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amnesty journal Juni 2006

Gastkommentar

Ende der Freiwilligkeit

Vom Verhaltenskodex zum »Arms Trade Treaty«. Von Robert Lindner

Ende Juni werden sich hochrangige Regierungsvertreter in New York zwei Wochen lang über eine Neufassung des 2001 gestarteten UNO-Kleinwaffenaktionsprogramms beraten. Dieses freiwillige Instrument mag in gewissem Maß zur Eindämmung des weltweiten Waffenmissbrauchs beitragen, doch es kann der globalen Dimension des Problems auch künftig kaum gerecht werden. »Control Arms« fordert daher ein rechtlich verbindliches Kontrollabkommen zu Rüstungstransfers, den »Arms Trade Treaty«. Doch wozu überhaupt ein neues Vertragswerk – beweisen denn nicht die zahlreichen mehr oder weniger zahnlosen internationalen Verträge zu Abrüstung und Nichtverbreitung von ABC-Waffen, dass globale Kontrollversuche stets zwischen egoistischen Macht- und Wirtschaftsinteressen zerrieben werden?

Im Gegenteil, es ist eher erstaunlich, dass es bisher kein umfassendes Instrument zur Regelung aller Transfers von konventionellen Rüstungsgütern gibt: Schließlich gelten Pistolen, Schnellfeuergewehre, Artillerie und Panzer als die wahren Massenvernichtungswaffen unserer Zeit. Je nach Schätzung sterben jedes Jahr weltweit mehrere hunderttausend Menschen durch deren Missbrauch.

Engagement und Druck der weltweiten Zivilgesellschaft führten im Jahr 1999 zur Ottawa-Konvention über das Verbot von Anti-Personenminen. Trotz Verweigerung vieler mächtiger Staaten ist es eine Erfolgsgeschichte – zumindest die Exporte der tödlichsten Minenarten sind praktisch zum Erliegen gekommen.

Regierungen entwickelten in den letzten Jahren aus eigenem Interesse einige multilaterale Vereinbarungen, um Probleme wie den Kleinwaffenhandel oder den internationalen Terrorismus zu bekämpfen. Beispiele sind das Kleinwaffen-Dokument der OSZE oder das Wassenaar-Arrangement.

Alle diese Instrumente besitzen freiwilligen Charakter, sie beziehen sich meist nur auf bestimmte Waffenarten, und sie schließen in der Regel nur wenige »wohlmeinende« Staaten ein. Zudem ist ihre Umsetzung und Befolgung freiwillig. Skrupellose Personen oder Regierungen finden folglich nach wie vor leicht Schlupflöcher, um Waffen zu beschaffen.

Hoch im Kurs stehen derzeit regionale, politisch verbindliche Übereinkommen zur Regelung von Rüstungstransfers. Vorbild für eine Reihe anderer Regionen ist der EU-Verhaltenskodex zu Waffenausfuhren von 1998. Die EU plant, diesen Kodex demnächst in ein rechtlich verbindliches Instrument umzuwandeln. Bislang scheiterte dies am Widerstand einzelner Mitgliedsstaaten. Ähnliche Hoffnungen verbinden sich mit dem ECOWAS-Moratorium zu Kleinwaffen in Westafrika, das zu einem umfassenden Transferkontrollabkommen weiterentwickelt werden soll.

Es gibt kein Allheilmittel zur Lösung der weltweiten Waffenkrise. Ein »Arms Trade Treaty« würde einen verbindlichen Rahmen vorgeben, an dem sich künftig alle regionalen und nationalen Regel- und Gesetzeswerke ausrichten müssten. Damit wäre endlich ein einklagbarer völkerrechtlicher Standard geschaffen, an dem jedes einzelne Kauf-, Verkauf- und Transitgeschäft gemessen und beurteilt werden müsste.

Der Autor ist Kampagnenreferent bei Oxfam Deutschland.

amnesty international

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