Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2004
SAUDI-ARABIEN
Amtliche Bezeichnung: Königreich Saudi-Arabien
Staats- und Regierungschef: König Fahd Ibn Abdelasis al-Sa’ud
Todesstrafe: nicht abgeschafft
Statut des Internationalen Strafgerichtshofs: nicht unterzeichnet
UN-Frauenrechtskonvention: mit Vorbehalten ratifiziert
Zusatzprotokoll zur Frauenrechtskonvention: nicht unterzeichnet
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Die Zahl der von den Sicherheitskräften und bewaffneten Gruppen verübten Tötungen stieg erheblich an, was zu einer Verschlechterung der ohnehin prekären Menschenrechtslage im Land beitrug. Zahlreiche Menschen, unter ihnen gewaltfrei engagierte Kritiker der Regierung, wurden verhaftet. Im Zusammenhang mit dem »Krieg gegen den Terror« nahmen die Behörden mehr als 20 aus dem Ausland zwangsweise nach Saudi-Arabien zurückgeführte Personen in Gewahrsam. Mindestens fünf möglicherweise gewaltlose politische Gefangene mussten sich in Anhörungen vor Gericht verantworten, die internationalen Standards nicht entsprochen haben. Über den rechtlichen Status Hunderter anderer in den Vorjahren und im Berichtszeitraum festgenommener Personen hüllten sich die Behörden hingegen in Schweigen. Die vor einigen Jahren eröffnete Debatte über die Diskriminierung von Frauen gewann weiter an Schubkraft und konzentrierte sich vor allem auf das Problem der familiären Gewalt und auf die Frage der Teilhabe von Frauen am politischen Leben. Im Berichtszeitraum wurden erneut Foltervorwürfe laut. Auch die Prügelstrafe, eine grausame, unmenschliche und erniedrigende Strafe, die unter bestimmten Umständen der Folter gleichkommt, wurde routinemäßig verhängt und vollstreckt. Mindestens 33 Menschen wurden hingerichtet. Annähernd 600 irakische Flüchtlinge saßen weiterhin quasi als Gefangene im Militärlager Rafha fest. Von der Regierung angekündigte Maßnahmen zum Schutz der wirtschaftlichen und sozialen Rechte ausländischer Arbeitskräfte lösten bei den Betroffenen Zuversicht aus. Bei der Bekämpfung der Armut hat Saudi-Arabien offenbar Fortschritte erzielt. Delegierte von amnesty international wurden nach wie vor nicht ins Land gelassen.
Hintergrundinformationen
Vor dem Hintergrund eskalierender Gewalt und einer äußerst unbefriedigenden Menschenrechtsbilanz setzte die Regierung ihre Bemühungen um politische Reformen fort. Im März wurde die erste nationale Menschenrechtsvereinigung gegründet, zu deren 41 Mitgliedern zehn Frauen zählen. Erklärtes Ziel der Vereinigung ist der Schutz der Menschenrechte und die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen.
Die Vorbereitungen zur erstmaligen landesweiten Durchführung von Teilwahlen auf kommunaler Ebene, wie sie die Regierung 2003 angekündigt hatte, konnten im Berichtszeitraum abgeschlossen werden. Die entsprechenden Pläne sahen nach drei Regionen aufgeteilte, zeitlich versetzte Gemeinderatswahlen vor. Als Erstes wurde in Riad und Umgebung, wo der Urnengang für Februar 2005 angesetzt war, mit der Wählerregistrierung begonnen. In den anderen beiden Regionen sah der offizielle Zeitplan die Durchführung der Wahlen bis April 2005 vor. Gemäß der im August des Berichtsjahres veröffentlichten Wahlverordnung soll die Hälfte der Mitglieder eines jeden Gemeinderats durch Wahlen bestimmt, die andere Hälfte von der Regierung ernannt werden. Frauen wurde weder das passive noch das aktive Wahlrecht zugestanden (siehe unten).
