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Jahresbericht 2001

ITALIEN


Amtliche Bezeichnung: Republik Italien
Staatsoberhaupt: Carlo Azeglio Ciampi
Regierungschef: Giuliano Amato (löste im April Massimo D’Alema im Amt ab)
Hauptstadt: Rom
Einwohner: 57,2 Millionen
Amtssprache: Italienisch
Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft
Ratifikation / Unterzeichnung von Menschenrechtsabkommen in 2000: Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention über die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten; Zusatzprotokoll zum UN-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau


     
amnesty international erhielt Kenntnis von zahlreichen Misshandlungsvorwürfen, die sich gegen Beamte mit Polizeibefugnissen und Strafvollzugsbeamte richteten und sich in einigen Fällen auf Vorfälle aus den Vorjahren bezogen. Auch gab es Meldungen über Todesfälle in Polizeigewahrsam oder Haft unter zweifelhaften Begleitumständen. Strafrechtliche Ermittlungen bezüglich vieler dieser Vorfälle waren im Berichtsjahr anhängig oder wurden eingeleitet. Schuldsprüche ergingen gegen zwei Fallschirmjäger der italienischen Streitkräfte im Zusammenhang mit den von italienischen Soldaten der multinationalen Friedenstruppe in den 90er Jahren in Somalia verübten Menschenrechtsverletzungen. Sieben ehemalige Angehörige der argentinischen Streitkräfte verurteilte ein Gericht in Abwesenheit und befand sie des Menschenraubs und Mordes an italienischen Staatsbürgern während der Zeit der Militärdiktatur in Argentinien für schuldig. Gleichzeitig wurde ein im Zusammenhang mit der Entführung und Folter einer französischen Staatsbürgerin zunächst inhaftierter ehemaliger argentinischer Militäroffizier unter internationalen Protesten auf freien Fuß gesetzt, sodass er in sein Heimatland zurückkehren konnte. Ein umstrittenes Gerichtsurteil aus dem Jahre 1995, das drei Männer wegen der Beteiligung an einem 1972 verübten, politisch motivierten Mord schuldig gesprochen hatte, wurde im Rahmen einer juristischen Überprüfung bestätigt. Damit wurde ein insgesamt zwölf Jahre währendes und zahlreiche Instanzen durchlaufendes Gerichtsverfahren zum Abschluss gebracht, dessen Fairness wiederholt in Zweifel gezogen worden war. Die Regierung trieb eine Justizreform voran, die Maßnahmen einschloss, welche darauf abzielen, Schutzgarantien von Angeklagten für ein faires Strafverfahren zu stärken und die Haftbedingungen im Strafvollzug langfristig zu verbessern.

Misshandlungen und unangemessener Schusswaffengebrauch durch Beamte mit Polizeibefugnissen

Häufig wurde der Vorwurf erhoben, Beamte mit Polizeibefugnissen hätten Häftlinge tätlich angegriffen. Zu den mutmaßlichen Opfern zählten Italiener und Ausländer, vor allem aber Roma und Menschen afrikanischer Herkunft. Strafrechtliche Ermittlungen bezüglich einer Reihe von Misshandlungsvorwürfen sowie mehrere Vorfälle tödlichen Schusswaffengebrauchs durch Polizisten und Carabinieri waren anhängig. Hierzu gehörte der Fall des 17-jährigen Mourad Fikri, eines im Mai in Rom erschossenen Marokkaners, sowie der des gleichaltrigen Mario Castellano, der im Juli in Neapel durch Polizeikugeln starb.

Im September beantragte die Staatsanwaltschaft von Salerno Anklageerhebung gegen einen Oberst der Carabinieri wegen Mordes an Mohammed Ahdiddou. Der 24-jährige unbewaffnete Marokkaner war im Januar erschossen worden. Gegen sechs weitere Carabinieri beantragte die Staatsanwaltschaft Anklageerhebung wegen Meineids, weil sie bei ihren Aussagen über die Umstände der Tötung die Unwahrheit gesagt haben sollen.

Der Polizeichef von Palermo entschuldigte sich bei Leontine Koadjo, einer Frau aus Côte d’Ivoire, wegen der Behandlung, die sie in der für Ausländer zuständigen Abteilung der Polizeizentrale von Palermo im April erfahren hatte. Ein Straf- und ein Disziplinarverfahren wurden gegen einen Polizeibeamten eingeleitet, der sie offenbar grundlos tätlich angegriffen hatte, als sie eine Auskunft von ihm einholen wollte. Leontine Koadjo musste anschließend wegen einer Gesichtsfraktur im Krankenhaus behandelt werden.

