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Jahresbericht 2002

Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2001

RUMÄNIEN


Amtliche Bezeichnung: Rumänien
Staatsoberhaupt: Ion Iliescu
Regierungschef: Arian Nastase
Hauptstadt: Bukarest
Einwohner: 22,5 Millionen
Amtssprache: Rumänisch
Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft
Ratifikation / Unterzeichnung von Menschenrechtsabkommen in 2001: Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention über die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten


     
Misshandlungen durch die Polizei, die in manchen Fällen Folterungen gleichkamen, waren weit verbreitet. Es lagen zahlreiche Berichte über Schusswaffengebrauch durch die Polizei unter umstrittenen Umständen vor. Bestimmungen des Strafgesetzbuches, nach denen Homosexualität strafbar war, wurden abgeschafft. Eine seit langem geplante umfassende Reform des Strafgesetzbuches und anderer die Tätigkeit der Polizei regelnden Gesetze wurde jedoch erneut verschoben. Kriegsdienstverweigerern aus Gewissensgründen drohte weiterhin die Inhaftierung.

Hintergrundinformationen

Die regierende Partei der Sozialen Demokratie in Rumänien, die im Laufe des Berichtsjahres ihren Namen in Sozialdemokratische Partei änderte, zeigte wenig Achtung vor rechtsstaatlichen Grundsätzen. So wies sie Richter an, wie sie in bestimmten Fällen zu entscheiden hätten. Zudem ernannte und entließ sie Angehörige der Justizbehörden je nach Parteizugehörigkeit. Neue parlamentarische Verfahrensweisen, insbesondere die Vorschrift, Ausschusssitzungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit abzuhalten, schränkten die Möglichkeiten von Nichtregierungsorganisationen ein, auf Debatten über neue Gesetze Einfluss zu nehmen.

Korruption war nach wie vor weit verbreitet und wirkte sich negativ auf das Rechtssystem, die Wirtschaft und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Regierung aus. Im Mai wurde beispielsweise in einem unveröffentlichten Bericht des Europäischen Parlaments angeführt, dass die Regierung das Problem ausgesetzter Kinder nicht gelöst habe und Regierungsbeamte mit Unregelmäßigkeiten bei internationalen Adoptionen in Verbindung gebracht würden, wodurch die Kinder Gefahr liefen, Opfer von Menschenhandel und anderen Formen von Missbrauch zu werden. Im Juni setzte die Regierung mindestens für ein Jahr die Registrierung neuer ausländischer Familien aus, die eine internationale Adoption beantragten.

Folterungen und Misshandlungen

Die Zahl der Berichte über Misshandlungen durch die Polizei, die in manchen Fällen Folter gleichkamen, stieg an. An einigen Übergriffen waren Polizisten beteiligt, gegen die bereits wegen früherer Misshandlungen Beschwerden vorgebracht worden waren, die man aber disziplinarisch nicht belangt hatte.

Mindestens zwei Menschen sollen an den Folgen von Folterungen oder Misshandlungen in der Haft gestorben sein. Polizeiliche Ermittlungen zur Aufklärung der Todesumstände der Gefangenen wurden erst mit fast viermonatiger Verspätung eingeleitet, nachdem sich öffentlicher Protest geregt hatte und Nichtregierungsorganisationen wiederholt eine Untersuchung gefordert hatten. Mangelnde medizinische Versorgung in Arrestzellen der Polizei soll dazu beigetragen haben, dass im Februar ein Mann zu Tode kam, der Berichten zufolge drogenabhängig gewesen war. Ein 20-jähriger Mann, der nach vorliegenden Meldungen von der Polizei gefoltert worden war, beging im Januar am Vorabend eines zweiten Verhörs Selbstmord.

