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Jahresbericht 2003

Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2002

SWASILAND


Amtliche Bezeichnung: Königreich Swasiland
Staatsoberhaupt: König Mswati III.
Regierungschef: Sibusiso Barnabas Dlamini
Todesstrafe: nicht abgeschafft
Internationaler Strafgerichtshof: Statut nicht unterzeichnet


     

Die Unabhängigkeit der Justiz und die Autorität der Gerichte wurden von Regierungsvertretern und der Polizei in mehreren Fällen in bedenklicher Weise untergraben. Nach wie vor setzten die Sicherheitskräfte seit langem bestehende Beschränkungen der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit durch. Journalisten waren Misshandlungen und Schikanen ausgesetzt, wenn sie von Versammlungen berichteten, die die Behörden als politisch einstuften. Aufgrund diskriminierender Gesetze und Praktiken waren Frauen soziale und wirtschaftliche Rechte verwehrt. Asylsuchende, auch Kinder, wurden unter schlimmen Bedingungen inhaftiert.

Hintergrundinformationen

Eine schwere Nahrungsmittelkrise erfasste das Land; Schätzungen von UN-Unterorganisationen zufolge waren 265 000 Menschen (knapp über ein Viertel der Bevölkerung) vom Hungertod bedroht. Derweil beschloss die Regierung, für den König einen 44,6 Millionen US-Dollar teuren Privatjet zu erwerben – das ist doppelt so viel wie das jährliche Gesundheitsbudget. Mitglieder des Parlaments und zivilgesellschaftliche Organisationen wendeten sich gegen diesen Beschluss; im Dezember fand ein zweitägiger von den Gewerkschaften organisierter Streik statt.

Der vom König eingesetzte Ausschuss hatte im November einen neuen Verfassungsentwurf vollendet, den der König allerdings nicht vor Ende 2002 öffentlich machte.

Gefährdung der Rechtsstaatlichkeit

Am 30. November traten alle Richter des Berufungsgerichts aus Protest zurück, weil die Regierung sich öffentlich geweigert hatte, sich an zwei ihrer Urteile zu halten. Trotz breiter Kritik blieb die Regierung bei ihrer Position.

Am 30. Oktober verlangten der vom König ernannte Generalstaatsanwalt, der Generalstabschef der Streitkräfte und die Chefs der Polizei und der Strafvollzugsbehörden vom Obersten Richter und zwei Richtern des Oberen Gerichts die Einstellung des Verfahrens im Fall zweier junger Frauen, die von Mitarbeitern des Königs aus der Schule entführt worden waren (siehe unten). Als die Richter das Verfahren fortsetzten, forderte sie der Generalstaatsanwalt auf, ihr Amt niederzulegen. Der Oberste Richter reichte Beschwerde beim Leiter der Strafermittlungsbehörden (Director of Public Prosecution – DPP) ein, doch der Generalstaatsanwalt weigerte sich, vor Gericht zu erscheinen, um zu den Anschuldigungen Stellung zu nehmen. Am 12. November wiesen Regierungsvertreter den DPP an, das Verfahren gegen den Generalstaatsanwalt einzustellen oder sein Amt abzugeben. Als er sich weigerte, durchsuchten Regierungsvertreter sein Büro und verwehrten ihm den Zugang zu seinen Akten.

Am 22. November bestätigte das Berufungsgericht ein Urteil gegen den Polizeipräsidenten und einen weiteren ranghohen Beamten der Polizei. Beide waren wegen Missachtung der Justiz zu 30 Tagen Gefängnis verurteilt worden, nachdem die Polizei wiederholt Madeli Fakudze und weitere Mitglieder seiner Gemeinde daran gehindert hatte, in ihre Häuser in Macetjeni zurückzukehren. Das Berufungsgericht hatte im Juni angeordnet, den Menschen die Rückkehr zu gestatten, nachdem sie im Jahr 2000 von Sicherheitskräften aus ihren Häusern vertrieben worden waren. Sowohl der Polizeipräsident als auch der Premierminister erklärten, sie seien nicht bereit, sich dem Gerichtsbeschluss vom November zu beugen.

Ebenfalls im November erklärte das Berufungsgericht ein Dekret des Königs für nichtig, nach dem Untersuchungshäftlingen versagt wurde, eine Freilassung auf Kaution zu beantragen. Der Premierminister erklärte, die Regierung werde sich nicht an das Urteil halten.

