Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2005
SUDAN
Amtliche Bezeichnung: Republik Sudan
Staats- und Regierungschef:
Omar Hassan Ahmad al-Bashir
Todesstrafe: nicht abgeschafft
Statut des Internationalen Strafgerichtshofs: unterzeichnet
UN-Frauenrechtskonvention und Zusatzprotokoll: nicht unterzeichnet
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Auch im Berichtsjahr kam es in Darfur im Westen des Landes zu schweren Menschenrechtsverstößen durch die Regierungstruppen, mit der Regierung verbündete Milizen und bewaffnete Oppositionsgruppen. Der Regierung nahe stehende Einheiten und bisweilen auch bewaffnete Oppositionsgruppen waren für Übergriffe gegen Mitarbeiter humanitärer Organisationen und andere Zivilisten verantwortlich. In Darfur wurden vermeintliche Sympathisanten bewaffneter Oppositionsgruppen willkürlich in Haft genommen. Vom gleichen Schicksal waren Mitglieder politisch aktiver Gruppen und Menschenrechtsverteidiger in allen nördlichen Provinzen bedroht. Nach dem Abschluss eines umfassenden Friedensabkommens im Januar in Nairobi wurde im Juli eine neue Regierung der nationalen Einheit gebildet, die den seit 1989 geltenden Ausnahmezustand im ganzen Land außer im östlichen Teil und in Darfur aufhob. Die seit Juli geltende Übergangsverfassung enthielt zwar viele positive Bestimmungen zum Schutz der Menschenrechte, doch die Todesstrafe wurde – selbst für Minderjährige – beibehalten. Hochrangige Staatsbedienstete, die für Kriegsverbrechen beziehungsweise Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantwortlich waren, genossen nach wie vor Straffreiheit. In den Haftanstalten der Hauptstadt Khartum wurden weiterhin Hunderte politische Gefangene willkürlich in Gewahrsam gehalten. Im Berichtszeitraum kam es erneut zu willkürlichen Festnahmen, Inhaftierungen ohne Kontakt zur Außenwelt und Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung. Diese Maßnahmen richteten sich vor allem gegen Menschenrechtsverteidiger, aber auch gegen politisch engagierte Studenten und die zahlreichen Vertriebenen, die in und um Khartum Zuflucht suchten.
Hintergrundinformationen
Der Konflikt in Darfur dauerte an. Im Juli einigte sich die Regierung mit zwei bewaffneten politischen Gruppen auf eine Grundsatzerklärung, doch der Waffenstillstand wurde immer wieder gebrochen. Eine dauerhafte Beilegung des Konflikts war nicht in Sicht. Die in der Region stationierten Truppen der Afrikanischen Union (AU) hatten noch immer nicht ihre volle Stärke.
Der Internationale Strafgerichtshof, den der UN-Sicherheitsrat mit der Untersuchung der Lage in Darfur beauftragt hatte, begann zwar mit Ermittlungen, doch der Zugang zum Land wurde ihm auch Ende des Berichtsjahrs noch immer verwehrt. Der Sudan richtete stattdessen ein innerstaatliches Gericht für die juristische Aufarbeitung der im Rahmen des Darfur-Konflikts begangenen Straftaten ein und sah danach keinen Anlass mehr für ein Eingreifen des Internationalen Strafgerichtshofs. Doch nur gegen einige wenige der für die schweren Menschenrechtsverstöße in Darfur Verantwortlichen wurden Ermittlungen durchgeführt und Strafverfolgungsmaßnahmen ergriffen. Die Afrikanische Union hat im Berichtsjahr kein Kooperationsabkommen mit dem Internationalen Strafgerichtshof abgeschlossen. Auch der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen ergriff keine weiteren Maßnahmen zur Durchsetzung der Resolution 1593 (siehe unten).
Mit der Unterzeichnung eines umfassenden Friedensabkommens endete am 9. Januar der Jahrzehnte währende Bürgerkrieg zwischen dem Norden und dem Süden des Landes. Im Prinzip hielt der Frieden, auch wenn einige Milizen aus dem Süden, die nicht in das Friedensabkommen einbezogen worden waren, ihren Kampf fortführten. In den südlichen Provinzen verstärkte die ugandische bewaffnete Widerstandsarmee des Herrn (Lord’s Resistance Army) ihre Präsenz. Sie führte immer wieder Übergriffe gegen die Zivilbevölkerung durch und wiederholt auch gegen Mitarbeiter von Hilfsorganisationen. Trotzdem wurde damit gerechnet, dass mehr als drei Millionen intern vertriebene und eine halbe Million ins Ausland geflohene Menschen in den Süden des Landes zurückkehren würden.
