Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2003
BELARUS
Amtliche Bezeichnung: Republik Belarus
Staatsoberhaupt: Alexandr Lukaschenka
Regierungschef: Sergei Sidorski (amtierend, löste im Juli Gennadi Nowitzki ab)
Todesstrafe: nicht abgeschafft
UN-Frauenrechtskonvention: ratifiziert
Zusatzprotokoll zur Frauenrechtskonvention: unterzeichnet
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Die Ermittlungen in mehreren Aufsehen erregenden Fällen von »Verschwindenlassen« wurden ohne Angabe stichhaltiger Gründe eingestellt. Die Behörden lösten Menschenrechtsvereinigungen und andere Nichtregierungsorganisationen auf und verboten mehrere in Privatbesitz befindliche Zeitungen. Die unabhängige Gewerkschaftsbewegung wurde von staatlicher Seite angegriffen und ihre Führungsmitglieder inhaftiert. Auch zahlreiche Demonstranten wurden wegen friedlicher oppositioneller Aktivitäten festgenommen. Einige gewaltlose politische Gefangene verbüßten weiterhin langjährige Freiheitsstrafen. Gewalt in der Familie war weit verbreitet. Die Gerichte verhängten erneut Todesurteile.
Hintergrundinformationen
Die Beziehungen zur internationalen Gemeinschaft blieben angespannt. Belarus geriet wegen der Verletzung der Menschenrechte und grundlegender Freiheitsrechte mehrfach ins Kreuzfeuer der Kritik. Im April äußerte die UN-Menschenrechtskommission tiefe Besorgnis über Menschenrechtsverletzungen in Belarus, darunter Fälle von »Verschwindenlassen«, willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen sowie Schikanen gegen Personen, die sich für die Opposition engagierten. Eine Reihe anderer zwischenstaatlicher Gremien artikulierten während des Berichtsjahres ähnliche Bedenken.
Fälle von »Verschwindenlassen«
Bei der Klärung der Frage, wer für das »Verschwinden« der führenden Oppositionellen Juri Sacharenko und Wiktor Gontschar, des Geschäftsmannes Anatoli Krassowski und des Journalisten Dmitri Sawadski verantwortlich war, zeichneten sich keinerlei Fortschritte ab. Die strafrechtlichen Ermittlungen wurden im Januar und Februar eingestellt, dem Vernehmen nach ohne dass den betroffenen Familien stichhaltige Gründe für diese Entscheidung genannt worden wären. In den Fällen von Juri Sacharenko, Wiktor Gontschar und Anatoli Krassowski wurden sie im Juni und Juli auf Betreiben ihrer Familien wieder aufgenommen. Im Fall von Dmitri Sawadski wurden im Dezember neuerliche Untersuchungen angeordnet.
Menschenrechtsverteidiger
Während des gesamten Berichtsjahres sahen sich Menschenrechtsverteidiger einer verschärften Kampagne von Schikanen und Einschüchterungsversuchen seitens der Behörden ausgesetzt. Mehrere bekannte Menschenrechtsorganisationen wurden zwangsweise aufgelöst, nachdem sie zwei oder mehr offizielle Warnungen vom Justizministerium erhalten hatten. Solche Warnungen wurden wegen angeblichen Verstoßes gegen ein umstrittenes Gesetz ausgesprochen, das die Handlungsfreiheit der Zivilgesellschaft streng reglementiert. Aus ähnlich fragwürdigen Gründen wurde einer großen Zahl anderer Nichtregierungsorganisationen die offizielle Zulassung verweigert beziehungsweise eine bestehende Registrierung annulliert. Die Flut an erzwungenen Auflösungen stieß international auf scharfe Kritik.
Am 8. September wurde die bekannte Menschenrechtsorganisation Legal Assistance to the Population (Rechtshilfe für die Bevölkerung) vom Stadtgericht Minsk verboten. Die Organisation hatte bereits im Vorjahr zwei offizielle Warnungen erhalten, weil sie Nichtmitgliedern kostenlose Rechtsberatung gewährt und ein anderes als das bei der Registrierung eingereichte Logo verwendet hatte.
Am 28. Oktober entschied der Oberste Gerichtshof von Belarus, die einflussreiche Menschenrechtsorganisation Spring-96 zu verbieten. Das Gericht nannte als Begründung mehrere angebliche Gesetzesverstöße, darunter zum Beispiel die juristische Vertretung von Nichtmitgliedern, die Nichterhebung von Mitgliedsbeiträgen sowie Unregelmäßigkeiten in den Registrierungsunterlagen.
