Iran: Makwan Moloudzadeh, 21 Jahre alt
Der im Juni dieses Jahres zum Tode verurteilte Makwan Moloudzadeh hat Rechtsmittel gegen das Todesurteil eingelegt. Am 14. November 2007 fand vor einer Kammer des Obersten Gerichtshofs des Iran eine Anhörung zu diesem Rechtsmittel statt. In den kommenden Monaten wird das Gericht nun entscheiden, ob der zur Tatzeit minderjährige Makwan Moloudzadeh hingerichtet werden soll.
Der iranische Kurde Makwan Moloudzadeh war schuldig gesprochen worden, im Alter von 13 Jahren bei einer mutmaßlichen Vergewaltigung Analverkehr (lavat-e iqabi) praktiziert zu haben. Nach iranischem Recht gelten Jungen unter 14 Jahren und sieben Monaten (15 Mondjahre) und diejenigen, die die Pubertät noch nicht erreicht haben, als Kinder. In Paragraph 113 des iranischen Strafgesetzbuches heißt es: „Wenn ein Minderjähriger Analverkehr mit einem Minderjährigen hat, wird jeder mit 74 Schlägen bestraft, es sei denn, einer der Beteiligten, wurde zu der Handlung gezwungen [in diesem Fall wird diese Person nicht bestraft]“.
Berichten zufolge war Makwan Moloudzadeh am 1. Oktober 2006 in Paveh in der Provinz Kermanshah festgenommen worden. Am 7. Juni 2007 wurde er in einem unfairen Verfahren von der Abteilung 1 des Strafgerichts von Kermanshah für schuldig befunden und zum Tode verurteilt. Nach vorliegenden Informationen zogen die Kläger während des Verfahrens ihre Vorwürfe zurück, und mindestens einer von ihnen soll festgenommen worden sein, um vor Gericht auszusagen. Während des Prozesses hat Makwan Moloudzadeh immer wieder seine Unschuld beteuert. Seinen Angaben zufolge war er jedoch während der Verhöre misshandelt worden und hatte gestanden, im Jahr 1999 eine homosexuelle Beziehung mit einem Jungen gehabt zu haben.
Paragraph 49 des iranischen Strafgesetzbuches legt fest, dass Kinder, die eine Straftat begangen haben, von der strafrechtlichen Verfolgung ausgenommen sind. Die Entscheidung über mögliche Sanktionen obliegt laut iranischem Strafgesetzbuch den Erziehungsberechtigten, beziehungsweise im Falle einer Gerichtsentscheidung erfolgt eine Einweisung in eine Jugendstrafanstalt.
Makwan Moloudzadeh legte am 5. Juli 2007 Rechtsmittel gegen das Todesurteil ein, welches das Oberste Gericht des Landes jedoch am 1. August 2007 zurückwies. Der Richter hatte sich bei der Feststellung der Schuld auf das Prinzip „Kenntnis des Richters“ (’elm-e qazi) berufen und festgestellt, dass es zur Penetration gekommen sei und Makwan Moloudzadeh zum Zeitpunkt der Tat bereits die Pubertät erreicht hatte und somit wie ein Erwachsener zum Tode verurteilt werden könnte.