Am 24. März richtete der UN-Sicherheitsrat zur Stärkung des Friedensabkommens und zur Unterstützung der Darfur-Mission der Afrikanischen Union eine Friedensmission der Vereinten Nationen im Sudan (UNMIS) ein.
Nach dem Tod des Regierungschefs des Südsudan und ersten Vizepräsidenten der neuen Regierung der nationalen Einheit, John Garang de Mabior, Ende Juli kam es in Khartum und Juba zu schweren Unruhen. Zum Nachfolger von John Garang de Mabior wurde der Rebellenführer Salva Kiir ernannt. Mindestens 130 Menschen kamen bei den Gewaltausbrüchen zu Tode und mehr als 1500 wurden in Khartum festgenommen.
Im Februar vereinigten sich im noch immer unruhigen Osten des Landes die beiden bewaffneten Oppositionsgruppen Beja Congress und Free Lions zu einer Gruppe mit dem Namen Eastern Front.
Darfur
Auch im Berichtsjahr waren die Regierungstruppen und die unter dem Namen Janjawid bekannten, mit der Regierung verbündeten Nomadenmilizen für zahlreiche Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantwortlich. Auch bewaffnete Oppositionsgruppen begingen zahlreiche Kriegsverbrechen. Die Übergriffe der sudanesischen Streitkräfte, die oft zunächst Luftangriffe durchführten, und der anschließend in die Dörfer eindringenden Janjawid-Milizen forderten zahlreiche Opfer in der Zivilbevölkerung, ebenso wie die Übergriffe bewaffneter Oppositionsgruppen. Viele junge und erwachsene Frauen wurden Opfer von sexuellen Übergriffen und von Entführungen durch regierungsfreundliche Milizen und in einigen Fällen auch durch Regierungstruppen.
Nach einer Großoffensive der Regierungstruppen im Januar ließen die Kampfhandlungen bis April an Intensität nach. In den folgenden Monaten stabilisierte sich die Lage leicht, bis es dann Ende August wieder verstärkt zu bewaffneten Auseinandersetzungen kam. Die von der Regierung zu verantwortenden Übergriffe gegen Menschenrechtsverteidiger dauerten an. Je stärker die Kommandostrukturen der bewaffneten Oppositionsgruppen wegen zunehmender Rivalitäten und interner Streitigkeiten zerfielen, desto zahlreicher wurden die von ihnen begangenen Menschenrechtsverstöße. Diese Gruppen schikanierten immer häufiger auch Mitarbeiter humanitärer Organisationen. Die Soldaten der Friedensmission der Afrikanischen Union (AMIS) litten gleichfalls unter bewaffneten Übergriffen, darunter auch Entführungen durch regierungsfreundliche Milizen und bewaffnete Oppositionsgruppen.
Am 7. April überfielen mehr als 350 Milizionäre das Dorf Khor Abeche in Süd-Darfur, zerstörten es und töteten und verletzten eine unbekannte Zahl von unbewaffneten Zivilisten.
Am 30. Mai nahmen die sudanesischen Behörden den Landeskoordinator der internationalen Nichtregierungsorganisation Ärzte ohne Grenzen, Paul Foreman, vorübergehend in Haft. Zusammen mit einem weiteren Mitarbeiter der Organisation wurde er staatsfeindlicher Aktivitäten und der Veröffentlichung falscher Informationen in einem Bericht über sexuelle Gewalt beschuldigt. Die Behörden versuchten Paul Foreman zur Preisgabe der Namen seiner vertraulichen Informanten zu zwingen.
Am 29. September wurden drei Mitglieder der Nichtregierungsorganisation Sudan Social Development Organization von der Sudanesischen Befreiungsarmee (Sudan Liberation Army – SLA) aus dem Flüchtlingslager Zam Zam in Nord-Darfur entführt.
Folter war weit verbreitet. Vor allem mutmaßliche Sympathisanten bewaffneter Oppositionsgruppen und Insassen der Flüchtlingslager wurden häufig Opfer von willkürlicher Inhaftierung und Folterung.
Am 14. März wurde Bakheet Alhaj aus dem Flüchtlingslager Sanya Afondu von Mitarbeitern des militärischen Geheimdienstes verhaftet, die ihn Berichten zufolge 13 Tage lang in einem Erdloch festhielten und in dieser Zeit wiederholt mit Peitschen und Gewehrkolben auf ihn einschlugen. Am 7. April wurde er bis zur Eröffnung seines Verfahrens in Untersuchungshaft verbracht.