Tötungen
Im Berichtszeitraum fielen zahlreiche Menschen Tötungen durch die Sicherheitskräfte und bewaffnete Gruppen zum Opfer. Für den Tod der meisten von ihnen waren die Sicherheitskräfte in Riad, Mekka und Jiddah verantwortlich. Einige Menschen starben bei Zusammenstößen saudischer Einheiten mit bewaffneten Gruppen oder von den Behörden gesuchten Einzeltätern, darunter Abdul Aziz Muqrin, der vermeintliche Anführer von al-Qaida in Saudi-Arabien, der im Juni in Riad getötet wurde. Die Mehrzahl der Tötungen fand jedoch bei Hausdurchsuchungen der Sicherheitskräfte und bei Verfolgungsjagden auf der Straße statt. Die Regierung erklärte regelmäßig, bei den Toten habe es sich um bewaffnete Männer gehandelt, angesichts der Geheimhaltung, die um derartige Vorfälle gewahrt wurde, ließen sich die offiziellen Angaben jedoch nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfen.
Auch Geiselnahmen und Anschläge durch bewaffnete Gruppen und Einzeltäter forderten in verschiedenen Teilen des Landes viele Menschenleben.
Im Mai stürmten drei bewaffnete Männer in al-Khobar im Osten des Landes Büros von Erdölfirmen und eine Wohnanlage für Arbeitskräfte. Sie nahmen zahlreiche Menschen – vornehmlich ausländische Arbeitnehmer – als Geiseln und brachten einige von ihnen um, anscheinend nachdem sie sie als Nicht-Muslime identifiziert hatten. Die Sicherheitskräfte beendeten das Geiseldrama gewaltsam. Bei dem Vorfall fanden Berichten zufolge 22 Zivilisten, sieben Angehörige der Sicherheitskräfte und einer der Geiselnehmer den Tod.
Im Juni wurden der britische Fernsehjournalist Frank Gardner und sein Kameramann Simon Cumbers von bewaffneten Männern unter Beschuss genommen, als sie in Riad Filmaufnahmen für eine Reportage machen wollten. Frank Gardner überlebte den Anschlag schwer verletzt, Simon Cumbers verstarb später im Krankenhaus.
Politische Gefangene und mögliche politische Gefangene
Während des gesamten Berichtsjahres nahmen die Behörden Personen in Haft, die sie der Mitgliedschaft in oder der Nähe zu bewaffneten Gruppen verdächtigten. Auch einige gewaltfrei engagierte Kritiker der Regierung wurden festgenommen.
Zu dem großen Kreis der im Zusammenhang mit den Aktivitäten bewaffneter Gruppen verhafteten Personen zählten unter anderem einige Männer, deren Namen auf einer von der Regierung im Dezember 2003 herausgegebenen Liste der 26 meistgesuchten Personen Saudi-Arabiens aufgeführt waren. Die zahlreichen Festnahmen fanden nach bewaffneten Zusammenstößen statt, nach Verfolgungsjagden, Hausdurchsuchungen oder der Auslieferung der betreffenden Personen durch Drittstaaten. Andere Menschen wurden verhaftet, nachdem sie sich auf der Grundlage eines von der Regierung am 23. Juni verkündeten und auf einen Monat befristeten Amnestieangebots den Behörden gestellt hatten. Unter Verstoß gegen internationale Standards, die Inhaftierungen ohne Kontakt zur Außenwelt und die Praxis des »Verschwindenlassens« untersagen, blieb der rechtliche Status der meisten Gefangenen wie auch ihr Haftort hinter einem Schleier der Geheimhaltung verborgen.
Einige der wegen Kritik am Staat festgenommenen Personen kamen nach kurzer Zeit wieder aus der Haft frei, mindestens fünf weitere wurden vor Gericht gestellt. Über den rechtlichen Status der übrigen im Berichtszeitraum verhafteten Regierungskritiker herrschte ebenso Ungewissheit wie über denjenigen Hunderter bereits in den Vorjahren festgenommener Personen.