Pressefreiheit
Das Informationsministerium benutzte stets ein ähnliches System offizieller Warnungen und Verbote, um die unabhängige Presse unter Kontrolle zu halten. Mehrere einflussreiche Zeitungen mussten ihr Erscheinen einstellen. Andere sahen sich durch zerstörerische Verleumdungsklagen belastet, die Staatsbeamte gegen sie angestrengt hatten.
Am 29. Mai wurde die Zeitung Belaruskaya Delovaya Gazeta nach drei Warnungen wegen angeblicher Verstöße gegen das Pressegesetz von den Behörden für drei Monate geschlossen. Im Juni erschien sie mit zwei Ausgaben unter dem Impressum der Zeitungen Ekho und Salidarnasts, bevor die Behörden sie erneut am Erscheinen hinderten. Anschließend wurde auch Ekho für drei Monate verboten, während Salidarnasts eine Strafe in Höhe von umgerechnet rund 1600 Euro entrichten musste und der Verlagsdirektor entlassen wurde. Eine weitere unabhängige Zeitung, die Predprinimatelskaya Gazeta, wurde im Juni für drei Monate verboten, nachdem sie einen Artikel über den Fall gebracht hatte.
Inhaftierung von Demonstranten
Zahlreiche friedliche Demonstranten wurden als gewaltlose politische Gefangene inhaftiert, weil sie ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit wahrgenommen hatten. Sie liefen Gefahr, bei ihrer Festnahme von der Polizei misshandelt zu werden, und erhielten meist Freiheitsstrafen von bis zu 15 Tagen oder Geldstrafen auferlegt.
Mindestens 24 Demonstranten wurden zu kurzen Haftstrafen verurteilt, als die Behörden im März in einer konzertierten Aktion gegen friedliche Protestkundgebungen vorgingen. Am 12. März wurden der frühere stellvertretende Außenminister Andrei Sannikow, die Menschenrechtsaktivisten Ludmila Grijasnowa und Dmitri Bondarenko von der Organisation Charter-97 sowie der Kleinunternehmer Leonid Malachow zu 15 Tagen Freiheitsentzug verurteilt, weil sie sich an der Organisation einer Demonstration in Minsk am nämlichen Tag beteiligt hatten. Zwei weitere Teilnehmer wurden später wegen ähnlicher Verstöße gleichfalls zu Freiheitsstrafen verurteilt.
Verletzung von Gewerkschaftsrechten
Die Internationale Arbeitsorganisation (International Labour Organization – ILO) monierte in Belarus das gesamte Jahr über immer wieder Verstöße gegen Arbeitnehmerrechte. Am 19. November gab sie die Einrichtung einer Untersuchungskommission bekannt, die Vorwürfen nachgehen sollte, denen zufolge in Belarus die Rechte von Arbeitern verletzt werden. Ein solches Verfahren setzt die ILO nur in besonders gravierenden Fällen in Gang. Unabhängige Gewerkschafter führten Klage darüber, dass sie inhaftiert, schikaniert und entlassen worden seien, in ihrem Recht auf Vereinigungsfreiheit massiv beschnitten würden und sich der Staat in die inneren Angelegenheiten mehrerer Gewerkschaften und des nationalen Gewerkschaftsverbands eingemischt habe.
Am 18. Dezember verurteilte das Bezirksgericht Leninski in Minsk den Vorsitzenden des Kongresses Demokratischer Gewerkschaften Alexandr Jaroschuk wegen Missachtung des Gerichts zu zehn Tagen Haft. Er hatte im August in einem Zeitungsartikel die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs kritisiert, die Gewerkschaft der Fluglotsen aufzulösen. Am 17. Oktober wurde der Anwalt der Gewerkschaft, Wladimir Odynez, ebenfalls wegen Missachtung des Gerichts und – wie es hieß – weil er die Interessen von Alexandr Jaroschuk vertreten hatte, von einem Gericht in Minsk zu fünf Tagen Freiheitsentzug verurteilt.
Am 30. Oktober wurde Alexandr Buchwostow, der Vorsitzende der Gewerkschaft der Automobil- und Landwirtschaftsmaschinenarbeiter, in der Innenstadt von Minsk von der Polizei festgenommen, weil er eine nicht genehmigte, aber friedliche Protestaktion gegen die Einmischung der Regierung in die inneren Angelegenheiten der Gewerkschaft organisiert hatte.
Ein Gericht in Minsk verurteilte ihn noch am selben Tag zu zehn Tagen Haft.
