Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2006
USBEKISTAN
Amtliche Bezeichnung: Republik Usbekistan
Staatsoberhaupt: Islam Karimow
Regierungschef: Schawkat Mirsijojiew
Todesstrafe: nicht abgeschafft
Statut des Internationalen Strafgerichtshofs: unterzeichnet
Die Behörden weigerten sich nach wie vor, den Forderungen nach einer unabhängigen internationalen Untersuchung der Tötung von Hunderten unbewaffneter Menschen im Mai 2005 in Andischan nachzugehen. Das Recht auf freie Meinungsäußerung und der Zugang zu Informationen wurden zunehmend beschnitten. Menschenrechtsverteidiger und einheimische unabhängige Journalisten liefen weiterhin Gefahr, bedroht, drangsaliert oder aufgrund offenbar konstruierter Anklagen zu Gefängnisstrafen verurteilt zu werden. Viele von ihnen wurden Berichten zufolge in der Haft misshandelt oder gefoltert. Gegen zahlreiche Personen ergingen in zumeist geheimen oder unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindenden Prozessen Haftstrafen wegen angeblicher Beteiligung an den Ereignissen in Andischan, so auch gegen mehrere bekannte Menschenrechtler. Vermeintliche Mitglieder verbotener islamischer Bewegungen, die gegen ihren Willen aus anderen Ländern nach Usbekistan zurückgebracht worden waren, befanden sich ohne Kontakt zur Außenwelt in Gewahrsam, und mehrere von ihnen wurden in unfairen Gerichtsverfahren zu langjährigen Haftstrafen verurteilt.
Hintergrundinformationen
Im März entschied die Weltbank, die Vergabe weiterer Kredite an Usbekistan bis auf Weiteres auszusetzen. Staatspräsident Islam Karimow bezichtigte daraufhin die Weltbank, sich an einem »infamen Informationskrieg« gegen sein Land zu beteiligen.
Die Behörden forderten im März den UN-Hochkommissar für Flüchtlinge (UNHCR) auf, alle seine Mitarbeiter binnen vier Wochen aus dem Land abzuziehen. Der UNHCR kam der Aufforderung im April nach und zeigte sich ernsthaft besorgt angesichts des weiteren Schicksals von etwa 2000 Flüchtlingen aus Afghanistan, um die sich das UN-Hilfsprogramm gekümmert hatte.
Im Vorfeld des Jahrestags der Ereignisse in Andischan von Mai 2005, als die Sicherheitskräfte das Feuer auf überwiegend friedliche Demonstranten eröffnet und dabei Hunderte von Personen getötet hatten, waren die Behörden darum bemüht, dass nur die offizielle Version der damaligen Geschehnisse verbreitet wurde. Sie weigerten sich nach wie vor, eine unabhängige internationale Untersuchung der Ereignisse von Andischan zuzulassen. Jedoch gingen die Behörden offenbar auf einige Anliegen der Europäischen Union ein, welche die EU in bilateralen Gesprächen in der zweiten Hälfte des Jahres vorgebracht hatte. Nach einer Überprüfung des 2005 gegen das Land verhängten Waffenembargos und Einreiseverbots für Mitglieder der Regierung verlängerte die EU diese Sanktionsmaßnahmen um weitere zwölf beziehungsweise sechs Monate. Die bilateralen Treffen zwischen der EU und Usbekistan im Rahmen des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens wurden jedoch wieder aufgenommen, und beide Seiten vereinbarten ein Expertentreffen zu den Tötungen in Andischan, das im Dezember in Usbekistan stattfand. Präsident Karimow räumte im Oktober öffentlich das Fehlverhalten lokaler und regionaler Behördenvertreter in Andischan ein, das zu der dortigen Eskalation beigetragen haben könnte. Auch entließ er den regionalen Gouverneur von Andischan, weil er die Unruhen nicht verhindert hatte.
Der Druck auf internationale Medien und nichtstaatliche Organisationen nahm im Laufe des Berichtsjahrs zu. Mehreren Organisationen, von denen die meisten ihren Sitz oder ihre Finanzquellen in den USA hatten, wurde die Genehmigung entzogen, so dass sie ihre Tätigkeit in Usbekistan einstellen mussten.