Schutzvorkehrungen zur Verhütung von Folter und Misshandlung wurden regelmäßig ignoriert. Die Polizei vernahm Straftatverdächtige häufig in Abwesenheit ihres Anwalts. Verhöre von Minderjährigen wurden ohne ihre Eltern oder einen Vertreter der für das soziale Wohl von Kindern zuständigen Behörde geführt. Die meisten der Gefangenen, die angaben, misshandelt worden zu sein, durften weder Kontakt zu ihren Familien aufnehmen, noch wurden sie in der Haft medizinisch versorgt.

Wie bereits in den vergangenen Jahren wurden einige der Personen, die sich über Misshandlungen durch die Polizei beschwert hatten, anschließend angeklagt, »einen Amtsträger tätlich angegriffen zu haben«. Mindestens ein Beschwerdeführer wurde in Haft genommen. Es hatte den Anschein, als seien die Anklagen konstruiert worden, um so Druck auf die Misshandlungsopfer auszuüben, ihre Beschwerden zurückzuziehen. Im Oktober gab ein Vertreter der Generalinspektion der Polizei bekannt, dass 137 Menschen, die in den ersten neun Monaten des Jahres 2001 wegen »tätlichen Angriffs auf einen Amtsträger« unter Anklage gestellt worden waren, »Beleidigungen, Drohungen oder Beschimpfungen« ausgesprochen, aber keine körperliche Gewalt angewandt hatten.

Im Oktober griffen 350 Gendarmen von Polizeisondereinheiten Berichten zufolge ein Dorf mit rund 1300 Bewohnern an. Bei dem Überfall soll es sich um eine Vergeltungsmaßnahme für einen angeblich zuvor am Tag verübten Anschlag einer Gruppe von Dorfbewohnern auf Wachmänner, die dort im Auftrag einer Ölgesellschaft tätig waren, gehandelt haben. Die Sicherheitskräfte schlugen wahllos auf zahlreiche Dorfbewohner ein und beschädigten oder zerstörten Sacheigentum.

Im Juli wurde Dumitru Grigoras, ein 35-jähriger Vater von vier Kindern, von zwei Polizeibeamten festgenommen, nachdem der Vorwurf gegen ihn erhoben worden war, er habe gegenüber seiner Frau Gewalt angewandt. Ein Mann, der gegenüber der Polizeiwache wohnte, gab an, zu einem späteren Zeitpunkt an jenem Abend Schreie aus der Polizeistation gehört zu haben. Einer der Polizeibeamten soll gebrüllt haben: »Sag es mir! Bis zum Morgen habe ich dich sowieso umgebracht.« Früh am nächsten Morgen wurde der Leichnam von Dumitru Grigoras in die Praxis eines am Ort niedergelassenen Arztes gebracht. Die Polizei behauptete, dass er krank geworden sei, während er eine Aussage machte. Zwei Tage später durften die Ehefrau von Dumitru Grigoras und sein Vater den Leichnam sehen. Da der Tote zahlreiche Blutergüsse und andere Verletzungen aufwies, weigerten sie sich, ihn für das Begräbnis mitzunehmen, und verlangten eine zweite Autopsie. Im Oktober hieß es in Berichten, dass zwei Polizeibeamte im Zuge der Ermittlungen zur Aufklärung der Todesumstände von Dumitru Grigoras festgenommen worden seien. Gegen Ende des Berichtsjahres lagen jedoch noch keine Ermittlungsergebnisse vor.

Im März wurde der 14-jährige Vasile Danut Moise zur Polizeistation in Vladesti gebracht, auf der er von zwei Polizeibeamten und einem Bauern, dessen Kuh angeblich gestohlen worden war, vernommen wurde. Später beschrieb Vasile Danut Moise, wie ihn die Polizeibeamten mit einem »Schäferstab« (einem Holzstab von etwa einem Meter Länge) und einem Polizeiknüppel auf Handflächen und Rücken geschlagen hatten. Ein dritter Beamter schlug ihm mit den Metallbügeln eines Aktenordners auf den Kopf, woraufhin er gegen einen Ofen fiel. Noch am selben Abend wurde Vasile Danut Moise in traumatisiertem Zustand und mit Verletzungen an Kopf, Augen und Rücken in ein Kinderkrankenhaus gebracht.

