FORDERUNGEN VON AMNESTY INTERNATIONAL
Die folgenden Länderkapitel enthalten zahlreiche Beispiele für Menschenrechtsverstöße, gegen die sich amnesty international wendet. Damit diese Übergriffe beendet werden, ruft die Organisation die Behörden all jener Staaten, aus denen Verstöße bekannt geworden sind, dazu auf, die nachfolgend aufgeführten Empfehlungen umzusetzen. Einige der Länderkapitel enthalten darüber hinaus zusätzliche und konkret auf die jeweilige Situation zugeschnittene Empfehlungen.
Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit
Extralegale Hinrichtungen und »Verschwindenlassen«
amnesty international fordert die Regierungen der Welt auf, extralegalen Hinrichtungen und dem »Verschwindenlassen« ein Ende zu setzen. Des Weiteren ruft die Organisation eindringlich dazu auf, dass derartige Menschenrechtsverletzungen unverzüglich, von unabhängiger Seite und effektiv untersucht und die Verantwortlichen vor Gericht gebracht werden.
Insbesondere fordert amnesty international die Regierungen der Welt auf:
- extralegale Hinrichtungen und das »Verschwindenlassen« von Menschen unmissverständlich zu verurteilen und gegenüber den Sicherheitskräften ihres Landes deutlich zu machen, dass derartige Verbrechen unter keinen Umständen geduldet werden;
- geheime Haft oder Inhaftierungen ohne Kontakt zur Außenwelt zu unterbinden und Maßnahmen zu ergreifen, die sicherstellen, dass Gefangene in der Haft ausfindig gemacht und geschützt werden können;
- einer jeden Person, die von extralegalen Hinrichtungen oder dem »Verschwindenlassen« gefährdet ist oder entsprechende Drohungen erhalten hat, wirksamen Schutz zukommen zu lassen;
- sicherzustellen, dass sich der Einsatz von Gewalt durch Beamte mit Polizeibefugnissen nur auf äußerste Notsituationen und ein geringstmögliches Maß beschränkt und tödliche Gewalt nur dann angewandt wird, wenn sie zum Schutz von Menschenleben unvermeidbar ist;
- eindeutige Befehlsstrukturen zu schaffen und eine übergreifende Kontrolle aller Sicherheitskräfte zu gewährleisten;
- ein Verbot von »Todesschwadronen«, Privatarmeen und paramilitärischen Kräften auszusprechen, die außerhalb der regulären Befehlsstrukturen operieren.
Folterungen und Misshandlungen
amnesty international fordert die Regierungen der Welt auf, Maßnahmen zur dauerhaften Beendigung von Folterungen und Misshandlungen zu ergreifen. Teil dieser Maßnahmen muss sein, dass Foltervorwürfe unverzüglich, unparteiisch und effektiv untersucht und die für solche Verbrechen Verantwortlichen vor Gericht gebracht werden.
Insbesondere schlägt amnesty international folgende Vorkehrungen zur Verhütung von Folterungen und Misshandlungen vor:
- Die politischen Entscheidungsträger müssen unmissverständlich deutlich machen, dass Folterungen und Misshandlungen unter keinen Umständen geduldet werden;
- Die Praxis der Haft ohne Kontakt zur Außenwelt muss beendet und in Gewahrsam befindlichen Personen die Möglichkeit einer unabhängigen medizinischen Untersuchung ebenso wie der Zugang zu einem Rechtsbeistand gewährt werden;
- Es ist per Gesetz zu untersagen, dass unter Folterungen erpresste Geständnisse vor Gericht als Beweismittel zugelassen werden;
- Unabhängige Inspekteure müssen Zugang zu allen Hafteinrichtungen erhalten;
- Häftlinge müssen über ihre Rechte aufgeklärt werden;
- Menschenrechtserziehung muss Bestandteil der Ausbildung von Beamten mit Polizeibefugnissen sein;
- Es ist dafür Sorge zu tragen, dass die Opfer von Folterungen finanziell entschädigt und medizinisch betreut werden und dass ihre Rehabilitation sichergestellt ist.
Todesstrafe
amnesty international fordert die Regierungen der Welt auf, die Todesstrafe per Gesetz und in der Praxis abzuschaffen.
