Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2002
TOGO
Amtliche Bezeichnung: Republik Togo
Staatsoberhaupt: Gnassingbé Eyadéma
Regierungschef: Koffi Sama (löste im Juni Gabriel Messan Agbeyome Kodjo im Amt ab)
Todesstrafe: in der Praxis abgeschafft
Internationaler Strafgerichtshof: Statut nicht unterzeichnet
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Im Berichtsjahr waren mehrere Personen, darunter gewaltlose politische Gefangene, aus politischen Gründen inhaftiert. Trotz fortgesetzter Menschenrechtsverstöße entschied die Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen im April, die Untersuchung der Situation in Togo nach dem vertraulichen 1503-Verfahren einzustellen. Das Parlament verabschiedete ein neues Gesetz zur Einschränkung der Pressefreiheit. Im Berichtsjahr wurde ein Todesurteil verhängt. In der überwiegenden Zahl der Menschenrechtsverletzungen nahmen die Behörden keine Ermittlungen auf.
Hintergrundinformationen
Im Oktober gewann die Partei des amtierenden Präsidenten Eyadéma, Vereinigung des togoischen Volks (Rassemblement du peuple togolais – RPT), mit überwältigender Mehrheit die nach langen Verzögerungen durchgeführten Parlamentswahlen. Die wichtigsten Oppositionsparteien boykottierten diese Wahlen, weil die Regierung gegen die Rahmenvereinbarung von Lomé verstoßen und das Wahlgesetz geändert hatte.
Die Rahmenvereinbarung von Lomé aus dem Jahr 1999 war das Ergebnis der Bemühungen internationaler Vermittler, darunter Mitglieder der Europäischen Union (EU) und der Internationalen Organisation Frankophoner Länder (Organisation Internationale de la Francophonie – OIF), die politische Krise in Togo zu beenden. Die Vereinbarung sah die Ausrichtung von Neuwahlen und die Bildung einer Unabhängigen Nationalen Wahlkommission (Commission nationale electorale indépendante) vor. Nach wiederholten Unstimmigkeiten zwischen der Opposition und der Regierungspartei über die Zusammensetzung der Wahlkommission stellte das Verfassungsgericht ein neues Komitee aus sieben Richtern zusammen, das die Wahlen organisieren sollte. Die EU stellte besorgt fest, dass es den »Bedingungen, unter denen die Wahl stattfand, an Glaubwürdigkeit mangelte«.
Ende 2002 änderte das Parlament die Verfassung, indem sie die Begrenzung der Präsidentschaft auf zwei Wahlperioden aufhob. Dadurch konnte sich Präsident Eyadéma, der 1967 in einem Putsch an die Macht gekommen war, erneut zur Wahl stellen.
Politisch motivierte Inhaftierungen
Im Februar wurden mindestens vier Mitglieder der togoischen Studentenvereinigung (Union nationale des étudiants togolais – UNET) festgenommen und nach einigen Tagen in Haft ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren wieder auf freien Fuß gesetzt. Im Vorfeld der Wahlen vom Oktober wurden auch Anhänger der Opposition, die Flugblätter mit der Aufforderung zum Wahlboykott verteilt hatten, festgenommen und einige Tage lang ohne Anklageerhebung in Haft gehalten.
Weiterhin wurden in unfairen Prozessen gegen Personen Gefängnisstrafen verhängt, weil sie mit friedlichen Mitteln ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrgenommen hatten. Unter ihnen befanden sich Journalisten und politische Führungspersönlichkeiten.
Im September wurden Claude Améganvi, Vorsitzender der Arbeiterpartei Parti des travailleurs (PT) und Koordinator der Organisation »Welche Lösung für Togo?« (Quelle solution pour le Togo?), sowie Julien Ayi, Herausgeber der Wochenzeitung Nouvel Echo, wegen eines »Angriffs auf die Ehre« von Präsident Eyadéma zu vier Monaten Gefängnis und einer Geldstrafe verurteilt. Im Dezember erhöhte das Berufungsgericht die Haftstrafe auf sechs Monate. Der Chefredakteur des Nouvel Echo, Klu Névamé, der sich versteckt hielt, wurde ebenfalls zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Den drei Männern warf man vor, Präsident Eyadéma als einen der reichsten Männer der Welt bezeichnet zu haben. Claude Améganvi war nach einem Treffen mit dem Innenminister verhaftet worden, bei dem er um die Freilassung der beiden Lehrer Djoura Tiguena und Takana Badjessa gebeten hatte. Diese beiden gewaltlosen politischen Gefangenen waren verhaftet und zu Gefängnisstrafen verurteilt worden, weil sie Flugblätter der »Quelle solution pour le Togo?« verteilt hatten. Die Flugblätter riefen die togoischen Bürger dazu auf, Tavio Amorins zu gedenken, der 1992 extralegal hingerichtet worden war.
Sieben der neun Flüchtlinge, die im Dezember 1997 in Ghana festgenommen und den togoischen Behörden übergeben worden waren, blieben ohne Anklageerhebung oder Prozess im Kara-Gefängnis in Haft. Zwei Flüchtlinge waren in den vergangenen Jahren in der Haft an den Folgen der Misshandlungen, der unzureichenden medizinischen Versorgung, der mangelhaften Nahrungsmittelzuteilung sowie der unhygienischen Bedingungen gestorben.