Im Berichtszeitraum mussten sich fünf Kritiker der Staatsmacht in drei getrennten Verfahren vor Gericht verantworten. In einem der Prozesse wurde gegen die beiden Universitätsprofessoren Dr. Matrouk al-Falih und Dr. Abdullah al-Hamid sowie den Schriftsteller Ali al-Damayni verhandelt. Die drei gehörten zu einer Gruppe von elf Akademikern und Intellektuellen, die im März festgenommen worden waren, weil sie politische Reformen gefordert und die Regierung kritisiert hatten. Acht der Festgenommenen kamen wieder frei, nachdem sie sich Berichten zufolge schriftlich verpflichtet hatten, derartige Forderungen nicht zu wiederholen und regierungskritische Äußerungen zu unterlassen. Die drei genannten Personen sollen es abgelehnt haben, eine solche Erklärung zu unterschreiben, und blieben in Haft. Entgegen der sonst üblichen Geheimhaltungspraxis der Behörden durften sie allerdings Kontakt zu ihren Familien und Rechtsanwälten aufnehmen und wurden vor Gericht gestellt. Gegen die drei wurde ein öffentliches Verfahren angekündigt, zu dem auch amnesty international einen Beobachter entsenden wollte. Dieser erhielt jedoch keine Einreisegenehmigung.
Die erste Anhörung fand im Beisein der Öffentlichkeit statt. Dann allerdings wurden die Verhandlungen offenbar mit der Begründung vertagt, das Publikum im Gerichtssaal störe den Ablauf des Prozesses. Es hieß, das weitere Verfahren werde hinter verschlossenen Türen fortgesetzt. In den beiden anderen Prozessen standen Dr. Said bin Zu’air und sein Sohn Mubarak vor Gericht, die beide im Berichtszeitraum festgenommen worden waren. Dr. Said bin Zu’air wurde vage formulierter Anklagepunkte schuldig gesprochen, unter anderem der Missachtung des saudischen Königs. Er erhielt eine Gefängnisstrafe von fünf Jahren. Sein Sohn Mubarak wurde in einem gesonderten Verfahren unter ähnlich lautenden Anschuldigungen zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Über den rechtlichen Status eines weiteren Sohnes von Dr. Said bin Zu’air namens Sa’d, den die Behörden im Juli 2002 festgenommen hatten, lagen keine Informationen vor. Dr. Said bin Zu’air selbst war bereits in den 1990er Jahren wegen seiner Kritik am Staat verhaftet und rund acht Jahre lang ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren in Gewahrsam gehalten worden.
Der 24-jährige Ahmed Abu ’Ali, ein US-amerikanischer Staatsbürger, wurde im Juni 2003 an seinem Studienort, der Universität von Madinah, festgenommen. In Berichten hieß es, Mitarbeiter der Bundeskriminalpolizei FBI hätten den Häftling im Zusammenhang mit einem in den USA anhängigen Verfahren gegen elf Angeklagte, denen »terroristische« Straftaten zur Last gelegt wurden, verhört oder zumindest an seinen Verhören teilgenommen. Ahmed Abu ’Ali stand mit einem der Angeklagten in Kontakt, dieser wurde allerdings freigesprochen. Bei Jahresende befand sich Ahmed Abu ’Ali nach wie vor in Saudi-Arabien in Haft – ohne Anklage oder Gerichtsverfahren und ohne Zugang zu einem Rechtsanwalt.
Frauenrechte
Die Rechte von Frauen, insbesondere das Problem der familiären Gewalt und die Frage der Teilhabe von Frauen am politischen Leben, waren weiterhin Gegenstand der öffentlichen Diskussion.
