgenommen und eine Vielzahl von ihnen nach Prozessen, die internationalen Standards der Fairness offenkundig nicht entsprochen haben, zu jeweils 15 Tagen Freiheitsentzug verurteilt.

Im Oktober erkannte das Justizministerium die Zeugen Jehovas offiziell als Religionsgemeinschaft an, was ihnen zuvor neun Jahre lang verwehrt worden war.

Misshandlungen und der Einsatz exzessiver Gewalt

Am 13. April gingen Sondereinsatzkräfte der Polizei mit Wasserwerfern und Betäubungsgranaten gegen die Teilnehmer einer friedlichen Protestkundgebung in der Hauptstadt Jerewan vor. Dabei trugen zahlreiche Demonstranten Verletzungen davon und wurden in Haft genommen. Vier Journalisten, die über die Ereignisse berichteten, wurden von der Polizei brutal zusammengeschlagen. Noch in der gleichen Nacht führten bewaffnete Polizeieinheiten in den Büros der größten Oppositionsparteien Razzien durch, in deren Verlauf Berichten zufolge zahlreiche weitere Anhänger der Opposition misshandelt wurden, unter ihnen auch Frauen. Nach vorliegenden Meldungen mussten die meisten der Festgenommenen bis zu 48 Stunden in Polizeizellen zubringen. Menschenrechtsorganisationen und Oppositionsparteien erhoben zudem den Vorwurf, dass die im Zuge der Demonstration und der anschließenden Razzien in Gewahrsam genommenen Personen auf Polizeistationen erneut mit Schlägen traktiert und anderweitig misshandelt worden seien.

Die Parlamentarische Versammlung des Europarates verabschiedete am 28. April eine Resolution, in der sie das gewaltsame Vorgehen der Polizei während der Proteste der Opposition in Armenien verurteilte und die Behörden aufrief, sämtlichen Berichten über Menschenrechtsverletzungen nachzugehen und alle inhaftierten Anhänger der Opposition freizulassen.

Wagharschak Harutjunjan, Mitglied der oppositionellen Republikanischen Partei und ehemals Verteidigungsminister Armeniens, wurde unter der Anklage des Aufrufs »zum gewaltsamen Sturz der verfassungsmäßigen Ordnung« und wegen »öffentlicher Beleidigung hoher Regierungsvertreter« zwei Monate lang in Untersuchungshaft gehalten. Nach Protesten aus dem Ausland kam er schließlich wieder frei. In einer Rede vor der Parlamentarischen Versammlung des Europarates verteidigte Präsident Kotscharjan im Juni die Anwendung polizeilicher Gewalt gegen Anhänger der Opposition während der Demonstration am 13. April.

Im Juli veröffentlichte der Europäische Ausschuss gegen Folter seinen ersten Bericht über Armenien, der auf Erkenntnissen basierte, die Ausschussmitglieder während eines Besuchs des Landes im Oktober 2002 gewonnen hatten. In dem Bericht wurde bemängelt, dass von der Polizei festgenommene Personen einem hohen Risiko ausgesetzt waren, misshandelt zu werden. Deshalb enthielt er die Empfehlung an die armenische Regierung, der Schulung von Polizeibeamten Priorität einzuräumen. Beanstandet wurden ferner die Überfüllung der Strafvollzugseinrichtungen, die Haftbedingungen von zu lebenslangem Freiheitsentzug verurteilten Personen und Mängel in einer namentlich genannten psychiatrischen Einrichtung.

Im Mai sprach ein Gericht den 24-jährigen Edgar Arakeljan, ein aktives Mitglied der Opposition, schuldig, während der Demonstration am 13. April »einen Staatsbeamten in Ausübung seines Dienstes tätlich angegriffen zu haben«, und verurteilte ihn zu 18 Monaten Freiheitsentzug. Der junge Mann räumte ein, eine leere Plastikflasche gegen einen Polizisten geschleudert zu haben, machte aber geltend, dies sei in Notwehr geschehen, nachdem der Beamte ihn geschlagen und ihm dabei einen Schnei-

dezahn abgebrochen habe. Vor Gericht gab er an, in der Untersuchungshaft gefoltert worden zu sein. Im August hielt das zuständige Berufungsgericht Urteil und Strafmaß gegen Edgar Arakeljan aufrecht. Er kam im September aus dem Gefängnis frei, nachdem er ein Drittel seiner Strafe verbüßt hatte.

Tätliche Angriffe auf Journalisten, Oppositionelle und Menschenrechtsverteidiger

Die Polizei soll untätig zugesehen haben, als am 5. April rund 25 Männer eine Kundgebung der Opposition sprengten, Journalisten mit Schlägen und Fußtritten traktierten und ihre Ausrüstung zerstörten. Zeugen beschrieben die Angreifer als athletisch gebaut mit kahl rasierten Köpfen. Im Juni verurteilte ein Gericht in Jerewan zwei Männer wegen ihrer Beteiligung an dem Zwischenfall zu Geldstrafen in nur geringer Höhe. Am 22. April sollen drei Unbekannte ähnlichen Aussehens wie die Angreifer vom 5. April den Oppositionspolitiker Aschot Manutscharjan zusammengeschlagen und schwer verletzt haben. Es hieß, die Polizei habe die Ermittlungen in dem Fall im Juni vorläufig eingestellt, weil es ihr nicht gelungen sei, die Täter ausfindig zu machen. Im September vernahm die Polizei einen Mann ein, den Aschot Manutscharjan als einen der Angreifer identifiziert hatte. Anklage wurde gegen den Mann jedoch nicht erhoben.

Am 30. März wurde der Menschenrechtler Michail Danieljan vor seinem Haus von vier unbekannten Männern angegriffen, die ihm Berichten zufolge Fausthiebe gegen den Kopf und Fußtritte versetzten, nachdem er bereits zu Boden gefallen war. Michail Danieljan vermutete, dass der Anschlag mit seinem menschenrechtlichen Engagement in Zusammenhang gestanden hat. Präsident Kotscharjan soll eine Untersuchung des Zwischenfalls angeordnet haben, doch konnten die Täter nicht ermittelt werden.

Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen

Obwohl das Parlament im Dezember 2003 ein Gesetz verabschiedet hatte, das die Einführung eines unbewaffneten Militärdienstes oder alternativ eines zivilen Ersatzdienstes vorsah, wurden Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen weiterhin zu Gefängnisstrafen verurteilt. Damit ignorierten die Behörden auch eine Forderung des Europarates, alle inhaftierten Kriegsdienstverweigerer freizulassen. Das genannte Gesetz trat im Juli in Kraft. Allerdings betrug die darin festgelegte Dauer des Ersatzdienstes das Doppelte des Militärdienstes und hatte somit Strafcharakter.

Bis Ende 2004 waren 13 Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen, bei denen es sich ausnahmslos um Zeugen Jehovas handelte, zu Gefängnisstrafen zwischen einem und zwei Jahren verurteilt worden, gegen einen 14. war eine Geldstrafe verhängt worden. Weitere elf Kriegsdienstverweigerer kamen auf Bewährung aus der Haft frei.

Berichte von amnesty international

Europe and Central Asia: Summary of Amnesty International’s Concerns in the Region, January–June 2004: Armenia (ai-Index: EUR 01/005/2004)

Belarus and Uzbekistan: the last executioners – The trend towards abolition in the former Soviet space (ai-Index: EUR 04/009/2004)

amnesty international

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