Im November protestierte die usbekische Regierung gegen die Entscheidung des US-Außenministeriums, das Land wegen Verletzungen des Rechts auf Religionsfreiheit auf die Liste der »besonders Besorgnis erregenden Länder« zu setzen.
Auf seiner Sitzung im September erörterte der UN-Menschenrechtsrat unter Ausschluss der Öffentlichkeit die Menschenrechtslage in Usbekistan und entschied, das Land weiter unter Beobachtung zu stellen. Die UN-Generalversammlung stimmte indes gegen eine Resolution in Bezug auf Usbekistan. In Erwiderung auf die von den Vereinten Nationen im August beanstandeten schweren Menschenrechtsverletzungen bestritten die Behörden jegliche gravierenden und systematischen Menschenrechtsverletzungen. Ebenso wiesen sie Vorwürfe des UN-Sonderberichterstatters über Folter zurück, wonach Folter weiterhin systematisch angewandt wurde, und dementierten Meldungen, denen zufolge dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) der Zugang zu Hafteinrichtungen verwehrt wurde. Das IKRK erklärte im November, dass es bereits seit zwei Jahren keinen Zutritt mehr erhalten habe und dass sich die Verhandlungen mit den usbekischen Behörden über die Wiederaufnahme von Gefängnisbesuchen schwierig gestalteten.
Menschenrechtsverteidiger
Die Lage für Menschenrechtsverteidiger hat sich im Laufe des Jahres weiter verschlechtert. Drohungen, Hausarrest und Inhaftierungen durch die Polizei verhinderten, dass sechs von elf Menschenrechtlern im September an einem Treffen in der deutschen Botschaft in Taschkent teilnehmen konnten. Im November wurden Menschenrechtsaktivisten festgenommen und unter Hausarrest gestellt, weil sie vor dem Außenministerium demonstriert und einen Dialog mit den Behörden gefordert hatten.
Tolib Jakubow, der Vorsitzende der nichtstaatlichen Menschenrechtsgesellschaft von Usbekistan (Human Rights Society of Uzbekistan – HRSU), und sein Stellvertreter Abduschalil Boimatow sahen sich aufgrund wiederholter Drohungen gezwungen, das Land zu verlassen. Im August wurde Bachtior Chamrojew, der Leiter der HRSU-Abteilung von Dschissach, von einer Gruppe von etwa 20 Frauen angegriffen, die in seine Wohnung stürmten, ihn einen Landesverräter nannten und auf ihn einprügelten, als gerade zwei britische Diplomaten bei ihm zu Besuch waren. Die Polizei schritt erst ein, nachdem er auf den Kopf geschlagen worden war. Wie es heißt, wurde Bachtior Chamrojew anschließend die medizinische Versorgung im örtlichen Krankenhaus verwehrt. Sein 21-jähriger Sohn wurde im selben Monat dem Vernehmen nach aufgrund konstruierter Anklagen festgenommen und im September in einem unfairen Gerichtsverfahren wegen Rowdytums zu drei Jahren Haft verurteilt.
Ein Taschkenter Gericht verhängte im Januar eine siebenjährige Freiheitsstrafe gegen Saidschachon Sainabitdinow, den Vorsitzenden der regierungsunabhängigen Menschenrechtsgruppierung Appell aus Andischan. Der Prozess fand hinter verschlossenen Türen statt. Berichte vom Dezember deuteten darauf hin, dass er sich ohne Kontakt zur Außenwelt im Gefängnis von Taschkent befand.
Im Januar wurde der Menschenrechtler Dilmurod Muhiddinow aus Andischan zu sieben Jahren Freiheitsentzug verurteilt, weil er im Besitz einer Verlautbarung über die Ereignisse von Andischan war, die die säkulare Oppositionspartei Birlik veröffentlicht hatte.