Das Problem der familiären Gewalt stand im Blickpunkt der nationalen und internationalen Öffentlichkeit, als Rania al-Baz im April, nachdem sie von ihrem Ehemann zusammengeschlagen worden war, ihr Martyrium öffentlich machte, um ein Bewusstsein für die von saudischen Frauen in ihrem häuslichen Umfeld erlittene Gewalt zu erzeugen.
Die Fernsehmoderatorin und zweifache Mutter war am 4. April in ihrer Wohnung in Jiddah von ihrem Mann offenbar deshalb verprügelt worden, weil sie ans Telefon gegangen war. Durch die Schläge erlitt sie 13 Knochenbrüche im Gesicht. Ihr Mann lud sie daraufhin in einen Wagen und fuhr die Berichten zufolge bewusstlose Frau zu einem Krankenhaus in Jiddah, wo er angab, sie sei Opfer eines Verkehrsunfalls geworden. Anschließend tauchte er unter, stellte sich aber schließlich am 19. April der Polizei. Gegen ihn soll ursprünglich Anklage wegen versuchten Mordes erhoben worden sein, später lautete der Tatvorwurf nur noch auf schwere Körperverletzung. Der Mann wurde im Mai schuldig gesprochen und zu sechs Monaten Haft sowie 300 Peitschenhieben verurteilt. Für Rania al-Baz bestand zusätzlich die Möglichkeit, von ihrem Mann entweder Schmerzensgeld einzuklagen oder zu verlangen, dass er entsprechend der Schwere der ihr zugefügten Verletzungen körperlich bestraft wird. Offensichtlich entschied sich Rania al-Baz jedoch dafür, ihren Strafanspruch gegenüber ihrem Ehemann nicht geltend zu machen, sondern ihm zu verzeihen, wenn er im Gegenzug in die Scheidung einwilligt und ihr das Sorgerecht für ihre beiden Söhne überlässt. Der Mann verbüßte rund die Hälfte seiner Haftstrafe. Ob er auch ausgepeitscht wurde, entzog sich der Kenntnis von amnesty international.
Als auf den Titelseiten der Zeitungen das entstellte Gesicht von Rania al-Baz zu sehen war, gerieten damit zugleich die vielfältigen Formen der Diskriminierung in Saudi-Arabien, die der Gewalt an Frauen Vorschub leisten und sie zementieren, in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit. Auch das Problem der Straflosigkeit wurde vermehrt thematisiert. Der Fall von Rania al-Baz war der erste seiner Art in Saudi-Arabien, der vor einem Strafgericht in öffentlicher Sitzung verhandelt wurde und zur Verurteilung und Bestrafung des Täters führte. Rania al-Baz gab an, sie sei schon seit langem von ihrem Mann misshandelt worden, habe sich aber aus Angst, das Sorgerecht für ihre Kinder zu verlieren, nicht von ihm trennen können. Als sie einmal versucht habe, ihn zu verlassen, habe er dafür gesorgt, dass sie ihre Kinder zwei Monate lang nicht sehen durfte.
In Saudi-Arabien ist es weitgehend das Vorrecht der Männer, eine Scheidung zu erwirken. Frauen sind in ihren diesbezüglichen Rechten derart eingeschränkt, dass sie sie kaum auszuüben vermögen. Anders als Männer müssen scheidungswillige Frauen den Nachweis erbringen, dass ihnen von ihrem Gatten Schaden zugefügt worden ist. Sie müssen zudem in der Lage sein, ihren Mann finanziell zu entschädigen, und laufen Gefahr, dass ihnen im Fall der Scheidung das Sorgerecht für ihre Kinder entzogen wird. Nicht zuletzt müssen sie ihre Scheidung vor einer ausschließlich von Männern beherrschten Justiz durchfechten. Die genannten Probleme werden noch dadurch verschärft, dass saudische Frauen in ihrer Bewegungsfreiheit erheblichen Einschränkungen unterliegen, dass sie in völliger Abhängigkeit von männlichen Familienangehörigen leben und der Scheidung ein gesellschaftliches Stigma anhaftet. Frauenrechtlerinnen, Schriftsteller, Journalisten und Rechtsanwälte in Saudi-Arabien haben zu Reformen in Gesetzgebung und Justiz aufgerufen, um der Diskriminierung von Frauen ebenso ein Ende zu setzen wie der Straflosigkeit für Gewalt an Frauen. In einer Mitteilung vom November hieß es, das Ministerium für Soziales habe einen Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung familiärer Gewalt erarbeitet und dem Ministerrat zur Zustimmung zugeleitet.