Die Vorwürfe über Folterungen und Misshandlungen wurden nur in seltenen Fällen gründlich und unparteiisch untersucht. Einige vorläufige Ermittlungen sollen hinausgezögert worden sein, um Beschwerdeführer von Schadenersatzforderungen abzuhalten.

Rechtswidriger Schusswaffengebrauch durch die Polizei

Mindestens eine Person wurde erschossen und mehrere andere bei Vorfällen verletzt, bei denen Polizeibeamte unter Verstoß gegen internationale Menschenrechtsstandards von der Schusswaffe Gebrauch gemacht haben. Polizisten setzten häufig ihre Schusswaffe ein, wenn sie Menschen beim versuchten Diebstahl ertappten oder Verdächtige verfolgten, auch wenn die vermeintlichen Täter in diesen Situationen weder für die Polizeibeamten noch für Passanten eine unmittelbare Gefahr darstellten. Der gesetzeswidrige Gebrauch der Schusswaffe erfolgte in der überwiegenden Mehrheit der Fälle durch Beamte der für die Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zuständigen Polizeibehörden. Die Untersuchungen zur Aufklärung solcher Fälle wurden weder gründlich noch unparteiisch geführt. Im März gab das Justizministerium in einem Schreiben an amnesty international bekannt, dass bei den Ermittlungen zur Aufklärung der Tötung von Radu Marian im Oktober 1999 festgestellt worden sei, dass der Verdächtige trotz der Warnschüsse des Polizeibeamten »auf einem unebenen Gelände weiterhin im Zickzack gelaufen sei, sodass, obwohl der Polizeibeamte auf die Füße gezielt habe, die Kugel Radu Marians Hinterkopf getroffen habe, und er gestorben sei«.

Im April hielt die Verkehrspolizei Alexandru Mihai Dombi in einem Vorort von Oradea an. Als er seinen Führerschein nicht vorlegen konnte, wurde er aufgefordert, den Polizeibeamten seinen Personalausweis zu überlassen. Er und seine beiden Begleiter setzten anschließend ihre Fahrt in die Stadt fort. Da ihr Auto jedoch eine Panne hatte, machten sie sich zu Fuß zum nahe gelegenen Bahnhof auf. Als Alexandru Mihai Dombi auf dem überfüllten Bahnhof eine große Gruppe von Polizeibeamten erblickte, lief er davon. Berichten zufolge forderte ihn einer der Beamten auf, stehen zu bleiben, und schoss dann auf Alexandru Mihai Dombi, wobei er seinen Kopf traf. Es hieß, andere Polizeibeamte hätten ebenfalls Schüsse in dem Bahnhof abgefeuert, der mittlerweile von der Polizei umstellt worden war. Nach Angaben der Polizei hatte sie nach der Verkehrskontrolle festgestellt, dass im Zusammenhang mit einer nicht angetretenen vierjährigen Haftstrafe wegen Betrugs nach Alexandru Mihai Dombi gefahndet wurde.

Reform des Strafgesetzbuches und

der Polizei

Im Juni erließ die Regierung eine Dringlichkeitsanordnung zur Abschaffung des Paragraphen 200 des Strafgesetzbuches, der unter anderem einvernehmliche homosexuelle Beziehungen betraf und auf dessen Grundlage gewaltlose politische Gefangene inhaftiert worden waren. Unter Berufung auf diesen Paragraphen konnte »eine Person, die eine andere zu gleichgeschlechtlichen Handlungen verführt oder verleitet sowie Homosexualität öffentlich unterstützt oder zu diesem Zwecke eine Vereinigung gründet« zu Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren verurteilt werden.

Nach vorliegenden Informationen ließ die Regierung jedoch ein Reformpaket zur umfassenden Novellierung des Strafgesetzbuches fallen, das im Juni 2000 vom Abgeordnetenhaus angenommen worden war. Stattdessen leitete sie dem Senat einen neuen Entwurf zu, in dem weit reichende Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung beibehalten wurden.

