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Jahresbericht 2007

Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2006

GEORGIEN

Amtliche Bezeichnung: Georgien

Staatsoberhaupt: Micheil Saakaschwili

Regierungschef: Zurab Noghaideli

Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft

Statut des Internationalen Strafgerichtshofs: ratifiziert

Nach vorliegenden Meldungen waren im Berichtszeitraum Untersuchungshäftlinge und Strafgefangene mehrfach Misshandlungen ausgesetzt. Bei der Niederschlagung von Häftlingsrevolten setzten die Sicherheitskräfte dem Vernehmen nach unverhältnismäßige Gewalt ein. Dabei kamen mindestens sieben Gefängnisinsassen ums Leben, zahlreiche weitere wurden verletzt. Auch die Einsatzkräfte hatten in ihren Reihen Verletzte zu beklagen. Zahlreiche Fälle von Folterungen, Misshandlungen und exzessiver Gewaltanwendung, für die Polizeibeamte verantwortlich gewesen sein sollen, blieben ohne strafrechtliche Ahndung. Die Behörden unterließen es, Frauen vor familiärer Gewalt zu schützen und die Täter vor Gericht zu bringen. amnesty international begrüßte die Verabschiedung eines Gesetzes gegen häusliche Gewalt, bedauerte jedoch, dass die Umsetzung darin enthaltener Bestimmungen zur Schaffung von Zufluchtsstätten für Frauen und Kinder erst 2008 erfolgen soll. Die international nicht anerkannten Gebiete Abchasien und Südossetien behielten die Todesstrafe bei. In Südossetien mussten zivilgesellschaftlich engagierte Personen, die Kontakte zu Aktivisten in Georgien unterhielten, mit behördlichen Schikanen rechnen.

Folterungen, Misshandlungen und unverhältnismäßige Gewaltanwendung

Im Dezember 2005 lief ein zweijähriger Aktionsplan der Regierung zur Bekämpfung der Folter aus, obwohl zahlreiche Empfehlungen verschiedener internationaler Menschenrechtsgremien nach wie vor der Umsetzung harrten. Dazu zählten konkrete Handlungsvorschläge, die der UN-Sonderberichterstatter über Folter, der UN-Ausschuss gegen Folter und das Europäische Anti-Folter-Komitee den georgischen Behörden unterbreitet hatten.

Im April beschloss das Parlament, sämtliche Verjährungsfristen für die strafrechtliche Verfolgung von Folter, Folterandrohung sowie grausamer und unmenschlicher Behandlung aufzuheben.

In einer Reihe von Fällen wurden Ermittlungen zur Aufklärung von Vorwürfen über Folterungen und Misshandlungen eingeleitet, in deren Folge fünf Beamte zu Freiheitsstrafen zwischen drei und sieben Jahren verurteilt wurden. In zumindest einigen dieser Fälle sollen die Ermittlungen weder umfassend noch unparteiisch gewesen sein.

Im Januar prügelten in einem Außenbezirk von Tiflis Mitarbeiter des Innenministeriums brutal auf Sandro Girgwliani und seinen Freund Lewan Buchaidse ein und unterwarfen die beiden anderweitigen Misshandlungen. Lewan Buchaidse, den sie am Ort des Geschehens zurückließen, konnte sich zurück in die Stadt retten, Sandro Girgwliani starb jedoch an den ihm zugefügten Verletzungen und wurde tags darauf in der Nähe eines Friedhofs tot aufgefunden. Im Juli verurteilte ein Gericht vier Beamte im Zusammenhang mit dem Tod von Sandro Girgwliani zu Freiheitsstrafen. Vorwürfe, denen zufolge die schuldig gesprochenen Angeklagten auf Befehl eines leitenden Mitarbeiters des Innenministeriums gehandelt haben, waren hingegen nicht Gegenstand unparteiischer Ermittlungen.

Im Mai rief der UN-Ausschuss gegen Folter die georgischen Behörden auf, ein unabhängiges Gremium mit der regelmäßigen Überprüfung von Berichten über Menschenrechtsverletzungen durch Polizei- und Justizvollzugsbeamte zu beauftragen und die Strafverfolgungsbehörden mit zusätzlichen Ressourcen auszustatten, um sicherzustellen, dass Vorwürfen über Folterungen oder Misshandlungen unverzüglich und umfassend nachgegangen wird. Der Ausschuss verlangte ferner, dafür Sorge zu tragen, dass festgenommene Personen umgehend über ihre Rechte auf Hinzuziehung eines Rechtsbeistands und auf eine Untersuchung durch einen Arzt ihrer Wahl hingewiesen werden. Eine weitere Empfehlung lautete, gesetzliche Regelungen zur Entschädigung der Opfer staatlicher Gewaltexzesse vorzubereiten und für die Übergangszeit mit praktischen Maßnahmen zu gewährleisten, dass den Opfern Gerechtigkeit widerfährt und ihnen in fairer und angemessener Weise Wiedergutmachung zuteil wird.