Bis zur endgültigen Abschaffung dieser äußersten Strafe ruft amnesty international eindringlich dazu auf, Todesurteile umzuwandeln, ein Hinrichtungsmoratorium in Kraft zu setzen, internationale Standards, die den Anwendungsbereich der Todesstrafe einschränken, zu respektieren sowie zu gewährleisten, dass in Todesstrafenprozessen internationale Standards für ein faires Gerichtsverfahren in jeder Hinsicht gewahrt werden.
Anforderungen an das Strafjustizsystem
Straflosigkeit
Mit dem Begriff der Straflosigkeit oder Straffreiheit bezeichnet amnesty international das Versagen des Staates, die für Menschenrechtsverstöße Verantwortlichen vor Gericht zur Rechenschaft zu ziehen. Wird zugelassen, dass die Täter straffrei davonkommen, so leistet dies immer weiteren Menschenrechtsverstößen Vorschub.
Die Straflosigkeit verwehrt den Opfern und ihren Angehörigen sowohl das Recht darauf, dass die Wahrheit zutage gefördert und offiziell anerkannt wird, als auch die Rechte auf Gerechtigkeit und effektive Wiedergutmachung.
amnesty international ruft die Regierungen der Welt auf sicherzustellen, dass Berichte über Menschenrechtsverstöße unverzüglich, umfassend und unparteiisch untersucht und Tatverdächtige in Übereinstimmung mit internationalen Standards vor Gericht gebracht werden.
Der einzige Weg, das Vertrauen der Bevölkerung in die Rechtsordnung und die Justiz zurückzugewinnen und den Menschenrechten zum Durchbruch zu verhelfen, besteht darin, dass die Wahrheit über begangene Verbrechen aufgedeckt und die Täter ermittelt und strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.
Gewaltlose politische Gefangene
amnesty international fordert die unverzügliche und bedingungslose Freilassung aller gewaltlosen politischen Gefangenen, d. h. von Männern und Frauen, die – wo auch immer in der Welt – aufgrund ihrer politischen, religiösen oder anderweitigen geistigen Überzeugungen, aufgrund ihrer ethnischen Abstammung, ihres Geschlechts, ihrer Hautfarbe oder Sprache, ihrer nationalen oder sozialen Herkunft, ihres wirtschaftlichen Status, ihrer Geburt oder aufgrund eines anderen Status inhaftiert sind – vorausgesetzt, dass sie Gewalt weder angewendet noch befürwortet haben.
Faire Gerichtsverfahren
amnesty international setzt sich dafür ein, dass politische Gefangene entweder einer erkennbar strafbaren Handlung angeklagt und zügig und in fairer Weise vor Gericht gestellt oder aber freigelassen werden.
Die Gerichtsverfahren müssen internationalen Mindeststandards der Fairness entsprechen. Dazu zählt beispielsweise das Recht auf eine faire Anhörung vor einem zuständigen, unabhängigen und unparteiischen Gericht, das Recht auf hinreichend Zeit und Gelegenheit zur Vorbereitung der Verteidigung sowie das Recht auf Berufung vor einem höheren Gericht.
Haftbedingungen
amnesty international fordert die Regierungen der Welt auf sicherzustellen, dass die Haftbedingungen in ihren Ländern internationalen Menschenrechtsstandards für die Behandlung von Gefangenen entsprechen und nicht grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung gleichkommen.
Wirtschaftliches Handeln und Schutz der Menschenrechte
Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
Die Unteilbarkeit und gegenseitige Abhängigkeit aller Menschenrechte bedingt, dass ein wirksames Eintreten für die Wahrung bürgerlicher und politischer Freiheitsrechte immer auch Bemühungen um die Einhaltung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte beinhalten muss. amnesty international entwickelt derzeit ein Programm, das auf die Durchsetzung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte ausgerichtet ist.
Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte haben ihre Verankerung in internationalen Rechtsgrundsätzen. Die Rechtsphilosophie in vielen Staaten und Bestrebungen, die genannten Rechte in die Verfassung aufzunehmen, zeigen, dass die Einforderung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte auf juristischem Wege durchaus möglich ist. Darüber hinaus existieren auf internationaler Ebene eine Vielzahl von Standards, die Einzelpersonen und Gruppen eine Handhabe bieten, sich mit Beschwerden über die Verletzung ihrer wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Rechte an zwischenstaatliche Organisationen zu wenden, beispielsweise an die Internationale Arbeitsorganisation (ILO), die Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) oder an regionale Institutionen des afrikanischen und amerikanischen Menschenrechtsschutzsystems.
Zu den Aktivitäten von amnesty international auf dem Gebiet der Durchsetzung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zählen Projekte zur Verwirklichung der Rechte auf Gesundheit, Nahrung, Ausbildung und Arbeit.
Wirtschaftsunternehmen und Finanzinstitutionen
Wirtschaftsinteressen beeinflussen und bestimmen in immer stärkerem Maße politisches Handeln. Bemühungen um wirtschaftliche Entwicklung lassen die Menschenrechte allzu häufig außer Acht. amnesty international vertritt die Position, dass wirtschaftliche Akteure – Unternehmen, internationale Finanzinstitutionen, internationale und regionale Wirtschaftsforen sowie maßgebliche Nichtregierungs- und zwischenstaatliche Organisationen – für ihr Handeln verantwortlich gemacht werden müssen und dass sie alles zu unterlassen haben, was die Menschenrechte beeinträchtigt.
amnesty international sucht den Kreis der wirtschaftlichen Akteure zu erweitern, die ihr Bekenntnis zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte durch praktisches Handeln unter Beweis stellen.
Nichtstaatliche Akteure
Als »nichtstaatliche Akteure« bezeichnet amnesty international Personen oder Gruppen, die nicht als Vertreter einer Regierung oder einer bewaffneten politischen Gruppe, sondern in privater Eigenschaft handeln.
Gemäß internationalen Menschenrechtsstandards tragen Regierungen die Verantwortung dafür, dass auf ihrem Hoheitsgebiet die Menschenrechte aller Bürger respektiert, geschützt und durchgesetzt werden. Kommen sie dieser Verpflichtung nicht nach, so trifft sie eine Mitverantwortung für Menschenrechtsverstöße seitens nichtstaatlicher Akteure.
amnesty international wendet sich gegen Übergriffe nichtstaatlicher Akteure, wenn
- das von ihnen zugefügte Leid in Art und Schwere Menschenrechtsverletzungen durch Regierungen, gegen die amnesty international tätig wird, vergleichbar ist. Dazu zählen beispielsweise Tötungen aus Gründen der »Familienehre« und Kindestötungen, die weibliche Geschlechtsverstümmelung, Sklaverei, Schuldknechtschaft und Zwangsprostitution, und
- schlüssige Hinweise dafür vorliegen, dass Regierungen ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen zur Unterbindung derartiger Praktiken nicht nachkommen. Indikatoren für die Mittäterschaft an oder Duldung von Übergriffen nichtstaatlicher Akteure sind das Ausbleiben von Maßnahmen zur Verhütung und Bestrafung solcher Taten, das Fehlen gesetzlicher oder anderweitiger Verbotsvorschriften zur Unterbindung von Übergriffen und das Versagen von Gerechtigkeit in Form von Wiedergutmachung und Entschädigung gegenüber den Opfern.
Diskriminierung
amnesty international wendet sich gegen schwerwiegende Verstöße des Rechts auf Freiheit von Diskriminierung.
amnesty international ruft die Regierungen der Welt auf, Maßnahmen zur Verhütung von Diskriminierung sowohl seitens staatlicher Funktionsträger als auch durch Privatpersonen zu ergreifen. Solche Maßnahmen können beispielsweise in der Ratifizierung internationaler Standards zur Vorbeugung gegen Diskriminierung bestehen. Hierzu zählen das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung und das UN-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau. Regierungen sind ferner aufgerufen, in innerstaatlichen Rechtsvorschriften ein Verbot der Diskriminierung auszusprechen und dafür Sorge zu tragen, dass sowohl die einschlägigen nationalen wie auch internationalen Standards zur Beendigung der Diskriminierung umfassend durchgesetzt werden.