Eine achtjährige Gefängnisstrafe fällte im März ein Gericht in Taschkent gegen Mutabar Tadschibajewa, die Vorsitzende der Menschenrechtsorganisation Utiuraklar und Gründerin einer landesweiten Bürgerbewegung namens Zivilgesellschaft. Ihr Rechtsmittel wurde im Mai abgewiesen. Sie saß im Frauengefängnis von Taschkent ein und wurde im Juli für zehn Tage in die psychiatrische Abteilung der Strafanstalt verlegt, um sie Angaben zufolge wegen aus dem Gefängnis verbreiteter kritischer Äußerungen zu bestrafen. Eine Anwältin von Mutabar Tadschibajewa erklärte im August, wegen wiederholter Drohungen gegen sie und ihre Familie ihre Mandantin nicht mehr vertreten zu können. Familienangehörige und Anwälte von Mutabar Tadschibajewa berichteten, an Besuchen gehindert worden zu sein, sowie dass die Gefangene regelmäßig für bis zu zehn Tage zur Bestrafung in eine Arrestzelle gesperrt worden sei und sich ihre gesundheitliche Verfassung zusehends verschlechtere.
Asam Farmonow und Alischer Karamatow, zwei HRSU-Mitglieder aus der Region Sirdaria, wurden im April in dem Ort Gulistan willkürlich festgenommen. Die beiden Männer hatten sich für die Rechte lokaler Bauern eingesetzt, die Vertretern der Bezirksbehörden Gelderpressung und Korruption zur Last legten. Nach der Festnahme brachte man Asam Farmonow und Alischer Karamatow in das Untersuchungsgefängnis nach Chawast, wo sie mindestens eine Woche lang ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten wurden. Ihren Angaben zufolge mussten sie in dieser Zeit Folterungen erleiden und sollen unter anderem beinahe zum Ersticken gebracht sowie mit Schlagstöcken an den Füßen und Fersen traktiert worden sein. Im Juni wurden sie dann in einem Gerichtsverfahren ohne Rechtsbeistand wegen Erpressung zu neun Jahren Gefängnis verurteilt.
Beschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung
Laut neuen, Ende Februar in Kraft getretenen Bestimmungen durften usbekische Staatsbürger nicht für Medienunternehmen im ausländischen Besitz tätig sein oder ihnen zuarbeiten, wenn sie keine Akkreditierung als Journalisten besaßen. Ausländische Journalisten wiederum verloren ihre Arbeitserlaubnis, wenn man ihre Berichterstattung als »Einmischung in innere Angelegenheiten« einstufte. So entzog das Außenministerium einem lokalen Korrespondenten der Deutschen Welle die Akkreditierung, weil er angeblich über einen Busunfall mit Todesopfern in der Region Buchara falsch berichtet hatte.
Im September wurde Ulugbek Chaidarow, ein unabhängiger Journalist, an einer Bushaltestelle in Dschissach willkürlich festgenommen und der Erpressung angeklagt. Eine Frau soll im Vorbeigehen 400 US-Dollar in seine Tasche gesteckt haben. Obwohl er das Geld sofort auf den Boden fallen ließ, tauchten plötzlich Ordnungsbeamte auf und nahmen ihn fest. Der Reporter wurde im Oktober in einem unfairen Prozess zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt, kam jedoch im November in der Berufungsinstanz frei. Zwei Tage vor Ulugbek Chaidarows Festnahme verschwand in Dschissach sein Kollege, der Journalist Dschamsched Karimow, nachdem er seine Mutter im Krankenhaus besucht hatte. Dschamsched Karimows Familie ging davon aus, dass sein »Verschwinden« mit seiner journalistischen Tätigkeit zusammenhing. Im Oktober tauchten Meldungen auf, wonach er in einer psychiatrischen Klinik gegen seinen Willen festgehalten wurde, wohingegen die örtlichen Behörden beharrlich jegliche Kenntnis über seinen Verbleib bestritten. Die Familie des »verschwundenen« Journalisten wurde von lokalen Behördenvertretern eingeschüchtert und ihre Telefonleitung gekappt, nachdem sie internationale Organisationen auf sein Schicksal aufmerksam gemacht hatte. Sowohl Dschamsched Karimow als auch Ulugbek Chaidarow hatten Sorge um ihre Sicherheit geäußert und deshalb vorgehabt, das Land zu verlassen.
