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Jahresbericht 2007

Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2006

SPANIEN

Amtliche Bezeichnung: Königreich Spanien

Staatsoberhaupt: König Juan Carlos I.

Regierungschef: José Luis Rodríguez Zapatero

Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft

Statut des Internationalen Strafgerichtshofs: ratifiziert

Nachdem die bewaffnete baskische Untergrundorganisation ETA im März einen permanenten Waffenstillstand verkündet hatte, gab die Regierung bekannt, Verhandlungen mit der ETA aufnehmen zu wollen. Als jedoch am 30. Dezember auf ein Parkhaus am Madrider Flughafen Barajas ein Sprengstoffanschlag verübt wurde, erklärte die Regierung den Dialog für beendet. Auch ein Jahr nach dem gewaltsamen Tod von 13 Migranten an der Grenze zwischen Marokko und den spanischen Enklaven Ceuta und Melilla hatten zur Aufklärung der Vorfälle eingeleitete Ermittlungen noch zu keinen Ergebnissen geführt. Im Juli 2006 kamen drei weitere Migranten unter ähnlichen Umständen ums Leben. Die Zahl der Einwanderer und Asylsuchenden, die auf dem Seeweg die Kanarischen Inseln erreichten, betrug im Vergleich zum Vorjahreszeitraum fast das Siebenfache. Im Berichtsjahr wurden erneut Vorwürfe über Folterungen und Misshandlungen durch Polizeibeamte bekannt, wobei die Täter vielfach straffrei ausgingen. Der Oberste Gerichtshof erklärte in einem wegweisenden Urteil vom Juli Beweismittel für unzulässig, die im US-amerikanischen Gefangenenlager Guantánamo erlangt worden waren.

Hintergrundinformationen

Im Mai 2005 hatte das spanische Parlament unter der Bedingung eines erklärten Gewaltverzichts der ETA der Aufnahme eines Dialogs zwischen der Regierung und der Untergrundorganisation zugestimmt. Die ETA verkündete daraufhin im Mai 2006 einen »permanenten Waffenstillstand«. Nach dem Ausbruch von Gewalt im Baskenland im September und dem Diebstahl von rund 350 Pistolen aus einem Waffendepot der französischen Armee im Oktober geriet die Frage des Dialogs mit der ETA zunehmend zu einem Streitthema. Am 30. Dezember kamen bei der Explosion eines Sprengsatzes in einem Parkhaus am Madrider Flughafen Barajas zwei Menschen zu Tode. Eine Stunde vor der Detonation hatte die ETA die Behörden telefonisch vorgewarnt. Als Reaktion auf den Anschlag kündigte die Regierung den Dialog mit der baskischen Untergrundorganisation auf.

Das spanische Parlament sowie Katalonien, Valencia und Andalusien stimmten einer Reform der Autonomiestatute dieser drei Regionen zu, wodurch sie in ihren Selbstverwaltungsrechten gestärkt wurden. Im Juli leitete die Regierung dem Parlament einen Gesetzentwurf zu, der die ausdrückliche Anerkennung des Leids der Opfer von Menschenrechtsverletzungen vorsah, die während des Bürgerkriegs in den Jahren 1936 bis 1939 und anschließend in der Zeit der Diktatur verübt worden waren.

Migration und Asyl

Die Situation von Migranten und Asylsuchenden in Spanien war nach wie vor ausgesprochen prekär. Einwanderer ohne Papiere wurden ausgewiesen, ohne dass man ihnen in irgendeiner Form Unterstützung zuteil werden ließ oder die Möglichkeit gab, ihren Status zu legalisieren. Nach Angaben der spanischen Kommission für Flüchtlingshilfe wurden in der ersten Hälfte des Berichtszeitraums 2504 Asylanträge gestellt, von denen 2165 abgewiesen oder für unzulässig erklärt wurden.

Die Migrationsrouten schienen sich gegenüber den vergangenen Jahren geändert zu haben. So trafen im Berichtszeitraum auf den Kanarischen Inseln mehr als 31245 Asylsuchende und Migranten ohne Papiere ein, die aus westafrikanischen Staaten geflüchtet waren. Die Behörden der Kanaren richteten zu ihrer Unterbringung Behelfsunterkünfte ein. Zu den auf den Kanarischen Inseln gestrandeten Menschen zählten auch Hunderte unbegleitete Minderjährige, von denen mangels entsprechender Kapazitäten nur ein Bruchteil in jugendgerechten Einrichtungen untergebracht werden konnten und die deshalb in ihren Grundrechten gefährdet waren. In den Aufnahmeeinrichtungen verschlechterten sich die Bedingungen infolge der Überfüllung erheblich, was Spannungen und Gewalt unter den Insassen auslöste.