Intern Vertriebene
Mehr als 1,8 Millionen Menschen lebten als intern Vertriebene im Sudan, und 220 000 Flüchtlinge hielten sich nach wie vor im Tschad auf. Viele Vertriebene suchten aus Angst vor Überfällen in den ländlichen Gebieten Darfurs in Siedlungen in der Nähe von Städten und Dörfern Zuflucht. Selbst in den Lagern waren sie von Übergriffen der Janjawid und der Regierungstruppen bedroht.
Am 19. Mai erschoss die Polizei im Flüchtlingslager Kalma in der Nähe von Nyala in Süd-Darfur drei Menschen und verletzte zehn weitere. Am nächsten Tag kam es zu gewalttätigen Zusammenstößen zwischen Lagerinsassen und der Polizei.
Am 25. Mai gingen die Sicherheitskräfte gegen das Flüchtlingslager Zam Zam in der Nähe von E-Fasher in Nord-Darfur vor. Berichten zufolge eröffneten sie wahllos das Feuer auf alle Anwesenden, töteten dabei einen Mann namens Mohamed Adam Khatir und verletzten sieben weitere Lagerinsassen.
Am 28. September töteten Angehörige der Janjawid-Milizen bei einem Überfall auf das Flüchtlingslager Aro Sharow 35 Menschen und verletzten zehn weitere; damit zwangen sie über 4000 Personen dazu, aus dem Lager zu fliehen.
Internationale Initiativen für Darfur
Der Bericht einer von den Vereinten Nationen ernannten Untersuchungskommission vom Januar 2005 konstatierte, dass die Regierung und die mit ihr verbündeten Milizen die Verantwortung für Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen in Darfur trügen und die sudanesische Justiz unfähig und nicht willens sei, sich mit der Lage zu befassen.
Am 31. März verwies der UN-Sicherheitsrat mit seiner Resolution 1593 die in Darfur begangenen Menschenrechtsverletzungen an den Internationalen Strafgerichtshof. In der Resolution wurden der Sudan und alle anderen Konfliktparteien zur Zusammenarbeit mit dem Gerichtshof aufgefordert. Auf Druck der USA wurde in die Resolution jedoch eine Bestimmung eingefügt, gemäß der Bürger von Staaten (außer dem Sudan), die das Statut des Internationalen Strafgerichtshofs nicht unterzeichnet haben, auch nicht der Rechtsprechung dieses Gerichts unterliegen.
Die Afrikanische Kommission für Menschenrechte und Rechte der Völker hat bis Ende 2005 den Bericht über ihren Besuch im Sudan vom Juli 2004 nicht veröffentlicht. Offenbar wartete sie noch auf die Antwort der sudanesischen Regierung, die jedoch in dieser Frage schon in der Vergangenheit jede Zusammenarbeit verweigert hatte.
Willkürliche Festnahmen, Gewalt und Folterungen
Die Meinungsfreiheit wurde nach wie vor mit Maßnahmen wie willkürlichen Festnahmen, Inhaftierungen ohne Kontakt zur Außenwelt und Folterungen massiv unterdrückt. Zielscheibe dieser Praktiken waren vor allem politisch engagierte Bürger, Menschenrechtsverteidiger, Studentenführer und die Vertriebenen in und um Khartum.
Mitglieder oppositioneller Gruppen
Nach Demonstrationen in Port Sudan, bei denen Berichten zufolge mehr als 20 Menschen zu Tode kamen, wurden im Januar und Februar 17 Mitglieder des politischen Flügels der Oppositionsgruppe Beja Congress in Haft genommen. Im Mai und Juni wurden sie wieder freigelassen, ohne dass es zur Anklageerhebung gekommen war.
Die im September 2004 verhafteten Anhänger der islamistischen Oppositionspartei Popular Congress wurden auch im Berichtsjahr weiter in Gewahrsam gehalten. Die Ermittlungsergebnisse zum Tod von zwei für den Popular Congress aktiven Studenten, die laut Berichten an den Folgen der nach ihrer Verhaftung 2004 erhaltenen brutalen Schläge starben, hatte die Regierung entgegen der eigenen Ankündigung noch nicht veröffentlicht.
Im April wurde die Zentrale der Nationalen Umma-Partei (Umma National Party) in Omdurman nach einer Razzia vorübergehend geschlossen. Am 15. April wurden auf dem Zentralmarkt Al Kalaklah der Hauptstadt Khartum die drei studentischen Mitglieder der Umma-Partei Idriss Mohamed Idriss, Abu Bakr Dafallah Musa und Omar Dafallah Musa beim Aufhängen von Ankündigungsplakaten für eine Parteikonferenz von Angehörigen der Sicherheitskräfte wegen Störung der öffentlichen Ordnung festgenommen und Berichten zufolge brutal verprügelt. Eine Freilassung gegen Kaution wurde ihnen verweigert.
