KOSOVO/KOSOVA (SERBIEN)
Im Februar 2006 begannen in Wien Verhandlungen über den zukünftigen Status der serbischen und unter UN–Verwaltung stehenden Provinz Kosovo. Im März 2007 legte der Sondergesandte des UN-Generalsekretärs für den zukünftigen Status des Kosovo, Martti Ahtisaari, dem UN-Sicherheitsrat einen Vorschlag über einen endgültigen Status des Kosovo vor. Darin plädierte er für eine „Unabhängigkeit des Kosovo unter internationaler Aufsicht“. Da Russland im Vorfeld signalisierte, ein Veto einlegen zu wollen, wurde dieser Vorschlag im UN-Sicherheitsrat gar nicht zur Abstimmung gestellt. Die internationale Kontaktgruppe bestehend aus den USA, Russland, Frankreich, Großbritannien, Italien und Deutschland wurde stattdessen mit der Fortführung der Verhandlungen beauftragt. Eine Troika aus einem Vertreter der Europäischen Union (EU) und je einem Vertreter Russlands und den USA wird dem UN-Generalsekretär Ban Ki Moon bis zum 10. Dezember 2007 einen Bericht über den Stand der wieder aufgenommenen Gespräche mit den Vertretern Serbiens und des Kosovo vorlegen. Die UNMIK fährt in der Zwischenzeit damit fort, Kompetenzen auf die Provisorische Selbstregierung des Kosovo PISG zu übertragen.
Angesichts der lang andauernden Verhandlungen über den zukünftigen Status des Kosovo, bei denen sich kein Kompromiss abzeichnet, ist ein erneuter Ausbruch der Gewalt im Kosovo nicht ausgeschlossen. Wie zahlreiche Beobachter geht auch amnesty international (ai) davon aus, dass besonders Angehörige ethnischer Minderheiten davon betroffen wären.
Straffreiheit für Kriegsverbrechen
Die Täter und Verantwortlichen von tausenden Kriegsverbrechen, die während des Kosovo-Konfliktes verübt wurden, darunter Ermordungen, Vergewaltigungen, „Verschwindenlassen“ und Entführungen, sind bis heute auf freiem Fuß. Nach Auskunft von UNMIK hat es seit 1999 vor kosovarischen Gerichten zu 23 Verfahren wegen Kriegsverbrechen gegebenDie meisten dieser Verfahren fanden vor 2002 statt. In den wenigsten Fällen waren die Opfer Angehörige einer ethnischen Minderheit.
Prozesse gegen Serben, die seit 1999 von einer mehrheitlich ethnisch albanisch besetzten Jury verurteilt wurden, mussten wegen Unregelmäßigkeiten wieder aufgenommen werden und vor Gerichten mit mehrheitlich internationalen Richtern erneut verhandelt. In einigen Fällen wurden geringere Strafen ausgesprochen, in anderen wurden die Angeklagten freigesprochen.
Im Kosovo gibt es nach wie vor kein umfassendes Zeugenschutzprogramm. Im Juni 2007 kritisierte der Generalstaatsanwalt die kosovarische Polizei KPS, für 15 Zeugen der Anklage, die gegen Ramush Haradinaj aussagen sollen, keinen ausreichenden Schutz zu gewährleisten. Die Generalstaatsanwaltschaft befürchtet, dass daher das Verfahren gegen den früheren Führer der Kosovo-Befreiungsarmee UÇK aus Mangel an Beweisen eingestellt werden muss.
„Verschwundene“ und Vermisste
In den Jahren 1998 und 1999 fielen mehr als 3.000 ethnische Albaner dem „Verschwindenlassen“ vermutlich durch serbische Polizeieinheiten oder Paramilitärs zum Opfer. Vermisst werden seither auch etwa 1.200 Serben, Roma, Angehörige anderer Nationalitäten sowie ethnische Albaner, die einen gemäßigten politischen Standpunkt vertreten hatten oder der Zusammenarbeit mit den serbischen Behörden verdächtigt wurden. Vermutlich sind viele von ihnen von bewaffneten ethnischen Albanern entführt worden, vorwiegend im Juni 1999 und den darauf folgenden Monaten.
