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Jahresbericht 2001

RUMÄNIEN


Amtliche Bezeichnung: Rumänien
Staatsoberhaupt: Ion Iliescu (löste im Dezember Emil Constantinescu im Amt ab)
Regierungschef: Arian Nastase (löste im Dezember Mugur Isarescu im Amt ab)
Hauptstadt: Bukarest
Einwohner: 22,5 Millionen
Amtssprache: Rumänisch
Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft
Ratifizierung/Unterzeichnung von Menschenrechtsabkommen in 2000: Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention über die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten; Zusatzprotokoll zum UN-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau


     
Im Berichtsjahr gingen bei amnesty international zahlreiche Berichte über Folterungen und Misshandlungen durch Beamte mit Polizeibefugnissen ein. Die Einschüchterung und Schikanierung sowohl der Opfer als auch von Zeugen behinderte in vielen Fällen zügige und unparteiische Untersuchungen. Eine Reform zur Einführung strikter Richtlinien für den Schusswaffeneinsatz durch Polizeibeamte sowie zur Schaffung eines unabhängigen Mechanismus zur Untersuchung von Beschwerden war bis Ende 2000 noch nicht in Angriff genommen worden. Auch das von der Regierung im September 1999 vorgelegte Paket von Reformen des Strafgesetzbuches, der Strafprozessordnung, des Strafvollzugsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften zur Regelung der Tätigkeit der Polizei hat das Parlament im Berichtsjahr nicht verabschiedet. Kriegsdienstverweigerern aus Gewissensgründen drohte weiterhin die Inhaftierung.

Hintergrundinformationen

Im November brachten die Wähler Ion Iliescu und die Sozialdemokratische Partei Rumäniens (Partidul Democratiei Sociale din Romania – PDSR), die man vor vier Jahren abgewählt hatte, zurück an die Macht. Die bis dahin regierende Koalition hatte es versäumt, angekündigte Reformen durchzusetzen und der weit verbreiteten Korruption ein Ende zu bereiten. Zudem war ihre Legislaturperiode von einer weiteren Verschlechterung der Lebensbedingungen gekennzeichnet; nahezu 40 Prozent der Bevölkerung lebten unterhalb der offiziellen Armutsgrenze.

Bei den Präsidentschafts- und Parlamentswahlen verbuchte die extremistische Großrumänische Partei (Partidul Romania Mare – PRM) einen erheblichen Stimmenzuwachs, vor allem unter jüngeren Wählern. Der Vorsitzende der PRM, Corneliu Vadim Tudor, hatte vor den Wahlen fremdenfeindliche und antisemitische Äußerungen von sich gegeben sowie Intoleranz gegen die Minderheiten der Ungarn und Roma geschürt. Führende Politiker der PDSR erklärten, ihre Partei würde keine Koalition mit der PRM eingehen, deren Unterstützung sie in den vergangenen zehn Jahren erhalten und mit der sie von 1992 bis 1996 die Regierung gestellt hatte.

Folterungen und Misshandlungen

Folterungen und Misshandlungen durch Beamte mit Polizeibefugnissen waren auch im Jahr 2000 weit verbreitet. In mehreren Fällen sollen Polizeibeamte im Zuge von strafrechtlichen Ermittlungen Tatverdächtige unter Gewaltanwendung zur Unterzeichnung von »Geständnissen« gezwungen haben. Die Polizei klagte ihre Opfer oft minderer Delikte an, wie zum Beispiel der »Beleidigung von Polizeibeamten« oder der »öffentlichen Ruhestörung«. In einigen Fällen misshandelte die Polizei friedliche Demonstranten oder Personen, die sich in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen politisch engagierten.