Menschenrechtsverteidiger
Menschenrechtsverteidiger und ihre Organisationen waren auch im Berichtsjahr weiter mit Schikanen und Repressionen konfrontiert.
Die Regierung strengte einen Prozess gegen die Sudanesische Organisation gegen Folter (Sudan Organisation Against Torture – SOAT) an, eine der führenden Menschenrechtsorganisationen des Landes, die auf diese Weise offensichtlich zum Schweigen gebracht werden sollte. Das Staatssicherheitsbüro (Bureau of Crimes Against the State) soll Ende August ein Verfahren wegen der Verbreitung falscher Informationen gegen SOAT eingeleitet haben, ohne die Organisation davon zu unterrichten. Den SOAT-Mitgliedern, denen die Bekanntgabe militärischer Informationen, die Verbreitung falscher Nachrichten und Verstöße gegen die öffentliche Ordnung zur Last gelegt wurde, drohten Haftstrafen von bis zu fünf Jahren.
Der prominente Menschenrechtsverteidiger Mudawi Ibrahim, der nach seiner Verhaftung am 24. Januar in einen Hungerstreik trat, wurde bis zum 3. März ohne Anklageerhebung festgehalten. Als er am 8. Mai versuchte, aus dem Sudan auszureisen, um in Irland von der Staatspräsidentin den renommierten Menschenrechtspreis Front Line Defenders Award entgegenzunehmen, wurde er erneut verhaftet. Nach erheblichem internationalen Druck kam er am 17. Mai wieder frei, ohne dass Anklage gegen ihn erhoben worden wäre.
Am 19. April wurde Adil Abdallah Nasr al-Din, der Leiter der Zweigstelle der Nichtregierungsorganisation Sudan Social Development Organization in Zalengei in West-Darfur, auf freien Fuß gesetzt. Der 30-jährige Menschenrechtsverteidiger war im September 2004 verhaftet und vier Monate lang festgehalten worden, zunächst in einer inoffiziellen Hafteinrichtung in der Nähe des Kober-Gefängnisses und anschließend zwei Monate lang im Debek-Gefängnis im Norden von Khartum. Berichten zufolge war er dort die ganze Zeit gefesselt und wurde regelmäßig mit Schlägen misshandelt.
Studenten
Viele politisch engagierte Studenten wurden von der Polizei und anderen Sicherheitskräften verhaftet und mit Schlägen misshandelt. Mindestens ein Student wurde von einem Polizisten erschossen.
Am 11. April kam der politisch aktive Student Nagmeldin Gafar Adam Eisa auf dem Gelände der Dilling-Universität in Kordofan bei Protesten gegen mutmaßliche Unregelmäßigkeiten bei den Wahlen für die Studentenvertretung zu Tode, als die Polizei mit Tränengas und scharfer Munition gegen die demonstrierenden Studenten vorging.
Am 19. April setzten die Polizei und andere Sicherheitskräfte an der Universität von El-Fasher Tränengas und Blendgranaten gegen Studenten ein, die sich in einer Demonstration für die Resolution 1593 des UN-Sicherheitsrates aussprachen, und feuerten Schüsse in die Luft ab. Vier Studenten wurden wegen Störung der öffentlichen Ordnung in Haft genommen, vor Gericht aber freigesprochen. Als die Polizei bei einer weiteren Demonstration an dieser Universität am 21. April die Protestkundgebung mit Schusswaffengewalt aufzulösen versuchte, wurden zwei Studenten verletzt, einer davon schwer. Berichten zufolge ließ die Polizei nicht zu, dass der schwer Verletzte von Angehörigen der AU-Truppen in ein Krankenhaus gebracht wurde.
Einschränkung der Pressefreiheit
Die Zeitungen des Landes wurden auch im Berichtsjahr strikt zensiert. Dies galt vor allem für Meldungen zur Lage in Darfur. Alle Medien waren angewiesen, die Resolution 1593 des UN-Sicherheitsrates nicht zu kommentieren. Einige Zeitungen wurden nach der Veröffentlichung von Artikeln, die als regierungskritisch eingestuft wurden, vorübergehend oder auf Dauer verboten. Immer wieder kam es zu Schikanen gegen Journalisten.
Im Juni wurde der im Jahr 2003 gerichtlich verhängte Lizenzentzug für den Khartoum Monitor bestätigt. Die einzige englischsprachige Zeitung des Landes hatte seinerzeit erfolgreich Widerspruch gegen ihre Schließung eingelegt, aber die nationalen Sicherheitsdienste hatten in vier Verfahren die Aufhebung dieser Entscheidung beantragt, ohne den Khartoum Monitor davon zu unterrichten.