Eine für vermisste Personen zuständige Abteilung der internationalen Zivilpolizeibeobachter der UNMIK (CIVPOL) hat bisher nur geringe Fortschritte bei der Identifizierung von „verschwundenen“ und entführten Personen gemacht. Allgemein unternimmt die UNMIK nur wenige Schritte , um die ungelösten Fälle aufzuklären. Exhumierungen finden zwar statt, doch sind Exhumierungen von Minderheitenangehörigen allerdings die Ausnahme . Nach Auskunft des Internationalen Komitees des Roten Kreuzes galten in der ersten Jahreshälfte 2007 noch 1.300 Albaner, 500 Serben und 200 Angehörige anderer ethnischer Minderheiten als vermisst.
Der UN-Menschenrechtsausschuss zeigte sich im Juli 2006 besorgt, dass die UNMIK der Verfolgung der Täter nur geringe Priorität beimisst. Abgesehen von einer Ausnahme wurden Mitglieder der UÇK oder anderer bewaffneter albanischer Gruppen wegen der Entführung von Serben, Roma oder anderen Minderheitenangehörigen bisher nicht strafrechtlich verfolgt.
Ethnische Minderheiten
Ethnische Albaner stellen die Bevölkerungsmehrheit der Provinz. Im Kosovo leben verschiedene ethnische Minderheiten in meist ethnisch homogenen Enklaven. Deren größte Gruppe ist die der Serben. Die Gruppe der slawischen Muslime (Bosniaken, Gorani, Torbesh) ist die zweitgrößte Minderheitengruppe, gefolgt von Roma, Aschkali, Ägyptern, Türken und Kroaten.
Die Sicherheitslage im Kosovo hat sich leicht verbessert, bleibt jedoch besorgniserregend. Menschenrechtsverstöße wie Morde, Entführungen und andere Übergriffe auf das Leben und das Eigentum von ethnischen Minderheiten sind zwar insgesamt rückläufig. Dennoch gibt es weiterhin regelmäßig Übergriffe albanischer Extremisten auf Serben . Dass tätliche Übergriffe auf Roma in jüngster Zeit nicht bekannt geworden sind, erklären Vertreter der Roma-Gemeinschaften damit, dass Roma Angriffe vielfach nicht zur Anzeige bringen. Sie werden in hohem Maße diskriminiert und können daher ihren Rechten weder vor Behörden noch vor Gerichten erfolgreich Geltung verschaffen.
Bei Unruhen im März 2004 zielten die Angriffe nicht nur auf Serben, sondern unter anderem auch auf die Aschkali-Gemeinde in dem Dorf Vuþitrn/ Vushtrii. Gewaltsame Übergriffe auf die mehrheitlich albanischsprachigen und muslimischen Aschkali wurden in den letzten Monaten kaum mehr dokumentiert. Im Mai 2007 kam jedoch ein Aschkali gewaltsam ums Leben. Vertreter der Aschkali im Kosovo forderten daraufhin verstärkten Schutz für ihre Gemeinden.
Darüber hinaus ist Diskriminierung für viele ethnische Minderheiten im Kosovo an der Tagesordnung. Angehörige ethnischer Minderheiten haben kaum Zugang zu medizinischer und sozialer Versorgung Ihr Eigentum ist zerstört oder andere leben darin, für den Verlust oder Schaden erhalten sie keine Entschädigung. Häuser, die mühsam wieder aufgebaut wurden, werden immer wieder beschädigt, so dass Rückkehrer sie nicht beziehen können. Vor allem Roma und Serben sind in besonderer Weise benachteiligt und nicht in der Lage, sich eine Lebensgrundlage zu schaffen, die ihnen ein Leben in Würde und Sicherheit ermöglicht . Dass Angehörige der Roma-, Aschkali- und Ägypter-Gemeinschaften vielfach keine Personenstandsdokumente besitzen, trägt zusätzlich zu deren Ausschluss aus der Gesellschaft bei.