Die hohe Zahl Zuflucht suchender Menschen stellte das ohnehin in die Kritik geratene System der Asylanerkennungsverfahren vor zusätzliche Belastungen. In den Haftzentren auf den Kanaren hatten Flüchtlinge und Migranten nur eingeschränkt Zugang zu Rechtsberatung und Dolmetscherdiensten. Außerdem liefen sie Gefahr, in beschleunigten Verfahren in ihre Herkunftsländer zurückgeführt zu werden. Die Staatsanwaltschaft der Kanaren nahm im September Inspektionsbesuche in den Haftzentren für Einwanderer auf, um sich von den dortigen Zuständen ein Bild zu machen. Damit reagierte sie auf Vorwürfe von Polizeigewerkschaften, dass infolge der Überfüllung der Einrichtungen Mindeststandards im Bereich der Hygiene unterschritten würden.

Der gewaltsame Tod von mindestens 13 Migranten, die im September und Oktober 2005 an der Grenze zwischen Marokko und den spanischen Enklaven Ceuta und Melilla ihr Leben verloren hatten, war im Berichtszeitraum Gegenstand von Ermittlungen, die jedoch bis Ende des Jahres weder zur Identifizierung noch zur Bestrafung der Verantwortlichen geführt hatten. Im Juli 2006 starben drei weitere Migranten bei dem Versuch, in die Enklave Melilla zu gelangen. Sie stürzten vom sechs Meter hohen Grenzzaun, der Marokko und Melilla voneinander trennt, nachdem die spanische Polizei zur Warnung Gummigeschosse abgefeuert hatte und die marokkanischen Sicherheitskräfte mit scharfer Munition gegen sie vorgegangen waren. Drei Tage nach diesem Vorfall bewilligte die spanische Regierung Hilfsgelder in Höhe von 10,5 Millionen Euro zur Finanzierung von Grenzkontrollmaßnahmen der marokkanischen Behörden. Sie knüpfte die Zahlung der Gelder weder an die Erfüllung von Menschenrechtsauflagen noch verlangte sie von marokkanischer Seite eine Erklärung für die Todesfälle der Jahre 2005 und 2006 an der spanisch-marokkanischen Grenze. Auf der Grundlage eines Rückführungsabkommens wurden Migranten, die nachweislich über Marokko spanisches Territorium erreicht hatten, weiterhin dorthin abgeschoben. Rechtliche Garantien zu ihrem Schutz wiesen große Lücken auf, so dass sie Gefahr liefen, misshandelt zu werden.

Spanien beteiligte sich gemeinsam mit mehreren anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union an Patrouillenfahrten im Mittelmeer, die von Frontex koordiniert wurden, einer von der EU zur Kontrolle ihrer Außengrenzen geschaffenen Institution. Ziel der Patrouillenfahrten war es, Bootsflüchtlinge auf See abzufangen und in ihre Herkunftsländer zurückzuführen. Dieses Vorgehen Spaniens und der EU stellte grundlegende Menschenrechte in Frage, beispielsweise die Rechte, im Ausland um Schutz vor Verfolgung nachzusuchen, das Heimatland verlassen zu dürfen und nicht in Staaten zurückgeführt zu werden, in denen die konkrete Gefahr von Menschenrechtsverletzungen besteht.

Misshandlungen durch die Polizei und Straflosigkeit

Nach wie vor trafen Berichte über Folterungen und Misshandlungen durch Beamte mit Polizeibefugnissen ein, die weder systematisch noch in unabhängiger Weise untersucht wurden. Laut einer Studie der Hilfsorganisation SOS Racismo waren für ein Drittel der gemeldeten rassistischen Gewalttaten Angehörige der Strafverfolgungsbehörden verantwortlich.

Im April ratifizierte Spanien das Zusatzprotokoll zur UN-Konvention gegen Folter. Dessen ungeachtet blieben im Land Praktiken erlaubt, die der UN-Sonderberichterstatter über Folter verurteilt hatte, weil sie Folterungen und Misshandlungen Vorschub leisten. Dazu zählte unter anderem die Möglichkeit, Menschen ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft halten zu können.

Im Januar löste die Polizei ein traditionelles Straßenfest in der katalonischen Stadt Arenys de Mar unter Anwendung von Gewalt auf. Die beteiligten Beamten gehörten der Mossos d’Esquadra an, einer Einheit der autonomen Polizeibehörden Kataloniens. Nach vorliegenden Meldungen versetzten die Polizisten in dem Versuch, das Straßenfest zu beenden, Teilnehmern mit Knüppeln Schläge auf Kopf und Körper, wodurch mehrere Menschen verletzt wurden. Joan Munich war eines der Opfer. Er wurde von mindestens einem Schlag am Kopf getroffen und verlor daraufhin das Bewusstsein. Als er wieder zu sich kam, wurde er verhaftet. Später verurteilte ihn ein Gericht wegen tätlichen Angriffs auf einen Polizeibeamten zu einer einjährigen Bewährungsstrafe und zusätzlich zu einer Geldstrafe. Zwei Begleiter von Joan Munich wurden für schuldig befunden, Anweisungen der Polizei nicht Folge geleistet zu haben. Gegen beide erging eine Geldstrafe. Die drei Männer legten Berufung gegen ihre Verurteilung ein, waren damit jedoch nicht erfolgreich. Auch sieben weitere Teilnehmer des Straßenfestes erhoben Klage gegen die Polizei, die aber gleichfalls abgewiesen wurde.