Am 9. Mai verhängten die Behörden gegen die Tageszeitung al Wifaq wegen der Veröffentlichung angeblich blasphemischer Artikel ein vorübergehendes Erscheinungsverbot und eine Geldstrafe von acht Millionen sudanesischen Pfund (etwa 3500 US-Dollar). Gegen den Chefredakteur Mohamed Taha Mohamed Ahmed beantragte die Staatsanwaltschaft zunächst die Todesstrafe, zog ihren Antrag aber kurz danach wieder zurück.
Vertriebene in und um Khartum
Die amtliche Zwangsumsiedlung zahlreicher intern Vertriebener, die vor dem Konflikt und der extremen Armut im Süden des Landes und in Darfur beziehungsweise vor den ärmlichen Lebensverhältnissen in anderen Regionen des Sudan nach Khartum und Umgebung geflohen waren, führte bisweilen zu bewaffneten Auseinandersetzungen und Massenverhaftungen. Obwohl der Gouverneur der Provinz Khartum im Juli versprochen hatte, vor der Verlegung von Flüchtlingslagern, ganzen Siedlungen oder Gruppen von Menschen zunächst Gespräche mit Geberländern und UN-Agenturen zu führen, erfolgten weiterhin Zwangsumsiedlungen ohne vorherige Ankündigung.
Am 18. Mai führte der Vorschlag, das Flüchtlingslager Soba Aradi zu verlegen, zu Kämpfen zwischen den Vertriebenen und der Polizei, in deren Verlauf 14 Polizisten und bis zu 30 Flüchtlinge getötet wurden. Am 24. Mai verhaftete die Polizei eine große Zahl von Vertriebenen. Mohammed Daw al Beit und drei weitere Häftlinge starben Berichten zufolge im Gewahrsam der Polizei.
Am 17. August umzingelten bewaffnete Polizeieinheiten das Flüchtlingslager Shikan in Omdurman. Die Polizisten kamen mit LKWs und räumten das ganze Lager. Die Mehrzahl der Insassen wurde ins Lager Al-Fatah III verbracht, in dem es selbst am Allernötigsten fehlte. Im Verlauf der Umsiedlungsaktion soll es zu Übergriffen durch die Sicherheitskräfte gekommen sein.
Der Osten
Bei Protesten gegen die Unterentwicklung und Marginalisierung der Region Ostsudan wurden zahlreiche Zivilisten von den Sicherheitskräften getötet.
Am 26. Januar legten friedliche Demonstranten aus der Volksgruppe der Beja in Port Sudan dem Gouverneur der Provinz Rotes Meer eine Liste von Forderungen vor. Drei Tage später gingen die Sicherheitskräfte mit scharfer Munition gegen angeblich mit Stöcken und Steinen bewaffnete Demonstranten vor, beschossen auch Häuser Unbeteiligter und warfen Granaten. Dabei verletzten sie zahlreiche Anwohner, unter ihnen Kinder. Mindestens 20 Menschen wurden getötet. In Berichten über ähnliche Proteste in der Stadt Kassala war von Verhaftungen die Rede sowie davon, dass Angehörige der Sicherheitskräfte zwei Studenten mit Schlägen misshandelt hatten. In beiden Fällen kam es zu einer Untersuchung, deren Ergebnisse allerdings nicht veröffentlicht wurden.
Am 24. Mai entführten Mitglieder der bewaffneten Oppositionsgruppe Eastern Front drei führende Politiker. Anfang September kamen die Männer wieder frei.
Berichte und Missionen von amnesty international
Berichte
Sudan: Who will answer for the crimes? (ai-Index AFR 54/006/2005)
Open letter to the President of Nigeria as Chairman of the African Union regarding Sudan referral to the ICC (ai-Index: IOR 63/001/2005)
Open letter to the members of the United Nations Security Council: The situation in the Sudan (ai-Index: AFR 54/024/2005)
Sudan: Amnesty International’s recommendations on the deployment of a United Nations peace support operation (ai-Index: AFR 54/025/2005)
Sudan: Recommendations to donors funding Sudan (ai-Index: AFR 54/036/2005)
Sudan: Political repression in Eastern Sudan (ai-Index: AFR 54/051/2005)
Sudan: Memorandum to the National Constitutional Review Commission (ai-Index: AFR 54/049/2005)
Sudan: List of political detainees (ai-Index: AFR 54/062/2005)
Missionen
Im Oktober besuchten Vertreter von amnesty international den Südsudan.