suchen / sitemap / kontakt / shop
suchen  

amnesty journal Januar/Februar 2003

NORDKOREA

Jagd auf Flüchtlinge

In den vergangenen Jahren verhungerten in Nordkorea Schätzungen zufolge mehr als zwei Millionen Menschen. Angesichts der katastrophalen Versorgungslage wagen immer mehr die riskante Flucht ins benachbarte China. Dort werden sie jedoch entgegen internationalem Recht als „illegale Immigranten“ angesehen und umgehend zurück nach Nordkorea gebracht, obwohl ihnen dort hohe Haftstrafen oder Todesurteile drohen.

Aus dem seit Jahrzehnten hermetisch abgeschotteten Nordkorea dringen nur wenig Informationen an die Weltöffentlichkeit. Das wenige, was über die Situation im Land bekannt ist, stammt zumeist von Flüchtlingen. Internationale Beobachter, Hilfs- und Menschenrechtsorganisationen dürfen entweder - wie amnesty international – nicht einreisen oder werden streng überwacht. Berichte lassen jedoch auf ein Muster von Rechtsmissbrauch und schweren Menschenrechtsverletzungen schließen.

Durch jahrelange Misswirtschaft und Flutkatastrophen sind Handel und Industrie fast völlig zum Erliegen gekommen. Das Welternährungsprogramm (WFP) hat an die internationale Gemeinschaft wiederholt appelliert, Geld für die Versorgung von Millionen Nordkoreanern zur Verfügung zu stellen, die sonst diesen Winter nicht überleben.

Den Hungertod vor Augen wagen immer mehr Menschen, die 1.300 Kilometer lange Grenze nach China und Russland zu überqueren. Ein Großteil der Flüchtlinge strebt nach China, weil dort viele ethnische Koreaner leben. Die meisten Flüchtlinge überqueren den Grenzfluss Tumen, der stellenweise schmal genug ist, um hindurch waten zu können. Organisationen, internationalen Beobachtern und dem Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) wird seit Jahren der Zugang zu den chinesischen Grenzregionen verboten. Offizielle Zahlen gibt es keine. Eine präzise Angabe wird auch dadurch erschwert, dass Nordkoreaner die Grenze in beiden Richtungen überschreiten, um Nahrungsmittel für sich und ihre zurückgebliebenen Familien zu beschaffen. Schätzungen gehen von 50.000 bis 300.000 Nordkoreanern in China aus.

Nordkoreaner, die ihr Land ohne Erlaubnis verlassen, werden von den Behörden als „Verräter“ und „Kriminelle“ betrachtet. In Artikel 47 des Strafgesetzbuches heißt es: „Ein Bürger, der sich in ein fremdes Land absetzt oder mit der Absicht des Verrates an Land und Volk zum Feind übergeht, soll für mindestens sieben Jahre in ein Umerziehungslager eingewiesen werden. In Fällen, in denen eine Person eine besonders schwere Verfehlung begeht, soll sie zum Tode verurteilt werden."

Werden die Flüchtlinge von chinesischen Sicherheitskräften aufgegriffen, werden sie meist sofort nach Nordkorea abgeschoben. Ein Abkommen zwischen der chinesischen und nordkoreanischen Regierung sieht vor, dass „illegale Einwanderer“ ohne Prüfung von Asylbegehren abzuschieben sind. Damit verstößt China gegen internationales Recht und die Genfer Flüchtlingskonvention, die besagt, dass Flüchtlinge nicht in ein Land abgeschoben werden dürfen, in dem ihnen Gefahren für Leib und Leben drohen. Auch China hat sich zur Einhaltung der Konvention verpflichtet. Offizielle Stellen argumentieren jedoch, dass es sich bei den nordkoreanischen Flüchtlingen um „illegale Immigranten“ aus wirtschaftlichen Gründen handelt, auf die die Konvention nicht anwendbar sei. Vor einer Prüfung des Einzelfalls in einem fairen Verfahren kann eine solche Feststellung jedoch nicht getroffen werden. Damit sind die Flüchtlinge der Willkür der chinesischen Behörden ausgeliefert.

Waren es bis zum Ende der neunziger Jahre vorwiegend junge Männer, die auf der Suche nach Arbeit nach China kamen, sind es bedingt durch die Hungersnot immer mehr Frauen, Kinder und alte Menschen, die sich auf den Weg über die Grenze machen. Angesichts dieses neuen Flüchtlingsstroms haben die chinesischen Behörden ihr Verhalten geändert. Wurden die Arbeitskräfte früher stillschweigend geduldet, gehen die Sicherheitskräfte heute mit Härte gegen die Nordkoreaner vor.

So stehen landwirtschaftliche Betriebe und Fabriken, die früher die Nordkoreaner gerne als Billigarbeiter einstellten, nun unter schwerer Bewachung. Jeder, der verdächtigt wird, den Flüchtlingen zu helfen, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 30.000 Yuan rechnen, was umgerechnet fast 4.000 Euro oder sechs Jahreseinkommen entspricht. Zudem gibt es beträchtliche Belohnungen für den Verrat von Flüchtlingen. Hausdurchsuchungen werden flächendeckend durchgeführt; allein im März 2000 sollen 5.000 Flüchtlinge abgeschoben worden sein.

