KAMERUN
Amtliche Bezeichnung: Republik Kamerun
Staatsoberhaupt: Paul Biya
Regierungschef: Peter Mafany Musonge
Hauptstadt: Yaoundé
Einwohner: 15 Millionen
Amtssprachen: Englisch, Französisch
Todesstrafe: nicht abgeschafft
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Im Kampf gegen das Verbrechen begingen die Sicherheitskräfte Berichten zufolge mehrere hundert extralegale Hinrichtungen. Eine unabhängige Untersuchung dieser oder anderer in der Vergangenheit begangener Tötungen fand nicht statt. Nach wie vor fanden Folterungen und Misshandlungen statt, die Haftbedingungen waren lebensgefährlich. Der UN-Sonderberichterstatter über Folter bestätigte, dass die Folter verbreitet und systematisch angewandt wurde. Mitglieder der politischen Opposition und Journalisten wurden ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren in Haft gehalten. Auch Gefangene, die 1999 in unfairen Prozessen verurteilt worden waren, blieben inhaftiert, einige politische Langzeithäftlinge kamen hingegen frei.
Hintergrundinformationen
Die Regierung wies erneut Forderungen der Opposition nach einer unabhängigen Wahlkommission zurück. Internationale Beobachter hatten 1997 die Schaffung eines unabhängigen Gremiums empfohlen, nachdem die Parlamentswahlen von Unregelmäßigkeiten und Einschüchterungen überschattet gewesen waren und Oppositionsparteien die Präsidentschaftswahlen boykottiert hatten. Ein Gesetz aus dem Jahre 1990, mit dem das staatliche Sendemonopol aufgehoben wurde, trat im April in Kraft und führte zu einem Anstieg der Zahl privater und regionaler Radiosender.
Drastische Maßnahmen zur Verbrechensbekämpfung verstärkten die Besorgnis der Öffentlichkeit über die anhaltend hohe Zahl von Tötungen straftatverdächtiger Personen durch die Sicherheitskräfte.
Die Kontroverse um die geplante Pipeline vom Tschad durch Kamerun dauerte an. Örtliche Menschenrechts- und Umweltgruppen setzten sich für den Schutz der Umwelt und die Rechte von Minderheiten ein.
Im Oktober trafen Berichte über Angriffe von Angehörigen der Gendarmerie in der Küstenregion Bakassi ein, wobei Menschen zu Tode kamen und Eigentum beschädigt wurde. Das Gebiet, in dem reiche Ölvorkommen vermutet werden, ist seit einigen Jahren Gegenstand eines internationalen Rechtsstreits zwischen Kamerun und Nigeria.
Extralegale Hinrichtungen
Berichten zufolge wurden in Douala, der wirtschaftlichen Metropole des Landes, in der Umgebung von Douala und im Norden Kameruns Hunderte von Straftatverdächtigen unter Umständen getötet, die darauf schließen lassen, dass sie möglicherweise von den Sicherheitskräften extralegal hingerichtet worden sind. Eine unabhängige Untersuchung dieser oder ähnlicher in der Vergangenheit verübten Tötungen fand nicht statt.
Nach Prüfung des periodischen Berichts Kameruns forderte der UN-Ausschuss gegen Folter die Regierung im November zur Auflösung von Sondereinheiten der Sicherheitskräfte auf, denen schwere Verletzungen der Menschenrechte, unter anderem extralegale Hinrichtungen zur Last gelegt wurden.
Douala
Im Februar wurde eine als Operatives Einsatzkommando (Commandement opérationnel – CO) bezeichnete Sondereinheit geschaffen, um die Kriminalität auf den Straßen von Douala und der Hauptstadt Yaoundé zu bekämpfen. Wie es hieß, hat sich die Einheit der Tötung zahlreicher vermeintlicher Krimineller schuldig gemacht. Darüber hinaus soll sie Häftlinge verprügelt, vergewaltigt und auf andere Weise gefoltert haben.
Am 9. April wurde in Douala die verstümmelte Leiche von Alain Dikala mit Einschusslöchern am Kopf gefunden. Alain Dikala war am 18. März von dem Einsatzkommando festgenommen worden und vier Tage vor seinem Tod in den Marinestützpunkt nach Douala überstellt worden.
Im Mai wurden in Petit Dibamba, einem Dorf bei Douala, die Leichen von neun Menschen gefunden, die, wie es hieß, von CO-Angehörigen getötet worden sein sollen.
Im Juni protestierte der katholische Erzbischof Christian Tumi beim Innenminister gegen die Tötung von über 500 Menschen durch die Sicherheitskräfte. Anfang September gab eine örtliche Menschenrechtsorganisation die Namen von 29 Getöteten bekannt. Im November wurde auf einem Friedhof in Douala ein Massengrab entdeckt, das die Leichen von mindestens 36 Menschen enthielt. Es wurde allgemein befürchtet, dass sich unter ihnen Opfer extralegaler Hinrichtungen befanden. Ein Augenzeuge und eine andere Person haben Zweifel an der Darstellung der Regierung geäußert, dass es sich um genehmigte Bestattungen gehandelt habe. Der Augenzeuge erhielt später anonyme Drohungen. Die Regierung sicherte eine Untersuchung des Falles zu, über deren Fortgang jedoch bis Ende des Berichtsjahres keine Angaben gemacht wurden.