Ein Gericht verhängte am 8. September gegen den bekannten Sänger und Liedermacher Dadachon Chasanow eine dreijährige Bewährungsstrafe, weil er ein Lied über die Ereignisse in Andischan komponiert und öffentlich vorgetragen hatte. Der Prozess war zwar als öffentlich angekündigt worden, fand jedoch faktisch hinter verschlossenen Türen statt. Bereits zuvor waren im Berichtsjahr gegen zwei Männer, die Tonaufnahmen von Dadachon Chasanows Liedern angehört hatten, langjährige Haftstrafen wegen des Besitzes subversiven Materials gefällt worden.
Zwangsrückführung von Terrorismusverdächtigen
Die Behörden bemühten sich nach wie vor um die Auslieferung mutmaßlicher Mitglieder verbotener islamischer Parteien oder Bewegungen wie Hizb-ut-Tahrir und Akramia aus den Nachbarstaaten sowie der Ukraine und Russland. Die Mehrzahl der gegen ihren Willen nach Usbekistan zurückgeführten Männer kam dort in Haft und erhielt keinen Zugang zur Außenwelt. Die Regierungen der Russischen Föderation, der Ukraine, Kasachstans und Kirgisistans kooperierten offenkundig im Namen der regionalen Sicherheit und des »Krieges gegen den Terror« mit Usbekistan und missachteten dabei ihre Verpflichtungen gemäß internationalen Menschenrechts- und Flüchtlingsabkommen, niemanden in ein Land abzuschieben, in dem der Person schwere Menschenrechtsverletzungen drohen.
Der Imam Ruchiddin Fachruddinow wurde im September in Taschkent in einem Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu 17 Jahren Haft verurteilt. Die kasachischen Behörden hatten ihn im November 2005 gegen seinen Willen in sein Heimatland zurückgebracht, woraufhin er bis März ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft verblieb.
Im August hob die Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation den Auslieferungsbefehl gegen 13 in Iwanowo inhaftierte Usbeken solange auf, wie ihre Beschwerde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nicht abschließend geprüft worden ist.
Eine Gruppe von zwölf Personen kehrte nach den Ereignissen von Andischan Mitte Juli aus den USA nach Usbekistan zurück. Insgesamt 41 Flüchtlinge, die vom UNHCR zuerst nach Rumänien und dann in die USA evakuiert worden waren, kehrten im August in ihr Heimatland zurück. Eine dritte Gruppe von Flüchtlingen, die in den US-Bundesstaat Idaho umgesiedelt worden war, hatte dem Vernehmen nach ebenfalls vor, in ihre Heimat zurückzukehren, was aber bis Jahresende nicht geschehen ist. Zwei der nach Idaho umgesiedelten Flüchtlinge starben im August beziehungsweise September unter zweifelhaften Umständen. Auf einige der Flüchtlinge war offenbar Druck ausgeübt worden, nach Usbekistan zurückzukehren, wo ihre Bewegungen unter strenger Beobachtung standen und sie sich regelmäßig bei den lokalen Polizeibehörden melden mussten. Weder der UNHCR noch andere Organe oder Diplomaten erhielten bis Jahresende Zugang zu ihnen. Im November kursierten Meldungen, wonach zwei der heimgekehrten Flüchtlinge in Haft genommen worden waren.
Willkürliche Inhaftierungen und unfaire Gerichtsverfahren
Weiterhin kam es zu willkürlichen Inhaftierungen und unfairen Gerichtsverfahren, die sich gegen verbotene islamische Organisationen richteten. In vielen dieser Fälle waren glaubwürdige Anschuldigungen über Misshandlungen und Folter zu vernehmen.
