Usbekistan:
Ikram Muchtarow, 24 Jahre alt
Jusuf Schumajew, 21 Jahre alt
Die beiden oben genannten Männer sind in unmittelbarer Gefahr, hingerichtet zu werden, nachdem sie alle Berufungsmöglichkeiten erschöpft haben. Sie waren offenbar auf der Grundlage von unter Folter erpressten „Geständnissen“ zum Tode verurteilt worden.
Jusuf Schumajew [englische Transkription: Yusuf Zhumayev] wurde am 28. April 2003 vom Regionalgericht von Suchandarja [Sukhandarya] zum Tode verurteilt, nachdem man ihn für schuldig befunden hatte, im Januar 2003 die Ehefrau seines Bruders sowie seine Nichte und seinen Neffen ermordet zu haben. Er beteuert jedoch nach wie vor seine Unschuld und hat angegeben, von der Polizei gefoltert worden zu sein, um ihn zur Unterzeichnung eines „Geständnisses“ zu zwingen. Seinen Angaben zufolge drohte man ihm außerdem damit, seine Eltern und seine Schwester Muchabbat [Mukhabbat] festzunehmen, falls er kein „Geständnis“ ablege. Seinen eigenen sowie den Aussagen seiner Eltern zufolge wurde Jusuf Schumajew mit dem Kopf nach unten aufgehängt und geschlagen. Zudem quälte man ihn mit Elektroschocks und zwang ihn, sich nackt auf den nasskalten Betonfußboden zu legen. Jusuf Schumajew gab während des Gerichtsverfahrens an, gefoltert worden zu sein. Seine Vorwürfe wurden jedoch nach vorliegenden Informationen nicht untersucht.
Sein Bruder, der Ehemann und Vater der Mordopfer, erklärte: „Ich glaube nicht, dass mein Bruder ein Mörder ist. Er hat niemals böse Absichten gegen meine Familie gehegt und hatte meine Kinder sehr lieb.“
Ikram Muchtarow [Ikram Mukhtarov] wurde in einem anderen Gerichtsverfahren am 24. Mai 2004 vor dem Stadtgericht Taschkent zum Tode verurteilt. Das Gericht hatte ihn für schuldig befunden, im Mai 2001 einen Mann und eine Frau ermordet zu haben. Seine Angaben, unter Folter zu einem „Geständnis“ gezwungen worden zu sein, wurden Berichten zufolge vor Gericht ignoriert.
Der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen hat die Behörden Usbekistans am 19. Juli 2004 aufgefordert, die Hinrichtung der beiden Männer auszusetzen, solange der Ausschuss prüft, ob in ihren Fällen gegen Bestimmungen des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte verstoßen wurde. Die usbekischen Behörden haben jedoch bislang in mindestens zwölf Fällen derartige Einwände ignoriert.
In Usbekistan werden Familienangehörige von Todeskandidaten nicht über das bevorstehende Hinrichtungsdatum informiert. Zudem deuten Anzeichen darauf hin, dass auch die Gefangenen selbst nicht über ihr Hinrichtungsdatum in Kenntnis gesetzt werden.
HINTERGRUNDINFORMATIONEN
Nach seinem Besuch in Usbekistan im November und Dezember 2002 erklärte der UN-Sonderberichterstatter über Folter, dass Folter in Usbekistan „systematisch“ angewandt werde. In seinem Bericht vom Februar 2003 stellte der Sonderberichterstatter fest, dass „die Abschaffung der Todesstrafe einen positiven Schritt hin zur Respektierung des Verbots von Folter und anderen Formen der Misshandlung bedeuten würde“.
Seit 2000 sind die Todesurteile von mindestens 13 Gefangenen, für die amnesty international sich eingesetzt hatte, in Haftstrafen umgewandelt worden. Im September 2001 erklärte der usbekische Staatspräsident Islam Karimow öffentlich, dass ungefähr 100 Personen jedes Jahr in Usbekistan hingerichtet werden. Da Informationen über die Todesstrafe in Usbekistan von den Behörden als Staatsgeheimnis eingestuft werden, gibt es keine verlässlichen, öffentlich zugänglichen Angaben über die Anwendung der Todesstrafe in dem zentralasiatischen Staat. Mehrere lokale Menschenrechtsgruppen gehen davon aus, dass in Usbekistan jährlich über 200 Menschen hingerichtet werden.
EMPFOHLENE AKTIONEN: Schreiben Sie bitte Telefaxe oder Luftpostbriefe, in denen Sie
- den Staatspräsidenten auffordern, die gegen Ikram Muchtarow und Jusuf Schumajew verhängten sowie alle weiteren anhängigen Todesurteile umzuwandeln;
- die Behörden auffordern, der Forderung des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen vom 19. Juli 2004 nachzukommen und die Hinrichtung der beiden Männer auszusetzen solange ihr Fall geprüft wird und somit der Verpflichtung Usbekistans als Vertragsstaat des Fakultativprotokolls des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte zu entsprechen;
- sich angesichts der Berichte besorgt zeigen, denen zufolge Ikram Muchtarow und Jusuf Schumajew in der Untersuchungshaft misshandelt und gefoltert wurden, um „Geständnisse“ von ihnen zu erpressen;
- die Behörden auffordern, umgehend gründliche und unparteiische Untersuchungen dieser Vorwürfe einzuleiten, die Ergebnisse zu veröffentlichen und die Verantwortlichen gegebenenfalls vor Gericht zu stellen.
APPELLE AN:
den Präsidenten der Republik Usbekistan, Islam Karimow:
Respublika Uzbekistan, 700163 g. Tashkent, ul. Uzbekistanskaya, 43; Rezidentsia Prezidenta,
Prezidentu RU, Karimovu I.A., USBEKISTAN
(korrekte englische Anrede: Dear President Karimov)
den Außenminister, S. S. Safojew:
Respublika Uzbekistan, 700029 g. Tashkent, ul. Usbekistanskaya 9, Ministerstvo Inostrannykh Del Respubliki Usbekistan (MID), Ministru Safoyevu S. S., USBEKISTAN
Telefax: (00 998) 71-139 1517
(korrekte englische Anrede: Dear Minister)
KOPIEN AN:
den Staatsanwalt, Raschidchon Hamidowitsch Kodirow:
Respublika Uzbekistan, 700047 g. Tashkent, Gorodskaya Prokuratura, Prokuroru KODIROVU R. Kh, USBEKISTAN (Staatsanwalt – korrekte Anrede: Dear Procurator)
Telefax: (00 998) 71-133 3917
Kanzlei der Botschaft der Republik Usbekistan, Perleberger Str. 62, 10559 Berlin
(S.E. Herrn Ison Mustafoev)
Telefax: 030-3940 9862
E-Mail: botschaft@uzbekistan.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Usbekisch, Russisch, Englisch oder auf Deutsch.
RECOMMENDED ACTION: Please send appeals to arrive as quickly as possible, in English, Russian, Uzbek or your own language:
- urging the President to commute Yusuf Zhumayev and Ikram Mukhtarov’s death sentences and all other death sentences that come before him;
- urging the authorities to abide by the 19 July 2004 request by the United Nations Human Rights Committee to stay the men's executions while their cases are being considered, and thereby honour Uzbekistan's obligation as a party to the Optional Protocol to the International Covenant on Civil and Political Rights;
- expressing concern about allegations that Yusuf Zhumayev and Ikram Mukhtarov were tortured and ill-treated in pre-trial detention and urging the authorities to open impartial and thorough investigations into these allegations with anybody found responsible brought to justice.