Folterungen und Misshandlungen in Gefängnissen

In den Gefängnissen und Hafteinrichtungen für Ausländer war die Lage angespannt, und es kam häufig zu massiven Protesten. Sie richteten sich vorwiegend gegen mangelhafte Haftbedingungen, welche in manchen Fällen grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung gleichkamen. Es gab erneut Meldungen über die extreme Überbelegung von Hafteinrichtungen sowie unzureichende medizinische Versorgung, schlechte hygienische Verhältnisse und damit zusammenhängende Missstände. Berichtet wurde auch von einer hohen Zahl an Selbstmorden, Suizidversuchen und Selbstverstümmelungen unter den Häftlingen. In zahlreichen Vorwürfen hieß es, Strafvollzugsbeamte hätten Misshandlungen oder in manchen Fällen gar Folterungen verübt. Hinzu kamen Meldungen über Todesfälle in der Haft unter zweifelhaften Begleitumständen. Diesbezügliche strafrechtliche Ermittlungen dauerten an oder wurden im Berichtsjahr eingeleitet. In vergangenen Jahren geäußerte Befürchtungen, das Versäumnis der Behörden, gegen Wachpersonal gerichtete Folter- und Misshandlungsvorwürfe gründlich zu untersuchen und die Verantwortlichen zügig vor Gericht zu stellen, könnte als Signal der Straflosigkeit verstanden werden, erwiesen sich offensichtlich als berechtigt.

Im April befand der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass Italien sich des Versäumnisses schuldig gemacht hat, »gründliche und wirksame Untersuchungen bezüglich der glaubhaften Vorwürfe« durchzuführen, denen zufolge es im Oktober 1993 in der Haftanstalt von Pianosa zu Misshandlungen gekommen war. Nach Angaben von Benedetto Labita waren er und andere Häftlinge dort – hauptsächlich in der Zeit von Juli bis September 1992 – systematischen körperlichen und psychischen Misshandlungen ausgesetzt gewesen.

Von Insassen des Gefängnisses von Bozen bei den Justizbehörden eingereichte Beschwerden führten dazu, dass gegen 25 Gefängnisbeamte und einen Arzt Ermittlungen eingeleitet wurden. Ihnen wurde zur Last gelegt, von 1994 bis 1999 Häftlinge regelmäßig in einer Isolierzelle brutal verprügelt zu haben.

Im Zusammenhang mit dem Tod von Francesco Romeo im Gefängnis von Reggio di Calabria im Jahre 1997 beantragte die Staatsanwaltschaft, gegen zwölf Justizvollzugsbeamte Mordanklage zu erheben und zwölf weitere wegen »Beihilfe« anzuklagen. Eine Autopsie und weitere gerichtsmedizinische Untersuchungen kamen zu dem Schluss, dass die erheblichen Verletzungen des Opfers nicht von dem angeblich bei einem Fluchtversuch erlittenen Sturz von einer Begrenzungsmauer herrühren konnten, wie die Gefängnisverwaltung behauptet hatte. Vielmehr war der Tod des Gefangenen laut den forensischen Erkenntnissen durch eine Schädelfraktur infolge von Hieben mit einem Schlagstock oder Knüppel herbeigeführt worden. Die Dienstpläne des Gefängnispersonals aus der Zeit des Todesfalls wiesen offenbar eindeutige Zeichen von nachträglichen Manipulationen auf.

Luigi Acquaviva starb im Januar im sardinischen Gefängnis Bad’e Carros, nachdem er weniger als 24 Stunden vorher einen Gefängnisbeamten vier Stunden lang als Geisel genommen und ihm eine Schlinge um den Hals gelegt hatte. Nachdem Vorwürfe laut geworden waren, dass der Tod von Luigi Acquaviva entgegen der offiziellen Version nicht auf Selbstmord zurückzuführen war, leitete man strafrechtliche und disziplinarische Ermittlungen ein, die sechs Strafvollzugsbeamte und den Gefängnisdirektor betrafen. Eine Obduktion und gerichtsmedizinische Tests ergaben, dass der Leichnam des in der Zelle erhängt aufgefundenen Gefangenen Spuren von erheblichen Verletzungen aufwies. Am Nacken wurden Verletzungen festgestellt, die auf Selbstmord hindeuteten.