Im Oktober gab die Regierung bekannt, dass Frauen an den für 2005 angesetzten Kommunalwahlen nicht teilnehmen dürfen, obwohl die Wahlregularien vom August dies nicht explizit ausgeschlossen hatten. Mit ihrer Entscheidung konterkarierte die Regierung ihre eigenen Bemühungen, für Frauen mehr Berufsmöglichkeiten zu schaffen und der Diskriminierung von Frauen entgegenzuwirken.
Folterungen und Misshandlungen
Wegen der strikten Geheimhaltung von Festnahmen und Inhaftierungen war es nicht möglich, zuverlässig einzuschätzen, in welchem Maße die im Zusammenhang mit gewalttätigen Anschlägen oder unter dem Verdacht des »Terrorismus« verhafteten Personen Folterungen und Misshandlungen ausgesetzt waren. Dass im Fernsehen von einigen dieser Personen »Geständnisse« ausgestrahlt wurden, musste jedoch bedenklich stimmen. Außerdem wurden wiederholt Foltervorwürfe bekannt.
Im September wurden im staatlichen Fernsehen drei als Mitglieder einer bewaffneten Gruppe bezeichnete Häftlinge vorgeführt, die detaillierte Aussagen über die Gruppe machten und unter anderem angaben, Folterfotos von Personen im Gewahrsam der Sicherheitskräfte benutzt zu haben, um neue Mitglieder anzuwerben und Angehörige der Gruppe davon abzuhalten, sich der Polizei zu stellen. In der Vergangenheit im Fernsehen ausgestrahlte »Geständnisse« straftatverdächtiger Personen waren oftmals unter Folterungen und Misshandlungen zustande gekommen oder das Ergebnis von falschen Versprechungen.
Sechs Staatsbürger des Jemen erhoben Berichten zufolge den Vorwurf, in der Haft geschlagen, am Schlafen gehindert und fast die gesamte Haftzeit aneinander gekettet worden zu sein. Ihre Festnahme soll stattgefunden haben, als sie sich zu einem Besuch im Haus ihres Arbeitgebers in Jiddah aufhielten, in dem die Polizei offenbar Waffen entdeckt hatte. Die Männer kamen – soweit bekannt – nach 18-tägigen Verhören wieder frei und wurden im August ohne Anklage oder Gerichtsverfahren in den Jemen ausgewiesen.
Der 36 Jahre alte Brian O’Connor, ein Christ aus Indien, wurde Berichten zufolge nach seiner Festnahme im März in Riad von der Religionspolizei brutal verprügelt, anscheinend weil sich in seinem Besitz eine Bibel und anderweitige christliche Schriften befanden. Er wurde unter der Anklage des Alkoholverkaufs zu zehn Monaten Gefängnis und 300 Peitschenhieben verurteilt, im November allerdings nach Indien ausgewiesen.
Mehrere britische Staatsbürger, die nach eigenen Angaben 2001 in Saudi-Arabien gefoltert worden waren, fochten im Mai eine Entscheidung des High Court, des obersten britischen Zivilgerichts, aus dem Jahr 2003 an. Das Gericht war in dem von Ron Jones gegen seine mutmaßlichen Folterer aus Saudi-Arabien angestrengten Verfahren zu dem Schluss gelangt, dass der Fall auf der Grundlage des Immunitätsgesetzes von 1978 wegen der staatlichen Immunität Saudi-Arabiens abzuweisen sei. Das Berufungsgericht gab dem Widerspruch der Kläger gegen das Urteil statt und erklärte, sie könnten zwar nicht die saudische Regierung belangen, gegen ihre Folterer aber sehr wohl rechtlich vorgehen.