Im Juni kam es in Barcelona zu einem bedenklichen Zwischenfall. Eine Frau beobachtete, wie Polizisten vor einem Lokal eine Fremde unter Einsatz von Gewalt festnahmen. Sie protestierte gegen das Vorgehen der Ordnungskräfte und wurde daraufhin Berichten zufolge ihrerseits verhaftet und zur Polizeiwache gebracht, wo sie von vier Beamten in eine Zelle geworfen und mit Schlägen gegen Kopf und Körper traktiert worden sein soll. In der Zelle wurde der am Boden liegenden Frau Fußtritte gegen den Kopf versetzt, während ihr auf dem Rücken Handschellen angelegt worden waren. Während der Polizeiarzt, der sie in der Haft untersuchte, nur kleinere Blessuren diagnostizierte, ging aus einem nach der Freilassung der Frau erstellten medizinischen Gutachten hervor, dass sie multiple Prellungen im Gesicht, am Kopf sowie an Armen, Beinen und Rücken davongetragen hatte. Im August wurde sie wegen Widerstandes bei der Festnahme zu einer Geldstrafe verurteilt.

Im Februar wurden acht von neun Polizisten, die im Verdacht standen, im Juli 2005 den Häftling Juan Martínez Galdeano misshandelt zu haben und für seinen Tod verantwortlich zu sein, vom Dienst suspendiert. Gegen die acht Beamten erging Anklage wegen schwerer Körperverletzung und fahrlässiger Tötung. Die Staatsanwaltschaft von Almeria beantragte gegen den rangältesten Polizisten eine zehnjährige Freiheitsstrafe, gegen die übrigen forderte er jeweils acht Jahre Haft. Die Autopsie der Leiche von Juan Martínez Galdeano und spätere medizinische Gutachten hatten den Nachweis erbracht, dass sein Tod auf Schläge und polizeiliche Fixierungsmaßnahmen in Kombination mit körperlichen Reaktionen infolge Kokainkonsums zurückzuführen war.

Gewalt gegen Frauen

Nach wie vor waren Frauen in Spanien hochgradig von Gewalt bedroht. Im Berichtszeitraum fielen 86 Frauen Tötungen zum Opfer, für die ihre Lebensgefährten oder ehemaligen Partner verantwortlich waren.

Mit dem Inkrafttreten eines Gesetzes gegen geschlechtsspezifische Gewalt im Januar 2005 stieg die Zahl der zur Anzeige gebrachten Fälle um 18 Prozent an. Die neu geschaffenen Gerichte mit Zuständigkeit für die strafrechtliche Ahndung geschlechtsspezifischer Gewaltverbrechen waren von ihren Ressourcen her nicht auf eine so hohe Zahl an Klagen vorbereitet. Zudem wurden mehr als 20 Prozent der bei der Justiz eingehenden Anträge auf Erlass einer Schutzverfügung abgewiesen. Auch die Therapieangebote für verurteilte Täter deckten den tatsächlichen Bedarf bei weitem nicht ab. So warteten rund 1700 Personen, die familiärer Gewalt schuldig gesprochen worden waren, auf einen Platz in einem der Therapieprogramme. Ebenso fehlte es nach wie vor an einem flächendeckenden Angebot an Krisenzentren für Gewaltopfer.

»Krieg gegen den Terror«

Im Juli hob der Oberste Gerichtshof Spaniens die Verurteilung des einstigen Guantánamo-Häftlings Hamed Ahmed auf und ordnete seine umgehende Freilassung an. Der Mann hatte seit 2002 im US-amerikanischen Gefangenenlager Guantánamo Bay eingesessen und war im Oktober nach seiner Rückkehr nach Spanien vom Nationalen Gerichtshof der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung für schuldig befunden und zu einer sechsjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Die obersten Richter vertraten in ihrer Entscheidung vom Juli die Position, in Guantánamo Bay herrsche ein rechtsfreier Raum ohne jedwede Kontrollen und Garantien, weshalb dort erlangte Beweise als null und nichtig anzusehen seien. Somit blieb als einziges Beweismittel im Verfahren gegen Hamed Ahmed nur noch seine eigene Aussage übrig, die nach Einschätzung des Gerichts keine ihn belastenden Anhaltspunkte lieferte.

Berichte und Missionen von amnesty international

Berichte

Spain: More rights, but the obstacles remain (ai-Index: EUR 41/006/2006)

Spain and Morocco: Failure to protect the rights of migrants – Ceuta and Melilla one year on (ai-Index: EUR 41/009/2006)

Missionen

Im Juni bereiste eine Delegation von amnesty international die Kanarischen Inseln, um Vorwürfen nachzugehen, denen zufolge dort eintreffende Asylsuchende und Migranten in ihren Rechten missachtet worden waren.

amnesty international

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