Im Anschluss an strafrechtliche Ermittlungen zur Aufklärung von Vorwürfen, wonach am 3. April über 40 Insassen des Bezirksgefängnisses von Sassari auf Sardinien grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung ausgesetzt gewesen waren, beantragte die Staatsanwaltschaft die Einleitung eines Gerichtsverfahrens gegen 96 Personen. Bei den mutmaßlichen Tätern handelte es sich um Justizvollzugsbeamte mehrerer sardinischer Haftanstalten, welche die Menschenrechtsverletzungen, darunter auch Fälle von Folter, vor den Augen des Gefängnisdirektors und des für Sardinien zuständigen Leiters des Strafvollzugs verübt haben sollen.

Menschenrechtsverletzungen durch italienische Soldaten in Somalia

In Reaktion auf eine im März 1999 an das Justizministerium gerichtete Anfrage von amnesty international erteilte die Behörde Auskunft über den Stand von Strafverfahren im Zusammenhang mit mutmaßlichen Menschenrechtsverletzungen, die von Angehörigen der italienischen Streitkräfte in Somalia verübt worden sein sollen, als sie dort von 1993 bis 1994 an einer multinationalen Friedensmission teilgenommen hatten. Das Justizministerium erklärte, dass die Entscheidung des zuständigen Untersuchungsrichters über den Antrag der Mailänder Staatsanwaltschaft auf Einstellung des Verfahrens im Fall der mutmaßlich im März 1994 verübten Vergewaltigung und Ermordung eines somalischen Jungen noch aussteht.

Das Ministerium teilte außerdem mit, dass eine Untersuchung der Justiz zwar ergeben hat, dass eine Somalierin an dem Kontrollpunkt Demonio in Mogadischu von einer Gruppe von italienischen Militärangehörigen vergewaltigt worden war, es sich aber als unmöglich herausgestellt habe, das Opfer und die Täter zu identifizieren, sodass der Untersuchungsrichter in Livorno die Ermittlungen eingestellt habe. Strafverfahren gegen einen Unteroffizier wegen der Vergewaltigung einer Somalierin in der ehemaligen italienischen Botschaft in Mogadischu sowie gegen Soldaten, die 1993 drei somalische Staatsbürger in einem Fahrzeug erschossen haben sollen, hat man nach Angaben des Justizministeriums aus Mangel an Beweisen ebenfalls eingestellt. Hingegen waren drei andere Verfahren, darunter der Fall von Aden Abukar Ali, den man fotografiert hatte, während italienische Soldaten Elektroden an seinem Körper anbrachten, nach Angaben des Justizministeriums noch anhängig.

Im April verurteilte ein Gericht in Livorno einen ehemaligen Fallschirmjäger wegen Missbrauchs seiner Kompetenzen zu einer 18-monatigen Bewährungsstrafe. Außerdem ordnete der Richter mit Verweis auf ein damit zusammenhängendes und noch laufendes Zivilverfahren an, dass der Angeklagte eine vorläufige Summe von 30 Millionen Lire (umgerechnet etwa 30 000 DM) an Aden Abukar Ali zu zahlen hat. Gegen einen anderen Militäroffizier wurde offenbar im Gegenzug für seine Zusammenarbeit mit den Justizbehörden eine geringere Strafe verhängt.

Universelle Gerichtsbarkeit bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Im Dezember verurteilte das Schwurgericht in Rom zwei argentinische Generäle zu lebenslangem Freiheitsentzug und fünf weitere ehemalige Angehörige der argentinischen Streitkräfte zu je 24 Jahren Haft. Der Prozess fand in Abwesenheit der Angeklagten statt und bezog sich auf die Entführung und Ermordung von sieben italienischen Staatsbürgern sowie die Verschleppung eines Kindes während der Zeit der Militärherrschaft in Argentinien von 1976 bis 1983. Erste Ermittlungen in dem Fall waren von der italienischen Justiz 1983 auf Initiative von Angehörigen »verschwundener« italienischer Bürger eingeleitet worden.

Mehrere weitere Strafverfahren wegen mutmaßlicher Menschenrechtsverletzungen an italienischen Staatsbürgern durch argentinische Sicherheitskräfte, die dabei teilweise mit anderen südamerikanischen Staaten zusammengearbeitet haben sollen, waren noch anhängig.

