Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2002
SWASILAND
Amtliche Bezeichnung: Königreich Swasiland
Staatsoberhaupt: König Mswati III.
Regierungschef: Absalom Themba Dlamini (löste Barnabus Sibusiso Dlamini im November ab)
Todesstrafe: nicht abgeschafft
UN-Frauenrechtskonvention: nicht unterzeichnet
Zusatzprotokoll zur Frauenrechtskonvention: nicht unterzeichnet
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Die Unabhängigkeit der Justiz und die Autorität der Gerichte wurden von Regierungsvertretern und der Polizei in mehreren Fällen in bedenklicher Weise untergraben. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit blieben eingeschränkt. Die Sicherheitskräfte lösten Demonstrationen unter Anwendung exzessiver Gewalt auf. Nach wie vor waren Frauen Männern gesetzlich nicht gleichgestellt. Die Zahl der Vergewaltigungen stieg dramatisch an. Das Obere Gericht verhängte gegen einen Angeklagten die Todesstrafe, Hinrichtungen fanden aber nicht statt.
Hintergrundinformationen
Im Mai gab König Mswati III. den Entwurf für eine neue Verfassung zur öffentlichen Diskussion frei. In dem Entwurf waren die Grundrechte zwar verankert, allerdings mit starken Einschränkungen. Nach Ende der öffentlichen Diskussion des Entwurfs verschob der König im November die Annahme der Verfassung auf 2004.
Im Oktober fanden Parlamentswahlen statt. Fast ein Fünftel der Abgeordneten waren Frauen. Der König ernannte im November einen neuen Ministerpräsidenten, und zwar Absalom Themba Dlamini, den Geschäftsführer des von der königlichen Familie kontrollierten Unternehmens Tibiyo Taka Ngwane.
Knapp ein Viertel der Bevölkerung war auf Nahrungsmittelhilfe angewiesen. 38,6 Prozent der Schwangeren, die Kliniken für werdende Mütter aufsuchten, waren laut Angaben der Regierung HIV-positiv. Für Menschen mit HIV/Aids und HIV-Infektionsgefährdete gab es so gut wie keine angemessene medikamentöse Behandlung. Im Zentralgefängnis Matsapha einsitzende Häftlinge berichteten dem swasiländischen Roten Kreuz, dass Insassen mit einer HIV-/Aids-Problematik, die an Begleiterkrankungen litten, angemessene medizinische Betreuung verweigert werde.
Gefährdung der Rechtsstaatlichkeit
Trotz der Vermittlungsbemühungen zwischenstaatlicher Organisationen und juristischer Expertengremien konnte die rechtsstaatliche Krise in Swasiland nicht beigelegt werden. Ministerpräsident Sibusiso Dlamini weigerte sich, seine Erklärung vom November 2002 zurückzunehmen, in der er betont hatte, die Regierung werde sich nicht an zwei Urteile des Berufungsgerichts halten. Die daraufhin aus Protest zurückgetretenen Richter des Berufungsgerichts wurden nicht ersetzt. Richter des Oberen Gerichts und Amtsrichter sahen sich wegen von ihnen gefällter Urteile Einschüchterungen, Degradierungen und anderen Formen der Nötigung ausgesetzt.
Justizvollzugsbeamte weigerten sich, Angeklagte aus der Haft zu entlassen, deren Vergehen unter ein Dekret des Königs fiel, wonach bei bestimmten Delikten eine Freilassung auf Kaution ausgeschlossen war. Dem standen jedoch zum einen Gerichtsurteile, in denen den Angeklagten Freilassung auf Kaution gewährt wurde, und zum anderen ein Urteil des Berufungsgerichts aus dem Jahr 2002 entgegen, in dem das Dekret für nichtig erklärt worden war.
Auch im Berichtsjahr hinderten die Behörden die Familien der traditionellen Führer Mliba Fakhudze und Mtfuso II. daran, in ihre Häuser in den Ortschaften Macetjeni und KaMkhweli zurückzukehren, obwohl da Berufungsgericht 2002 zugunsten der Familien entschieden hatte. Die Familien, die 2000 aus politischen Gründen unter vorgehaltener Waffe aus ihren Häusern vertrieben worden waren, wurden weiterhin drangsaliert und mussten die Verletzung ihrer wirtschaftlichen und sozialen Rechte, einschließlich des Rechts auf Bildung, erdulden.
Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit waren weiterhin infolge des Ausnahmezustandes eingeschränkt, den der König im April 1973 verhängt hatte.
Am 13. August, als in Swasiland ein Treffen des International Smart Partnership Dialogs stattfand, setzten Polizei und Angehörige der Sondereinheit Operational Support Services Unit exzessive Gewalt ein, um in Mbabane eine Demonstration aufzulösen, zu der die Gewerkschaften aufgerufen hatten. Die Sicherheitskräfte schlugen mit Schlagstöcken und Gewehrkolben Demonstranten wie Zuschauer, so auch eine Frau, die ihr Baby auf dem Rücken trug. Sie prügelten dermaßen gezielt und systematisch auf mehrere Gewerkschafter ein, dass hier von Folterungen gesprochen werden konnte. Micah Mathunjwa, ein Funktionär der Lehrergewerkschaft, suchte im Gebäude des Landwirtschaftsministeriums Schutz vor den Tränengasangriffen und den Schlagstockhieben der Polizei. Ein Polizist setzte ihm nach und schlug auf ihn ein. Als er daraufhin wieder auf die Straße lief, wurde er von anderen Polizisten verprügelt und von einem Gummigeschoss getroffen. Seine Verletzungen mussten im Krankenhaus behandelt werden. Micah Mathunjwa legte Beschwerde gegen die Polizei ein, doch schienen bis Jahresende keine Ermittlungen stattgefunden zu haben.
Während der Demonstration nahmen Sicherheitskräfte Roland Rudd, ein Mitglied der Gewerkschaft der Land- und Plantagenarbeiter in Swasiland (Swaziland Agricultural and Plantations Workers Union – SAPWU), fest, nachdem man ihm zuvor mit Gewehrkolben und Knüppeln Schläge gegen Kopf und Körper versetzt hatte. Im Gewahrsam wurde ihm angemessene ärztliche Versorgung verweigert, obwohl er bei seiner Vorführung vor Gericht sichtbare Verletzungen aufwies. Roland Rudd wurde zusammen mit drei weiteren SAPWU-Mitgliedern – Alex Langwenya, Lynn Dingani Mazibuko und Samkeliso Ncongwane – wegen Verstoßes gegen das Waffen- und Munitionsgesetz angeklagt. Das Amtsgericht in Mbabane ordnete ihre Freilassung gegen Kaution an, der sich aber die Behörden unter Berufung auf Anweisungen von Ministerpräsident Sibusiso Dlamini widersetzten. Nach einem zweiten Urteil des Amtsgerichts vom 3. September kamen die Männer schließlich doch gegen Kaution frei. Ihr Prozess hatte bis Ende des Berichtsjahres noch nicht begonnen.
Gewalt gegen Frauen und Mädchen
Nach wie vor waren Frauen Männern gesetzlich nicht gleichgestellt. Im
März gab Ministerpräsident Sibusiso Dlamini bekannt, dass die Zahl der Vergewaltigungen im Vorjahr um 20 Prozent zugenommen habe. Junge Mädchen aus armen Familien wurden besonders häufig Opfer von Vergewaltigungen. Eine Aktionsgruppe gegen sexuellen Missbrauch, die Swaziland Action Group Against Abuse, berichtete allein für den Zeitraum von Juli bis September 2003 von 88 derartigen Fällen. Als Folge der Vergewaltigung wurden einige Frauen mit HIV und anderen Geschlechtskrankheiten infiziert. Unter den festgenommenen Tätern
befanden sich Polizeibeamte, Lehrer, Geistliche und Verwandte der Opfer. Zwar wurde auf manche Frauen Druck ausgeübt, um sie zu einer außergerichtlichen Einigung zu bewegen, es gab jedoch auch einige Fälle, in denen Vergewaltiger vor Gericht schuldig gesprochen und zu Haftstrafen verurteilt wurden.
Todesstrafe
Das Obere Gericht verurteilte im Februar den südafrikanischen Staatsbürger Richard Mabaso wegen Mordes zum Tode. Da im Berichtszeitraum das Berufungsgericht nicht präsent war, konnte über die von ihm eingelegten Rechtsmittel nicht verhandelt werden.
Mission von amnesty international
Vertreter von amnesty international besuchten Swasiland im Juli.