Freilassung eines gewaltlosen politischen Gefangenen
Im März wurde Yawovi Agboyibo, Vorsitzender des Aktionskomitees für Erneuerung (Comité d’action pour le renouveau – CAR), auf Anordnung von Präsident Eyadéma freigelassen. Yawovi Agboyibo war im August 2001 wegen Verleumdung zu sechs Monaten Haft verurteilt worden. Er hatte einer der Regierungspartei nahe stehenden Person vorgeworfen, die für Menschenrechtsverletzungen im Zeitraum zwischen 1996 und 1998 verantwortlichen Milizen unterstützt zu haben. Nach Verbüßung seiner Haftstrafe war er aufgrund einer neuerlichen Anklage wegen krimineller Verschwörung weiter festgehalten worden.
Folter und Misshandlung
Die Sicherheitskräfte sollen in Lomé exzessiv Gewalt gegen Demonstranten eingesetzt und zahlreiche friedlich protestierende Menschen grundlos tätlich angegriffen und geschlagen haben.
Die Fälle von Folterung und Misshandlung in Haft rissen nicht ab, die Behörden gingen ihnen jedoch nicht nach. Die Praxis, kurz nach der Festnahme ausgedehnte Einzelhaft ohne Kontakt zur Außenwelt zu verhängen, leistete der Anwendung von Folter Vorschub.
Im April sollen ein Lehrer und ein weiterer Mann in Dapaong einzig und allein, weil sie sich gerade in einer bestimmten Bar aufhielten, von Angehörigen der Sicherheitskräfte geschlagen worden sein.
Haftbedingungen
Die Haftbedingungen in den Gefängnissen und Hafteinrichtungen waren weiterhin hart. Erneut wurden Fälle von Misshandlungen an Häftlingen gemeldet. Die Behörden leiteten keine Maßnahmen ein, um die Situation im stark überbelegten Zivilgefängnis von Lomé zu verbessern. Die medizinische Versorgung in den Gefängnissen und Hafteinrichtungen war mangelhaft. Die Häftlinge erhielten nur unzureichend Nahrung, wurden geschlagen und in Zellen gesperrt, die über keine Lichtquelle verfügten. Die kleinen Zellen waren so überfüllt, dass man sich unmöglich hinlegen konnte. Einige Häftlinge klagten darüber, dass man ihnen den Schlaf entzog und sie zwang, über längere Zeiträume in der gleichen Sitzhaltung zu verharren.
Beschränkung des Rechts auf freie Meinungsäußerung
Im August verabschiedete die Nationalversammlung ein neues Mediengesetz, das die Pressefreiheit einschränkte. Das neue Gesetz, das offiziell »die professionelle Berufsausübung stärken« sollte, sah für den Straftatbestand der Diffamierung staatlicher Institutionen, der Gerichte, der Streitkräfte und der öffentlichen Verwaltung langjährige Gefängnisstrafen vor.
Die Beschneidung des Rechts auf öffentliche Meinungsäußerung setzte sich fort. Offizielle Stellen gingen gegen unabhängige Tageszeitungen, Regierungskritiker und politische Gegner vor. Verschiedentlich beschlagnahmten Sicherheitskräfte Zeitungen, in denen Kritik am Präsidenten oder an der Regierung geübt wurde. Gegen einige Journalisten wurde Klage eingereicht.
Die internationale Gemeinschaft
Im April beschloss die UN-Menschenrechtskommission trotz anhaltender Menschenrechtsverstöße, die Untersuchung der Situation in Togo unter Anwendung des vom Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen verabschiedeten vertraulichen 1503-Verfahrens einzustellen.
Im Oktober nannte der Menschenrechtsausschuss, der als Sachverständigeninstitution die Einhaltung des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte überwacht, in Bezug auf Togo eine Reihe Besorgnis erregender Faktoren. Erneut wies der Ausschuss darauf hin, dass die von den Vereinten Nationen und der Organisation für Afrikanische Einheit eingesetzte internationale Untersuchungskommission zu dem Schluss gekommen sei, in Togo habe »im Jahr 1998 eine Situation systematischer Menschenrechtsverletzungen« geherrscht. Togo hatte den Bericht der Untersuchungskommission zurückgewiesen und eine eigene nationale Kommission eingesetzt, die jedoch die Urheber der Menschenrechtsverletzungen nicht benannte. Der Menschenrechtsausschuss zeigte sich auch besorgt über die »unzureichend präzise Definition der Verbrechen, die die Todesstrafe nach sich ziehen«. Zudem seien Klagen über exzessive Gewaltanwendung vonseiten der Sicherheitskräfte gegen Teilnehmer von Demonstrationen und Versammlungen laut geworden. Der Ausschuss sprach auch die Folterungen unmittelbar nach der Festnahme und in den Hafteinrichtungen an, außerdem die Haftbedingungen und die »fortgesetzte Schikanierung, Einschüchterung und Inhaftierung von Journalisten in den Jahren 2001 und 2002 sowie die Zensur durch die Regierung«.
Todesstrafe
Im September wurde Komlan Agbéviadé wegen Mordes zum Tode verurteilt. Es war das erste Todesurteil seit 1978. Seit 1978 wurden keine Hinrichtungen vorgenommen.
Berichte von amnesty international
Togo: Human rights must be at the heart of the political debate (ai-Index: AFR 57/001/2002)
Togo: Les conclusions du rapport de la Commission d’enquête internationale ne doivent pas être remises en cause (ai-Index: AFR 57/006/2002)
Togo: Nouvelles attaques contre la liberté de la presse (ai-Index: AFR 57/007/2002)
Togo: Amnesty International demande la libération de Claude Améganvi et deux autres prisonniers d’opinion (ai-Index: AFR 57/008/2002)
Togo: Amnesty International exige la libération immédiate de Claude Améganvi (ai-Index: AFR 57/010/2002)