Eine Reihe von Misshandlungsopfern, die Klage eingereicht hatten oder deren Fälle in den Medien große Beachtung fanden, sahen sich anschließend Schikanen und Einschüchterungsversuchen ausgesetzt. Als Reaktion darauf zogen einige ihre Klagen zurück. Wie schon in der Vergangenheit weigerten sich die Behörden zur Kenntnis zu nehmen, dass sich solche Fälle von Schikanierungen ereignet haben. Darüber hinaus gewährleisteten sie den Beschwerdeführern auch keinen angemessenen Schutz und leiteten bezüglich der Vorfälle keine Ermittlungen zur Aufklärung ein.

Im Juli erhielt Marian Ionel Pavel eine Vorladung, um auf der Polizeistation in Ciochina Fragen bezüglich eines Pferdediebstahls zu beantworten. Als er sich weigerte, ein Geständnis abzulegen, wurde er Berichten zufolge von drei Polizeibeamten mit Faustschlägen und Fußtritten traktiert und mit Polizeiknüppeln geschlagen. Anschließend kam er ohne Anklage wieder frei.

Im Januar soll Silviu Rosioru, der sich mit einer Freundin in einer Bar an der Straße von Ploie¸sti nach Buzau aufhielt, abwertende Bemerkungen über Polizeibeamte der Untereinheit eines polizeilichen Sondereinsatzkommandos von Buzau gemacht haben, die an einem der Nachbartische saßen. Nachdem sie dies gehört hatten, sollen ihn die Polizisten zu Boden geworfen, ihm Handschellen angelegt, ihn getreten und mit ihren Schlagstöcken geschlagen haben. Als Silviu Rosioru und seine Freundin versuchten zu entkommen, zerrten die Polizeibeamten ihn aus einem Taxi und stießen ihn in ihr Polizeifahrzeug, wo sie auf dem Weg zur Polizeistation weiter auf ihn einschlugen. Später erhielt Silviu Rosioru einen Bußgeldbescheid, weil er angeblich die Bedienung in dem Lokal beleidigt und sich geweigert haben soll, sich auszuweisen. Seine Unterschrift auf einem schriftlichen Geständnis soll gefälscht worden sein. Durch die Schläge zog sich Silviu Rosioru mehrfache Blutergüsse im Brustbereich, an Unterleib, Oberschenkeln und Gesäß zu.

Im November ließ der Bürgermeister der PDSR in der Stadt Targusor, im Verwaltungsbezirk Constanta, drei Studenten festnehmen, die im Wahlkampf Plakate der Partei Demokratische Versammlung von Rumänien – 2000 (Conventia Democratad in Romania – 2000 – CDR-2000) geklebt hatten. Man brachte sie in das Büro des Bürgermeisters, wo einer von ihnen nach vorliegenden Meldungen geschlagen wurde. Beim Verlassen der Stadt wurden die drei Studenten von einem örtlichen Polizeibeamten angehalten, der sie Berichten zufolge tätlich angriff und versucht haben soll, sie mit seinem Wagen zu überfahren.

Untersuchungen

Obwohl die Behörden, wie es hieß, auf Folter- und Misshandlungsvorwürfe hin Ermittlungen einleiteten, wurden diese in den meisten Fällen weder zügig noch unparteiisch durchgeführt. Vielfach wies man Beschwerden aus formalen Gründen ab.

Im September erhielt amnesty international vom Justizministerium Informationen über Ermittlungen bezüglich einer Polizeirazzia, bei der 1998 in dem Dorf Meri¸sani sechs Personen misshandelt worden waren. Mit der Begründung, dass die Opfer »mit den Beschwerden (…) keine begleitenden medizinischen Unterlagen oder Beweise eingereicht haben«, wurde gegen keinen der beteiligten Polizeibeamten Anklage erhoben. Das Ministerium äußerte sich nicht zu der Tatsache, dass Ermittlungen wegen Folterungen und Misshandlungen von Rechts wegen durchgeführt werden müssen und nicht von der Zustimmung der Opfer oder deren Fähigkeit, Beweismittel vorzulegen, abhängig sind. Den sechs Misshandlungsopfern war es unmöglich gewesen, ein gerichtsmedizinisches Attest einzuholen, da die Polizei ihnen ihre Personalausweise elf Tage lang nicht ausgehändigt hatte. Das Justizministerium erläuterte die rechtlichen Bestimmungen für das Einbehalten von Personalausweisen, machte aber zu der Frage, ob die Bestimmungen in dem fraglichen Fall eingehalten worden sind, keine Angaben.