Im August wurde der argentinische Ex-Militäroffizier Jorge Olivera in Rom festgenommen, da auf der Grundlage eines von Frankreich ausgestellten internationalen Haftbefehls wegen der 1976 in Argentinien begangenen Entführung und Folterung einer französischen Staatsbürgerin nach ihm gefahndet wurde. Im September ordnete das Berufungsgericht in Rom seine Freilassung an, obwohl die Prüfung des von Frankreich gestellten Auslieferungsantrags noch nicht abgeschlossen war. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Jorge Olivera zur Last gelegten Straftaten bereits verjährt seien. Der Ex-Offizier kehrte umgehend nach Argentinien zurück. Nachdem der Oberstaatsanwalt gegen die Gerichtsentscheidung Rechtsmittel eingelegt hatte, kündigte der Justizminister eine interne disziplinarische Untersuchung des Verhaltens der Berufungsrichter an. Außerdem leitete der Staatsanwalt Ermittlungen wegen offenkundiger Falschaussagen von Jorge Olivera vor dem italienischen Gericht ein.

amnesty international nahm die Haftentlassung von Jorge Olivera durch das Berufungsgericht mit großem Missfallen zur Kenntnis und wies darauf hin, dass die während der Militärdiktatur in Argentinien verübten Menschenrechtsverletzungen aufgrund ihres Ausmaßes und ihres schwer wiegenden Charakters gemäß internationalem Recht als Verbrechen gegen die Menschlichkeit einzustufen sind, für die es keine Verjährung geben kann.

Adriano Sofri, Giorgio Pietrostefani und Ovidio Bompressi

Im Januar bestätigte das Berufungsgericht in Venedig ein 1995 vom Mailänder Berufungsgericht ergangenes Urteil gegen Adriano Sofri, Giorgio Pietrostefani und Ovidio Bompressi – drei führende Mitglieder der ehemaligen außerparlamentarischen linken Gruppierung Lotta Continua – und somit auch die gegen sie verhängten 22-jährigen Haftstrafen wegen Mordes an dem Mailänder Polizeibeamten Luigi Calabresi im Jahre 1972. Die drei Männer mussten gemäß dem Schuldspruch von 1995 im Januar 1997 ihre Strafe antreten. Vorangegangen waren sieben Prozesse, die sich über neun Jahre hingezogen hatten.

Wiederholt hatte amnesty international die außergewöhnliche Länge und Komplexität der Strafverfahren, die zur Inhaftierung der drei Männer geführt hatten, kritisiert. Darüber hinaus hatte die Organisation ernsthafte Zweifel an der Fairness der Prozesse geäußert. Nach Einschätzung von amnesty international basierte das letztinstanzliche Urteil weitgehend auf den Aussagen eines so genannten pentito – eines Kronzeugen, dem für die Zusammenarbeit mit der Justiz seine Strafe erlassen worden war –, dessen Angaben allerdings zahlreiche Widersprüche und Ungenauigkeiten enthalten hatten.

Das Gericht in Venedig ordnete die erneute Inhaftierung der Angeklagten an, deren Freiheitsstrafen nach einer Gerichtsentscheidung vom August 1999 ausgesetzt worden waren, in welcher dem Antrag auf eine gerichtliche Überprüfung ihrer 1995 bestätigten Strafen stattgegeben worden war. Adriano Sofri wurde im Januar sofort in Haft genommen, während Giorgio Pietrostefani und Ovidio Bompressi untertauchten. Im März stellte sich Ovidio Bompressi freiwillig den Justizbehörden. Nach kurzer Haft setzte man seine Strafe aus gesundheitlichen Gründen vorläufig aus. Giorgio Pietrostefani tauchte in Frankreich wieder auf, wo er eine Aufenthaltsgenehmigung hatte. Während der Oberste Gerichtshof im Oktober einen Widerspruchsbescheid gegen die Gerichtsentscheidung vom Januar prüfte, beantragte der Generalstaatsanwalt die Annullierung der Entscheidung des Gerichts von Venedig sowie eine erneute Überprüfung des Falls. Der Oberste Gerichtshof wies die Rechtsmittel ab.

Zum Ende des Jahres war eine Beschwerde der drei Männer vor der Europäischen Kommission für Menschenrechte anhängig, in der sie Verstöße gegen die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten geltend machten.

Berichte von amnesty international

Concerns in Europe, January–June 2000: Italy (ai-Index: EUR 01/003/2000)

L’Italia e i diritti umani (Italy and Human Rights)

amnesty international

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