Vorschlag über den zukünftigen Status des Kosovo
Der Statusvorschlag Ahtisaaris sieht vor, dass der „Kosovo den höchsten Stand international anerkannter Menschenrechtsstandards und fundamentaler Freiheiten fördern, schützen und anerkennen soll“ und dass diese Rechte ohne Diskriminierung garantiert werden müssen. Der Schutz wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte sowie von Frauenrechten garantiert der Statusvorschlag jedoch nur unzureichend. Das Dokument nimmt im Zusammenhang mit dem im Kosovo anzuwendenden Recht keinen Bezug zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von 1966, zur Europäischen Sozialcharter von 1961 und der Konvention gegen Menschenhandel des Europarates von 2005.
Die Rechte der Minderheiten und ihrer Gemeinden stellen ein Schlüsselelement in dem Statusvorschlag dar. Dennoch gibt es Defizite hinsichtlich des Schutzes vor Diskriminierung der nicht-serbischen Minderheiten (Roma, Aschkali, Gorani, Bosniaken, Türken und weitere) und der Albaner, die in einer Minderheitensituation leben wie beispielsweise in Nord-Mitrovica.
Der Statusvorschlag betont, dass eine Rückkehr von Flüchtlingen in Sicherheit und Würde erfolgen muss. Die Voraussetzungen hierfür sind gegenwärtig nicht gegeben. Der Sondergesandte hat unmissverständlich betont, dass eine Rückkehr freiwillig erfolgen sollte. Allen Flüchtlingen und Binnenvertriebenen aus dem Kosovo wird in Übereinstimmung mit internationalen Konventionen das Recht zugesprochen, in den Kosovo zurückzukehren und ihren Besitz und ihr persönliches Eigentum in Anspruch zu nehmen
Zukünftige EU-Präsenz im Kosovo
Zurzeit wird eine zivile EU-Mission im Rahmen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) im Kosovo vorbereitet. Diese soll den endgültigen Status des Kosovo überwachen und Zuständigkeit der Vereinten Nationen für die Wiederherstellung rechtsstaatlicher Verhältnisse übernehmen. Das Mandat der Vereinten Nationen im Kosovo soll nach einer Entscheidung über den Status des Kosovo erlöschen.
Aufgrund der erheblichen Defizite bei der strafrechtlichen Aufarbeitung schwerer Menschenrechtsverstöße, die in der Vergangenheit und unter der UNMIK-Verwaltung begangen wurden, müssen internationale Menschenrechtsstandards nach Auffassung von amnesty international Grundlage bei der Planung und Durchführung der künftigen ESVP-Mission sein. Die ESVP-Mission muss dafür Sorge tragen, dass ausreichender Rechtsschutz für die Bevölkerung gewährleistet ist.
amnesty international fordert, dass eine qualifizierte Anlaufstelle für Menschenrechtsfragen eingerichtet wird. Die in der UN-Resolution 1325 formulierten Standards zum Schutz von Frauen während und nach bewaffneten Konflikten müssen integraler Bestandteil der Politik der ESVP-Mission werden.
In der Vergangenheit wurden Menschenrechtsverletzungen, die durch Personal der UNMIK oder der FOR verübt wurden, nicht strafrechtlich geahndet. Die bisherigen Planungen für eine zukünftige ESVP-Mission sieht ebenso wenig die Schaffung von Mechanismen vor, die eine strafrechtliche Verfolgung von internationalem Personal erlauben.
amnesty international fordert die internationale Gemeinschaft auf,
- die UNMIK und später die ESVP-Mission mit genügend finanziellen Ressourcen auszustatten, damit diese ihre Aufgaben effektiv erfüllen können.
amnesty international fordert die UNMIK und die zukünftige ESVP-Mission auf,
- die Aufklärung von Kriegsverbrechen und die Fälle von „Verschwundenen“ und Vermissten stärker voranzutreiben;
- die Bemühungen zu verstärken, ethnisch motivierte Übergriffe umgehend, unparteiisch und umfassend zu untersuchen, die Ergebnisse zu veröffentlichen und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen;
- Zeugenschutzprogramme für Zeugen von Kriegsverbrechen, von ethnisch motivierter Gewalt und von Frauenhandel zu etablieren;
- die Voraussetzungen für eine Rückkehr der Flüchtlinge und Binnenvertriebenen in Sicherheit und Würde zu schaffen.
amnesty international fordert die Innenminister und-senatoren des Bundes und der Länder auf,
- zwangsweisen Rückführungen ethnischer Minderheiten und traumatisierter Menschen in den Kosovo zu stoppen.