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Länderbericht

Übersetzung der Koordinationsgruppe Türkei

Verbindlich ist das Original:  Turkey: Article 301: How the law on "denigrating Turkishness" is an insult to free expression

03/01/2006

TÜRKEI

Artikel 301: Das Gesetz über die „Verunglimpfung des Türkentums” ist eine Beleidigung der Freiheit der Meinungsäußerung   (Bericht; PDF)



Einleitung

Der Prozess gegen den international bekannten Schriftsteller Orhan Pamuk wegen „Verun­glimpfung des Türkentums“ hat die öffentliche Aufmerksamkeit auf ein restriktives Gesetz gelenkt, das die friedliche Äußerung abweichender Meinungen in der Türkei knebelt. am­nesty international fordert die Abschaffung des Artikels 301 des türkischen Strafgesetzes (TStG), denn er stellt eine unmittelbare Bedrohung des grundlegenden Rechts auf freie Meinungsäußerung dar. Dieses Recht ist in der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Europäische Menschenrechtskonvention EMRK) und im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) enthalten, denen die Türkei beigetreten ist. Die türkischen Behörden sind daher verpflichtet, die Freiheit der Meinungsäußerung für alle Personen in ihrem Machtbereich sicherzustellen. amnesty international bleibt jedoch besorgt über die anhaltenden Strafverfolgungen, denen sich zahlreiche Personen aus dem gesamten politischen Spektrum in der Türkei ausgesetzt sehen. Unter ihnen befinden sich Schriftsteller, Journalisten, Verleger und Menschenrechtsvertei­diger. Ihnen allen ist gemeinsam, dass sie friedliche Meinungen geäußert haben, die als „Verunglimpfung“ des Türkentums, der Republik, des Parlaments, der Regierung, der Justiz oder der Sicherheitskräfte angesehen werden. Wenn sie nach Artikel 301 ins Gefängnis kämen, würde amnesty international sie als gewaltlose politische Gefangene betrachten.



amnesty international

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