Untersuchungsgefängnisse und Strafvollzugsanstalten

Aus den Untersuchungsgefängnissen und Strafvollzugsanstalten des Landes trafen Meldungen über Misshandlungen und die unverhältnismäßige Anwendung von Gewalt gegenüber Insassen ein. Offizielle Untersuchungen zur Aufklärung derartiger Vorwürfe fanden nicht statt. Die einzige Ausnahme bildete ein Zwischenfall vom März in einem Gefängnis in Tiflis. Allerdings wurden auch hier Ermittlungen erst im Juni aufgenommen, über deren Ergebnisse bei Jahresende noch keine Informationen vorlagen.

Am 27. März drangen Sondereinsatzkräfte der Polizei und der Strafvollzugsbehörden in das Untersuchungsgefängnis Nr. 5 in Tiflis ein, um eine angeblich im Voraus geplante Häftlingsrevolte niederzuschlagen und Ausbruchsversuche zu verhindern. Bei der Aktion kamen mindestens sieben Insassen ums Leben, zahlreiche andere wurden verletzt, ebenso mehrere Angehörige der Einsatzkräfte. Noch am selben Tag wiesen Präsident Saakaschwili und führende Vertreter der Regierung Vorwürfe zurück, wonach die staatlichen Sicherheitsbehörden mit exzessiver Gewalt gegen die Gefängnisinsassen vorgegangen sein sollen. Aus inoffiziellen Quellen verlautete, die Einsatzkräfte seien in die Haftanstalt gerufen worden, um spontane Proteste der Gefangenen gegen die brutale Behandlung von Patienten des Krankentraktes durch einen Aufseher und andere Bedienstete, geschehen in der Nacht vom 26. auf den 27. März, zu beenden. Nach vorliegenden Meldungen unternahmen die Einsatzkräfte keinen Versuch, die Situation mit gewaltfreien Mitteln unter Kontrolle zu bringen, sondern setzten sofort Schnellfeuerwaffen und Gummigeschosse gegen die Häftlinge ein und gingen mit Schlagstöcken gegen sie vor. Viele der dabei verletzten Gefangenen erhielten Berichten zufolge keine angemessene medizinische Versorgung. In einigen Fällen soll es erst der Intervention des Ombudsmannes zu verdanken gewesen sein, dass sich Ärzte um die Häftlinge kümmern durften.

Familiäre Gewalt gegen Frauen

Gewalt gegen Frauen seitens ihrer Partner oder ehemaligen Partner äußerte sich unter anderem in verbalen und psychischen Übergriffen, sexuellem Missbrauch sowie körperlichen Tätlichkeiten bis hin zu Tötungen. Zumeist wurden Frauen mit Schlägen und Fußtritten traktiert, bisweilen aber auch mit Zigaretten verbrannt, mit dem Kopf brutal gegen Wände gestoßen oder vergewaltigt.

Die Behörden führten keine aussagekräftigen Statistiken über das Vorkommen familiärer Gewalt. Eine von der Nichtregierungsorganisation Caucasus Women’s Research and Consulting Network durchgeführte Studie förderte jedoch zutage, dass 5,2 Prozent aller Frauen in Georgien häufig körperliche Gewalt durch ihre Lebensgefährten erleiden. Die Studie lieferte zusätzliches Datenmaterial zu den Erkenntnissen des UN-Bevölkerungsfonds, der in den Jahren 1999 und 2005 in Georgien Erhebungen durchgeführt hatte. Dabei hatten jeweils fünf Prozent der befragten Frauen von tätlichen Übergriffen im familiären Umfeld berichtet.

Die verbreitete Straffreiheit der Täter und ungenügende Maßnahmen zum Schutz der Opfer, beispielsweise ein mangelndes Angebot an temporären Zufluchtsstätten und an Frauenhäusern, erwies sich als Hindernis, das Problem familiärer Gewalt in den Griff zu bekommen. Weitere Defizite bestanden darin, dass kein funktionierendes System des Datenaustauschs zwischen Gesundheitsdiensten, Krisenzentren, Rechtsberatungsstellen und den Strafverfolgungsbehörden existierte und die Regierung es unterließ, Schulungsprogramme für Polizeibeamte, Staatsanwälte, Richter und Angehörige medizinischer Berufe im Umgang mit häuslicher Gewalt zur Pflicht zu machen.

Im Mai verabschiedete das Parlament ein Gesetz über Gewalt in der Familie, das der Regierung eine wichtige Handhabe bot, ihrer Verpflichtung zur Verhinderung von Übergriffen und zum Schutz der Überlebenden gerecht zu werden. Das Gesetz führte erstmals eine Definition familiärer Gewalt in innerstaatliches Recht ein und schuf die Grundlage, Schutzmechanismen zugunsten der Opfer und Unterlassungsverfügungen gegen die Täter zu erwirken. Es sah darüber hinaus die Einrichtung von Zufluchtsstätten für die einstweilige Unterbringung von Opfern familiärer Gewalt vor, doch wurde die Umsetzung dieser Bestimmung bis zum Jahr 2008 verschoben. Auch die Ausgestaltung eines Programms mit konkreten Maßnahmen und Vorgaben zur Durchführung des Gesetzes verzögerte sich und war bis Ende 2006 noch nicht erfolgt, obwohl der ursprüngliche Fahrplan vorgesehen hatte, dass dies innerhalb von vier Monaten nach amtlicher Bekanntmachung des Gesetzes hätte abgeschlossen sein müssen.