Asylsuchende
amnesty international fordert die Regierungen auf sicherzustellen, dass Asylsuchende nicht in ein Land zurückgeführt werden, in dem sie von Verstößen gegen ihre grundlegenden Menschenrechte bedroht sind.
amnesty international fordert die Regierungen ferner auf sicherzustellen, dass sämtliche Asylbewerber Zugang zu einem fairen und unparteiischen individuellen Verfahren zur Anerkennung ihrer Flüchtlingseigenschaft erhalten, sowie zu gewährleisten, dass sie nicht willkürlich inhaftiert werden oder in anderer Weise unzulässigem Druck ausgesetzt sind.
Bewaffnete Konflikte
Menschenrechte in Kriegszeiten
In Situationen bewaffneter Konflikte wendet sich amnesty international gegen die Todesstrafe, gegen Folterungen und Misshandlungen, das »Verschwindenlassen« von Menschen, ungesetzliche Tötungen und die Inhaftierung von gewaltlosen politischen Gefangenen.
amnesty international nimmt zu bewaffneten Konflikten als solchen nicht Stellung. Ebenso bezieht sie in der Frage des Militärdienstes – abgesehen davon, dass inhaftierte Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen von ihr als gewaltlose politische Gefangene betreut werden – oder in der Frage der Rekrutierung von Soldaten – Kindersoldaten ausgenommen – keine Position.
Die Organisation wendet sich im Kontext bewaffneter Konflikte gegen unmittelbare Angriffe auf Zivilisten und gegen wahllose oder unverhältnismäßige Anschläge. Die Organisation ruft alle Konfliktparteien auf, Normen des humanitären Völkerrechts zu wahren.
Kindersoldaten
amnesty international setzt sich gegen die Rekrutierung von Kindersoldaten ein und ruft zum Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten auf.
Bewaffnete politische Gruppen
amnesty international wendet sich gegen Folterungen, Geiselnahmen und andere schwere Menschenrechtsverstöße durch bewaffnete politische Gruppen. Sie gibt ihrem Protest gegen derartige Übergriffe in direkten Appellen an die betreffenden Gruppen wie auch durch die Veröffentlichung von Berichten und anderen Stellungnahmen Ausdruck. Die Arbeit von amnesty international in diesem Bereich stützt sich auf grundlegende Normen des humanitären Völkerrechts.
Transfer von Polizei-, Militär- und Sicherheitsausrüstung
amnesty international ruft die Regierungen der Welt auf, Gesetze und Vorschriften zu erlassen und durchzusetzen, die den Export von Waffen verbieten, wenn nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass solche Transfers zu Menschenrechtsverletzungen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen beitragen.
- amnesty international fordert geeignete internationale Mechanismen zur wirksamen Kontrolle des Handels mit Kleinwaffen.
- amnesty international verlangt von allen Regierungen, dass sie umfassende Maßnahmen zur Kontrolle der privaten Vermittlung von Rüstungsgeschäften ergreifen, die verhindern, dass derartige Geschäfte zu Menschenrechtsverletzungen beitragen.
- amnesty international ruft dazu auf, den Gebrauch von Elektroschockwaffen durch Polizei- und Gefängnisbeamte umgehend auszusetzen und erst wieder zu gestatten, wenn durch unabhängige medizinische Untersuchungen nachgewiesen wurde, dass sie gesundheitlich unbedenklich sind.
- amnesty international fordert die Regierungen auf, die Verbreitung von Waffen und Ausrüstung zur Aufstandsbekämpfung – beispielsweise Wasserwerfer, Plastik- oder Gummigeschosse und chemische Waffen wie Pfeffersprays oder Tränengas – einer strengen nationalen und internationalen Kontrolle zu unterwerfen und sicherzustellen, dass sie nicht in die Hände von Menschenrechtsverletzern geraten.
- amnesty international setzt sich weiterhin für eine strenge Kontrolle und Überwachung der Ausbildung und des Trainings von Polizei-, Militär- und anderen Sicherheitskräften ein.
Förderung und Achtung der Menschenrechte
amnesty international fordert die Staaten auf, internationale und regionale Menschenrechtsschutzinstrumente ohne Vorbehalte zu ratifizieren sowie die Bestimmungen dieser Instrumente zu achten und zu fördern.