Der Norden Kameruns
Eine Sondereinheit von Armee und Gendarmerie zur Bekämpfung bewaffneter Raubüberfälle, die sogenannte brigade anti-gang, die in den letzten Jahren vermeintliche Kriminelle extralegal hingerichtet hat, machte sich erneut extralegaler Hinrichtungen schuldig. Anfang Dezember sollen 13 Menschen, die sich ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren im Gewahrsam der Sondereinheit befunden hatten, hingerichtet worden sein, kurz nachdem die brigade anti-gang vom Verteidigungsministerium angewiesen worden war, 77 Menschen aus ihrem Haftzentrum in Maroua in der Provinz Äußerster Norden freizulassen. Das Schicksal von zwei tschadischen Staatsbürgern, Toki Soromoukou und Adam Yaya, die sich seit ihrer Festnahme 1998 in Garoua in der Nord-Provinz in Haft befanden, blieb ungeklärt.
Der Fotograf Aminou Aliou wurde im September von der brigade anti-gang ohne Anklage auf freien Fuß gesetzt. Man hatte befürchtet, er sei nach seiner Verhaftung und seinem »Verschwinden« im Oktober 1998 getötet oder an einem geheimen Ort festgehalten worden. Aminou Aliou hatte Fotos von Opfern extralegaler Hinrichtungen verteilt.
Folterungen und Misshandlungen
Aus dem ganzen Land gingen Meldungen über Folterungen und Misshandlungen auf Polizei- und Gendarmeriestationen sowie in Gefängnissen ein. Die Haftbedingungen in den Gefängnissen des Landes blieben weiterhin extrem hart und kamen grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung gleich. Politische Gefangene wurden ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten. Medizinische Versorgung wurde ihnen verweigert, was zu zahlreichen Krankheits- und Todesfällen führte.
Im Februar veröffentlichte der UN-Sonderberichterstatter über Folter einen Bericht, in dem er die Folterpraxis in Kamerun als »systematisch und weit verbreitet« bezeichnet. Bei seinem Besuch in Kamerun im Mai 1999 war ihm der Zugang zum Haftzentrum der brigade anti-gang in Maroua, Provinz Äußerster Norden, verweigert worden. Im November 2000 bestätigte der UN-Ausschuss gegen Folter die Einschätzung des UN-Sonderberichterstatters über Folter und verlangte eine gründliche Untersuchung sämtlicher Vorwürfe über Menschenrechtsverletzungen und Folterungen sowie die Erstellung eines öffentlich zugänglichen Haftregisters.
Im Januar wurden Mboua Massok, ein führendes Mitglied der Partei Soziales Programm für Freiheit und Demokratie (Programme social pour la liberté et la démocratie), sowie der Studentenführer Guy Simon Ngakam von der Polizei in Gewahrsam genommen und Berichten zufolge geschlagen. Ihre Festnahmen erfolgten, nachdem in Douala Studenten gegen die Bildungspolitik protestiert hatten. Nach einigen Tagen kamen beide ohne Anklageerhebung wieder frei.
Am 14. September starb Mathew Titiahonjo Mboh im Gefängnis von Bafoussam in der West-Provinz, nachdem man ihm eine medizinische Behandlung verweigert hatte. Er gehörte dem Nationalrat Südkameruns (Southern Cameroons National Council – SCNC) an, einer Organisation, die für die Unabhängigkeit der englischsprachigen Provinzen Nordwest und Südwest eintritt. Mathew Titiahonjo Mboh war im Mai in Ndop, in der Provinz Nordwest, mit neun weiteren SCNC-Anhängern festgenommen worden und befand sich ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren in Haft. Die übrigen neun Häftlinge kamen später gegen Zahlung einer Kaution frei.
Politische Gefangene
Politische Gegner der Regierung, Journalisten und andere Personen wurden aufgrund offenkundig politisch motivierter Anklagen festgenommen.
Mitglieder der politischen Opposition
Führende Oppositionspolitiker aus den englischsprachigen Regionen Kameruns wurden wegen vermeintlicher Sezessionsbestrebungen ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren in Haft gehalten.
