Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2006
BELGIEN
Amtliche Bezeichnung: Königreich Belgien
Staatsoberhaupt: König Albert II.
Regierungschef: Guy Verhofstadt
Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft
Statut des Internationalen Strafgerichtshofs: ratifiziert
In den Unterbringungszentren für Einwanderer herrschten nach wie vor Bedingungen, die Anlass zu Beanstandungen gaben. Migranten und Asylsuchende sahen sich erneut Misshandlungen durch die Polizei ausgesetzt. Minderjährige Migranten wurden in geschlossenen Einrichtungen zusammen mit illegalen Einwanderern und abgelehnten Asylbewerbern inhaftiert. Mehrfach besetzten Einwanderer ohne legalen Aufenthaltsstatus öffentliche Gebäude oder traten in den Hungerstreik, um ihren Forderungen nach Gesetzesreformen Nachdruck zu verleihen. Der Mord an einer Frau und einem Kind in Antwerpen sowie andere Vorfälle machten deutlich, dass in Belgien rassistische Gewalt nach wie vor existent war. In den Strafvollzugsanstalten lösten Überfüllung und nicht den üblichen Standards entsprechende Bedingungen Streiks des Personals aus. Es traten Hinweise dafür zutage, dass US-amerikanische Flugzeuge bei geheimen Flügen möglicherweise auf belgischem Hoheitsgebiet zwischengelandet waren. Belgien war im Berichtsjahr das erste Land, das eine Ächtung von Streubomben beschloss.
Asyl und Einwanderung
Im Juli wurde eine Gesetzesnovelle zum Asylrecht verabschiedet, die vorsah, dass neue Asylanträge und Widersprüche gegen Asylentscheide innerhalb von zwölf Monaten abschließend bearbeitet werden müssen. Auch das Asylverfahren wurde reformiert, um denjenigen Flüchtlingen, deren Fall nicht von der Flüchtlingskonvention von 1951 abgedeckt ist und denen bei einer Rückkehr in ihr Herkunftsland schwere Menschenrechtsverletzungen drohen, einen ergänzenden Schutz zu gewähren. Die Bestimmungen des neuen Gesetzes erstreckten sich jedoch nicht auf die Situation illegaler Einwanderer. Die Zahl der Asylanträge ging im Berichtsjahr weiter zurück.
Während des Berichtsjahres hielten illegale Einwanderer und abgelehnte Asylbewerber mehrere Kirchen und öffentliche Gebäude besetzt, um ihren Forderungen nach einer Legalisierung ihres Status, einer Beendigung der Abschiebungspraxis und nach Stilllegung geschlossener Haftzentren Nachdruck zu verleihen. Etlichen illegalen Migranten, welche die Kirche Saint Boniface in Brüssel besetzt hielten, gewährte die Regierung in den Monaten Februar und März ein Bleiberecht. Im Mai traten die Insassen von vier Aufnahmezentren für Asylbewerber in einen Hungerstreik.
Minderjährige Einwanderer wurden weiterhin unter Verstoß gegen völkerrechtliche Bestimmungen in geschlossenen Hafteinrichtungen festgehalten.
Misshandlungen durch die Polizei
Bei Abschiebungen soll die Polizei Personen misshandelt haben.
Am 1. August wurde ein dritter Versuch, die abgelehnte Asylbewerberin Hawa Diallo in ihr Herkunftsland Guinea abzuschieben, abgebrochen, nachdem Passagiere aus Protest gegen ihre Behandlung das Flugzeug verlassen hatten. Bereits am Abend zuvor hatte man die Frau von ihrem 19 Monate alten Baby getrennt, das sie erst unmittelbar vor dem Abflug wiedersah. Die fünf Polizeibeamten, die Hawa Diallo begleiteten, sollen sie tätlich angegriffen und in rassistischer Weise beleidigt haben. Nach der gescheiterten Abschiebung setzte man Hawa Diallo auf freien Fuß, wies sie jedoch an, Belgien innerhalb von fünf Tagen zu verlassen. Hawa Diallo tauchte daraufhin unter, erstattete aber aus ihrem Versteck heraus Anzeige wegen Misshandlung beim Ständigen Ausschuss für die Kontrolle der Polizeidienste (Comité Permanent de Contrôle des Services de Police).
In einem wegweisenden Urteil kam der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 12. Oktober zu dem Schluss, dass Belgien gegen das Verbot unmenschlicher Behandlung sowie gegen das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens und damit gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen hat. Das Urteil bezog sich auf einen Vorfall im Jahr 2002. Damals hatte Belgien eine erst fünf Jahre alte Asylbewerberin inhaftiert und anschließend unbegleitet in ihr Herkunftsland, die Demokratische Republik Kongo, abgeschoben, wo sie keine Angehörigen mehr hatte, die sie hätten in Empfang nehmen können.