Allein in der Stadt und der Region Taschkent fanden 2006 zahlreiche Prozesse mit jeweils einer Reihe von Angeklagten statt. Wegen ihrer angeblichen Beteiligung an den Ereignissen in Andischan wurden mindestens 257 Personen zu langjährigen Haftstrafen verurteilt, die meisten von ihnen hinter verschlossenen Türen oder sogar in geheimen Gerichtsverfahren. Mehrere tausend der Mitwirkung an verbotenen islamischen Organisationen schuldig gesprochene Personen verbüßten weiterhin ihre langen Freiheitsstrafen unter Haftbedingungen, die grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung gleichkamen.
Im März verurteilte ein Taschkenter Gericht Sanschar Umarow zu zehneinhalb Jahren Gefängnis wegen Betrugs, Veruntreuung, Geldwäsche und Steuerhinterziehung. Der Führer der säkularen Koalition oppositioneller Kräfte Serquyosh O’zbekistonim war im Oktober 2005 nach seiner Rückkehr aus den USA in Haft genommen worden. Nach seinen Aussagen waren die Anklagen von Geschäftskonkurrenten gegen ihn konstruiert worden, und Anhänger von Serquyosh O’zbekistonim bezeichneten sie als politisch motiviert. Menschenrechtsbeobachter, die beim Prozess gegen Sanschar Umarow zugegen waren, berichteten, dass die Staatsanwaltschaft die Anklagepunkte nicht durch Beweise zu untermauern vermochte. Ein Berufungsgericht in Taschkent reduzierte das Strafmaß im April um drei Jahre. Bei der mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz machte Sanschar Umarow den Eindruck, als habe sich sein Gesundheitszustand gravierend verschlechtert. Im Mai wurde er in eine Strafkolonie nach Buchara verlegt, wo er im Juni 16 Tage zur Strafe in einer Arrestzelle zubringen musste. Sanschar Umarows Familie und Rechtsanwälte beklagten, dass sie ihn nicht besuchen konnten und er weiter in Arrestzellen gesteckt wurde. Ein Rechtsmittel vor dem Obersten Gerichtshof war zum Jahresende noch anhängig.
Die Koordinatorin von Serquyosh O’zbekistonim, Nodira Chidojatowa, kam auf freien Fuß, nachdem ihre zehnjährige Haftstrafe in der Berufung in eine siebenjährige Bewährungsstrafe umgewandelt worden war. Ihre Freunde und Familienangehörige hatten eine Entschädigungssumme von umgerechnet etwa 75000 Euro aufgebracht, die an den Staat zu leisten war, um ihre Freilassung zu erwirken. Nodira Chidojatowa war am 1. März des Steuerbetrugs, der Veruntreuung von Geldern und der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung für schuldig befunden worden.
Todesstrafe
Ungeachtet eines Präsidialerlasses vom August 2005, mit dem die Todesstrafe ab Januar 2008 abgeschafft werden soll, waren keine Anstrengungen zu erkennen, ein Moratorium für Todesurteile oder Hinrichtungen einzuführen. Entgegen den Beteuerungen der Regierung, dass in den vergangenen Jahren kein Todesurteil mehr gefällt worden sei, meldeten nichtstaatliche Menschenrechtsorganisationen mindestens acht gefällte Todesurteile.
Im März starb der zum Tode verurteilte Gefangene Aleksej Buriatschek im Todestrakt des Gefängnisses von Taschkent an Tuberkulose, was Anlass zur Sorge um den Gesundheitszustand seiner Mitinsassen und der Justizvollzugsbeamten gab. So war zum Beispiel bei Iskandar Chudaiberganow bereits 2004 Tuberkulose diagnostiziert worden, ohne dass er Berichten zufolge anschließend angemessen medizinisch versorgt worden wäre.
Berichte von amnesty international
Commonwealth of Independent States: Positive trend on the abolition of the death penalty but more needs to be done (ai-Index: EUR 04/003/2006)
Uzbekistan: Health Professional Action – Tuberculosis in Prison: Case of Iskandar Khudaiberganov (ai-Index: EUR 62/009/2006)
Uzbekistan: Impunity must not prevail (ai-Index: EUR 62/010/2006)