Gewaltlose politische Gefangene
Im März wurden Nikolai Markewitsch, Chefredakteur der unabhängigen Tageszeitung Pagonia, und der für das Blatt tätige Redakteur Pawel Moscheiko vorzeitig freigelassen. Beide waren im Juni 2002 von einem Gericht in der Stadt Grodno wegen Verleumdung von Staatspräsident Lukaschenka zu 18 beziehungsweise zwölf Monaten »eingeschränkter Freiheit« verurteilt worden, nachdem sie in einem unveröffentlichten Artikel den weithin geteilten Verdacht geäußert hatten, dass die Regierung in Fälle von »Verschwindenlassen« verwickelt sei.
Im Juni wurde das Strafmaß gegen Wiktor Iwaskewitsch, Chefredakteur der einflussreichen Gewerkschaftszeitung Rabochy, der zu zwei Jahren »eingeschränkter Freiheit« verurteilt worden war, in der Berufung auf ein Jahr reduziert. Ein Gericht in Minsk hatte den Journalisten im September 2002 für schuldig befunden, Staatspräsident Lukaschenka in einem Zeitungsartikel verleumdet zu haben. Mitte Dezember des Berichtsjahres kam er wieder auf freien Fuß.
Im Laufe des Berichtszeitraums verschlechterte sich nach vorliegenden Meldungen der Gesundheitszustand des inhaftierten Wissenschaftlers Professor Juri Bandaschewski. Angehörige, die ihn in der Strafkolonie UZ-15 in Minsk besuchten, erklärten, dass er an Depressionen leide. Ein Gericht hatte ihn im Juni 2001 wegen angeblicher Bestechlichkeit zu acht Jahren Haft verurteilt, doch wurde weithin vermutet, dass er nur deshalb strafrechtlich verfolgt worden ist, weil er die Reaktion der Regierung auf die Katastrophe im Atomkraftwerk Tschernobyl im Jahr 1986 kritisiert hatte.
Gewalt gegen Frauen
Gewalt in der Familie blieb weit verbreitet, und Frauen, die Hilfe bei der Justiz suchten, sahen sich nach wie vor zahlreichen Behinderungen ausgesetzt. Die Regierung übermittelte dem UN-Ausschuss zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau eine kombinierte Fassung ihres vierten, fünften und sechsten periodischen Berichts, womit der Tatsache Rechnung getragen wurde, dass im Januar eine Untersuchung der Situation in Belarus durch den Ausschuss bevorstand. Der Bericht beschrieb die verschiedenen Initiativen, die ergriffen worden waren, um die im Jahr 2000 vom Ausschuss unterbreiteten Empfehlungen zur Verhütung und Beseitigung von Gewalt gegen Frauen, vor allem im familiären Bereich, umzusetzen. Die Regierung stellte einen nationalen Plan zur Gleichstellung der Geschlechter von 2001 bis 2005 vor, der Maßnahmen zur Überwindung des Problems enthielt. Dazu zählten Forschungsprojekte, die Einrichtung von Kriseninterventions- und Beratungsstellen für Opfer familiärer Gewalt sowie Kampagnen zur Schärfung des öffentlichen Bewusstseins.
Todesstrafe
Obwohl zuverlässige Informationen nur schwer erhältlich waren, wurde im Berichtszeitraum vermutlich mindestens ein Gefangener exekutiert. Der Stellvertretende Vorsitzende des Obersten Gerichtshofs erklärte im Oktober, dass im Jahr 2003 gegen zwei Männer die Todesstrafe verhängt worden sei, während andere Quellen von möglicherweise bis zu fünf Todesurteilen sprachen.
Am 13. Mai befand der UN-Menschenrechtsausschuss, dass die Geheimhaltung um die Todesstrafe in Belarus unmenschlicher Behandlung der betroffenen Familien gleichkommt. Gefangene werden dort insgeheim hingerichtet, ohne dass ihre Familien über den Zeitpunkt der Exekution oder den Beisetzungsort der Toten unterrichtet werden. In den Fällen Bondarenko gegen Belarus und Ljaschkewitsch gegen Belarus kam der Ausschuss zu dem Schluss, dass diese Vorgehensweise »eine Einschüchterung oder Bestrafung der Angehörigen zur Folge hat, da man sie bewusst im Ungewissen lasse und einer schweren psychischen Belastung aussetze«.
Berichte von amnesty international
Concerns in Europe and Central Asia, January–June 2003: Belarus (ai-Index: EUR 01/016/2003)
Belarus: And then there were none (ai-Index: EUR 49/006/2003)