Rassismus und Diskriminierung
Im März erging eine Direktive an die Polizei, Daten über rassistisch motivierte Straftaten zu erfassen. Das Zentrum für Chancengleichheit erklärte, ihm gingen jährlich rund 1000 Beschwerden über Rassismus zu, wies aber gleichzeitig darauf hin, dass viele Übergriffe nie gemeldet würden.
Im April wurde Daniel Féret, Vorsitzender der Partei Nationale Front, wegen Aufhetzung zu rassistisch motiviertem Hass zum Ausschluss von allen politischen Ämtern für die kommenden zehn Jahre sowie zu 250 Stunden Sozialarbeit verurteilt. Er hatte im Wahlkampf Unterlagen verteilt, in denen er Einwanderer mit Kriminellen, Barbaren und Terroristen gleichgesetzt hatte. Auch der für die Website der Nationalen Front Verantwortliche wurde schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Gericht verfügte nur deshalb nicht die Auflösung der Partei, weil es nicht gelungen war, ausreichende Beweise zu ermitteln, um die Partei in ihrer Gesamtheit mit den beleidigenden Texten in Verbindung zu bringen. Im Oktober bestätigte das Berufungsgericht die Urteile.
Am 11. Mai schoss ein 18-jähriger Einwohner von Antwerpen gezielt auf Ausländer, wie er später öffentlich erklärte. Dabei wurden eine schwangere schwarze Frau sowie das in ihrer Obhut befindliche weiße Kind getötet und eine Türkin schwer verletzt. Die Vorermittlungen gegen den Täter wurden Ende 2006 abgeschlossen, ein Prozesstermin war aber noch nicht anberaumt worden.
»Krieg gegen den Terror«
Im März hieß es in Presseberichten, dass mindestens zwei geheime Flüge des US-amerikanischen Geheimdienstes CIA im Juli 2002 für kurze Zeit auf dem Flughafen Deume in Antwerpen zwischengelandet seien. Unklar blieb, ob in den Maschinen Gefangene transportiert worden waren. Eine Untersuchung des Europäischen Parlaments kam zu dem Ergebnis, dass von 1080 Zwischenlandungen mutmaßlicher CIA-Flüge in Europa vier in Belgien stattgefunden hatten. Im Juli stellte ein belgischer Senatsausschuss fest, Operationen ausländischer Geheimdienste auf belgischem Hoheitsgebiet würden nur unzureichend überwacht, so dass es nicht möglich sei herauszufinden, was Ziel und Zweck solcher Flüge gewesen sei.
Haftbedingungen
Die Anzahl der Gefängnisinsassen erreichte im Berichtsjahr einen neuen Höchststand. Ein Drittel aller Gefangenen befand sich in Untersuchungshaft. Die speziellen Hafteinrichtungen für Jugendliche waren derart überfüllt, dass minderjährige Straftäter mitunter im normalen Strafvollzug untergebracht werden mussten. Ein im Mai verabschiedetes Jugendhilfegesetz enthielt Pläne für den Bau einer eigens für straffällige Jugendliche konzipierten Haftanstalt.
Im April berichtete der Europäische Ausschuss zur Verhütung von Folter über Vorwürfe, nach denen Personen im Gewahrsam der belgischen Polizei misshandelt worden sind. Ferner verurteilte der Ausschuss die Überfüllung der psychiatrischen Abteilung im Gefängnis von Namur, käfigartige Zellen in den Justizgebäuden von Lüttich sowie harte Bedingungen im Haftzentrum auf dem Brüsseler Flughafen, wo Personen untergebracht waren, denen die Behörden die Einreise verweigerten.
Nach einem Streik des Personals im Gefängnis von Forest in Brüssel im April kritisierte die Gewerkschaft des öffentlichen Dienstes die Überfüllung der Vollzugsanstalt, die dortigen Haftbedingungen sowie den Zustand der Gebäude, die nach Auffassung der Gewerkschaft den Anforderungen an Gesundheitsschutz, Hygiene und Sicherheit nicht genügten. Außerdem erhalte das Personal lediglich eine sechswöchige Grundausbildung, die »völlig unzureichend« sei. Nachdem 28 Insassen die Flucht aus dem Gefängnis von Termonde gelungen war, trat das dortige Personal im August aus Protest gegen die Überfüllung und personelle Unterbesetzung in den Streik. Im September folgte eine weitere Streikaktion, weil versprochene Verbesserungen noch immer nicht umgesetzt worden waren.
Waffen unter Kontrolle
Belgien war im Berichtsjahr das erste Land, welches Streubomben ächtete. Am 8. Juni verabschiedete das Parlament ein entsprechendes Gesetz, auf dessen Grundlage Produktion, Lagerung, Transport und Handel mit Streubomben untersagt wurde. Im Jahr 1995 war Belgien das erste Land gewesen, das ein Verbot von Anti-Personen-Landminen verfügt hatte.
Bericht von amnesty international
Europe and Central Asia: Summary of Amnesty International concerns in the region, January–June (ai-Index 01/01/2006)