Prügelstrafe
Gerichte verhängten nach wie vor routinemäßig die Prügelstrafe als Haupt- oder Zusatzstrafe.
Nach vorliegenden Meldungen wurden im August in Mekka 42 Jugendliche wegen Randalierens, der Beschädigung von Fahrzeugen und der Belästigung von Frauen ausgepeitscht, nachdem ein Gericht neben einer Haft- und Geldstrafe auch die Prügelstrafe gegen sie verhängt hatte.
Flüchtlinge
Die freiwillige Rückführung von rund 3500 irakischen Flüchtlingen, die während des Golfkriegs 1991 ihre Heimat verlassen hatten, musste im Mai wegen der sich verschlechternden Sicherheitslage im Irak ausgesetzt werden. Es hieß, im Militärlager von Rafha im nördlichen Wüstengebiet nahe der irakischen Grenze säßen nach wie vor ungefähr
600 Flüchtlinge quasi als Gefangene fest. Die saudische Regierung verweigerte ihnen das Recht, in Saudi-Arabien um Asyl nachzusuchen.
Todesstrafe und Hinrichtungen
Im Berichtszeitraum wurden mindestens 33 Menschen hingerichtet, unter ihnen eine Frau aus Pakistan und vier männliche ausländische Staatsbürger. Nach Angaben der Regierung waren sie wegen Mordes, Vergewaltigung oder Drogenvergehen verurteilt worden. Wie viele Gefangene in den Todeszellen des Landes einsaßen, entzog sich der Kenntnis von amnesty international. Zu den bekanntermaßen vom Vollzug der Todesstrafe bedrohten Personen zählte die von den Philippinen stammende Sara Jane Dematera, die 1993 in einem geheimen und im Schnellverfahren geführten Prozess des Mordes an ihrem Arbeitgeber für schuldig befunden worden war. Im April durfte ihre Mutter sie im Gefängnis besuchen.
Wirtschaftliche und soziale Rechte
Unter den mehr als sieben Millionen ausländischen Arbeitskräften breitete sich Zuversicht hinsichtlich der verstärkten Wahrung ihrer wirtschaftlichen und sozialen Rechte aus. Nach Erkenntnissen der Vereinten Nationen machte Saudi-Arabien zudem Fortschritte bei der Bekämpfung der Armut. Die Regierung gab Pläne für eine Reform des Arbeitsrechts bekannt, um den Schutz der Rechte ausländischer Arbeitnehmer zu verbessern. Darüber hinaus erklärte sie, gegen Arbeitsvermittlungsagenturen und Arbeitgeber, die ihre Angestellten schlecht behandeln, Strafmaßnahmen ergriffen, die Beschwerdemechanismen für Arbeitnehmer gestärkt und am Arbeitsplatz missbrauchte Personen dazu ermutigt zu haben, den Beschwerdeweg zu beschreiten. Es hieß, einige ausländische Arbeitnehmer hätten bereits Vereinigungen ins Leben gerufen, um ihre Landsmänner und -frauen zu unterstützen, wenn diese die Absicht haben, Beschwerde gegen ihre Behandlung einzulegen. Für weibliche Hausangestellte, denen von ihrem Arbeitgeber Gewalt angetan wird, soll eigens ein Ort der Zuflucht geschaffen worden sein.
Berichte von amnesty international
The Gulf and the Arabian Peninsula: Human rights fall victim to the »war on terror« (ai-Index: MDE 04/002/2004)
Discrimination and violence against women in the Gulf (ai-Index: MDE 04/004/2004)