Der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau brachte im August sein Bedauern darüber zum Ausdruck, dass die im neu verabschiedeten Gesetz über familiäre Gewalt vorgesehene Schaffung von Zufluchtsstätten für Frauen und Kinder ebenso wie die Einrichtung von Therapiezentren für Gewalttäter nicht unverzüglich in Angriff genommen worden ist. Der Ausschuss beanstandete ferner das Fehlen offizieller Statistiken über das Ausmaß häuslicher Gewalt und bekundete sein Befremden darüber, dass in Georgien Gewalt in der Familie noch immer weithin als Privatangelegenheit betrachtet wurde. Er rief eindringlich dazu auf, einen nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung häuslicher Gewalt zügig fertigzustellen und umzusetzen sowie einen mit den notwendigen Ressourcen und Vollmachten ausgestatteten Mechanismus zu etablieren, um die Gleichbehandlung der Geschlechter zu fördern und in der Praxis zu überwachen. Der Ausschuss betonte die Notwendigkeit, den Opferschutz zu verstärken, eine aussagekräftige Datenbasis zu schaffen, getroffene Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen und in der Öffentlichkeit das Bewusstsein für das Problem familiärer Gewalt zu schärfen.

Abchasien und Südossetien

Bedrohung des Rechts auf freie Meinungsäußerung

Im Juni verlor die Mutter von Alan Dzhusoity, eines zivilgesellschaftlich engagierten jungen Mannes, ihre Arbeitsstelle als Direktorin einer Schule in der südossetischen Hauptstadt Zchinvali. Mit dieser Maßnahme versuchten die örtlichen Behörden offenbar, Druck auf ihren Sohn auszuüben, um ihn zu zwingen, seine Kontakte zu zivilgesellschaftlichen Organisationen in Georgien abzubrechen. Mehrere Tage später war Alan Dzhusoity zusammen mit seinen Mitstreitern Alan Parastajev und Timur Zchovrebov Gast einer Diskussionsrunde im georgischen Fernsehen. In seinen Wortbeiträgen sprach er sich für die Unabhängigkeit Südossetiens aus, rief zu Frieden und Dialog zwischen Südossetien und Georgien auf und verlangte von der georgischen Regierung, das Recht der südossetischen Bevölkerung auf Selbstbestimmung anzuerkennen. Eduard Kokoity, der amtierende Präsident von Südossetien, lud im weiteren Verlauf des Jahres zivilgesellschaftlich aktive Personen zu sich und warnte sie vor Kontakten zu Georgiern.

Todesstrafe

Während in Südossetien sowohl die Verhängung als auch die Vollstreckung von Todesurteilen ausgesetzt war, bestand in Abchasien lediglich ein Hinrichtungsmoratorium. Dort saßen im Berichtszeitraum zwei Gefangene im Todestrakt ein. Seit Anfang der 1990er Jahre sollen abchasische Gerichte mindestens 16 Todesurteile ausgesprochen haben.

Im Juni rief die Parlamentarische Versammlung des Europarates in einer Entschließung zur Todesstrafe in den Mitgliedstaaten und den Ländern mit Beobachterstatus Abchasien und Südossetien zur Abschaffung der Todesstrafe auf. An Abchasien erging ferner der eindringliche Appell, sämtliche anhängigen Todesurteile unverzüglich umzuwandeln, um die jahrelange Ungewissheit der Todestraktinsassen über ihr endgültiges Schicksal zu beenden.

Berichte und Missionen von amnesty international

Berichte

Europe and Central Asia: Summary of Amnesty International’s concerns in the region, January–June 2006 (ai-Index EUR 01/017/2006)

Georgia: Briefing to the Committee against Torture (ai-Index: EUR 56/005/2006)

Commonwealth of Independent States: Positive trend on the abolition of the death penalty but more needs to be done (ai-Index: EUR 04/003/2006)

Georgia: Thousands suffering in silence – Violence against women in the family (ai-Index: EUR 56/009/2006)

Missionen

Im Januar hielt sich eine Delegation von amnesty international zu Gesprächen mit führenden Regierungsvertretern und politischen Entscheidungsträgern in Georgien auf. Gegenstand der Unterredungen war in erster Linie die Folter- und Misshandlungsproblematik. Im April führte ein Mitarbeiter der Organisation vor Ort Ermittlungen zur Menschenrechtssituation durch.


amnesty international

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