Um die Flüchtlinge aufzuspüren, arbeitet die chinesische Sicherheitspolizei mit dem nordkoreanischen Staatssicherheitsdienst zusammen. Diesem wird erlaubt, auch auf chinesischem Boden Flüchtlinge zu verhaften. Chinesische Polizisten operieren bei ihrer Jagd auf die Flüchtlinge sogar über die Grenzen der Mongolei hinweg.

Aus diesem Grund halten sich viele Nordkoreaner in China versteckt. Im günstigsten Fall finden sie Unterschlupf bei Familien. Viele jedoch sind zum Betteln oder Stehlen gezwungen. Es wird von Nordkoreanern berichtet, die in Erdlöchern und Höhlen hausen und sich von Gras und Wurzeln ernähren. Aus der Stadt Yanji wurde bekannt, dass auf Plakaten davor gewarnt wird, den Flüchtlingen zu helfen.

Verschiedene Hilfsorganisationen aus Südkorea und Japan versuchen, den Flüchtlingen zu helfen und sie in die Mongolei, nach Laos oder Thailand zu schleusen. Von dort wird den Flüchtlingen die Weiterreise in andere Länder und nach Südkorea erleichtert.

Viele Flüchtlinge versuchen ihrer Abschiebung aus China zu entgehen, indem sie sich in ausländische Botschaften retten. Auf diese Weise wollen sie die Ausreise nach Südkorea erzwingen. Waren es früher pro Jahr lediglich einige dutzend Botschaftsflüchtlinge, die nach Südkorea ausreisen durften, waren es in den ersten Monaten 2002 bereits über 400. Derzeit bekommt jede Familie in Südkorea noch umgerechnet 30.000 Euro Starthilfe und die südkoreanische Staatsbürgerschaft. Inzwischen versuchen so viele Flüchtlinge, in die Botschaften zu gelangen, dass die chinesische Polizei Stacheldrahtzäune errichtet und die Sicherheitsmaßnahmen verschärft hat.

Bedroht durch die ständige Gefahr der Rückführung nach Nordkorea werden die Flüchtlinge leicht zu Opfern von Menschenrechtsverstößen. Laut einem Bericht von amnesty international sind Frauen und Mädchen besonders gefährdet. Aus Angst vor der Abschiebung verkaufen sich viele an Menschenhändler und enden in Bordellen oder werden an Chinesen als Ehefrauen weiterverkauft. Auch Eltern sollen ihre Töchter als Sex-Sklavinnen verdingen.

amnesty international erfährt immer wieder von Folterungen von abgeschobenen Flüchtlingen durch die nordkoreanische Polizei. Besonders gefährdet sind desertierte Soldaten und Personen, die von den Behörden als Regimekritiker eingestuft werden. Die Behörden verweigern jede Auskunft über das Schicksal der Rückkehrer. Es ist nicht auszuschließen, dass manche von ihnen hingerichtet werden. Flüchtlinge berichten von geheimen und öffentlichen Exekutionen.

Das UNO-Menschenrechtskomitee spricht von „Konzentrationslagern“, die Nordkorea in den Bergen an der Grenze zu China eingerichtet hat, um Flüchtlinge dort zu internieren. Der Wachsoldat Lee Yong Kuk, dem die Flucht gelungen war, berichtete im Frühjahr 2002 auf einer Pressekonferenz der Organisation „Menschenrechte für Nordkorea“ (NKHR) von unmenschlichen Verhältnissen im Lager Yodok Nr. 15 im Pyongpungje-Tal. Die abgeschobenen Flüchtlinge werden hier in Zelten untergebracht. Lee erzählte, dass die Gefangenen misshandelt und gefoltert würden. Das Verstecken von Lebensmitteln oder das Sammeln von Esskastanien werde mit dem Tod bestraft. Der Soldat beobachtete, wie ein Mensch lebendig verbrannt und ein anderer mit einem PKW zu Tode geschleift wurde. Auf Grund der schlechten Versorgung sterben viele Gefangene an Entkräftung. Lee bestätigte, dass ganze Familien einschließlich ihrer Kinder ins Lager kommen, wenn einem Familienmitglied die Flucht gelingt. Anlässlich einer Amnestie zum Geburtstag von Kim Il Sung wurden im Jahr 2001 zwei Lager aufgelöst. Einige Gefangene wurden freigelassen, der Rest ins Lager von Yodok verlegt, das mehrfach überbelegt ist. „Human Rights Watch“ veröffentlichte im November 2002 einen Bericht, dem zufolge Mütter im Lager gezwungen worden sein sollen, ihre Neugeborenen töten zu lassen.

Roland Brauckmann

Der Autor ist Sprecher Nordkorea-Experte der Korea-Kogruppe der deutschen ai-Sektion.

amnesty international

Zurück Druckversion

amnesty international, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V., 53108 Bonn
Telefon: 0228/983 73-0 - Telefax: 0228/63 00 36
Spendenkonto: 80 90 100 - Bank für Sozialwirtschaft - BLZ 370 205 00

E-mail:ai-journal@amnesty.de