Politische Verfahren

Am 22. August sprach das Obere Gericht Mario Masuku, den Vorsitzenden der Vereinten Demokratischen Volksbewegung (People’s United Democratic Movement – PUDEMO), von der Anklage der Anstiftung zum Aufruhr frei. Er war seit Oktober 2001 im Zusammenhang mit Aussagen in Haft, die er auf Protestversammlungen im Jahr 2000 gemacht haben soll. Die Zeugen der Staatsanwaltschaft, vorwiegend Polizisten, sagten widersprüchlich aus und es gab keine Beweise dafür, dass Mario Masuku Gewalt propagiert hatte. Ein Vertreter von amnesty international nahm zeitweise an der Verhandlung teil.

Verstöße gegen die Rechte von Frauen und Kindern

Nach wie vor lieferten diskriminierende Gesetze und Praktiken Frauen und Mädchen der Gefahr sexueller und häuslicher Gewalt sowie der Infizierung mit HIV/Aids aus. Über ein Drittel der Frauen, die Kliniken für werdende Mütter aufsuchten, waren laut Regierungsstatistiken HIV-positiv.

Im Oktober focht die Mutter einer jungen Frau, Zena Mahlangu, vor dem Oberen Gericht die Praxis der erzwungenen Ehe an. Mitarbeiter des Königs hatten ihre Tochter aus der Schule entführt, weil der König sie zu seiner zehnten Frau machen wollte. Lindiwe Dlamini wandte sich an das Obere Gericht, um die Mitarbeiter per Beschluss zur Rückgabe ihrer Tochter zu zwingen. Das Gericht benannte zwei Anwälte, die die junge Frau vernehmen sollten, doch Regierungsvertreter unterbanden mehrmals den Kontakt. Nachdem der König ihre Tochter in der Öffentlichkeit als seine Verlobte vorgestellt hatte, verschob Lindiwe Dlamini am 5. November widerstrebend ihr Gesuch. Mindestens ein weiteres Mädchen, Noliqhwa Ntentesa, wurde ebenfalls ohne Wissen ihrer Familie von Mitarbeitern des Königs aus der Schule entführt. Monate später durften die Angehörigen das Mädchen immer noch nicht besuchen.

Im Oktober reichten zwei Oberschülerinnen bei der Polizei Beschwerde gegen einen Lehrer ein, der ihnen 48 »Schläge« auf das Gesäß verabreicht hatte. Die körperliche Züchtigung von Schülern ist weit verbreitet. Die Polizei in Lobamba nahm kurzzeitig 15 Mitglieder der Schülervereinigung von Swasiland in Haft, die in dem Fall protestiert hatten. Mindestens eine der Schülerinnen nahm ihre Anschuldigungen offenbar auf Druck ihrer Familie zurück.

Flüchtlinge

Asylsuchende aus der Demokratischen Republik Kongo und mehreren anderen afrikanischen Staaten, darunter auch Kinder, waren im völlig überbelegten Sidwashini-Gefängnis bis zu sechs Monate lang inhaftiert. Sie hatten gegen die Nahrungsmittelknappheit protestiert, die nach der Schließung der Büros des Hohen Flüchtlingskommissariats der Vereinten Nationen in Swasiland einsetzte, und waren daraufhin festgenommen worden. Im November erklärte die Regierung, sie beabsichtige die Flüchtlinge auszuweisen.

Todesstrafe

Ende 2002 befanden sich mindestens 12 zum Tode verurteilte Personen in Haft. Es wurden keine Hinrichtungen ausgeführt.

Berichte und Missionen von amnesty international

Berichte

Policing to protect human rights: A survey of police practice in countries of the Southern African Development Community: Swaziland (ai-Index: AFR 03/004/2002)

Swaziland: Acquittal of Mario Masuku is an opportunity to end persecution of the opposition (ai-Index: AFR 55/002/2002)

Swaziland: Grave concern at attack against High Court judges seeking to protect the rights of women (ai-Index: AFR 55/004/2002)

Swaziland: Continuing attacks on the independence of judges and lawyers (ai-Index: AFR 55/005/2002)

Swaziland: Subversion of the rule of law gravely endangers protection of human rights and jeopardizes the constitution reform process (ai-Index: AFR 55/006/2002)

Mission

Ein Vertreter von amnesty international besuchte das Land im August.

amnesty international

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