HINTERGRUNDINFORMATIONEN
Das Völkerrecht verbietet die Anwendung der Todesstrafe gegen Personen, die zum Zeitpunkt der ihnen zur Last gelegten Tat das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der UN-Ausschuss über die Rechte des Kindes hat sich mehrfach besorgt darüber geäußert, dass im Iran von Richtern über die Strafmündigkeit von jugendlichen Straftätern entschieden wird, wobei subjektive und willkürliche Kriterien zugrunde gelegt werden, wie das Erreichen der Pubertät, das Alter der Urteilsfähigkeit oder die Persönlichkeit des Kindes. Als Vertragsstaat des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte sowie des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes hat sich der Iran dazu verpflichtet, keine minderjährigen Straftäter hinzurichten. Trotzdem sind seit 1990 im Iran mindestens 27 Personen wegen Straftaten exekutiert worden, die sie im Alter von unter 18 Jahren begangen hatten. Fünf dieser Hinrichtungen fanden 2007 statt. Zuletzt wurde am 15. November 2007 der zur Tatzeit minderjährige Mohammad Reza Turk hingerichtet, nachdem man ihn des Mordes für schuldig befunden hatte. Derzeit befinden sich mindestens 75 minderjährige Straftäter im Iran im Todestrakt. amnesty international befürchtet zudem, dass noch mindestens 15 afghanische Kinder, denen Drogendelikte zur Last gelegt werden, in Gefahr sind, zum Tode verurteilt zu werden bzw. bereits verurteilt worden sind (siehe auch ai-Bericht „Iran: The last executioner of children“, MDE 13/059/2007, Juni 2007)**http://web.amnesty.org/library/index/engmde130592007
EMPFOHLENE AKTIONEN: Schreiben Sie bitte weitere E-Mails oder Luftpostbriefe, in denen Sie
- die Berichte begrüßen, denen zufolge der Obersten Gerichtshof den Fall von Makwan Moloudzadeh überprüft;
- sich angesichts der Berichte besorgt zeigen, denen zufolge das Gerichtsverfahren gegen Makwan Moloudzadeh nicht den internationalen Standards für einen fairen Prozess entsprach und der Richter sich auf subjektive und willkürliche Kriterien im Hinblick auf die Strafmündigkeit des Angeklagten berufen haben könnte, was einen Verstoß gegen das UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes darstellt;
- darlegen, dass im Berufungsverfahren offenbar nicht berücksichtigt wurde, dass mehrere Zeugen ihre Aussagen zurückgezogen haben;
- die Behörden an ihre Verpflichtung als Mitgliedsstaat des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte sowie des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes erinnern, welche die Anwendung der Todesstrafe bei minderjährigen Straftätern verbieten;
- die iranischen Behörden auffordern, die Todesstrafe für Personen abzuschaffen, die Straftaten vor Vollendung des 18. Lebensjahres begangen haben, um so die Rechtsprechung des Landes mit dessen völkerrechtlichen Verpflichtungen in Einklang zu bringen.
APPELLE AN:
His Excellency Ayatollah Mahmoud Hashemi-Shahroudi, Head of the Judiciary, Ministry of Justice, Ministry of Justice Building, Panzdah-Khordad Square, Tehran, IRAN
(oberste Justizautorität - korrekte Anrede: Your Excellency)
E-Mail: info@dadgostary-tehran.ir (Betreff: „FAO Ayatollah Shahroudi“)
KOPIEN AN:
His Excellency Gholamali Haddad Adel, Majles-e Shoura-ye Eslami, Baharestan Square, Tehran, IRAN (Parlamentssprecher)
E-Mail: hadadadel@majlis.ir
Kermanshah Central Prison, Street Number 101, Deisel Abad, Kermanshah, IRAN (Gefängnisdirektor)
E-Mail: markazi@kermanshaprisons.ir; ahead@kermanshaprisons.ir
Telefax: (00 98) 831 826 2049
Botschaft der Islamischen Republik Iran, S.E. Herrn Mohammad Mehdi Akhondzadeh Basti
Podbielskiallee 65-67, 14195 Berlin
Telefax: 030-8435 3535 - E-Mail: iran.botschaft@t-online.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 28. Dezember 2007 keine Appelle mehr zu verschicken.
RECOMMENDED ACTION: Please send appeals to arrive as quickly as possible, in Persian, Arabic, English or your own language:
- welcoming reports that a committee of the Supreme Court is re-considering the case against Makwan Moloudzadeh;
- noting that his original trial was unfair, as the judge is said to have relied on subjective and arbitrary criteria in contravention to the Convention on the Rights of the Child and that the appeal appears to have ignored the retraction of testimony made by witnesses;
- reminding the authorities that Iran is a state party to the International Covenant on Civil and Political Rights and the Convention on the Rights of the Child, which prohibit the use of the death penalty against people convicted of crimes committed when they were under 18, so executing Makwan Moloudzadeh would be a violation of international law;
- urging the authorities to abolish the death penalty for offences committed by anyone under the age of 18, so as to bring Iran’s domestic law into line with its obligations under international law.