Ansätze einer Polizeireform gerieten ebenfalls ins Stocken. Dem Parlament wurden im Dringlichkeitsverfahren zwei Gesetzentwürfe zugeleitet, die die Entmilitarisierung der Polizei sowie die Einführung eingeschränkter Kontrollmöglichkeiten der Polizei durch die lokalen Behörden vorsahen. Es wurde die Besorgnis geäußert, dass diese Entwürfe Vorschriften zum Gebrauch von Schusswaffen beinhalteten, die mit den Grundsätzen der Vereinten Nationen für die Anwendung von Gewalt und den Gebrauch von Schusswaffen durch Beamte mit Polizeibefugnissen unvereinbar seien. Berichten zufolge bat der Innenminister am 12. September den Senat allerdings darum, die Debatte zu vertagen, da die Entwürfe im Lichte »neuer Sicherheitserfordernisse« noch einmal überprüft werden müssten.

Im November sprach die Europäische Kommission in ihrem Jahresbericht 2001 über Rumäniens Fortschritte auf dem Weg zum Beitritt zur Europäischen Union der Regierung gegenüber umfangreiche Empfehlungen aus. Hierzu gehörten weitere Reformen des Strafgesetzbuches, insbesondere derjenigen gesetzlichen Bestimmungen, welche das Recht auf freie Meinungsäußerung regeln, sowie eine Stärkung der Verantwortlichkeit von Polizeibeamten gegenüber der Öffentlichkeit.

Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen

Kriegsdienstverweigerern aus Gewissensgründen drohten weiterhin Haftstrafen.

Im März überprüfte das Militärberufungsgericht Gerichtsentscheidungen in 16 Fällen, in denen Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen zwischen 1999 und 2000 verurteilt worden waren. In allen 16 Fällen handelte es sich um Zeugen Jehovas, die sich geweigert hatten, den alternativen Zivildienst abzuleisten, da sie wegen dessen Dauer und Art Vorbehalte hatten, und weil geweihte Priester anerkannter Glaubensgemeinschaften nach geltendem Gesetz vom Wehrdienst freigestellt sind. In 13 Fällen hob das Gericht ihre Verurteilung auf und sprach sie von allen Anklagen frei. In den übrigen drei Fällen schloss sich das Gericht dem früheren Freispruch des Bukarester Militärgerichts an.

14 Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen, die im Jahr 2000 zu Bewährungsstrafen verurteilt worden waren, stellten beim Generalstaatsanwalt von Rumänien den Antrag, in ihrem Namen ein außerordentliches Rechtsmittel einzulegen, um die Aufhebung ihrer Verurteilung zu erwirken. Der Generalstaatsanwalt reichte jedoch eine andere Eingabe beim Obersten Gerichtshof ein, in der er um die Prüfung bat, ob das Militärberufungsgericht bei der Verurteilung der 14 Kriegsdienstverweigerer das Gesetz richtig interpretiert habe. Im Oktober 2001 wies der Oberste Gerichtshof die Eingabe des Generalstaatsanwalts zurück. Gegen Ende des Berichtsjahres waren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Rechtsmittel der 14 Männer anhängig.

Die zivile Alternative zum Militärdienst hatte aufgrund ihrer Dauer immer noch Strafcharakter. Die Gründe, aus denen einem Antrag auf Zivildienst zugestimmt wurde, waren weiterhin begrenzt, und die Möglichkeiten, wann ein Antrag auf Zivildienst gestellt werden durfte, unterlagen unverändert Einschränkungen.

Berichte von amnesty international

Romania: Alleged torture of a 14-year-old boy by police (ai-Index: EUR 39/005/2001)

Romania: Penal Code reform – a step back (ai-Index: EUR 39/008/2001)

Romania: Alleged ill-treatment of a 15-year-old girl by a police officer (ai-Index: EUR 39/009/2001)

Romania: Alleged police ill-treatment of youths in Sighsioara (ai-Index: EUR 39/011/2001)

amnesty international

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