Eine weitere Stellungnahme des Justizministeriums zu der mutmaßlichen Misshandlung von Dumitru Auras Marcu und seiner Frau im Jahr 1998 enthielt Kopien von 16 Zeugenaussagen, darunter die von einigen Personen, die gegenüber einem Vertreter von amnesty international nach dem Vorfall angegeben hatten, nichts darüber zu wissen. Die Erklärungen enthielten widersprüchliche Angaben über die von der Polizei gegen das Ehepaar angewandten Zwangsmaßnahmen, was die Glaubwürdigkeit der offiziellen Version der Polizeibehörden fragwürdig erscheinen ließ. Die Behörden veröffentlichten nicht den vollständigen Untersuchungsbericht, so dass unklar blieb, wie der zuständige Anklagevertreter das Beweismaterial bewertet hatte, bevor er entschied, keine Anklage gegen die beschuldigten Polizeibeamten zu erheben.

Unterlassene Reform der Polizei

Polizisten, die Menschenrechtsverletzungen begangen hatten, konnten großenteils darauf vertrauen, straffrei davonzukommen. Dies lag unter anderem auch daran, dass die Regierung eine Reform des Innenministeriums nicht umgesetzt hat. Ein Gesetzentwurf über den Status von Polizeibeamten, der eine Demilitarisierung des Innenministeriums und seiner ausführenden Organe bedeutet hätte, sowie eine Novellierung des Gesetzes über die Polizeikräfte waren bis Ende 2000 nicht verabschiedet worden.

Im April verhandelte das Bukarester Militärtribunal in der Abwesenheit des Angeklagten den Fall von Adrian Pîtu, einem ehemaligen Polizeimajor, dem man zur Last legte, Dokumente gefälscht oder vernichtet zu haben. Er wurde zu zwei Jahren Haft verurteilt. Die gegen ihn erhobene Anklage verstieß offenbar gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung, da ihr die Anschuldigungen von Kollegen zugrunde lagen, die er öffentlich kritisiert hatte. Das Urteil wurde im November in der Berufung aufgehoben, einen Monat, nachdem der britische Rundfunksender BBC über den Fall berichtet hatte. Adrian Pîtu war nach der politischen Wende 1990 in den Polizeidienst eingetreten, das Ausbleiben von Reformen und die unter Kollegen grassierende Korruption führten allerdings zu seiner Desillusionierung. Im Jahr 1997 forderte er die neu gewählte Regierung öffentlich auf, Missbrauch in den Reihen der Polizei zu untersuchen, einschließlich Folterungen und Misshandlungen sowie Fälle, in denen Personen mit Verbindungen zum organisierten Verbrechen von der Polizei gedeckt worden sein sollen. Kurz nachdem er mit dem damaligen Innenminister Gavril Dejeu zusammengetroffen war, erhielten Adrian Pîtu und seine Frau Drohungen. Darüber hinaus wurde er von Dienstkollegen und Vorgesetzten schikaniert, von denen einige mittels konstruierter Beweise Strafverfahren gegen ihn einleiteten. Im Juli 1998 quittierte Adrian Pîtu den Dienst und verließ das Land.

Schusswaffengebrauch durch die Polizei

Nach wie vor waren Polizeibeamte auf der Grundlage innerstaatlichen Rechts befugt, auf Straftatverdächtige zu schießen, »um sie zu ergreifen, wenn diese auf frischer Tat ertappt werden, sich dem Befehl, am Tatort zu verharren, widersetzen und versuchen zu flüchten«. Diese Bestimmungen sind unvereinbar mit internationalen Menschenrechtsstandards. Im September erließ das Innenministerium neue Anweisungen über den Schusswaffengebrauch durch Polizeibeamte, welche die oben genannte Vorschrift auf Fälle von »schwerwiegenden Verbrechen« einschränkten. Es blieb aber weiterhin unklar, welche Instanz die Straftat im Einzelfall bezüglich ihrer Schwere einstuft und auf welcher Grundlage das geschieht.