Von 36 im Oktober 1999 verurteilten Gefangenen befanden sich noch 18 in Haft, und zwar alle im Zentralgefängnis von Nkondengui in Yaoundé. Die ihnen zur Last gelegten Straftaten, unter anderem Mord und Raubüberfall, standen im Zusammenhang mit bewaffneten Anschlägen in der Nordwest-Provinz vom März 1997, bei denen zehn Menschen zu Tode gekommen waren. Die Behörden schrieben die Angriffe dem SCNC zu, konnten dies aber vor Gericht nicht durch Beweise erhärten. Die Angeklagten hatten sich in einem unfairen Verfahren vor einem Militärgericht verantworten müssen und konnten keine Rechtsmittel vor einem höheren oder einem unabhängigen Gericht einlegen. Aufgrund medizinischer Vernachlässigung erkrankten einige von ihnen schwer. Im Mai erlitt Philip Tete einen Schlaganfall, von dem er teilweise Lähmungen zurückbehielt, weil ihm eine rechtzeitige Behandlung in einem Krankenhaus verweigert worden war. Im Dezember drohte dem Studenten Julius Ngu Ndi Berichten zufolge der Verlust des Augenlichts, weil er unter unhygienischen Bedingungen fast ständig in Dunkelhaft gehalten wurde.
Nach der Rundfunkausstrahlung einer Unabhängigkeitserklärung für Südkamerun am frühen Morgen des 31. Dezember 1999 sollen zwischen Januar und Mai 36 Mitglieder und Anhänger des SCNC und seiner Jugendorganisation, der Jugendliga von Südkamerun (Southern Cameroons Youth League – SYCL), in den Provinzen Südwest, West und Nordwest verhaftet worden sein. Unter ihnen befanden sich der Richter Frederick Ebong Alobwede, Chief Ayamba Etta und James Sam Sabum. Gegen mindestens elf der Festgenommenen war bis Ende des Berichtsjahres weder Anklage erhoben worden, noch hatte ein Gerichtsverfahren stattgefunden.
Drei weitere Anhänger der SCYL – Richard Lukong, George Yuvenyu und Mevanga Weikam – wurden Anfang November in Nkwen festgenommen und waren am Ende des Berichtszeitraums in Bamenda in der Nordwest-Provinz inhaftiert.
Journalisten
Journalisten wurden wegen kritischer Artikel über die Politik und einzelne Amtsträger der Regierung verhaftet, geschlagen und zu Freiheitsstrafen verurteilt. Sie hatten unter anderem Themen wie die Verletzung von Menschenrechten durch die Sicherheitskräfte und die Korruption in den Reihen der Regierung aufgegriffen.
Im Februar wurden die für den Rundfunksender Radio Burea tätigen Journalisten Chris Oben, Jean-Mathias Kouemeko und Therèse Forbin von der Polizei vorübergehend festgenommen und verhört, nachdem sie Interviews mit im Exil lebenden Landsleuten gesendet hatten, die der Regierung vorwarfen, die Menschenrechte englischsprachiger Kameruner zu verletzen.
Im April wurde Michel Pekoua, der Herausgeber der Zeitung Ouest-Echos, wegen übler Nachrede zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt, weil er Vorwürfe über Veruntreuungen bei der staatlichen Ölgesellschaft, der Societé nationale des hydrocarbures, publiziert hatte.
Im Juli wurden die Journalisten Daniel Atangana und Thierry Mbouza von der Zeitung Dikalo wegen übler Nachrede zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Der Herausgeber Céléstin Biaka Difana erhielt sechs Monate auf Bewährung. Die beiden hatten Korruptionsvorwürfe gegen den Vorsitzenden der Transportgewerkschaft Kameruns veröffentlicht.
Im November wurde Richard Touma von der Tageszeitung Le Messager in Yaoundé während einer Demonstration von Mitgliedern der Sozialdemokratischen Front (Social Democratic Front – SDF), die die Einsetzung einer unabhängigen Wahlkommission forderten, von den Sicherheitskräften verprügelt.
Freilassungen
Anfang September wurde der gewaltlose politische Gefangene Nana Koulagna, ein früherer Parlamentsabgeordneter der oppositionellen Nationalen Union für Demokratie und Fortschritt, aus dem Gefängnis entlassen, nachdem ein Militärgericht ihn Ende August zu drei Jahren Haft verurteilt hatte. Er war 1997 von der Privatmiliz des Lamido, des traditionellen Herrschers von Rey Bouba in der Nord-Provinz, festgenommen und im Zentralgefängnis in Garoua in der Nord-Provinz in Haft gehalten worden. Fünf Mitglieder des SCNC, die 1995 beziehungsweise 1997 als vermeintliche Sezessionisten festgenommen worden waren, kamen im November ohne Anklage oder Gerichtsverfahren aus der Haft frei.
Berichte von amnesty international
Cameroon: Fear of »disappearance« or extrajudicial execution of Maurice Tchambou (ai-Index: AFR 17/001/2000)
Cameroon: Fear of torture and ill-treatment of members of the Southern Cameroons National Council (ai-Index: AFR 17/002/2000)
Cameroon: United Nations expert confirms that torture is »widespread and systematic« (ai-Index: AFR 17/004/2000)
Cameroon: Impunity in face of large-scale extrajudicial executions in the Douala area (ai-Index: AFR 17/005/2000)