Der 20-jährige Roma Mugurel Soare und sein Bruder waren im Mai in Bukarest im Begriff, ihren Ex-Schwager zu verfolgen, als sie von drei Polizisten in Zivilkleidung angehalten wurden. Mugurel Soare schoss man in den Kopf, was zur Folge hatte, dass er seither gelähmt ist und nicht sprechen kann. Die Polizeibeamten sagten später aus, dass Mugurel Soare mit einem Messer bewaffnet gewesen sei und damit einem der drei Polizisten in den Unterleib gestochen hätte, woraufhin dieser in Notwehr den Schuss abgab. Zwei Stunden später ließ der Polizist seine Wunde protokollieren, wobei es sich um einen Kratzer handelte, der keiner Behandlung bedurfte. Zwei Zeugen gaben an, gesehen zu haben, wie ein in Zivil gekleideter Mann Mugurel Soare schlug, seinen Kopf gegen eine Mauer stieß und einen Pistolenlauf an seinen Hinterkopf hielt. Die beiden Zeugen wurden später auf die Wache des 10. Polizeireviers von Bukarest gebracht, wo man sie über Nacht festhielt und ein Ermittlungs- und ein Polizeibeamter sie in einschüchternder Weise vernahmen. Einem der beiden Zeugen soll man damit gedroht haben, er riskiere, der »Anstiftung zum Skandal« beschuldigt zu werden, falls er an seiner Version des Vorfalls festhalten sollte.

Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen

Im Berichtsjahr weigerten sich 29 Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen, den alternativen Zivildienst abzuleisten, da sie wegen dessen Dauer und Art Vorbehalte hatten und weil geweihte Priester anerkannter Glaubensgemeinschaften nach geltendem Gesetz vom Dienst an der Waffe freigestellt sind. Bei den Betroffenen handelte es sich ausnahmslos um Priester der Zeugen Jehovas. Ihre Fälle wurden vor Militärgerichten in erster Instanz individuell verhandelt. Mit Ausnahme von dreien wurden sie alle freigesprochen. Die Richter begründeten ihre Freisprüche damit, dass es kein geltendes Gesetz gebe, das es verbiete, den alternativen Zivildienst zu verweigern.

Alle 29 Zeugen Jehovas wurden jedoch vom Bukarester Militärtribunal in einem Berufungsverfahren zu unterschiedlich langen Haftstrafen verurteilt. Im Juli überprüfte das Militärberufungsgericht 13 der Fälle und verurteilte die Männer zu jeweils 18 Monaten Gefängnis – wobei die Strafe für einen Zeitraum von dreieinhalb Jahren zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Vorsitzende Richter veröffentlichte eine vom Gerichtsbeschluss abweichende Meinung und erklärte, mit den Freisprüchen der erstinstanzlichen Gerichte übereinzustimmen. Im Dezember sprach dasselbe Gericht drei Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen frei, verurteilte indes einen anderen zu einer 18-monatigen Bewährungsstrafe. Gründe für diese offenkundig widersprüchlichen Urteile wurden nicht angegeben.

Seit dem 1996 gesetzlich eingeführten alternativen Zivildienst hat amnesty international die Behörden wiederholt aufgefordert, bestimmte rechtliche Bestimmungen zu ergänzen, die nicht mit international anerkannten Prinzipien übereinstimmen. Diese Rechtsvorschriften betreffen die möglichen Gründe für die Beantragung des Zivildienstes, seine Dauer, die Strafcharakter hat, und die Einschränkungen der Möglichkeit, wann Antrag auf Zivildienst gestellt werden kann.

amnesty international

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